Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung
von Ron SteinkeIn Kürze wird das Bundesverfassungsgericht unter die lange Debatte um die Vorratsdatenspeicherung einen vorläufigen – so ist leider zu befürchten: Schlusspunkt setzen. Kai Biermann fasst heute auf Zeit Online zusammen, was die meisten Beobachter von einem Urteil erwarten:
Bislang sieht es so aus, als ob die Richter in Karlsruhe die Mauern höher ziehen werden, die um die Daten gebaut sind. Sie würden also den Zugriff für Strafermittler etwas erschweren. Das Sammeln selbst aber werden sie wahrscheinlich nicht untersagen.
Wenn das so eintritt (vieles spricht dafür), dann ist es mit der einzigen realpolitischen Hoffnung, die Vorratsdatenspeicherung noch zu stoppen, bald vorbei. Wie die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung aussieht, wenn sie nun nicht im Karlsruher Mülleimer landet? Zumindest Andeutungen findet der Autor in einem Dokument des – nichtstaatlichen – europäischen Normungsinstituts mit dem charmanten Titel “ETSI TS LI 102 657“:
In diesem fast hundert Seiten langen Papier (hier die aktuellste Version 1.4.1 vom Dezember 2009), ist unter anderem festgehalten, welche Daten die Telekommunikationsdienste künftig automatisch liefern müssen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren verlangt wird.
Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.
Das ist nicht alles. Die Schnittstellen bei den Telefonfirmen sollen auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun hat, also beispielsweise wie oft es klingelte, bis jemand abhob oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen wurde.
Für das industrienahe European Telecommunications Standards Institute sind dies Wunschvorstellungen. In den Ohren mancher Sicherheitspolitiker vielleicht schon Zukunftsmusik?





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Laut Autor Biermann ist es “keine Wunschliste, die noch zu verhandeln wäre, sondern es sind Vorgaben, an die sich die Firmen zu halten haben, wenn die Vorratsdatenspeicherung beschlossen ist. Und das ist sie.” Wäre interessant zu wissen, welchen rechtlichen Status diese Vorgaben haben.
Hoffentlich ist der Pessimismus bezüglich Karlsruhe unbegründet. Die Vorratsdatenspeicherung wurde immerhin schon von mehreren europäischen Verfassungsgerichten (ich meine konkret von Rumänien und Bulgarien gelesen zu haben) gekippt, vielleicht traut sich ja auch das deutsche Gericht mal etwas. Denn wer immer nur bellt (Lissabon-Entscheidung), aber nie beißt, wird ja irgendwann nicht mehr ernst genommen.