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Beiträge für die Kategorie ‘Länder & Regionen’

04.03.2010

ELENA auf dem Nockherberg

von Ron Steinke

Die launige Nockherberg-Predigt von Bruder Barnabas (alias Kabarettist Michael Lerchenberg), gestern abend gehalten vor der versammelten bayerischen Politprominenz (die mit einem Starkbieranstich auf den Nockherberg gelockt wurde), hatte diesmal ein paar ganz besonders hübsche Passagen. Erst ging es um ELENA, dann sogar um das skandalträchtige Münchner USK. Und das ist  ungewöhnlich, geht es in der Predigt, die der Mönch Barnabas von einer Kanzel aus hält, doch meistens eher um Skandälchen usw.

An die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) gerichtet:

Aaahhh, Frau Aigner, fesch, fesch! Mei, den Auflauf neugieriger Polizisten hätten’s vorher sehen sollen, wie Sie draußen am Nacktscanner vorbei sind. Morgen gibt’s Ihre Bilder dann schon bei youtube. Aber des macht ja nix, wo doch Ihre Körbchengröße und Schuhnummer jetzt schon sozialversicherungsrelvant bei ELENA gespeichert sind. Was regen Sie sich da in letzter Zeit so über Google auf, wo doch die BUNTE-Stasi vom Burda-Verlag nach dem Staat der größte Schnüffler ist?! Auf jeder EC- und Kredit-Kartn werden heut Daten gspeichert, dass du an der Kasse im Tengelmann nackerter bist als am FKK-Strand auf Sylt. Aber das merkts euch: nackert war der Mensch nur im Paradies – und da sind wir naus gschmissen worden!

Und an den Ministerpräsidenten, Horst Seehofer (CSU) im Lodenjankerl:

Wenn ein Verrückter über ein Ansbacher Innenstadt Gymnasium herfällt, da braucht die Polizei elf langsame Minuten! Ein Freiwilliger Feuerwehrler hat inzwischen vor Ort gehandelt. Aber wenn in Regensburg zwei überforderte Polizisten zwölf Mal auf einen Geisteskranken schießen, davon vier Schuss wie einst beim Jennerwein von Hinten, dann wird gaaanz langsam ermittelt – wenn überhaupt!
Dafür häufen sich die unrühmlichen Prügelauftritte des Amnesty International bekannten Münchner USK. USK heißt: das „Unidentifizierbare Schläger Korps“, dessen Wirken dann von Staatsanwalt und willfährigen Richtern alimentiert wird.

02.03.2010

Der erste Text zur Vorratsdatenspeicherung

von Daniel

Ich habe mal den ersten Text heraus gesucht,  in dem laut taz-Archiv das Wort “Vorratsdatenspeicherung” vorkommt. Suchbeginn: 01.01.2000. Schon ziemlich lange her.

taz 29.9.2000

Sind wir alle potenzielle Cyber-Kriminelle?

Innenminister der Länder wollen Telefonverbindungsdaten noch ein halbes Jahr nach Rechnungsversand speichern

Auf seiner ersten Sitzung im neuen Domizil in Berlin-Mitte wird der Bundesrat heute unter anderem über die Neufassung der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) beraten. Entgegen den Forderungen der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes verlangt der Innenausschuss des Bundesrates, die Verbindungsdaten aller Telefonanschlüsse künftig länger zu speichern. Bisher müssen die Angaben, wann wer mit wem und wie lange telefoniert hat, spätestens achtzig Tage nach Versand der Telefonrechnung gelöscht werden.

Der federführende Wirtschaftsausschuss will die Frist nur auf drei Monate verlängern. Im Gegenzug dafür soll eine vom Rechnungsversand unabhängige Höchstgrenze eingeführt werden: Spätestens sechs Monate nach Ende des Gesprächs sollen die Daten gelöscht werden.

Der Innenausschuss sieht durch diese Pläne “die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden beeinträchtigt”, so die Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. Den Innenministerien ist offensichtlich nicht entgangen, dass manche Anbieter ein Jahr brauchen, um Telefonate zu berechnen: Diese große Datenbasis würde Geheimdiensten und Strafverfolgern mit der Neuregelung teilweise entzogen. Die bisherige 80-Tage-Frist solle stattdessen ohne weitere Änderungen auf sechs Monate erhöht werden – eine “gefährliche, verfassungsrechtlich angreifbare Vorratsdatenspeicherung”, kritisiert ein breites Bündnis von Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern.

Mit der längeren Speicherungsfrist werde “allen Telekommunikations-Nutzern unterstellt, sie seien potenzielle Cyber-Kriminelle”, beklagt Thilo Weichert, stellvertretender Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein. Außerdem seien vor allem arglose Bürger betroffen. Verbrecher würden eine Speicherung sowieso umgehen, denn jeder Kunde könne mit seiner Telefongesellschaft kürzere Speicherungsfristen vereinbaren. “Die gewaltigen Datenfriedhöfe, die bei den Anbietern vorgehalten werden sollen, sind in jedem Fall ein unnötiger Eingriff in das Fernmeldegeheimnis”, meint Weichert. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits mehrfach festgestellt, dass das Fernmeldegeheimnis ein hohes Gut sei, das auch die Verbindungsdaten schütze. Der Datenschützer erwartet deshalb, dass der Bundesrat heute “der sinnlosen Datensammlerei einen Strich durch die Rechnung macht”.

MATTHIAS SPITTMANN


taz Nr. 6258 vom 29.9.2000 Inland 83 Zeilen, MATTHIAS SPITTMANN S. 8 a0047

02.03.2010

Vorratsdatenspeicherung: Ein Tag im Regen

von Daniel

Dieser Tag war wie Platzregen bei voller Fahrt. Wie große fette Tropfen platschten die Meldungen zur Vorratsdatenspeicherung und dem frischen Urteil über diesselbe auf die Windschutzscheibe – also den Computerbildschirm. Ein Protokoll meines Tages in Absätzen:

um 11:03 Uhr,  Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linken, enttäuscht

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist kein Grund zumJubeln. Das Urteil bedeutet trotz des Erfolges für die Kläger einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte.

um 11:17 und 11:20 Uhr nochmal, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, kämpferisch

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.”

Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.

um 11:47 Uhr, das Bundesverfassungsgericht, sachlich

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemaess

Den vollständigen Text finden Sie als Anhang. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

um 12:03 Uhr, Ingo Wolf, Innenminister in NRW (FDP), selbstgewiss

Der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Richter erklärten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz für un-vereinbar und daher für verfassungswidrig und nichtig. „ Das Gericht  bestätigt unsere Auffassung, dass eine anlasslose und uneingeschränkte Weitergabe von Telefon- und Internet-verbindungsdaten ein unverhältnismäßiger und besonders schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger ist“, sagte Wolf heute (2. März) in Düsseldorf.

um 12:57 Uhr, Verband der Internetwirtschaft eco, begierig

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage, nach der die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die alte Bundesregierung verfassungswidrig und nichtig ist, zum Teil mit Freude und mit Sorge. Der Verband äußert die Erwartung, dass jetzt ein grundsätzliches Umdenken seitens der Politik erfolgt, die bisher dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Privatsphäre zu wenig Bedeutung beigemessen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil zugleich hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich bringen. Die Entscheidung des Gerichts zur Kostenerstattung ist dabei höchst unbefriedigend. Der Gesetzgeber ist jetzt umso mehr dazu aufgerufen, die Kosten zu erstatten, um Standortnachteile für Deutschland und Preissteigerungen zu vermeiden.

13:01 Uhr, die grüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm aus Potsdam (Land Brandenburg), tantig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt. “Das ist ein schönes Geschenk an die Bürgerinnen und Bürger zum Weltverbrauchertag, der jährlich am 15. März begangen wird.”, sagt Cornelia Behm, Brandenburger Bundestagsabgeordnete. “Der missbräuchlichen Verwendung von Daten wird damit erstmal ein Riegel vorgeschoben.”

13:49 Uhr, der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi, Dresden (Freistaat Sachsen), triumphal

“Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiger Sieg für die Bürgerrechte”, freut sich Johannes Lichdi, einer der fast 35.000 Kläger im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

“Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsgrundlagen für die Vorratsdatenspeicherung schlicht für nichtig erklärt und ist weiter gegangen, als nach den einstweiligen Anordnungen zu erwarten war”, so Lichdi. “Die eher ungewöhnliche Nichtigerklärung ist eine schallende Ohrfeige für die alte CDU-SPD-Koalition. Bisher erhobene Daten müssen gelöscht werden und eine weitere Erhebung ist auch für Übergangszeit unzulässig.”

14:07 Uhr, Holger Hövelmann, Innenminister von Sachsen-Anhalt (SPD), staatstragend

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. „Die Karlsruher Entscheidung ist erfreulich klar und mit der Anordnung zur unverzüglichen Löschung der bisher gespeicherten Telekommunikationsdaten auch beeindruckend konsequent“, sagte Hövelmann in Magdeburg. „Das stärkt den Bürgerinnen und Bürgern den Rücken gegenüber unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates. Mit einer verfassungskonformen Neuregelung bietet sich die Chance, auch wieder mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für Maßnahmen zu gewinnen, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten tatsächlich erforderlich sind – auch für eine gesetzlich klar begrenzte Vorratsdatenspeicherung.“

14:36 Uhr, Peter Schaar, Bundesbeuaftragter für den Datenschutz, rechthaberisch

„Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen
Fortschritts immer wichtiger wird. Das Urteil leistet einen großen Beitrag zur Stärkung
des Datenschutzes. Beachtlich ist, dass die Vorschriften nicht nur für verfassungswidrig, sondern
für nichtig erklärt wurden. Dies ist die schärfste Form der Rüge, die das Gericht gegenüber
dem Gesetzgeber aussprechen kann. Die in Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes
gespeicherten Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden.“

15:31 Uhr, Thomas de Maiziere, Bundesinnenminister (CDU), zunächst rätselhaft

Das Gericht hat gesagt: So geht es nicht, aber anders geht es. Und ich füge hinzu: Und so muss es dann auch gehen.

dann drohend..äh..drängend

Ich bitte das zuständige Bundesjustizministerium, die weiterhin geltende EU-Richtlinie zügig – das heißt klug, aber schnell – im Interesse von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umzusetzen.

Das Bundesinnenministerium wird das Justizministerium dabei drängend unterstützen.

Fazit: Scheibe vollgeregnet, keine Sicht. Aber es gibt ja noch immer den klugen Kommentar des Kollegen Christian Rath. Werde ihn gleich mal lesen.

26.02.2010

Videoüberwachung im Hallenbad

von Ron Steinke

Bitte bleiben Sie vital! Denn wer sich in seiner Badehose 15 Sekunden lang “leblos” verhält, der löst das revolutionäre neue Alarmsystem aus. Im Hallenbad Aquella im fränkischen Ansbach wird der Badespaß seit kurzem mit insgesamt 23 Kameras überwacht – 21 unter Wasser und 2 über Wasser. Es bedankt sich der Bademeister. Darüber berichtet Bayern 1.

25.02.2010

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Was bisher geschah

von Ron Steinke

Eine gefährliche, neue Infrastruktur zur umfassenden Zensur des Internets? Oder, nach den hitzigen Auseinandersetzungen um Sperrverfügungen für Kinderporno-Seiten, nur noch ein heißer Luftzug? So gehen die Darstellungen derzeit auseinander zwischen Netzaktivisten wie dem AK Zensur auf der einen und den zuständigen Landesmedienpolitikern auf der anderen Seite. Es geht um den geplanten neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Zum aktuellen Stand der Debatte erscheint in Kürze ein Text in der Printausgabe der taz. Hier schon einmal der Versuch einer kleinen Chronologie.

15. Dezember 2009: Die Rundfunkkommission der Länder stellt einen ersten Diskussionsentwurf für Änderungen am bestehenden JMStV von 2003 vor. Danach soll der Begriff des “Anbieters” für den Online-Bereich neu definiert werden. Das altbekannte System von Altersfreigaben (ab 0, ab 6, ab 12, ab 16, ab 18 Jahren) soll auch im Internet eine (freiwillige) Option sein. Und Anbieter sollen Internet-Nutzern leichter Zugang zu Jugend- und Kinderschutz-Einstellungen gewährleisten.

Unter Netzaktivisten wird Kritik laut – vor allem gegen den erweiterten “Anbieter”-Begriff im Entwurf. Damit würden Web-Hoster, Internetzugangsanbieter und Blogger auf eine Stufe gestellt, lautet die Kritik. Alle würden gleichermaßen für Inhalte verantwortlich gemacht.

20. Januar 2010: BITKOM findet den Entwurf gut, kritisiert in einer Stellungnahme aber die Ausweitung des “Anbieter”-Begriffs. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt den Entwurf.

25. Januar 2010: Der AK Zensur protestiert in einer 10-seitigen Stellungnahme vor allem gegen den erweiterten “Anbieter”-Begriff.

27. Januar 2010: Öffentliche Anhörung in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die hier federführend ist.

28. Januar 2010: Die Staatskanzlei verkündet, dass man keineswegs vorhatte, durch die Neufassung des “Anbieter”-Begriffs die Haftungsregeln auf den Kopf zu stellen, weshalb man dies nun auch zurückziehe. Im Übrigen stünden die Pläne, die auf Nutzerautonomie setzten, “im Gegensatz zu Netzsperren à la Zensursula“.

18. Februar 2010: Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz stellt einen überarbeiteten Entwurf des JMStV fertig. Der AK Zensur hält seine Kritik auf Nachfrage aber aufrecht.

25. Februar 2010: Der neue Entwurf wird auf einem Treffen der Chefs aller 16 Staats- und Senatskanzleien in Berlin diskutiert.

24.02.2010

Zu links für einen Pass

von Daniel

Die taz hat gestern in ihrer Printausgabe darüber berichtet, dass eine Frau nicht eingebürgert wird, weil sie Mitglied der Linkspartei ist. Heute hat der Kollege Stefan Reinecke einen neuen Fall ausgegraben, der nach heutigem Stand ganz ähnlich anmutet. Eine Leseprobe:

Aram A. ist 20 Jahre alt und ein Beispiel, wie perfekt Integration manchmal funktioniert. Im Jahr 2000 kam er mit seinen Eltern nach Deutschland. Sie flohen vor den Drohungen des syrischen Geheimdienstes gegen seinen Vater, der in der KP und im Komitee für Menschenrechte organisiert war. Aram war damals elf Jahre alt und konnte kein Deutsch.

Zehn Jahre später ist er ein eloquenter junger Mann, der akzentfrei spricht. Er hat in Hannover Abitur gemacht und will Jura studieren, Schwerpunkt Arbeitsrecht. Derzeit macht er ein freiwilliges soziales Jahr im Stadtteilzentrum “Krokus” in Hannover. Seine Betreuerin urteilt, dass er “durch sein Engagement Vorbildfunktion für Jugendliche und Kinder mit Migrationshintergrund” übernimmt. Am Gymnasium war er Schulsprecher, die Schulleitung bescheinigt ihm “Kompetenz, Zielstrebigkeit und politisches Engagement”.

Das Ganze steht sicherlich bald online und auf jeden Fall morgen in der Print-taz.

Doch genau deshalb bekommt Aram A. keinen deutschen Pass – wenn es nach dem Verfassungsschutz in Niedersachsen und dem “Fachbereich Recht und Ordnung” der Stadt Hannover geht. Denn Aram A. ist Mitglied der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ). Und die ist laut Bescheid der Stadt Hannover vom 16. November 2009 eine “linksextremistische” Organisation. Die SDAJ hat bundesweit ungefähr 400 Mitglieder und führt ein Schattendasein. Sie ist DKP-nah, organisatorisch allerdings eigenständig. Und sie ist, wie die DKP, nicht verboten. In Hannover ist die SDAJ als gemeinnütziger Verein anerkannt. Doch laut niedersächsischem Verfassungsschutz ist sie eine eminente “Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.”

04.02.2010

Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung

von Ron Steinke

In Kürze wird das Bundesverfassungsgericht unter die lange Debatte um die Vorratsdatenspeicherung einen vorläufigen – so ist leider zu befürchten: Schlusspunkt setzen. Kai Biermann fasst heute auf Zeit Online zusammen, was die meisten Beobachter von einem Urteil erwarten:

Bislang sieht es so aus, als ob die Richter in Karlsruhe die Mauern höher ziehen werden, die um die Daten gebaut sind. Sie würden also den Zugriff für Strafermittler etwas erschweren. Das Sammeln selbst aber werden sie wahrscheinlich nicht untersagen.

Wenn das so eintritt (vieles spricht dafür), dann ist es mit der einzigen realpolitischen Hoffnung, die Vorratsdatenspeicherung noch zu stoppen, bald vorbei. Wie die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung aussieht, wenn sie nun nicht im Karlsruher Mülleimer landet? Zumindest Andeutungen findet der Autor in einem Dokument des – nichtstaatlichen – europäischen Normungsinstituts mit dem charmanten Titel “ETSI TS LI 102 657“:

In diesem fast hundert Seiten langen Papier (hier die aktuellste Version 1.4.1 vom Dezember 2009), ist unter anderem festgehalten, welche Daten die Telekommunikationsdienste künftig automatisch liefern müssen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren verlangt wird.

Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.

Das ist nicht alles. Die Schnittstellen bei den Telefonfirmen sollen auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun hat, also beispielsweise wie oft es klingelte, bis jemand abhob oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen wurde.

Für das industrienahe European Telecommunications Standards Institute sind dies Wunschvorstellungen. In den Ohren mancher Sicherheitspolitiker vielleicht schon Zukunftsmusik?

28.01.2010

SWIFT soll nichts an die USA rausrücken

von Daniel

Das EU-Parlamenrt steht vor der Entscheidung, ob es versucht das SWIFT-Abkommen mit den USA zu kippen. Inzwischen versuchen Datenschützer Druck zu machen, so zum Beispiel Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein. Er fordert vom SWIFT-Chef keine Daten an die USA abzugeben. Ein Auszug aus der Mitteilung des Unabhängigen Datenschutzzenstrums.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, hat sich in einem Schreiben an den Chief Enterprise Officer (CEO) von SWIFT, Lázaro Campos, gewandt mit der Aufforderung, Herausgabebegehren von Daten an die USA nicht zu folgen.

Über die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT),
deren Hauptsitz in La Hulpe in Belgien liegt, wird weltweit der internationale Zahlungsverkehr von Banken abgewickelt. US-Behörden hatten nach dem 11.09.2001 damit begonnen, verdachtsunabhängig Daten dieses Zahlungsverkehrs auszuwerten, um Erkenntnisse über die Finanzierung des Terrorismus zu erlangen.

Hier machten sie sich den Umstand zunutze, dass sich ein Datenzentrum von SWIFT, in dem sämtliche Transaktionsdaten gespiegelt wurden, in den USA befand. Nachdem dies bekannt und öffentlich stark kritisiert wurde, verlegte SWIFT dieses Datenzentrum zum Jahreswechsel 2009/2010 in die Schweiz, so dass den US-Behörden kein direkter Datenzugriff mehr möglich ist.

28.01.2010

Justizminister gegen Elena

von Daniel

Elena, die neue Datensammelmaschine der Bundesregierung, bekommt einen neuen Gegner. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll von der FDP möchte das Verfahren zumindest entschärft sehen. Schreibt sein Ministerium in einer Pressemitteilung:

Goll: „ELENA ist eine weitere unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung”

„Am besten wäre es, ELENA ganz zu stoppen. Wenigstens aber sollte das Verfahren entschärft werden”, forderte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Donnerstag (28. Januar 2010) in Stuttgart. Auf sein Drängen hin hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium am Donnerstag einen entsprechenden Entschließungsantrag in dem für das ELENA-Verfahren zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundesrats eingebracht. „Wir wollen den Bundesrat an die besondere datenschutzrechtliche und damit verfassungsrechtliche Brisanz des ELENA-Verfahrens erinnern”, so Goll.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Die Speicherung der Daten von über 30 Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen des Verfahrens, bemerkte der Minister. „Wenn einkommensrelevante Daten von allen abhängig Beschäftigten gespeichert werden sollen, ohne dass feststeht, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden, halte ich das für sehr bedenklich. Ich bin der Meinung, dass eine solche umfängliche und auf Vorrat angelegte Datenbank verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung deren Zweck bestimmt ist. Nach Golls Verständnis von Datenschutz sollte ein Staat nur die Daten speichern, die für die Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich unerlässlich seien.

Verbesserungen möglich, um Datenmissbrauch zu vermeiden

„Am sichersten ist das Datum, das gar nicht erst erhoben wird”, erklärte Goll. Wenn aber eine Datenspeicherung erfolge, müssten wenigstens wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet sein. „Auch hier sind Verbesserungen möglich”, so der Minister. Es dürften vor allem keine überraschenden „gemeinsamen Grundsätze” am Gesetzgeber vorbei irgendwo im kleinen Kreis beschlossen werden, die dazu führten, dass im ELENA-Verfahren plötzlich still und leise Datenbausteine wie „Kündigung/Entlassung” oder „Fehlzeiten” auftauchten, mahnte Goll. Bei jeder staatlich organisierten Datensammlung müsse zudem damit gerechnet werden, dass ihre Nutzungsmöglichkeiten nachträglich erweitert würden. „Das habe ich bisher leider noch nicht anders erlebt”. Im weiteren Verfahren zur Umsetzung des ELENA-Verfahrens sollte daher den datenschutzrechtlichen Anforderungen verstärkt Rechnung getragen werden, forderte der Justizminister.

Erst die Verbindungsdaten, dann die Kontostammdaten – jetzt die Arbeitnehmerdaten

„Ich darf auch daran erinnern, dass schon unsere Verbindungsdaten und alle Kontostammdaten vorsorglich gespeichert werden. Leider wurden alle Warnungen von Datenschützern in den Wind geschlagen. Jetzt interessiert sich der Staat also auch noch dafür, was alle Arbeitnehmer im einzelnen verdienen, wie oft sie krank sind und warum ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat”, betonte Goll.
Dabei bestehe gar keine zwingende Notwendigkeit für einen zentralen Staatsspeicher, der alles wissen will und alles erfährt. Es sei auch nicht erforderlich, die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten unabhängig vom Bedarf an eine zentrale Stelle zu übermitteln und dort zu speichern. Und nichts spräche dagegen, die Arbeitgeber die Einkommensdatendaten ihrer Arbeitnehmer im Einzelfall selbst und direkt an die jeweilige Behörde weiterleiten zu lassen, fasste Goll seine Kritik am ELENA-Verfahren zusammen.
Stefan Wirz
Pressesprecher

26.01.2010

Bahnhöfe per Kamera überwacht

von Daniel

Polizisten haben auf der Suche nach Terroristen in Berlin offenbar die Bahnhöfe per Kamera überwacht, schreibt Sebastian Heiser heute in der taz:

Nach den Terrorwarnungen im vergangenen Spätsommer hat die Polizei erstmals auch über die Kameras in den U-Bahnhöfen Ausschau nach Verdächtigen gehalten. Vom 30. September bis zum 14. Oktober wurden einzelne Stationen überwacht, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senates. Die Kontrollen hätten allerdings keine Anhaltspunkte auf einen bevorstehenden Anschlag geliefert.

Ende September 2009 war ein Video aufgetaucht, in dem ein deutschsprachiger Taliban-Kämpfer drohte, durch den Bundeswehreinsatz in Afghanistan werde “ein Angriff auf Deutschland für uns Mudschaheddin verlockend”. Dazu wurden Fotos eingeblendet vom Brandenburger Tor, dem Hamburger Hauptbahnhof, dem Münchner Oktoberfest, dem Kölner Dom und der Skyline von Frankfurt. Die Berliner Polizei teilte mit, sie werde verstärkt in Bussen und U-Bahnen Streife laufen und Personen kontrollieren. Fahrgäste sollten die Polizei alarmieren, wenn sie herrenloses Gepäck sehen. In München wurde der Oktoberfestplatz geräumt.

Wie Körting jetzt mitteilte, nahm auch ein Polizist in der Leitstelle der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Platz. Dort laufen live die Kamerabilder aus den U-Bahnhöfen ein. Es wurden gezielt einzelne Bahnhöfe überwacht, sagte Körting, ohne deren Namen nennen zu wollen. Die Kameraaufnahmen wurden nicht gespeichert.