taz logo klein
logo taz.de logo tazblogs

Schrift

Schrift vergrößernSchrift verkleinern

Alice verweigert Vorratsdatenspeicherung

von Daniel

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung macht auf einen heute veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin vom Januar aufmerksam. Einige Provider haben sich erfolgreich dagegen gewehrt, die Daten ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern, wie es ihnen laut Gesetz eigentlich vorgeschrieben ist. In einer Mitteilung des Arbeitskreises heißt es:

Die Bundesregierung darf die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel
(inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht
zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden anlasslos
aufzuzeichnen. Das besagt ein heute veröffentlichter Beschluss des
Verwaltungsgerichts Berlin vom 16.01.2009 (Az. VG 27 A 331.08).[1]
Darin bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen
Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden
als verfassungswidrig. Talkline, Debitel und Klarmobil bieten ihren
Kunden dementsprechend an, alle Verbindungsdaten mit
Rechnungsversand zu löschen.

Auch Hansenet/Alice weigert sich, die Kennungen (IP-Adressen) seiner
Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine
anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27.01.2009 hat
das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht
(Az. 21 L 234/09). Mit Privatdemail.net und Xerobank.com gibt es
inzwischen auch Anbieter von E-Mail-Postfächern, die der Pflicht zur
Erfassung aller E-Mail-Kontakte trotzen.

Mehr dazu gibt’s auch auf taz.de.

Kommentar schreiben