25.09.2009
von Ron Steinke
Höchstens in einer handvoll Fällen pro Jahr – und natürlich auch nur bei allerschwerster Kriminalität: So umsichtig, hatten das Bundesinnenministerium und das BKA immer wieder versprochen, werde von der neu eingeführten Online-Durchsuchung gebraucht gemacht werden.
Nun soll die Online-Durchsuchung nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums bald auch dem “Verfassungsschutz” heißenden Inlandsgeheimdienst zur Verfügung stehen – und da kann man sich nicht nur (wie SPD, FDP und Gewerkschaft der Polizei heute) ärgern, dass es nach so kurzer Zeit schon ans Ausweiten geht, sondern man darf sich auch die Augen reiben: geht es beim Verfassungsschutz doch überhaupt nicht um konkrete Straftaten, sondern um Meinungen, “extremistische”, wie es im Verfassungsschutzbericht heißt.
Beziehungsweise um das, was das jeweilige Verfassungsschutzamt (es gibt 1 im Bund und 1 fuer jedes Bundesland) gerade darunter versteht. Für “Verfassungsfeindlichkeit” gibt es genauso wenig eine klare Definition wie für “Extremismus”, was sich schon an dem regelmäßigen Streit darueber zeigt, ob denn “Die Linke” als “extremistisch” beobachtet werden müsse (der derzeitige Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm (SPD) meint eher nein, sein Chef, Wolfgang Schäuble (CDU) meint klar ja).
Zu den Gruppen, denen Verfassungsschutzämter in jüngerer Zeit das Etikett der „Verfassungsfeindlichkeit“ aufklebten (und denen nach dem neuen Plan eine Online-Durchsuchung drohen würde), zählt etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA). Im jüngsten Bericht des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz werden, um die „Verfassungsfeindlichkeit“ der Vereinigung zu illustrieren, vor allem die freundlichen Beziehungen der VVN-BdA zur Partei „Die Linke“ herausgestellt.
NACHTRAG: Es wird auch einen Text von Christian Rath dazu geben, der sicherlich bald online steht.
Außerdem stelle ich hier das Papier aus dem Innenministerium online.
Veröffentlicht in Deutschland, Thema Bundestrojaner, Zum Thema auf taz.de | Tags: BMI, Innenministerium, Verfassungsschutz | 2 Kommentare »
12.05.2009
von Ron Steinke
Nach den Altliberalen, dem RAV, der Humanistischen Union und dem ZEIT-Herausgeber Michael Naumann hat heute noch jemand Verfassungsbeschwerde gegen die gegenwärtige Fassung des BKA-Gesetzes eingelegt: Die Grünen. Bei so viel geballter Bürgerrechts-Power dürfte kein Stein mehr auf dem anderen bleiben, jetzt heißt es also nur noch: Daumendrücken! Oder…? Zur Debatte darüber, wie effektiv die Interventionen aus Karlsruhe letztlich sind, ist ja schon viel gesagt worden. Hier nun auch von mir ein kleiner Debattenbeitrag.

Radikal wie Karlsruhe
„Es ist ein wenig wie Kinderkriegen“, schwärmte die Bloggerin Twister, die zu den Kläger/innen der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung gehört hatte. „Das ist mein Baby!“ Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung, das im Februar 2008 erging, zum ersten Mal von einem neuen „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gesprochen und damit bei vielen Gegner/innen der Online-Durchsuchung Stürme der Begeisterung ausgelöst.
Die Geburt eines Sterns! Drunter ging’s nicht bei Heribert Prantl, dem Kommentator der Süddeutschen Zeitung. Er erkannte eine „juristische und gesellschaftspolitische Sensation“, die mit dem astrophysikalischen Spektakel vergleichbar sei. Der Datenschutzverein Foebud, der die Verfassungsbeschwerde mitfinanziert hatte, sah einen „großen Tag für die Bürgerrechte“ und einen „Wendepunkt“ gekommen. Und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (Grüne) sprach von der wichtigsten Entscheidung des BVerfG seit dem Volkszählungs-Urteil von 1983. In jenem Urteil, an das viele Bürgerrechtler/innen heute etwas nostalgisch erinnern, hatte das BVerfG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung „erfunden“, sozusagen den Vorläufer zum neuen Computer-Grundrecht. Das Urteil wurde damals als großer Erfolg der Anti-Volkszählungs-Proteste verbucht.
Zugleich, und das ist für die historische Bedeutung der damaligen Intervention aus Karlsruhe nicht weniger wichtig, markierte das Urteil auch den Zeitpunkt, ab dem viele Protestler/innen wieder nach Hause gingen, zufrieden darüber, mit ihrem Anliegen doch noch Gehör beim Staat gefunden zu haben. (…)
Hier geht’s weiter zum ganzen Text
Veröffentlicht in Deutschland, Thema Bundestrojaner, Thema Datenschutz, Thema Protest, Thema Staatliche Überwachung, Zum Thema auf taz.de | Tags: BKA-Gesetz, Bundestrojaner, Bundesverfassungsgericht | Kommentar schreiben »
29.04.2009
von Ron Steinke
Der FDP-Politiker Gerhart Baum zieht erneut gegen das BKA-Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht – und hat dabei, wie Christian Rath auf taz.de detailliert ausführt, recht gute Chancen. Gute Chancen allerdings auf einzelne Korrekturen (wenn man das denn so nennen will), nicht jedoch auf eine komplette Streichung etwa der Online-Durchsuchung. Also: Ein Grund zu gesteigerter Vorfreude? Die Debatte darüber läuft schon seit einiger Zeit. Hier einige interessante Stimmen.
Ulf Treger analysiert im neu erschienenen Debattenband “Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung”:
In jüngster Zeit hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen dem Kontrollbedürfnis staatlicher Sicherheitsorgane einen Dämpfer verpasst. Diese Urteile wurden mit Erleichterung und teilweise gar mit Begeisterung aufgenommen. Bei näherer Betrachtung ergeben sie aber vielmehr Grund zur Beunruhigung. In keinem der Urteile wurden die verhandelten Sicherheitsgesetze grundsätzlich in Frage gestellt, ebenso wenig haben die Urteile zwingend Auswirkungen auf kommende Kontrollexzesse. Vielmehr lässt sich an den Urteilen die grundlegende Funktion des höchsten deutschen Gerichts erkennen, eben nicht politische Weicherstellungen vorzunehmen, sondern vielmehr Übertreibungen der Politik zu normalisieren, ohne Eigentliches zu verhindern.
Ähnlich kommentierte Christian Rath im vergangenen Frühjahr, nachdem die Karlruher Richterinnen und Richter die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen aufgehalten und viele Bürgerrechtler “Hurra” gerufen hatten:
Richtig verhindert hat Karlsruhe noch keine neue polizeiliche Ermittlungsmaßnahme, auch nicht in den letzten Wochen. Der Gesetzgeber muss zwar das jeweilige Gesetz überarbeiten und abmildern – mehr aber nicht. Im Ergebnis blieben deshalb alle umstrittenen Maßnahmen zulässig: der große Lauschangriff, die Rasterfahndung, das präventive Abhören von Telefonaten, die heimliche Ausspähung von Computern sowie der Kfz-Kennzeichen-Abgleich. Der Gesetzgeber muss zwar eine Strafrunde laufen und verliert dabei Zeit und Ansehen, kann dann aber sein Ziel weiterverfolgen.
Heiner Busch von der Zeitschrift “Bürgerrechte & Polizei /Cilip” über dasselbe Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2008:
Das Gericht hat dem Gesetzgeber damals erklärt, welche Vorkehrungen er treffen muss, damit die Online-Durchsuchung, die man aus bürgerrechtlicher Sicht ja eigentlich zu 100 Prozent ablehnen muss, in Karlsruhe Bestand hat. Letztlich hat das Gericht damit der Online-Durchsuchung den roten Teppich ausgerollt, wenn auch vielleicht ungewollt.
Veröffentlicht in Deutschland, Thema Bundestrojaner, Thema Datenschutz-Gesetzgebung, Thema Protest, Thema Staatliche Überwachung, Zum Thema auf taz.de | Tags: Bürgerrechtsbewegung, BKA-Gesetz, Bundesverfassungsgericht, Online-Durchsuchung, Verfassungsbeschwerde | 2 Kommentare »
17.12.2008
von Daniel
Heute verhandelt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das BKA-Gesetz und wird es wahrscheinlich durchwinken.
Damit Ihr wisst, was auf Euch zukommt, stellen wir den aktuellen Text des Kompromisses online.
Veröffentlicht in Deutschland, EU, Länder & Regionen, Thema Bundestrojaner, Thema Staatliche Überwachung | Tags: BKA, BKA-Gesetz, Bundeskriminalamt, Online-Durchsuchung | 1 Kommentar »
16.12.2008
von Daniel
Am morgigen Mittwoch soll das BKA-Gesetz den Vermittlungsausschuss passieren, dann werden Online-Durchsuchung und neue Anti-Terror-Befugnisse des Bundeskriminalamtes Realität. Ein Novum bei dem Gesetz ist, dass ein Datenschutzbeauftragter seine Einhaltung überwachen soll. Das klingt eigentlich ganz gut, bis man vom BKA erfährt, dass der Datenschützer des Kriminalamtes für die Öffentlichkeit ein Unbekannter bleiben soll, schreibt der Kollege Christian Rath:
“Wir machen die Namen von BKA-Bediensteten grundsätzlich nicht öffentlich”, sagte ein BKA-Sprecher auf Anfrage der taz. Verraten wird nur soviel: Der Mann arbeitet seit 1993 für die Behörde und ist Jurist. Datenschutzbeauftragter ist er erst seit November 2007. Vorher war er als Dozent für Staats- und Verfassungsrecht an der Fachhochschule des Bundes tätig. Für die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben stehen ihm bisher vier Mitarbeiter zur Verfügung. Wenn das BKA-Gesetz Ende der Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, soll – mit Blick auf die neue Aufgabe – noch ein Jurist hinzukommen.
Zum ersten Mal würde damit der BKA-Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter in konkrete Ermittlungshandlungen eingeschaltet. Ausgedacht hat sich das nicht das Amt selbst, sondern die Innenexperten von Union und Sozialdemokraten. Bisher wacht der BKA-Datenschützer nur über die Daten der BKA-Beschäftigten und der Personen, die in BKA-Dateien gespeichert werden. Eingesetzt wird der Datenschutzbeauftragte von der BKA-Amtsleitung, der er auch unmittelbar untersteht. In Datenschutzfragen ist er allerdings nicht weisungsgebunden. Deshalb glaubt die SPD, dass er sein Amt auch im Sinne der ausspionierten Gefährder wahrnehmen kann.
Ein unbekannter Datenschützer ist meines Erachtens nach kein Datenschützer. Wie soll die Öffentlichkeit sein Handeln beurteilen können? Wie will er Druck ausüben, wenn nicht durch Öffentlichkeit? Und auf welche Weise werden Menschen außerhalb des BKA über dessen Handlungen und Fehlleistungen im Umgang mit dem BKA-Gesetz informiert, wenn nicht durch einen Datenschützer?
Der Text ist online.
Veröffentlicht in Deutschland, EU, Länder & Regionen, Thema Bundestrojaner, Thema Staatliche Überwachung | Tags: BKA, BKA-Gesetz, Bundeskriminalamt, Online-Durchsuchung | Kommentar schreiben »
08.12.2008
von Daniel
Auf CTRL war heute so wenig los, weil Kollege Veit Medick und ich heute auf dem 7. Symposium des Bundesamtes für Verfassungschutz im Berliner Schloss Niederschönhausen saßen. Mit dabei: Geheimdienstler, Polizisten und Militärs aus fast allen europäischen Ländern. Weil wir aber früher gehen mussten, bekam nur der Kollege Christian Rath noch die Rede von Verfassungschutzpräsident Heinz Fromm mit. Und die hatte es in sich:
Kurz bevor das BKA-Gesetz verabschiedet wird, fordert jetzt auch der Verfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung. “Auch wir brauchen die Befugnis, auf informationstechnische Systeme zugreifen zu können”, sagte gestern Heinz Fromm, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsgschutz bei einem Symposium zur Terrorismusbekämpfung in Berlin. Außerdem forderte Fromm eine Stärkung des Bundesamts gegenüber den Ländern. Im Bereich des islamistischen Terrorismus sollten alle Erkenntnisse zentral vom Bundesamt ausgewertet werden, “damit nichts verloren geht und nichts zurückgehalten wird”, so Fromm. Zudem will Fromm alle nachrichtendienstlichen Operationen in diesem Bereich zentral steuern. Das Bundesamt habe zwar schon eine Zentralstellen-Funktion, doch müsse diese optimiert werden.
Diese Meldung wird morgen auch in der Print-Taz stehen. Für mehr reicht es nicht, weil der Redaktionsschluss kurz bevorsteht. Aber wir bekommen hoffentlich noch einen längeren Text auf taz.de mit.
Veröffentlicht in Berlin, Deutschland, EU, Thema Bundestrojaner, Thema Daten im Internet, Thema Staatliche Überwachung, Zum Thema auf taz.de | Tags: Online-Durchsuchung, Verfassungsschutz | Kommentar schreiben »
03.12.2008
von Daniel
Das ging schnell: Hatten die SPD-Länder vor kurzem noch so getan, als hinge das Wohl und Wehe der Welt vom BKA-Gesetz ab, so haben sich die Sozialdemokraten jetzt erstaunlich zügig auf einen Kompromiss mit der Union geeinigt. Fazit: Die Eilentscheidung ist gekippt, das heißt, ein Richter muss jeder Online-Durchsuchung zustimmen. Und: Die Aufgaben des BKA sollen klarer definiert werden.Und sonst? Nix. Ein Zeugnisverweigerunsgrecht für alle sensiblen Berugsgruppen wird es nicht geben, wie unter anderem ZDF Online schreibt:
“Um Kompetenz-Gerangel zwischen BKA und Länder-Polizeien zu verhindern, wird der Aufgabenbereich des BKA zudem noch präziser umrissen”, erklärte ein Teilnehmer der Koalitions-Spitzenrunde gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Keine Änderung am Gesetzentwurf wird es nach seinen Angaben beim Zeugnisverweigerungsrecht geben. Das heißt: Weiterhin sind nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete absolut vor Überwachungen geschützt, nicht aber Journalisten, andere Rechtsanwälte und Ärzte.
Ja…ähem…warum haben sich die Sozialdemokraten noch mal so aufgeregt? Keine Ahnung, irgendwie.
Veröffentlicht in Deutschland, EU, Länder & Regionen, Thema Bundestrojaner, Thema Staatliche Überwachung | Tags: BKA, BKA-Gesetz, Bundestrojaner, CDU, Online-Durchsuchung, SPD | Kommentar schreiben »
28.11.2008
von Daniel
Das BKA-Gesetz ist hinüber. Bei der Abstimmung in der Länderkammer Bundesrat über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam am Freitag wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Deshalb wird die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anrufen. Wenn es im Vermittlungsverfahren einen Kompromiss gibt, könnte das Gesetz noch vor Weihnachten endgültig beschlossen werden. Damit soll das Bundeskriminalamt (BKA) neue Kompetenzen zur Abwehr terroristischer Gefahren erhalten.
Einen kurzen Text gibt es dazu schon auf taz.de. Ich bin mir aber sicher, dass der Kollege Veit Medick in der Redaktion schon über einem eigenen Text schwitzt. Währenddessen sitze ich zu Hause und lese, muss dafür aber am Sonntag arbeiten.
Veröffentlicht in Deutschland, EU, Länder & Regionen, Thema Bundestrojaner, Thema Staatliche Überwachung, Zum Thema auf taz.de | Tags: Bundeskriminalamt | Kommentar schreiben »
25.06.2008
von Daniel
Ist die Chipkarte für Arbeitnehmer doch nicht so ungefährlich, wie der Bundesbeuaftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zunächst behauptet hat? Der schleswig-holsteinische Kollege Thilo Weichert sieht dies jedenfalls anders. Der taz sagte er im Interview:
taz: Künftig sollen Lohnzettel zentral gespeichert werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält das für unbedenklich. Ist das Vorhaben wirklich so harmlos?
Thilo Weichert: Der Bundesbeauftragte hält das Verfahren nicht für unbedenklich. Er kommentiert nur etwas dezenter, zumal schon sein Vorgänger sich allzu positiv zu dem Verfahren geäußert hat. Das Vorhaben ist aber keineswegs harmlos. Es darf so nicht verabschiedet werden.
Warum nicht?
“Elena” ist höchst brisant: Die Einkommensdaten der gesamten abhängig beschäftigten Bevölkerung sind über Jahre hinweg zentral gespeichert, können also zentral abgerufen und genutzt werden. Das ist nichts anderes als eine weitere Vorratsdatenspeicherung. Größtes Interesse an den sensiblen Daten haben viele andere Stellen, allen voran die Finanzämter.
Aber ist das Schlüssel-Schloss-Prinzip nicht grundsätzlich sicher?
Es gibt kein Schlüssel-Schloss-Prinzip. Genau das wird von den Landesdatenschutzbeauftragten gefordert: dass der Betroffene mit seinem geheimen Schlüssel die Daten freischalten muss. Geregelt ist, dass er mit seiner Signatur nur der Zentralen Speicherstelle die Befugnis erteilt, die Daten zu entschlüsseln. Das kann sie technisch aber auch ohne diese Erlaubnis.
Bisher stehen weder das Interview noch ein dazugehöriger Text des Kollegen Veit Medick online. Aber das ändert sich sicher bald.
Nachtrag: Und hier ist es schon, das Interview mit Thilo Weichert.
Veröffentlicht in Deutschland, EU, Thema Arbeitnehmerkarte, Thema Bundestrojaner, Thema Daten im Internet, Thema Datenschutz, Thema Staatliche Überwachung, Thema Vorratsdatenspeicherung, Zum Thema auf taz.de | Tags: Chipkarte, Datenschutz, Elena, Peter Schaar, Taz, Thilo Weichert, Vorratsdatenspeicherung | 1 Kommentar »
18.06.2008
von Daniel
Wie schon des Öfteren beschrieben, wird am Freitag im Bundestag ab 9 Uhr über die BKA-Novelle diskutiert. Aus diesem Grunde stellen wir noch einmal die neueste Version des Gesetzesentwurfs online:
Gesetzentwurf der Großen Koalition zum BKA-Gesetz
Veröffentlicht in Deutschland, EU, Thema Bundestrojaner, Thema Datenschutz, Thema Staatliche Überwachung, Zum Thema auf taz.de | Tags: BKA, BKA-Gesetz, Bundestag, CDU, CSU, Polizei, SPD | Kommentar schreiben »