Neue Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz: Ein Grund zur Vorfreude?
von Ron SteinkeDer FDP-Politiker Gerhart Baum zieht erneut gegen das BKA-Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht - und hat dabei, wie Christian Rath auf taz.de detailliert ausführt, recht gute Chancen. Gute Chancen allerdings auf einzelne Korrekturen (wenn man das denn so nennen will), nicht jedoch auf eine komplette Streichung etwa der Online-Durchsuchung. Also: Ein Grund zu gesteigerter Vorfreude? Die Debatte darüber läuft schon seit einiger Zeit. Hier einige interessante Stimmen.
Ulf Treger analysiert im neu erschienenen Debattenband “Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung”:
In jüngster Zeit hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen dem Kontrollbedürfnis staatlicher Sicherheitsorgane einen Dämpfer verpasst. Diese Urteile wurden mit Erleichterung und teilweise gar mit Begeisterung aufgenommen. Bei näherer Betrachtung ergeben sie aber vielmehr Grund zur Beunruhigung. In keinem der Urteile wurden die verhandelten Sicherheitsgesetze grundsätzlich in Frage gestellt, ebenso wenig haben die Urteile zwingend Auswirkungen auf kommende Kontrollexzesse. Vielmehr lässt sich an den Urteilen die grundlegende Funktion des höchsten deutschen Gerichts erkennen, eben nicht politische Weicherstellungen vorzunehmen, sondern vielmehr Übertreibungen der Politik zu normalisieren, ohne Eigentliches zu verhindern.
Ähnlich kommentierte Christian Rath im vergangenen Frühjahr, nachdem die Karlruher Richterinnen und Richter die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen aufgehalten und viele Bürgerrechtler “Hurra” gerufen hatten:
Richtig verhindert hat Karlsruhe noch keine neue polizeiliche Ermittlungsmaßnahme, auch nicht in den letzten Wochen. Der Gesetzgeber muss zwar das jeweilige Gesetz überarbeiten und abmildern - mehr aber nicht. Im Ergebnis blieben deshalb alle umstrittenen Maßnahmen zulässig: der große Lauschangriff, die Rasterfahndung, das präventive Abhören von Telefonaten, die heimliche Ausspähung von Computern sowie der Kfz-Kennzeichen-Abgleich. Der Gesetzgeber muss zwar eine Strafrunde laufen und verliert dabei Zeit und Ansehen, kann dann aber sein Ziel weiterverfolgen.
Heiner Busch von der Zeitschrift “Bürgerrechte & Polizei /Cilip” über dasselbe Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2008:
Das Gericht hat dem Gesetzgeber damals erklärt, welche Vorkehrungen er treffen muss, damit die Online-Durchsuchung, die man aus bürgerrechtlicher Sicht ja eigentlich zu 100 Prozent ablehnen muss, in Karlsruhe Bestand hat. Letztlich hat das Gericht damit der Online-Durchsuchung den roten Teppich ausgerollt, wenn auch vielleicht ungewollt.





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Die Kritik, das BVerfG habe noch keine neue Sicherheitsmaßnahme prinzipiell abgelehnt, ist richtig, sollte sich aber nicht gegen das BVerfG richten, sondern gegen diejenigen in der Bürgerrechtsbewegung, die unter Verzicht auf jedes politische Vorgehen das Heil in Verfassungsbeschwerden suchen.
Insofern geht der Vorwurf von Heiner Busch, das Gericht rolle den roten Teppich aus, leider ein bisschen nach hinten los: Er impliziert ja, wenn er einen Sinn haben soll, dass das Gericht auch anders hätte entscheiden können, weckt also neue falsche Hoffnungen (z.B. auf andere, liberalere Richter).
ein weiterer lesenswerter Artikel zu dem Thema
http://www.forum-recht-online.de/hp/pdf/Hefte/FoR0804_120_steinke.pdf