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Beiträge getaggt mit ‘EU’

04.02.2010

Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung

von Ron Steinke

In Kürze wird das Bundesverfassungsgericht unter die lange Debatte um die Vorratsdatenspeicherung einen vorläufigen – so ist leider zu befürchten: Schlusspunkt setzen. Kai Biermann fasst heute auf Zeit Online zusammen, was die meisten Beobachter von einem Urteil erwarten:

Bislang sieht es so aus, als ob die Richter in Karlsruhe die Mauern höher ziehen werden, die um die Daten gebaut sind. Sie würden also den Zugriff für Strafermittler etwas erschweren. Das Sammeln selbst aber werden sie wahrscheinlich nicht untersagen.

Wenn das so eintritt (vieles spricht dafür), dann ist es mit der einzigen realpolitischen Hoffnung, die Vorratsdatenspeicherung noch zu stoppen, bald vorbei. Wie die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung aussieht, wenn sie nun nicht im Karlsruher Mülleimer landet? Zumindest Andeutungen findet der Autor in einem Dokument des – nichtstaatlichen – europäischen Normungsinstituts mit dem charmanten Titel “ETSI TS LI 102 657“:

In diesem fast hundert Seiten langen Papier (hier die aktuellste Version 1.4.1 vom Dezember 2009), ist unter anderem festgehalten, welche Daten die Telekommunikationsdienste künftig automatisch liefern müssen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren verlangt wird.

Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.

Das ist nicht alles. Die Schnittstellen bei den Telefonfirmen sollen auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun hat, also beispielsweise wie oft es klingelte, bis jemand abhob oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen wurde.

Für das industrienahe European Telecommunications Standards Institute sind dies Wunschvorstellungen. In den Ohren mancher Sicherheitspolitiker vielleicht schon Zukunftsmusik?

23.12.2009

Wenn Überwacher träumen – Indect

von Daniel

Life is bigger than fiction – ein immer wieder gern zitiert Satz. Mit dem Indect-Programm scheint die Europäische Union ihn wahr machen zu wollen. Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich alles so kommt, wie es derzeit offenbar angedacht ist. Aber dass die EU überhaupt Geld in diese Cyberpunk-Fantasie investiert, gibt dann doch zu denken. Mein Kollege Thomas Salter hat darüber geschrieben:

Videokameras, die automatisch Verbrecher durch die ganze Stadt verfolgen, damit die Polizei sie bequem einfangen kann. Computer, die auf den Bildern Gesichter automatisch erkennen und mit breiten Datensätzen abgleichen. Das klingt nach Science-Fiction. Wenn es nach der EU-Kommission geht, könnte es so ein System 2013 bereits geben.

Die EU investiert 14,86 Millionen Euro in das Forschungsprojekt Indect. 17 Partner aus zehn europäischen Ländern arbeiten seit 1. Januar 2009 daran, darunter auch die Universität Wuppertal und zwei deutsche Unternehmen, InnoTec Data und PSI Transcom. Am Ende soll ein multimediales System entstehen, das Überwachung in Ballungsräumen erleichtert.

Computerprogramme sollen auf Videoüberwachungsbildern automatisch verdächtiges Verhalten erkennen und melden. Polizisten könnten so eine große Zahl an Überwachungskameras bedienen: Das Programm filtert für sie nur Situationen heraus, in denen es potenzielle Gefahr erkennt. Zusätzlich sollen Internetplattformen systematisch durchsucht werden. So können Behörden die Flut an Daten und Videoaufnahmen effektiv bearbeiten.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, ist skeptisch: “Man kann nichts gegen die Grundidee sagen, technische Mittel zur Effektivierung der Tätigkeit von Sicherheitsbehörden einzusetzen”, räumt er ein. Dabei müsse man jedoch genau darauf achten, dass keine Rechte eingeschränkt werden. Bei Indect sei dies nicht der Fall: “Das Projekt steht konzeptionell mit europäischem und deutschem Datenschutz- und Verfassungsrecht im Widerspruch.” Über die EU werden so Maßnahmen vorangetrieben, die auf nationaler Ebene wenig Chancen hätten. “Wenn die Bundesregierung so ein Projekt in Deutschland direkt unterstützen würde, wäre die Empörung groß”, sagt Weichert.

Hier geht es weiter.

11.12.2009

Thomas de Maiziere mag das Stockholm-Programm

von Daniel

Neues aus der Abteilung neuer Innenminister: Er findet das Stockholm-Programm super. Schreibt sein Ministerium. Hier ist die Pressemitteilung:

Bundesminister Dr. de Maizière begrüßt die Verabschiedung des neuen Mehrjahresprogramms der Europäischen Union im Bereich der Justiz- und Innenpolitik und erklärt.

“Das Stockholmer Programm ist der Fahrplan für die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Mit der Verabschiedung des neuen Mehrjahresprogramms endet eine lange Vorbereitungs- und Verhandlungsphase über die zukünftige Ausrichtung der europäischen Innenpolitik.

Deutschland konnte sich dabei in wesentlichen Punkten durchsetzen. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir auf dieses Vorhaben langfristig vorbereitet waren. Auf deutsche Initiative hat sich schon 2007 eine informelle Ministergruppe mit der künftigen europäischen Innenpolitik beschäftigt, die so genannte “Zukunftsgruppe”.

Dort konnten wir schon frühzeitig Vorschläge in die Planungen der künftigen Ratspräsidentschaften und der Europäischen Kommission einbringen.”Das Stockholmer Programm rückt in allen künftigen Maßnahmen die Rechte, Bedürfnisse und Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. Bundesminister Dr. de Maizière betont: “Mit der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts antworten wir auf ein wesentliches Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Union.

Inhaltlich greift das Stockholmer Programm nahezu alle aus deutscher Sicht wichtigen innenpolitischen Punkte auf.”

Schwerpunkte des Stockholmer Programms aus Sicht des Bundesinnenministers:

Balance, Bürgerrechte und Rechtskodifizierungen

Mit der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts antworten wir auf ein wesentliches Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Das Stockholmer Programm rückt in allen künftigen Maßnahmen die Rechte, Bedürfnisse und Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt.

Die Bürgerrechte und der Datenschutz nehmen eine gewichtige Rolle ein. Hinsichtlich einer stärkeren Bürgernähe hat sich Deutschland auch für eine verbesserte und konsolidierte Rechtsetzung eingesetzt.

Kontinuität und Evaluierung

Insgesamt setzt das Stockholmer Programm auf Kontinuität mit bisherigen gemeinschaftlichen Anstrengungen und deren Weiterentwicklung. Mit diesen Hauptanliegen istes ein praktisches Zukunftspapier. Damit entspricht das Programm den derzeitigen Erwartungen an die europäische Politik insgesamt.

Ausgewogene Migrationspolitik

Eine der größten Herausforderungen für die nächsten Jahre ist die Einwanderung – entsprechend dem Bedarf und den Prioritäten der Mitgliedstaaten – flexibel zu steuern. Die Entwicklung einer vorausschauenden Migrationspolitik, die auf Solidarität und Verantwortlichkeit beruht, ist weiterhin eines der politischen Hauptziele der Europäischen Union. Das Programm sucht dabei den angemessenen Ausgleich zwischen den mitgliedsstaatlichen, den gesamteuropäischen und den Interessen von Migranten. Zu begrüßen sind auch die Förderung von Integration und interkulturellem Dialog.

Bei der Umsetzung der migrations- und asylpolitischen Ziele gilt es allerdings darauf zu achten, dass nicht mehr als nötig auf europäischer Ebene geregelt wird. Es darf nicht zu einer innereuropäischen Wanderung von Asylbewerbern in die Länder mit dem höchsten Sozialniveau kommen.

Zugang zur Europäischen Union

Ein integriertes Grenzmanagement und eine moderne Visumpolitik sollen es ermöglichen, dass wir den  Zugang zu Europa für Personen mit einem berechtigten Interesse an der Einreise in die Europäische Union effektiver und effizienter gestalten und zugleich die Sicherheit gewährleisten.

Praktische Schwerpunkte im Sicherheitsbereich

Im Sicherheitsbereich setzt das Stockholmer Programm Schwerpunkte auf die polizeiliche Zusammenarbeit, die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und den Katastrophenschutz. Besondere praktische Akzente setzt das Programm mit einem verbesserten Informationsaustausch sowie mit dem Ziel einer gemeinsamen europäischen Polizeikultur.

Wichtig ist in einem zusammenwachsenden Europa, dass die Akteure sich kennen lernen. Das Programm legt deshalb mehr Gewicht auf die Aus- und Fortbildung der Praktiker, zum Beispiel mit “Erasmus”-ähnlichen Austauschprogrammen zur Ausbildung von Polizisten.

Externe Dimension der Innenpolitik

Anders als die Vorgängerprogramme geht das Stockholmer Programm ausführlich auf die externe Dimension der Europäischen Justiz- und Innenpolitik ein, deren Bedeutung in den letzten Jahren noch gewachsen ist. Ob im Sicherheits-, im Migrations- oder anderen Bereichen: Eine gezielte und kohärente Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist unerlässlich geworden.

01.12.2009

Update SWIFT: Ärger in Gelb

von Daniel

SWIFT ist vorerst durch und nun hat die Koalition ein Ärgernis mehr. Jedenfalls beschlich mich heute beim Anrufen der Liberalen das Gefühl, dort herrsche leiser Unmut:

“Wir sind alles andere als glücklich darüber, wie das gelaufen ist”, sagte der FDP-Innenexperte Christian Ahrendt am Dienstag. Seine Kollegin Gisela Piltz fragte spitz, wie wohl “die Union damit umgeht, dass die Kritik der eigenen Reihen ungehört verhallte”. Und Alexander Alvaro, der liberale Mann für die Innenpolitik im Europaparlament, sagte, der Vorgang sei für ihn und seine Partei “ziemlich unverständlich.”

Oder auch:

De Maizière hatte offenbar selbst inhaltliche Bedenken, sagte aber nach dem Beschluss, ein unbefriedigendes Abkommen sei besser als gar keines. Diese Begründung bringt Alexander Alvaro besonders in Rage: “Dass etwas Schlechtes besser ist als nichts, könnte vielleicht das neue Motto der CDU werden”, höhnte der Europapolitiker. Er rechne damit, dass “diese Sache in der Koalitionsrunde thematisiert wird”.

Gründe für den Ärger bei der FDP:

Zum anderen fühlt sich die FDP vom neuen Innenminister überfahren. Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen erzählen, dass de Maizières Vorgänger Wolfgang Schäuble (CDU) bei diesen Gesprächen konsensorientierter mit den Freidemokraten umgegangen sei. “Er hat das Thema Swift von sich aus angesprochen und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über den Stand des Verfahrens unterrichten lassen”, erzählt einer, der dabei war. Auch Schäuble habe Zweifel an dem Abkommen geäußert und man habe sich in dem Eindruck getrennt, bei der Ablehnung des Vertrages einig zu sein. Wenn ihr Name nicht zitiert wird, geben Liberale zu, von der Kehrtwendung des Innenministeriums überrascht worden zu sein.

01.12.2009

FDP versucht Reparatur nach SWIFT-Panne

von Daniel

Die FDP war bei der Verhinderung von SWIFT nicht ganz so erfolgreich. Nun folgen Versuche der Schadensbegrenzung:

Brüssel (AP) Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat das neue EU-Abkommen zur Übermittlung von Bankdaten an die USA scharf kritisiert. Die EU müsse nun unverzüglich mit der Aushandlung einer neuen, besseren Regelung beginnen, um das auf neun Monate befristete Interimsabkommen zu ersetzen, erklärte die FDP-Politikerin am Dienstag in Brüssel. Den US-Terrorfahndern dürften europäische
Bankdaten nur bei einem “konkreten Tatverdacht” übermittelt werden, nicht in “einem weiten Zugriff-Blockverfahren”.

Unzufrieden zeigte sich die Justizministerin auch mit den für die Daten vereinbarten Speicherfristen von bis zu fünf Jahren selbst für Informationen, die von den USA nicht mehr für den Anti-Terror-Kampf benötigt werden. Dies sei eine “überdimensionierte Vorratsdatenspeicherung”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Der Kollege Christian Rath hatte am Montag SWIFT bereits kritisch kommentiert. Bisher war seine Einschätzung nicht online verfügbar, hiermit wird das geändert:

Terrorabwehr auf Vorrat

Heute wird der EU-Ministerrat eine neue Vorratsdatenspeicherung beschließen. Im sogenannten Swift-Abkommen wird geregelt, dass europäische Bankdaten für Zwecke der Terrorabwehr an US-Stellen übertragen und dort fünf Jahre lang auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Der deutsche Innenminister de Maizière (CDU) wird sich
enthalten.

So kann das Abkommen möglichst geräuschlos – das heißt ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments – in Kraft treten. Dass sich hinter dem Swift-Abkommen eine Vorratsspeicherung verbirgt, ist bisher wenig bekannt.

Das liegt zum einen daran, dass der globale Finanzdienstleister Swift auf Geheiß der USA nicht sagen darf, wie viele Überweisungsdaten jährlich an US-Stellen übermittelt werden. Zum anderen ist kaum jemand klar, dass die an die USA übergebenen Daten nur aufgrund einer vagen Gefährdungsanalyse ausgewählt werden, zum Beispiel: alle
Geldtransfers nach Afghanistan. Konkrete Verdachtsmomente kommen erst zum Einsatz, wenn US-Ermittler in diesem Datenpool später Recherchen starten.

Nach US-Angaben werden letztlich deutlich weniger als 1 Prozent der übermittelten Daten je benötigt. Die große Masse der von Swift erhaltenen Daten wird nur auf Vorrat gespeichert, damit sie den US-Terrorfahndern länger für Recherchen zur Verfügung stehen als bei Swift, wo Daten schon nach 124 Tagen gelöscht werden.

Bisher diskutieren Kritiker des Swift-Abkommens, wie die FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, nur über rechtsstaatliche Verbesserungen des Swift-Abkommens, über kürzere Löschungsfristen und mehr Rechtsschutz. Besser wäre es, diese für den Datenschutz unnötig riskante Vorratsspeicherung ganz zu verhindern.

Danke an den Freund vom CCC von Julia, da stand doch tatsächlich die ganze Zeit “Reperatur” in der Überschrift. Und keiner sagt etwas, weil alle den Piratenparteieintrag von Meike Laaff lesen.

18.10.2009

EU-weite Bürgerrechtsbewegung gesucht

von Daniel

Vom Stockholm-Programm, dem nächsten großen Ding der EU in Sachen Überwachung haben einige von Euch sicherlich schon etwas gehört. Heute hat der Telepolis-Autor Matthias Monroy einen Debattentext in der taz geschrieben, in dem er auch die zu nationalstaatlich ausgerichtte Arbeit der Bürgerrechtsbewegung kritisiert. Ein Auszug:

Die Kritik an der Versicherheitlichung sozialer Phänomene bleibt zu oft auf nationalstaatlicher Ebene stecken. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem es immerhin gelang, eine spektrenübergreifende Bürgerrechtsbewegung auf die Beine zu stellen, wurde von Innenminister Schäuble belächelt. Der erklärte der taz, dass in Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt werden müsse, anderenfalls drohten Sanktionen. Der AK Vorratsdatenspeicherung hat versäumt herauszuarbeiten, dass das deutsche Innenministerium ein zentraler Akteur im Einsetzen solcher Richtlinien und Aktionspläne ist, zum Beispiel durch die Schaffung der informellen “Future Group” unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007. Auch auf Kämpfe in anderen Ländern, in denen Vorgaben der EU zur Kontrolle von Telekommunikation und Internet, Terrorismusgesetzgebung oder Migrationsabwehr umgesetzt werden, wird von sicherheitskritischen Kampagnen wie dem AK Vorratsdatenspeicherung zu wenig Bezug genommen.

Kritik auf nationalstaatlicher Ebene greift zu kurz

Bürger- und Menschenrechtsgruppen argumentieren, Freiheit und Sicherheit müssten ausbalanciert werden und fordern mehr Datenschutz. Doch es steht vielmehr eine generelle Debatte über den “Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität” an, in dessen Namen Freiheiten europaweit eingeschränkt werden. In diese Richtung argumentiert auch einer der wenigen europäischen Akteure, das European Civil Liberty Network (ECLN), die EU stehe “mitten in einem Paradigmenwechsel bezüglich der Art und Weise, wie Europa und der Rest der Welt kontrolliert werden”. Selbst der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx kritisiert eine Transformation zur Überwachungsgesellschaft, Datenschutz würde allenfalls unter dem Aspekt der Vermeidung von Datenverlusten gesehen. Tony Bunyan, Mitglied der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch, sieht die EU auf dem Weg zu einer “Datenbankgesellschaft”.

Die Spielräume für linke Intervention haben sich nach dem 11. September nicht gerade vergrößert. Überwachung und Kontrolle haben eine andere Form angenommen. Gleichzeitig bietet der Umbau zur Homeland Security aber auch eine Chance für neue Bündnisse, die breite gesellschaftliche Diskussionen und unerwartete Interventionen ermöglichen. Eine Verknüpfung von linker Antimilitarismus-, Antirepressions- und Migrationspolitik liegt jedenfalls auf der Hand. Es ist an der Zeit, den Widerstand gegen den Aufbau der europäischen Polizeien Frontex, Europol und einer europäischen Gendarmerietruppe zu vernetzen Die Pläne der Baumeister dieser europäischen Sicherheitsarchitektur bieten genügend Anknüpfungspunkte.

05.05.2009

Noch mehr Widerstand gegen Netzgesetze: das Telekom-Paket

von Meike

Und wo wir schon bei Petitionen sind, gleich noch mehr Aktivistenwiderstand gegen Netzpolitik: Am Mittwoch wird nicht nur der Gesetzesentwurf für Internetsperrungen wegen kinderpornografischer Inhalte in Deutschland verhandelt und parallel dazu im Minutentakt eine Petition gegen das Vorhaben unterzeichnet, sondern im Europäischen Parlament auch das Telekom-Paket.

Und natürlich lassen sich auch hier die europäischen Netzpolitik-Geeks es sich nicht nehmen, zum Protest aufzurufen: Die Bürgerrechtler von “La Quadrature du Net” rufen alle, die sich für Netzneutralität und gegen die französische “Three Strikes and You’re Out” Regelung wenden, dazu auf, ihre Europaabgeordneten direkt zu kontaktieren und sie davon zu überzeugen, für die Citizens’ Rights Amendment zu stimmen. Mehr Infos gibts im Wiki von La Quadrature du Net. Der deutsche Politblogger Markus Beckedah ruft dazu auf , sich dabei zu beschränken:

Konzentriert Euch auf CDU- und SPD-Abgeordnete!

In letzter Sekunde wäre weniger wohl tatsächlich mehr – denn es ist nur noch bis Mittwoch morgen Zeit, die EU-Parlamentarier zur Raison zu bringen – denn die 2.Lesung für das Telekom-Paket startet schon um 12 Uhr.

29.04.2009

Widergänger Telekom-Paket

von Meike

Neues Spiel, neues Glück: Das Telekom-Paket geht in die zweite Lesung im Parlament – weil Rat und EP sich auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Ersten Analysen zufolge sieht der Kompromiss außerdem vor, die Rechte von Internetnutzern nur in Ausnahmefällen zu beschneiden. Frankreich konnte sich mit seiner “three strikes and you are out”-Forderung offenbar nicht durchsetzten, wie heise.de berichtet. (Beim französischen “Three Strikes”-Vorstoß geht es darum, Netzusern, die wiederholt beim Filesharing erwischt werden, die Internetverbindung zu gekappen.) Nach Lesart der ORF Futurezone widerum ist ein Rückschrift für Netzbürgerrechtler:

Umstritten waren zuletzt Zusätze zu Rahmenrichtline und Universaldiensterichtlinie, die nach dem Willen des EU-Parlaments aus erster Lesung den Bürgern uneingeschränkten Zugriff auf das Internet sichern und sie gegen Internet-Sperren auf Zuruf der Medienindustrie ohne richterlichen Beschluss schützen sollten. Der Nachrichtenagentur AFP zufolge einigten sich die Berichterstatter Trautmann und Harbour auf einen Passus, nach dem bei Maßnahmen, den Internet-Anschluss von Konsumenten betreffend, auf deren Grundrechte geachtet werden solle und diese “das Recht auf den Spruch eines unabhängigen und unparteiischen Tribunals” haben sollen.

Damit kann allerdings sehr wohl auch die Internet-Sperrbehörde HADOPI gemeint sein, die Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy und seine Parteifreunde in der französischen Regierung durchsetzen wollen und die als pseudo-unabhängige Behörde installiert wird, bei der nur die Vertreter der Rechteinhaber ein Recht auf Eingabe haben. In den ursprünglichen Fassungen der Änderungsanträge Trautmanns war noch explizit von einem richterlichen Spruch zur Anordnung von Restriktionen die Rede – der HADOPI gehören zwar Juristen an, aber die Behörde ist eben nicht Teil der Judikative – in diesem Fall wäre das ein wichtiger Unterschied.

Mehr Informationen zum gesamten Vorgang gibt es wie immer bei den fleißigen Netzbürgerrechtlern von La Quadrature du Net.

In der nächsten Woche wird der Kompromiss im Europäischen Parlament beraten und darüber abgestimmt.

24.02.2009

Blogs: “Medina-Bericht” offenbar vom Tisch

von Meike

Ein Etappensieg für Europas Netzbürgerrechtler: Die Abstimmung über den “Medina-Bericht”, der eine stärkere Kooperation zwischen Internetprovidern und der Unterhaltungsindustrie mit sich bringen würde, ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden – und damit offenbar erst einmal vom Tisch. Das berichten netzpolitik.org und die Futurezone des ORF.

Der “Medina-Report” (offiziell: “Bericht zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Rechte in der Informationsgesellschaft”) enthielt Passagen, die eine Kooperation zwischen Internetprovidern und Unterhaltungsindustrie sowie andere Urheberrechteinhaber zum Aufspüren von Filesharern gestärkt hätte. Außerdem wären Filterungen von Netzinhalten durch Zugangsanbieter zulässig geworden. Und Wissenschaftler hätten Probleme bekommen, ihre Arbeiten frei zugänglich im Netz zu publizieren.

Ein französischer EU-Abgeordnete habe dies bestätigt, meldet Futurezone. Netzpolitik.org meldet sogar, dass die sozialdemokratische Fraktion PSE den gesamten “Bericht zur Harmonisierung des Urheberrechts” (so der offizielle Titel des Medina-Reports) zurückgezogen hat. Und feiert diese Tatsache als 3:0-Erfolg der eigenen Lobbyarbeit gemeinsam mit den französischen Netzaktivisten von “Quadrature du Net” im Kampf gegen “Three Strikes and you’re out”-Pläne auf europäischer Ebene.

Zum Hintergrund des Medina-Berichts noch einmal schön zusammengefasst von Futurezone, worum es ging:

Der Bericht war von dem spanischen Abgeordneten Manuel Medina Ortega (PS) verfasst worden, als Koautorin fungierte allerdings die liberale Abgeordnete Jannely Fourtou, die Ehefrau des Aufsichtsratsvorsitzenden des französischen Medienkonzerns Vivendi. Anfang Februar hatte die Präsidentenkonferenz des EU-Parlaments mit Mehrheit der Sozialdemokratien und Christdemokraten noch beschlossen, dass der Bericht im März zur Abstimmung hätte kommen sollen – ohne die Möglichkeit, noch Abänderungsanträge stellen oder im Plenum darüber diskutieren zu können.

Nun hätte der Bericht zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gesetzgebung der EU gehabt, allerdings hätte die Medienindustrielobby damit die Aussagen des Berichts des französischen Sozialdemokraten Bono aus dem Kulturausschuss direkt konterkariert, der im Jänner 2008 mit deutlicher Mehrheit im Parlament verabschiedet worden war und in dem dieses sich ausdrücklich gegen Internet-Sperren bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen (“Three Strikes Out”) ausgesprochen hatte.

10.02.2009

Datenschutz & Demokratiedefizit

von Ron Steinke

Da kann man den Ärger der Iren gut verstehen: Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung (s.u.) ist nicht nur schlecht für die Bürgerrechte – das versteht sich, unter uns, natürlich von selbst. Um diesen Punkt ging es der irischen Regierung und dem EuGH auch nur indirekt. Das Urteil wirft vor allem ein grelles Schlaglicht auf das viel beschworene Demokratiedefizit der EU.

Denn worüber hatte sich die irische Regierung beim Gerichtshof beklagt? Die Mitgliedsstaaten haben der EU bisher nur in sehr begrenztem Rahmen Befugnisse im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik übertragen. Die Staaten behielten sich weiterhin vor, wichtige Entscheidungen auf diesem Gebiet, das die Grund- und Freiheitsrechte tangiert, alleine oder allenfalls einstimmig im Rahmen der EU zu treffen. Bei Entscheidungen in der Wirtschaftspolitik ist dies anders, hier kann von Brüssel aus vieles nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden. Die Wirtschaft zu vereinheitlichen ist ja auch gerade der Zweck der EU.

Über eine Maßnahme wie die Vorratsdatenspeicherung, die von den Justizressorts der 27 Mitgliedsstaaten initiiert wurde, die der Strafverfolgung dienen soll und die also direkt die Sicherheitspolitik betrifft, müssten demnach eigentlich alle gemeinsam entscheiden oder jeder für sich. Hier müsste sich eigentlich niemand überstimmen lassen. Eigentlich. Denn was erklärt uns jetzt der EuGH?

Im Grunde gibt es nichts, was sich nicht auf die Wirtschaft auswirkt, auch Maßnahmen der Strafverfolgung nicht – letztlich kann ja alles zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Nach dieser Logik kann die EU künftig auch klassische Sicherheitspolitik zentral von Brüssel aus erlassen. Sie kann sich des zentralistischen Mehrheitsprinzips bedienen, indem sie einer Maßnahme einfach das Label “Wirtschaftspolitik” aufpappt.

So haben wir nicht gewettet, denken sich da die Iren. Und können sich diesmal gemeinsam mit Datenschützern an die jeweilige Stirn tippen.