vonAchmed Khammas 23.06.2007

Der Datenscheich

Erneuerbare Energie, Science Fiction, Technikarchäologie und Naher Osten – verifiziert, subversiv, authentisch.

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Still going strong? Nee – ganz und gar nicht. Denn die inzwischen im Museum dargestellte Individual-Plattform (kein Stau, kein Glatteis und keine Maut) datiert bereits von 1952.068 flying platform 1952.jpg

Erst 55 Jahre später scheint es einen Schritt weiter zu gehen. Mit dem aktuellen Patent US 7.182.295 (27.02.2007) von Scott D. Redmond aus San Francisco.

Das System basiert auf dem Ionen-Antrieb und sieht eher aus wie ein solarbetriebener Bratwurststand – aber das kann sich ja noch ändern, wenn sich ein paar Designer des Dings annehmen:

068 ionen flieger 2007.jpg

Und hier ist die leider noch ziemlich nichtssagende Site der Firma:

http://www.personalflightsystems.com/

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https://blogs.taz.de/datenscheich/2007/06/23/55-jahre-und-noch-immer-unterwegs/

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kommentare

  • Ich fürchte, an dem Ding mögen sich Dutzende von Designern austoben, fliegen wird es trotzdem nie.

    Der Ionenantrieb hat einige Vorteile gegenüber einem konventionellen Raketentriebwerk, die Schubkraft gehört aber eindeutig nicht dazu.

    Einer der wirkungsvollsten Ionenantriebe, d. h. mit dem besten Eigengewicht/Schub – Verhältnis, den ich im Netz fand, ist das „RIT 35 L“ – Triebwerk. Es entwickelt bei einem Eigengewicht von 7,4 Kg (ohne Peripheriekomponenten wie Tank, Treibstoff und Stromquelle) einen Schub von 0,2 Newton, was der Gewichtskraft von 20 Gramm Masse oder eines Normbriefes entspricht, und das bei einem Stromverbrauch von 4,45 kW (!!!), die auch erst einmal erzeugt sein wollen. (würde man mit dem Strom einen simplen Propeller antreiben, bekäme man 1000 mal mehr Schub heraus)

    Mit anderen Worten: das Ding könnte nicht mal sein Eigengewicht in die Luft heben, geschweige denn eine Nutzlast.

    Das Patentrecht scheint wirklich eine komische Sache zu sein. Offenbar kann man sich jede Kombination verschiedener technischer Komponenten schützen lassen, egal, ob das Endresultat (in der Gegenwart) zu irgendwas gut ist oder nicht.

    Das Vorgehen der „Erfinder“ ist offensichtlich folgendes: Man lässt sich die Kombination Ionenantrieb-fliegende Plattform patentieren und wartet einfach ab, bis andere mit viel Hirnschmalz stärkere Antriebe z.B. für ihre Satelliten und Raumsonden entwickelt haben. Dann tritt man auf den Plan und kann mit der Vermarktung der fliegenden Plattform beginnen, da dann ja ein geeigneter Antrieb zur Verfügung steht.

    Mir persönlich wären die Patentgebühren allerdings zu schade. Zu Ionenantrieben heisst es nämlich regelmäßig: „funktioniert nur im Vakuum“.
    Warum das so ist, habe ich leider (noch) nicht herausgefunden, wird nirgends näher erklärt.

    ————–

    Der Datenscheich:

    Danke für deinen Kommentar – deine Argumente bezüglich der bisherigen (bzw. bislang bekannten) Ionen-Antriebe sind mir bekannt.

    Andererseits habe ich selber einen LIFTER fliegen sehen – sogar hier im Wohnzimmer – was das gesamte physikalisch-akademische Establishment als ‘völlig unmöglich’ bezeichnet hatte. Jahrzehntelang! Und ganz bestimmt gab es hier auch kein Vakuum (nicht einmal in unseren überrascht-begeistert-überzeugten Köpfen).

    Deine Bemerkung zum Patentrecht betrifft natürlich nur die USA – hier in Europa ist man da wesentlich konservativer.

    Trotz allem bin ich mir ziemlich gewiß, daß wir noch einige Container voller Bauklötze staunen werden, sobald sich Dinge in die Luft erheben, die viel schwerer sind als Luft 🙂

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