Die FDP hat sich vor der Wahl - meines Erachtens nicht ohne eine gewisse Glaubwürdigkeit - als Partei der Bürgerrechte profiliert. Am Donnerstag tagte nun zum letzten Mal die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz und das Ergebnis der Verhandlungen bezüglich der drei großen Hassobjekte der Bürgerrechtsbewegung ist eher mäßig.
Ich will nun nicht alles noch einmal alles aufschreiben, was schon in Agenturen und der taz und anderen Blogs tausend Mal geschrieben wurde, sondern auf einige Einschätzungen verweisen. So schreibt Netzpolitik recht nüchtern, dass es nicht allzu viele Neuerungen gibt und stellt die Frage was eigentlich mit der bereits aufgebauten Kinderporno-Stoppschild-Infrasturktur passiert:
Bei der Vorratsdatenspeicherung soll die Nutzung auf schwere Straftaten beschränkt bleiben, was das Bundesverfassungsgericht auch schon durchgesetzt hat. Da wir hier im Winter oder Frühjahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erwarten nund die mindestens in dieselbe Richtung gehen wird, ist dies keine Neuerung.
Bei heimlichen Online-Durchsuchungen soll künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig sein. Wie Medien in den letzten Tagen berichteten, gab es vom Bundeskriminalamt in diesem Jahr genau keine Online-Durchsuchungen. Hier können wir uns wieder beim Bundesverfassungsgericht bedanken, das für strenge Regeln gesorgt hat. Ob die Bundesanwaltschaft eine tolle demokratische Kontrolle ist, bleibt hier unkommentiert.
Tolle Infos gibt es bei der Netzzensur. Hier soll tatsächlich das Bundeskriminalamt “zunächst versuchen”, kinderpornographische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr soll mit die Erfahrung mit der Löschung ausgewertet werden. Das kann ich jetzt nicht genau interpretieren. Heisst das, dass das BKA keine Listen an die Provider verteilen wird und diese im nächsten Jahr nicht zensieren? Falls ja, was ist wenn das BKA dann erklärt (wie jetzt auch schon), das einfach genug Seiten nicht zu löschen sind? Das klingt eher wie eine Aufschiebung. Und was ist mit den Providern, die ab übermorgen auf Basis der Verträge mit der Zensur anfangen wollen? Was ist mit der Zensurinfrastruktur, die in den letzten Monaten bei den Providern errichtet wurde?
Malte Spitz von den Grünen, denen die FDP ja ab und an den Rang als Bürgerrechtspartei tatsächlich abgelaufen hat, macht es dementsprechend etwas emotionaler aber in der Sache richtig. Ich zitiere aus seinem Blog hier mal die Stellen zum Datenschutz:
Beim Datenschutz ist momentan gar nichts zu hören, hier scheint es wohl beim Alten zu bleiben. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll wohl eingeführt werden, die Nicht-Datenschutzpolitik der Großen Koalition bei der letzten Novellierung des BDSG wird aber nicht angegangen, zumindest wird die Abschaffung Listenprivileg, mehr Auskunftsrechte für die Bürger und stärkere Sanktionsmöglichkeiten nicht bei den Eckpunkten erwähnt. Mit der Visa-Warndatei wird sogar noch eine weitere Zentraldatei aufgebaut, Datenschutz geht anders! Auch die Forderung der FDP den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern, was wir Grüne schon seit längerem fordern, ist wohl vom Tisch, schade. Update: Es scheint wohl kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu geben, nur Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz. Im Bereich des Jugendstrafrechts wurde den populistischen Forderungen der CDU/CSU nachgegeben, eine Erhöhung der Höchststrafe und der Warnschussarrest durchgesetzt. Bei der Frage Durchsetzung und ggf. Verschärfung der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wird man einmal gespannt sein dürfen, was für Kompromisse dort mitgetragen werden. Liberale Rechtspolitik trägt eine andere Handschrift.
Obwohl sich angeblich auch mit den Fragen der Informationsgesellschaft in der Arbeitsgruppe beschäftigt wurde, sind hier keine nennenswerten Fortschritte zu erahnen bzw. wurden bisher nicht bekannt.
Unerwähnt blieb auch die Positionierung auf europäischer Ebene. Trägt die schwarz-gelbe Bundesregierung die Fehler beim Stockholm-Programm mit, oder sind hier noch einmal grundlegende Änderungen zu erwarten? Wird die ausufernde Praxis des internationalen Datenaustausches mitgetragen oder werden endlich klare rechtsstaatliche und auch datenschutzrechtliche Grenzen gezogen? Eine Antwort wurde auch hier bisher nicht gegeben.
Was also bleibt ist viel Schäuble-Politik und keine wirklichen Verbesserungen für die Bürgerrechte in unserem Land. Die FDP ist mit ihrem Wahlversprechen eklatant gescheitert, eine Wende in der Bürgerrechtspolitik einzuleiten. Gemeinsam mit CDU/CSU fährt Frau Leutheusser-Schnarrenberger oder auch Herr Stadler in Richtung “Bürgerrechte weiter abbauen” anstatt sie wieder ernsthaft zu stärken.
So und dann gibt es noch die mehr oder weniger bestätigten Meldung, die Vorratsdatenspeicherung werde bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ganz ausgesetzt - was auch immer das heißen mag.
Zu einer weitaus positiveren Einschätzung kommt im Übrigen Alvar Freude, weil er den Erfolg beim Kampf gegen die Internetsperren als sehr bedeutsam einschätzt. Nach seinen Informationen soll mit diesem Gesetz bis auf Weiteres so umgegangen werden:
Ich denke, das ist nun ein toller Erfolg für uns alle, die sich auf vielfältige Art gegen Internet-Sperren und Internet-Zensur ausgesprochen haben. Ein Erfolg fürs Netz, an dem sehr viele einen Anteil haben.