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Beiträge getaggt mit ‘Vorratsdatenspeicherung’

04.02.2010

Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung

von Ron Steinke

In Kürze wird das Bundesverfassungsgericht unter die lange Debatte um die Vorratsdatenspeicherung einen vorläufigen - so ist leider zu befürchten: Schlusspunkt setzen. Kai Biermann fasst heute auf Zeit Online zusammen, was die meisten Beobachter von einem Urteil erwarten:

Bislang sieht es so aus, als ob die Richter in Karlsruhe die Mauern höher ziehen werden, die um die Daten gebaut sind. Sie würden also den Zugriff für Strafermittler etwas erschweren. Das Sammeln selbst aber werden sie wahrscheinlich nicht untersagen.

Wenn das so eintritt (vieles spricht dafür), dann ist es mit der einzigen realpolitischen Hoffnung, die Vorratsdatenspeicherung noch zu stoppen, bald vorbei. Wie die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung aussieht, wenn sie nun nicht im Karlsruher Mülleimer landet? Zumindest Andeutungen findet der Autor in einem Dokument des - nichtstaatlichen - europäischen Normungsinstituts mit dem charmanten Titel “ETSI TS LI 102 657“:

In diesem fast hundert Seiten langen Papier (hier die aktuellste Version 1.4.1 vom Dezember 2009), ist unter anderem festgehalten, welche Daten die Telekommunikationsdienste künftig automatisch liefern müssen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren verlangt wird.

Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.

Das ist nicht alles. Die Schnittstellen bei den Telefonfirmen sollen auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun hat, also beispielsweise wie oft es klingelte, bis jemand abhob oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen wurde.

Für das industrienahe European Telecommunications Standards Institute sind dies Wunschvorstellungen. In den Ohren mancher Sicherheitspolitiker vielleicht schon Zukunftsmusik?

04.12.2009

Vorratsdatenspeicherung: Mündliche Verhandlung in Karlsruhe am 15.12.

von Ron Steinke

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommt am 15. Dezember für eine mündliche Verhandlung (über ganze sechs Stunden) zusammen, um die Verfassungsbeschwerde gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung zu diskutieren. Wobei “Verhandlung” genaugenommen auch “Anhörung” heißen könnte. Denn es werden in erster Linie zu den verschiedenen Punkten Fachleute gehört. Dazu gehören u.a. Constanze Kurz vom CCC, Prof. Albrecht vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, und der Bundesdatenschutzbeafutragte Peter Schaar (Grüne).

Inhaltlich dreht sich die Verfassungsbeschwerde bekanntlich in erster Linie um die zwei Fragen, ob, erstens, die EU ihre entsprechende Richtlinie auf ihre Kompetenz zur Regelung von wirtschaftlichen Fragen stützen durfte, obwohl es bei der Vorratsdatenspeicherung doch vorgeblich um Strafverfolgung geht, und ob, zweitens, das deutsche Gesetz inhaltlich das Fernmeldegeheimnis (Art.10 GG) zu sehr einschränkt. Daneben beklagen Telekommunikationsdienstleister noch, drittens, eine Einschränkung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 GG).

Den Zeitplan für die Anhörung am 15.12. hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute morgen öffentlich gemacht: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_schreiben_2009-12-02_1-bvr-256-08.pdf (siehe ab S.4)

16.10.2009

Schwarz-Gelb läuft weiter mit Schäuble-Betriebssystem

von Daniel

Die FDP hat sich vor der Wahl - meines Erachtens nicht ohne eine gewisse Glaubwürdigkeit - als Partei der Bürgerrechte profiliert. Am Donnerstag tagte nun zum letzten Mal die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz und das Ergebnis der Verhandlungen bezüglich der drei großen Hassobjekte der Bürgerrechtsbewegung ist eher mäßig.

Ich will nun nicht alles noch einmal alles aufschreiben, was schon in Agenturen und der taz und anderen Blogs tausend Mal geschrieben wurde, sondern auf einige Einschätzungen verweisen. So schreibt Netzpolitik recht nüchtern, dass es nicht allzu viele Neuerungen gibt und stellt die Frage was eigentlich mit der bereits aufgebauten Kinderporno-Stoppschild-Infrasturktur passiert:

Bei der Vorratsdatenspeicherung soll die Nutzung auf schwere Straftaten beschränkt bleiben, was das Bundesverfassungsgericht auch schon durchgesetzt hat. Da wir hier im Winter oder Frühjahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erwarten nund die mindestens in dieselbe Richtung gehen wird, ist dies keine Neuerung.

Bei heimlichen Online-Durchsuchungen soll künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig sein. Wie Medien in den letzten Tagen berichteten, gab es vom Bundeskriminalamt in diesem Jahr genau keine Online-Durchsuchungen. Hier können wir uns wieder beim Bundesverfassungsgericht bedanken, das für strenge Regeln gesorgt hat. Ob die Bundesanwaltschaft eine tolle demokratische Kontrolle ist, bleibt hier unkommentiert.

Tolle Infos gibt es bei der Netzzensur. Hier soll tatsächlich das Bundeskriminalamt “zunächst versuchen”, kinderpornographische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr soll mit die Erfahrung mit der Löschung ausgewertet werden. Das kann ich jetzt nicht genau interpretieren. Heisst das, dass das BKA keine Listen an die Provider verteilen wird und diese im nächsten Jahr nicht zensieren? Falls ja, was ist wenn das BKA dann erklärt (wie jetzt auch schon), das einfach genug Seiten nicht zu löschen sind? Das klingt eher wie eine Aufschiebung. Und was ist mit den Providern, die ab übermorgen auf Basis der Verträge mit der Zensur anfangen wollen? Was ist mit der Zensurinfrastruktur, die in den letzten Monaten bei den Providern errichtet wurde?

Malte Spitz von den Grünen, denen die FDP ja ab und an den Rang als Bürgerrechtspartei tatsächlich abgelaufen hat, macht es dementsprechend etwas emotionaler aber in der Sache richtig. Ich zitiere aus seinem Blog hier mal die Stellen zum Datenschutz:

Beim Datenschutz ist momentan gar nichts zu hören, hier scheint es wohl beim Alten zu bleiben. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll wohl eingeführt werden, die Nicht-Datenschutzpolitik der Großen Koalition bei der letzten Novellierung des BDSG wird aber nicht angegangen, zumindest wird die Abschaffung Listenprivileg, mehr Auskunftsrechte für die Bürger und stärkere Sanktionsmöglichkeiten nicht bei den Eckpunkten erwähnt. Mit der Visa-Warndatei wird sogar noch eine weitere Zentraldatei aufgebaut, Datenschutz geht anders! Auch die Forderung der FDP den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern, was wir Grüne schon seit längerem fordern, ist wohl vom Tisch, schade. Update: Es scheint wohl kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu geben, nur Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz. Im Bereich des Jugendstrafrechts wurde den populistischen Forderungen der CDU/CSU nachgegeben, eine Erhöhung der Höchststrafe und der Warnschussarrest durchgesetzt. Bei der Frage Durchsetzung und ggf. Verschärfung der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wird man einmal gespannt sein dürfen, was für Kompromisse dort mitgetragen werden. Liberale Rechtspolitik trägt eine andere Handschrift.

Obwohl sich angeblich auch mit den Fragen der Informationsgesellschaft in der Arbeitsgruppe beschäftigt wurde, sind hier keine nennenswerten Fortschritte zu erahnen bzw. wurden bisher nicht bekannt.

Unerwähnt blieb auch die Positionierung auf europäischer Ebene. Trägt die schwarz-gelbe Bundesregierung die Fehler beim Stockholm-Programm mit, oder sind hier noch einmal grundlegende Änderungen zu erwarten? Wird die ausufernde Praxis des internationalen Datenaustausches mitgetragen oder werden endlich klare rechtsstaatliche und auch datenschutzrechtliche Grenzen gezogen? Eine Antwort wurde auch hier bisher nicht gegeben.

Was also bleibt ist viel Schäuble-Politik und keine wirklichen Verbesserungen für die Bürgerrechte in unserem Land. Die FDP ist mit ihrem Wahlversprechen eklatant gescheitert, eine Wende in der Bürgerrechtspolitik einzuleiten. Gemeinsam mit CDU/CSU fährt Frau Leutheusser-Schnarrenberger oder auch Herr Stadler in Richtung “Bürgerrechte weiter abbauen” anstatt sie wieder ernsthaft zu stärken.

So und dann gibt es noch die mehr oder weniger bestätigten Meldung, die Vorratsdatenspeicherung werde bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ganz ausgesetzt - was auch immer das heißen mag.

Zu einer weitaus positiveren Einschätzung kommt im Übrigen Alvar Freude, weil er den Erfolg beim Kampf gegen die Internetsperren als sehr bedeutsam einschätzt. Nach seinen Informationen soll mit diesem Gesetz bis auf Weiteres so umgegangen werden:

  • Es wird ein „Anwendungserlass“ geben, der besagt:
    • Das BKA darf keine Listen erstellen
    • Das BKA darf keine Sperrlisten weitergeben
  • Dies gilt für das Gesetz und die „freiwilligen“ Verträge der Provider
  • Das BKA soll dafür sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden.
    • Dazu wird das BKA die Meldestellen von eco und/oder INHOPE einbinden
    • Also nicht nur auf eigene Faust bzw. über die träge internationale Polizeiarbeit handeln
  • Das ganze gilt für ein Jahr
  • Danach wird der Erfolg geprüft, quasi: wurden die Inhalte entfernt?
  • Wenn sich das Ganze als erfolgreich herausstellen wird, wird das Gesetz in einem Jahr abgeschafft
  • Das Wirtschaftsministerium hat ohne Absprache mit der (wahrscheinlichen) neuen Koalition das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weitergereicht; dieser wird es nun prüfen. Wenn er es unterzeichnet, wird es zwar formal in Kraft treten, aber aufgrund des Anwendungserlasses eben nicht angewendet.
    • Wenn er es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet, dann ist das sowieso hinfällig.

  • Also: Es wird vorerst KEINE Internet-Sperren/Netzsperren/Internet-Zensur geben.

Ich denke, das ist nun ein toller Erfolg für uns alle, die sich auf vielfältige Art gegen Internet-Sperren und Internet-Zensur ausgesprochen haben. Ein Erfolg fürs Netz, an dem sehr viele einen Anteil haben.

06.07.2009

Stellungnahme des Chaos Computer Club zur Vorratsdatenspeicherung

von Daniel

Welche Aktivisten waren auf der Demonstration gegen Abschiebung? Auf wen ist die Umweltgruppe am meisten angewiesen? Wer hat mit wem eine Affäre? Solche Fragen können die Sicherheitsbehörden künftig einfach für fast alle Deutschen anhand des Verhaltens beim Telefonieren und Mailen beantworten, zeigt ein aktuelles Gutachten des Chaos Computer Club. Die Technikfachleute erstellten die Expertise für das Bundesverfassungsgericht, welches entscheiden soll, ob die so genannte Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß ist.

Jeder Telekommunikationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wann und wie lange per Telefon oder Email kommuniziert. Zusätzlich zeichnen die Anbieter auch die Standorte von Handynutzern auf. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, einen konkreten Verdacht für eine Straftat braucht es dafür nicht.

Kein Wunder, dass der Club diese Maßnahme nicht begrüßt. Warum und wie die Polizei unliebsame Personen völlig legal unter Druck setzen kann, erfahrt Ihr im Gutachten selbst, welches auch für Technik-Laien leicht zu lesen ist. Hier haben die Club-Leute als Technikübersetzer sehr gute Arbeit geleistet.

In der Mitteilung des CCC heißt es:

[Externer Link]Das Gutachten macht deutlich, wie einfach allein schon durch die Analyse der Verbindungs- und Standortdaten von Mobiltelefonen tiefe Einblicke in die Privatleben aller Telefonbenutzer möglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist ein Ausblick in die Zukunft, in der durch genauere Ortung und dichtere Nutzungsprofile die Auswertung der Vorratsdaten ein praktisch vollständiges Persönlichkeitsbild ergeben wird. Schon heute ist durch das Angebot nützlicher und bequemer Dienste permanente mobile Kommunikation Normalzustand für viele.

“Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das praktisch ein Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben”, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger.

Viele deutsche Netzanbieter haben die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen in ihrem eigenen Netz bereits an Dienstleister ausgelagert – auch die Vorratsdatenspeicherung. So bietet etwa Nokia Siemens Networks, die jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in den Iran in die Schlagzeilen kam, solche zweifelhaften Dienstleistungen an. Dadurch entstehen technisch hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen. Funktional unterscheidet sich dieses Zentralsystem nur noch durch geringfügige Konfigurationsunterschiede von den in Diktaturen weltweit zur Kontrolle von Abweichlern verwendeten Installationen. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gibt es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption auf eine uferlose, großvolumige Nutzung hinweist. Diese Infrastruktur ist für vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre ausgelegt.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der mangelnden Sicherheit der gespeicherten Daten bei den Providern. Auf Seite 45 des Gutachtens heißt es besispielsweise:

Bei Telekommunikationsunternehmen kommen einige weitere
Faktoren hinzu, die in der Praxis zu Schwankungen im
Sicherheitsniveau führen können. Die Basistechnologien im
Bereich Telekommunikation entwickeln sich schneller als in
anderen Branchen, was zu einer kürzeren Lebenszeit bei den
Komponenten und verwendeten Technologien führt. Die Sicherheit
hat zudem hinter der Stabilität und dem verläßlichen
Dauerbetrieb geringere Priorität, da durch die häufige Änderung
der Komponenten mehr in die Stabilität investiert werden
muß.
Auch die Hersteller der Komponenten sehen sich angesichts
der kurzen Produktzyklen nicht in der Lage, für alle
Produktversionen eine umfangreiche Betreuung (sog. Support)
anzubieten. In der Praxis führt dies dazu, daß die Hersteller
nur für den Fall Support anbieten, wenn der Betreiber keine
Änderungen an den Komponenten durchgeführt hat. Solche
Änderungen schließen auch das Einspielen von Patches mit
ein. Weite Teile der Infrastruktur in Telekommunikationsunternehmen
sind daher als angreifbar anzusehen.
Ohne den Support der Hersteller können die Telekommunikationsunternehmen
jedoch keine Verfügbarkeitszusagen
machen, welche für alle Großkunden Voraussetzung für eine
Auftragsvergabe sind. Aber auch Privatkunden wechseln natürlich
den Anbieter, wenn ihre Verbindung über den Telefonoder
Internetanschluß häufig nicht verfügbar ist. Stabilität ist
daher für den Geschäftsbetrieb wichtiger als Sicherheit. Dies
ist die Ursache dafür, daß die Unternehmen in Stabilität investieren,
die Sicherheit aber weniger Priorität genießt.

Jetzt auch mit Text auf taz.de.

27.06.2009

Bewegungsprofile dank Vorratsdatenspeicherung

von Ron Steinke

Auf einen praktischen Effekt der Vorratsdatenspeicherung wurde jüngst in der Mai-Ausgabe der Polizeizeitschrift Kriminalistik hingewiesen: Die Information darüber, in welche Funkzelle ein Mobiltelefon jeweils eingeloggt ist, gilt als “Verbindungsdatum”, auch sie wird deshalb verdachtsunabhängig 6 Monate lang gespeichert. Für die Ermittler entstehen dadurch - zumindest grobe - Bewegungsprofile aller Handy-Nutzer.

Eine nützliche Angelegenheit: Handy-Ortungen dürften damit in Zukunft eine noch wichtigere Rolle in der Polizeiarbeit spielen, frohlocken die technisch versierten unter den Ermittlern. Denn dank der Vorratsdatenspeicherung lässt sich nicht nur der aktuelle Aufenthalt eines Handy-Nutzers ermitteln, ebenso können die Alibis für die vergangenen 6 Monate überprüft werden. (Der Kriminalistik-Text steht leider nicht mehr online).

Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling führt dies nun weiter aus. In einem aktuellen Gutachten, das er im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erstellt hat (hier als Pdf), warnt Freiling vor einer “nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung” durch die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten. Heise.de berichtet ausführlich.

Auf S.22 des Gutachtens findet sich etwa diese Einschätzung:

Es ist … absehbar, dass über Verkehrsdaten in Zukunft sehr viel stärker auf Kommunikationsinhalte geschlossen werden kann als heute, insbesondere durch die Erstellung von Bewegungsprofilen in der Mobilkommunikation. Kritisch ist vor allem die dynamische IP-Adresse zu sehen. Eine dynamische IP-Adresse verrät nicht nur die Tatsache, dass kommuniziert wurde. Sie läßt in Zukunft verstärkt auch Rückschlüsse über den aktuellen Aufenthaltsort zu.

11.02.2009

Bei Schäuble hackt’s

von

Offenbar technisch kompetente Kritiker von Schäubles Innenpolitik haben gerade unseres Bundesinnenministers persönliche Website unter wolfgang-schaeuble.de gehackt. Nach etlichen vergeblichen Ladeversuchen („Page is being generated“ meldet Schäubles Content-Management-System Typo3; man kennt das ja von taz.de) ist jetzt die gehackte Startseite auch bei mir geladen – und wirklich: da prangt ein dicker Link auf vorratsdatenspeicherung.de, dem Angebot des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat). Und hier der screenshotfotografische Beweis:
Startseite von wolfgang-schaeuble.de

Der Zeitpunkt ist jedenfalls gut gewählt: Heute ist Safer Internet Day.

Nachtrag: Interessant ist, dass der Heise-Newsticker just gestern eine Schwachstelle im Content-Management-System Typo3 meldete (das auch für taz.de verwandt wird). Die Vermutung liegt zumindest nahe, dass der Hack an dieser Sicherheitslücke ansetzte. Können Typo3-kundige Leser dazu eine Einschätzung abgeben? Bitte nutzt dazu gegebenenfalls die Kommentarfunktion.

10.02.2009

Datenschutz & Demokratiedefizit

von Ron Steinke

Da kann man den Ärger der Iren gut verstehen: Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung (s.u.) ist nicht nur schlecht für die Bürgerrechte - das versteht sich, unter uns, natürlich von selbst. Um diesen Punkt ging es der irischen Regierung und dem EuGH auch nur indirekt. Das Urteil wirft vor allem ein grelles Schlaglicht auf das viel beschworene Demokratiedefizit der EU.

Denn worüber hatte sich die irische Regierung beim Gerichtshof beklagt? Die Mitgliedsstaaten haben der EU bisher nur in sehr begrenztem Rahmen Befugnisse im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik übertragen. Die Staaten behielten sich weiterhin vor, wichtige Entscheidungen auf diesem Gebiet, das die Grund- und Freiheitsrechte tangiert, alleine oder allenfalls einstimmig im Rahmen der EU zu treffen. Bei Entscheidungen in der Wirtschaftspolitik ist dies anders, hier kann von Brüssel aus vieles nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden. Die Wirtschaft zu vereinheitlichen ist ja auch gerade der Zweck der EU.

Über eine Maßnahme wie die Vorratsdatenspeicherung, die von den Justizressorts der 27 Mitgliedsstaaten initiiert wurde, die der Strafverfolgung dienen soll und die also direkt die Sicherheitspolitik betrifft, müssten demnach eigentlich alle gemeinsam entscheiden oder jeder für sich. Hier müsste sich eigentlich niemand überstimmen lassen. Eigentlich. Denn was erklärt uns jetzt der EuGH?

Im Grunde gibt es nichts, was sich nicht auf die Wirtschaft auswirkt, auch Maßnahmen der Strafverfolgung nicht - letztlich kann ja alles zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Nach dieser Logik kann die EU künftig auch klassische Sicherheitspolitik zentral von Brüssel aus erlassen. Sie kann sich des zentralistischen Mehrheitsprinzips bedienen, indem sie einer Maßnahme einfach das Label “Wirtschaftspolitik” aufpappt.

So haben wir nicht gewettet, denken sich da die Iren. Und können sich diesmal gemeinsam mit Datenschützern an die jeweilige Stirn tippen.

10.02.2009

EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal

von Meike

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist rechtmäßig. Irland hatte dagegen geklagt, dass der Ministerrat die Richtlinie nicht einstimmig verabschiedet hat. Der Gerichtshof hingegen hielt die Mehrheitsentscheidung, mit der die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde, für zulässig (Az: C-301/06). In einer Pressemitteilung des Gerichtshofes hieß es dazu:

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage
erlassen worden ist.
Er weist darauf hin, dass mehrere Mitgliedstaaten vor dem Erlass der Richtlinie Maßnahmen erlassen haben, um Diensteanbietern Verpflichtungen hinsichtlich der Vorratsspeicherung von Daten aufzuerlegen, und dass diese Maßnahmen erhebliche Unterschiede aufwiesen,
insbesondere hinsichtlich der Natur der gespeicherten Daten und ihrer Speicherungsfrist. Die
Verpflichtungen zur Datenvorratsspeicherung haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen
für die Diensteanbieter, da sie hohe Investitionen und Betriebskosten nach sich ziehen können.
Außerdem war durchaus absehbar, dass die Mitgliedstaaten, die noch keine solche Regelung
erlassen hatten, Vorschriften einführen würden, mit denen die Unterschiede zwischen den
bestehenden nationalen Maßnahmen noch verstärkt werden würden. Daher zeigt sich, dass sich
die Unterschiede unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts ausgewirkt hätten und
dass es absehbar war, dass sich diese Auswirkung noch verstärken würde. In einer solchen
Situation war es gerechtfertigt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber das Ziel, das Funktionieren
des Binnenmarkts zu schützen, durch den Erlass von Harmonisierungsvorschriften verfolgte.

Der EuGH macht aber auch klar, dass sich das Urteil nicht auf eine mögliche Grundrechtverletzung, sondern lediglich Bezug auf die Rechtsgrundlage der Richtlinie nimmt.

Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl
der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge
von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.

Mehr dazu auf taz.de.

22.01.2009

Schäuble dreht auf: Noch mehr Datenspeicherung!

von Meike

Der AK Vorratsdatenspeicherung (AK-VDS) ist mal wieder sauer auf Wolfgang Schäuble. Stein des Anstoßes diesmal: Im Gesetzesentwurf mit dem offensiv öden Titel “Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes” ist nach ihrer Ansicht eine Regelung versteckt, die es jedem Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ erlaubt, das Surfverhalten seiner Nutzer aufzuzeichnen - angeblich mit dem Ziel, “Störungen zu erkennen”.

Jede Eingabe und jeder Klick dürfte danach, so der AK-VDS, unbefristet gepeichert und an Polizei, BKA und Unterhaltungsindustrie wetergegeben werden - ohne richterliche Anordnung.

„Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus“, warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Und Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien warnt: “Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Cafe führen oder welche Fernsehsendungen wir sehen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird”

Die Regierung wehrt sich gegen diese Vorwürfe. Mit dem veränderten Telemediengesetz solle zwar ermöglicht werden, Nutzungsdaten zu erheben - nach Ansage des Innenministeriums aber nur, solche, “die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren”. Laut heise.de heisst es aus dem Innenministerium weiter:

Die Provider müssten ihre Systeme einerseits zum Selbstschutz gegen Manipulationen oder Verfügbarkeitsangriffe schützen. Andererseits sei es wichtig, dass sie auch ihre Systeme gegen Angriffe härten könnten, die diese “als Zwischenstation für Angriffe auf die Nutzer der Dienste missbrauchen”. Eine unbegrenzte oder anlassunbezogene Speicherung oder eine Vorhaltung der “Protokolldaten” zu anderen Zwecken wie etwa der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen würden durch die vorgeschlagene Regelung nicht gestattet. Über diese Bedingungen werde sichergestellt, “dass eine unbegrenzte Speicherung von Daten oder die Erstellung eines Surfprofils nicht legalisiert wird”. Erst recht bestehe keine Verpflichtung der Provider, Nutzungsdaten zu erheben oder aufzubewahren. Zudem würden für Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Keine Stellungnahme gab das Innenministerium dagegen zu der Kritik von Bundesdatenschützer Peter Schaar ab. Der hatte darauf hingewiesen, dass das Gesetz dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) massive Überwachungskompetenzen einräumt: Die Behörde würde laut dem Gesetz die “gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung abhören und auswerten” können, so die Befürchtung Schaars. Auch die Gesellschaft für Informatik hatte das Gesetz laut heise.de dahingehend kritisiert.

NACHTRAG: Inzwischen gibt es zu diesem Thema auf taz.de einen Text von Christian Rath zu diesem Thema.

30.12.2008

AK Vorrat ruft zu Protesten gegen Vorratsdatenspeicherung auf

von Daniel

Krank zu Hause darniederliegend, erreichte mich eine Mail des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Der will die ab dem 01. Januar in Kraft tretende Speicherung von Verbindungsdaten nicht einfach so hinnehmen und ruft zu Protesten auf:

Um gegen die am 01.01.2009 zwingend in Kraft tretende verdachtslose
Protokollierung auch sämtlicher Internetzugänge, Internettelefonie
und E-Mail-Konten zu protestieren, ruft der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung alle Anbieter von Internetpräsenzen dazu
auf, ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz zu verhüllen und
mit einer Protestanzeige zu versehen. In der Anzeige heißt es: “Zum
Auftakt des Wahljahres 2009 lassen SPD und CDU/CSU alle unsere
Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Nutzung verdachtslos
protokollieren. Wir Internetnutzer protestieren - Stoppt die
Vorratsdatenspeicherung!” Eine Anleitung für Teilnehmer an dem
Internetprotest findet sich auf der Homepage
www.vorratsdatenspeicherung.de

Auch außerhalb des Internet wird protestiert: Heute um 15 Uhr findet
eine Demonstration auf dem Berliner Alexanderplatz statt.[3]
Außerdem ruft der Ortsgruppen-Verband Nord des AK Vorrat zu einer
Kundgebung am 31.12.2008 in Hamburg auf. Treffen wird man sich gegen
14:00 Uhr am Kaufhaus SATURN in der Mönckebergstraße.[4] “Die
Regierung darf unsere Grundrechte nicht länger umschiffen und
aushebeln, um die lückenlose Überwachung der Menschen in Deutschland
zu ermöglichen”, mahnt Uwe Schulze vom Arbeitskreis. “Ein Grund mehr
für alle Nutzerinnen und Nutzer, ihren E-Mail-Verkehr durch
Verschlüsselung zu schützen und sorgsamer mit ihren persönlichen
Daten umzugehen”.

Fußnoten:
1. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverwg_2008-06-04.pdf

2. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bgh_2008-11-07_ocr.txt

3. http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/25C3/Demo

4. http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Hamburg/Presse-2008-12-31

Alle Dokumente zur Verfassungsbeschwerde gegen die
Vorratsdatenspeicherung:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Diese Pressemitteilung und die Anleitung zum Online-Protest im
Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/284/79/