28.01.2010
von Daniel
Elena, die neue Datensammelmaschine der Bundesregierung, bekommt einen neuen Gegner. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll von der FDP möchte das Verfahren zumindest entschärft sehen. Schreibt sein Ministerium in einer Pressemitteilung:
Goll: „ELENA ist eine weitere unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung”
„Am besten wäre es, ELENA ganz zu stoppen. Wenigstens aber sollte das Verfahren entschärft werden”, forderte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Donnerstag (28. Januar 2010) in Stuttgart. Auf sein Drängen hin hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium am Donnerstag einen entsprechenden Entschließungsantrag in dem für das ELENA-Verfahren zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundesrats eingebracht. „Wir wollen den Bundesrat an die besondere datenschutzrechtliche und damit verfassungsrechtliche Brisanz des ELENA-Verfahrens erinnern”, so Goll.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Speicherung der Daten von über 30 Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen des Verfahrens, bemerkte der Minister. „Wenn einkommensrelevante Daten von allen abhängig Beschäftigten gespeichert werden sollen, ohne dass feststeht, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden, halte ich das für sehr bedenklich. Ich bin der Meinung, dass eine solche umfängliche und auf Vorrat angelegte Datenbank verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung deren Zweck bestimmt ist. Nach Golls Verständnis von Datenschutz sollte ein Staat nur die Daten speichern, die für die Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich unerlässlich seien.
Verbesserungen möglich, um Datenmissbrauch zu vermeiden
„Am sichersten ist das Datum, das gar nicht erst erhoben wird”, erklärte Goll. Wenn aber eine Datenspeicherung erfolge, müssten wenigstens wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet sein. „Auch hier sind Verbesserungen möglich”, so der Minister. Es dürften vor allem keine überraschenden „gemeinsamen Grundsätze” am Gesetzgeber vorbei irgendwo im kleinen Kreis beschlossen werden, die dazu führten, dass im ELENA-Verfahren plötzlich still und leise Datenbausteine wie „Kündigung/Entlassung” oder „Fehlzeiten” auftauchten, mahnte Goll. Bei jeder staatlich organisierten Datensammlung müsse zudem damit gerechnet werden, dass ihre Nutzungsmöglichkeiten nachträglich erweitert würden. „Das habe ich bisher leider noch nicht anders erlebt”. Im weiteren Verfahren zur Umsetzung des ELENA-Verfahrens sollte daher den datenschutzrechtlichen Anforderungen verstärkt Rechnung getragen werden, forderte der Justizminister.
Erst die Verbindungsdaten, dann die Kontostammdaten – jetzt die Arbeitnehmerdaten
„Ich darf auch daran erinnern, dass schon unsere Verbindungsdaten und alle Kontostammdaten vorsorglich gespeichert werden. Leider wurden alle Warnungen von Datenschützern in den Wind geschlagen. Jetzt interessiert sich der Staat also auch noch dafür, was alle Arbeitnehmer im einzelnen verdienen, wie oft sie krank sind und warum ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat”, betonte Goll.
Dabei bestehe gar keine zwingende Notwendigkeit für einen zentralen Staatsspeicher, der alles wissen will und alles erfährt. Es sei auch nicht erforderlich, die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten unabhängig vom Bedarf an eine zentrale Stelle zu übermitteln und dort zu speichern. Und nichts spräche dagegen, die Arbeitgeber die Einkommensdatendaten ihrer Arbeitnehmer im Einzelfall selbst und direkt an die jeweilige Behörde weiterleiten zu lassen, fasste Goll seine Kritik am ELENA-Verfahren zusammen.
Stefan Wirz
Pressesprecher
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14.03.2009
von Daniel
Darauf haben wir gewartet. Nachdem Tim K. seine Morde nun doch nicht ordnungsgemäß im Internet ankündigte, muss er sich natürlich mit einem so genannten Killerspiel auf seinen Amoklauf in Winnenden vorbereitet haben. Herausgefunden hat dies die Speerspitze des investigativen Journalismus Focus:
Unterdessen wurden weitere Details zur Auswertung des Computers bekannt. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, spielte Tim K. noch am Abend vor seinem Amoklauf das Killerspiel „Far Cry 2“ daheim am Computer. Die Auswertung des Rechners habe ergeben, dass der Amokschütze gegen 19.30 Uhr das Spiel startete und den Computer gegen 21.40 Uhr ausschaltete.
Im Internet hatte sich der Jugendliche dem Bericht zufolge offenbar schon vor Monaten mit Massakern an Schulen auseinandergesetzt. Nach Erkenntnissen der Ermittler war K. unter mehreren Pseudonymen wie „JawsPredator1“ im Internet aktiv und hatte unter anderem bei der Plattform „MyVideo“ ein entsprechendes Profil. In einem der Diskussionsforen zu den Schulmassakern von Erfurt und Emsdetten meldet sich am 23. August vergangenen Jahres „JawsPredator1“ zum Thema Amokläufer zu Wort. Er schrieb: „Das Witzige ist ja, selbst wenn diejenigen es ankündigen, glaubt es ihnen niemand.“ Als Autor vermuten die Ermittler laut dem Magazin den späteren Täter.
Wenn das Ganze nicht so traurig wäre, könnte man fast darüber lachen. Das vorschnelle Aufblasen des angeblichen Tipps im Internet war also mitnichten eine Lehre für die Berichterstattung. Schnell die Schuld auf die Polizei geschoben und weiter im Text.
Danke an speckmac für den Tipp.
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19.02.2009
von Ron Steinke
Lieber “nur” elektronisch überwachen, als gleich einsperren – mit diesem Argument begründen Befürworter der elektronischen Fußfessel die Einführung dieser Überwachungstechnik auch in Deutschland als menschenfreundlich. Ein Schritt hin zur Humanisierung des Strafsystems also?
Während die Technik in den USA ebenso wie in Großbritannien und Schweden bereits flächendeckend in Gebrauch ist, wurde hierzulande bislang erst in Hessen damit experimentiert. Baden-Württemberg plant aktuell, als erstes Bundesland eine gesetzliche Regelung dazu einzuführen. Damit würde die elektronische Fußfessel erstmals in das standardmäßige Instrumentarium der hiesigen Strafgerichte mit aufgenommen werden. Lesenswerte Einwände formuliert nun die Neue Richtervereinigung (NRV):
Die geplante elektronische Überwachung ermöglicht die Erstellung von Bewegungsprofilen, die einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Von einer „Freiwilligkeit“ der Zustimmung der Betroffenen kann dabei schwerlich gesprochen werden, weil diese anderenfalls die erstrebte Vollzugslockerung bzw. vorzeitige Entlassung nicht erreichen können. (…) Zudem fehlen Bestimmungen über die Zuständigkeit für die Durchführung der elektronischen Überwachung. Diese sollte – schon wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs – keinesfalls privaten Dritten übertragen werden dürfen.
Mehr hier.
Ob durch die Maßnahme tatsächlich irgendjemandem eine – nach bisherigem Recht erforderliche – Haftstrafe erspart bleibt, wie dies von ihren Befürwortern behauptet wird? Für die Fußfessel, die Günther Beckstein (CSU) zeitweise “Hasspredigern” anlegen wollte und die Jörg Schönbohm (CDU) gar als probates Mittel gegen Schulschwänzer betrachtet, kommen rückfallgefährdete Gewalttäter, die nach bisherigem Recht eingesperrt werden würden, ohnehin nicht in betracht. Verhängt werden soll die Maßnahme vielmehr lediglich bei (Bagatell-)Tätern mit günstiger Sozialprognose – also genau bei solchen Personen, die bisher auf Bewährung frei kamen. Ganz ohne Fesseln. Die neue Maßnahme besteht also nicht aus weniger Knast. Sondern schlicht aus mehr ‘electronic monitoring’.
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08.02.2009
von Ron Steinke

Was ist auf unserem Foto zu sehen?
a) Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, geregelt in § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann.
b) Ein Verstoß gegen das Verbot “passiver Bewaffnung”, geregelt in § 17a Abs. 1 Versammlungsgesetz, auf den dieselbe Strafe steht.
c) Ein Anblick, in dessen Genuss nicht nur Demotourist/innen bei der Münchner Sicherheitskonferenz an diesem Wochenende zahlreich kamen, sondern an den man sich besonders in Bayern und Baden-Württemberg künftig vermehrt gewöhnen darf.
Na…?
Aktuell wie nie: Einen sehr interessanten Text von Falko Behrens über die Videoüberwachung von Demonstrationen, inkl. rechtlicher Bewertung, gibt’s hier.
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06.01.2009
von Meike
Einfach so krank melden? Bleibt beim Autobauer Daimler nicht ohne Folgen: Mitarbeiter dem Werk Untertürkheim wurden zu unzulässigen Krankheitsdaten wie der konkreten Diagnose oder Krankheitsursache befragt, diese Daten wurden dann auch erhoben, wie Baden-Württembergs Datenschutzbehörde mitteilte. Diese Daten hätten nie erhoben werden dürfen, kritisieren die Datenschützer. Das Unternehmen wollte mit der Maßnahme Fehlzeiten reduzieren.
Die dpa meldet dazu weiter:
Das Gesundheitsmanagement von Daimler sieht laut Mitteilung der Aufsichtsbehörde verschiedene Formen von Mitarbeitergesprächen nach Abwesenheit vor – insbesondere bei mehrfachen oder längeren Erkrankungen von Mitarbeitern. Darüber hinaus gibt es einen sogenannten Runden Tisch, an dem die Führungskräfte einer Abteilung, Vertreter der Personalabteilung, des werksärztlichen Dienstes und des zuständigen Bereichs-Betriebsrats Fälle mit hohen Fehlzeiten und sonstige auffällige Fälle erörterten. Ziel dieses Gesundheitsmanagements soll es sein, Fehlzeiten zu reduzieren und Beschäftigte nach einer Krankheit wieder zu integrieren.
Die Aufsichtbehörde kritisierte mit Blick auf die Runden Tische, dass an den Gesprächen mitunter Personen teilgenommen hätten, die im Einzelfall nicht oder nur zeitweise hätten teilnehmen dürfen. Als Beispiel wurden Meister genannt, die nicht Vorgesetzte des betroffenen Mitarbeiters sind und für deren Anwesenheit es auch sonst keinen zwingenden Grund gab, der Werksarzt oder der Vertreter des Bereichs-Betriebsrats.
Die Datenschutzbehörde forderte Daimler zur Nachbesserung der laxen Datenschutzpraxis auf – daraufhin kündigte das Unternehmen an, seinen Umgang mit den Daten ändern zu wollen.
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