vonHans Cousto 20.05.2010

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Parteipolitiker der CDU und der SPD, Drogenbeauftragte der Bundesregierung wie Marion Caspers-Merk oder Sabine Bätzing oder auch Professoren wie Prof. Thomasius aus Hamburg verkündeten respektive verkünden immer wieder, dass die Konsumenten von illegalisierten Drogen wie Cannabis immer jünger werden. Vor vierzig Jahren behauptete dies bereits die damalige Gesundheitsministerin Käte Strobl (SPD), als das alte Opiumgesetz in ein neues Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umgewandelt wurde. Doch wenn seit 40 Jahren die Drogenkonsumenten immer jünger werden, dann müssten ja heute bereits im Kindergarten gekifft werden …

Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verrät uns, dass – gemäß polizeilichem Hellfeld – vor 40 Jahren knapp 30% der registrierten Verstöße gegen das BtMG auf Jugendliche (unter 18 Jahren) entfielen, heute sind es jedoch keine 10% mehr. Die Behauptung, dass »die Drogenkonsumenten immer jünger werden«, kann statistisch mittels der PKS nicht belegt werden.

Jugendliche Tatverdaechtige, Zeitreihe 1966-2009Jugendliche Tatverdächtige in Prozent aller Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz respektive gegen das BtMG in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes West-Berlin (1966-1990), ab 1991 einschließlich Gesamt-Berlin und ab 1993 in allen Bundesländern, Zeitreihe 1966-2009, untere Kurve: unter 18 Jahren, obere Kurve: unter 21 Jahren.

Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt wurden, wird in demselben Bundesland nur einmal gezählt. Vor 1983 waren Personen, gegen die im Berichtsjahr mehrfach ermittelt wurde, immer wieder erneut registriert worden. Wegen Ablösung dieser Mehrfachzählung, die zu stark überhöhten und strukturell verzerrten Tatverdächtigenzahlen führte, durch die jetzige »echte« Tatverdächtigenzählung, ist ab 1984 ein Vergleich zu früheren Jahren beeinträchtigt.

Rauschgiftvergehen (Verstöße gegen das Opiumgesetz) von Jugendlichen

In den Jahren von 1932 bis 1939 lag die Zahl der jährlich erfassten Rauschgiftvergehen durchschnittlich bei 1.200 (1936: 1.167; 1937: 1.287) und es wurden durchschnittlich knapp 1.000 Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil der Jugendlichen lag dabei zumeist deutlich unter 1% (1936: 0%; 1937: 0,2%). Zwischen 1956 und 1966 lag die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz stets unter 1.000 und der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) schwankte zwischen 0,3% und 1,7%. Nach der Instrumentalisierung des Opiumgesetzes zur Repression gegen die revoltierenden Studenten und feiernden Hippies im Jahr 1967 stieg der Anteil der Minderjährigen bei den Tatverdächtigen auf 29,4% an. Waren im Jahr 1966 nur 8,6% aller Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt, so stieg dieser Anteil bis 1971 auf 69,0% an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Winter 1971/72 sind die Anteile an Jugendlichen und Heranwachsenden bei den Tatverdächtigen wieder deutlich gesunken.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz von Jugendlichen

Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Winter 1971/72 ist der Anteil der Jugendlichen unter den erfassten Tatverdächtigen bis 1988 kontinuierlich zurückgegangen, bei den unter 18jährigen lag der Anteil 1988 bei 4,8% und nur 24,4% der Tatverdächtigen waren unter 21 Jahren alt. Mit dem Aufkommen der neuen Jugendkultur Techno begann dieser Anteil wieder zu steigen. Im Jahr 1995, als Techno Mainstream wurde, waren bereits wieder mehr als 10% der Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt und über 30% unter 21 Jahre alt. Der Anstieg dauerte bis zum Jahr 2001, als Techno als Jugendkultur seinen Höhepunkt überschritten hatte (zurückgehende Zahl der Teilnehmer an der Love Parade). Mit 17,9% lag 2001 der Anteil der unter 18jährigen mehr als dreimal so hoch wie 1988, in den folgenden Jahren reduzierte sich dieser Anteil wieder auf die Hälfte. Wie Ende der 60er Jahre wurde (wenn auch nicht ganz so intensiv) in den 90er Jahren das Betäubungsmittelgesetz instrumentalisiert, um eine aufkommende Jugendkultur in Schach zu halten und die an dieser Kultur partizipierenden jungen Menschen einem intensiven Kontrollsystem zu unterwerfen.
Datenquellen: Bundeskriminalamt (BKA): Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 1979, Wiesbaden 1980; Rauschgiftjahresbericht 1996, Tabelle 11, Wiesbaden 1997; PKS-Zeitreihen für den Zeitraum von 1987-2009, Tab. 20, Wiesbaden 2010

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