Dieser Tag war wie Platzregen bei voller Fahrt. Wie große fette Tropfen platschten die Meldungen zur Vorratsdatenspeicherung und dem frischen Urteil über diesselbe auf die Windschutzscheibe – also den Computerbildschirm. Ein Protokoll meines Tages in Absätzen:
um 11:03 Uhr, Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linken, enttäuscht
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist kein Grund zumJubeln. Das Urteil bedeutet trotz des Erfolges für die Kläger einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte.
um 11:17 und 11:20 Uhr nochmal, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, kämpferisch
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.”
Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.
um 11:47 Uhr, das Bundesverfassungsgericht, sachlich
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemaess
Den vollständigen Text finden Sie als Anhang. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
um 12:03 Uhr, Ingo Wolf, Innenminister in NRW (FDP), selbstgewiss
Der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Richter erklärten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz für un-vereinbar und daher für verfassungswidrig und nichtig. „ Das Gericht bestätigt unsere Auffassung, dass eine anlasslose und uneingeschränkte Weitergabe von Telefon- und Internet-verbindungsdaten ein unverhältnismäßiger und besonders schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger ist“, sagte Wolf heute (2. März) in Düsseldorf.
um 12:57 Uhr, Verband der Internetwirtschaft eco, begierig
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage, nach der die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die alte Bundesregierung verfassungswidrig und nichtig ist, zum Teil mit Freude und mit Sorge. Der Verband äußert die Erwartung, dass jetzt ein grundsätzliches Umdenken seitens der Politik erfolgt, die bisher dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Privatsphäre zu wenig Bedeutung beigemessen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil zugleich hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich bringen. Die Entscheidung des Gerichts zur Kostenerstattung ist dabei höchst unbefriedigend. Der Gesetzgeber ist jetzt umso mehr dazu aufgerufen, die Kosten zu erstatten, um Standortnachteile für Deutschland und Preissteigerungen zu vermeiden.
13:01 Uhr, die grüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm aus Potsdam (Land Brandenburg), tantig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt. “Das ist ein schönes Geschenk an die Bürgerinnen und Bürger zum Weltverbrauchertag, der jährlich am 15. März begangen wird.”, sagt Cornelia Behm, Brandenburger Bundestagsabgeordnete. “Der missbräuchlichen Verwendung von Daten wird damit erstmal ein Riegel vorgeschoben.”
13:49 Uhr, der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi, Dresden (Freistaat Sachsen), triumphal
“Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiger Sieg für die Bürgerrechte”, freut sich Johannes Lichdi, einer der fast 35.000 Kläger im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
“Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsgrundlagen für die Vorratsdatenspeicherung schlicht für nichtig erklärt und ist weiter gegangen, als nach den einstweiligen Anordnungen zu erwarten war”, so Lichdi. “Die eher ungewöhnliche Nichtigerklärung ist eine schallende Ohrfeige für die alte CDU-SPD-Koalition. Bisher erhobene Daten müssen gelöscht werden und eine weitere Erhebung ist auch für Übergangszeit unzulässig.”
14:07 Uhr, Holger Hövelmann, Innenminister von Sachsen-Anhalt (SPD), staatstragend
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. „Die Karlsruher Entscheidung ist erfreulich klar und mit der Anordnung zur unverzüglichen Löschung der bisher gespeicherten Telekommunikationsdaten auch beeindruckend konsequent“, sagte Hövelmann in Magdeburg. „Das stärkt den Bürgerinnen und Bürgern den Rücken gegenüber unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates. Mit einer verfassungskonformen Neuregelung bietet sich die Chance, auch wieder mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für Maßnahmen zu gewinnen, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten tatsächlich erforderlich sind – auch für eine gesetzlich klar begrenzte Vorratsdatenspeicherung.“
14:36 Uhr, Peter Schaar, Bundesbeuaftragter für den Datenschutz, rechthaberisch
„Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen
Fortschritts immer wichtiger wird. Das Urteil leistet einen großen Beitrag zur Stärkung
des Datenschutzes. Beachtlich ist, dass die Vorschriften nicht nur für verfassungswidrig, sondern
für nichtig erklärt wurden. Dies ist die schärfste Form der Rüge, die das Gericht gegenüber
dem Gesetzgeber aussprechen kann. Die in Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes
gespeicherten Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden.“
15:31 Uhr, Thomas de Maiziere, Bundesinnenminister (CDU), zunächst rätselhaft
Das Gericht hat gesagt: So geht es nicht, aber anders geht es. Und ich füge hinzu: Und so muss es dann auch gehen.
dann drohend..äh..drängend
Ich bitte das zuständige Bundesjustizministerium, die weiterhin geltende EU-Richtlinie zügig – das heißt klug, aber schnell – im Interesse von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umzusetzen.
Das Bundesinnenministerium wird das Justizministerium dabei drängend unterstützen.
Fazit: Scheibe vollgeregnet, keine Sicht. Aber es gibt ja noch immer den klugen Kommentar des Kollegen Christian Rath. Werde ihn gleich mal lesen.