Archive for November, 2010

13.11.2010 von Hans Cousto
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Petition zum Arzneimittelwesen – wirklich eine dubiose Aktion?

von Hans Cousto

Der am 4. November 2010 in diesem Blog veröffentlichte Artikel »Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen« mit dem Hinweis zur Unterzeichnung der Petition »Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen« hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Jost Maurin bezeichnete die Petition am 11. November 2010 in der TAZ als »Dubiose Aktion für Heilkräuter«. In dem Artikel heißt es:

»Doch nicht nur das Bundesgesundheitsministerium, sondern auch die größten Verteidiger der Naturheilmittel, Hersteller und Heilpraktiker, halten die Petition für unbegründet. Einer der größten deutschen Produzenten, Salus, bezeichnet sie sogar als “groben Unfug”.

Forschungsleiter Frank Poetsch sagt, die kritisierte EU-Richtlinie über die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel sei schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert worden. [...]  Poetsch vermutet, dass manche kleine Firmen den Aufwand für eine neue Zulassung scheuen. “Die Kosten liegen regelmäßig im sechsstelligen Eurobereich.” Deshalb könnten sie einige Präparate vom Markt nehmen. «

Und weiter heißt es im Artikel:

»Arzneimittelfachmann Arne Krüger vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker sagt: “Es wird keine Pflanze verboten.” Schon deshalb, weil die neuen Zulassungsregeln sich immer auf Fertigarzneiprodukte bezögen, also Mittel, die meist industriell hergestellt würden. Biobauern können also weiter etwa Kräuter wie Pfefferminze oder Thymian verkaufen, ohne dafür eine Zulassung zu haben.«

Brandenburg: Verkaufsverbot bereits 2005

Es ist richtig, dass die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert wurden. Es ist jedoch auch erwiesen, dass Biobauern diverse Kräuter nicht mehr verkaufen dürfen. Im Herbst 2005 wurde im Land Brandenburg heftig darüber debatiert, welche Kräuter von Bauern auf Märkten verkauft werden dürfen und welche nicht. Seit November 2005 beschränkt sich das Verkaufsverbot auf elf Kräuter: Johanniskraut, Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut. Hingegen dürfen Tees aus Schafgarbe, Kamille, Brennnesseln oder Lindenblüten von Bauern produziert und außerhalb von Apotheken vertrieben werden. Weißdornbeeren sollen gegen Durchfall, Frauenmantelkraut und Beinwell bei Menstruationsbeschwerden helfen. Malvenblüten gelten als entzündungshemmend.

Marina Mai aus belzig berichtete am 8. April 2006 in der TAZ unter dem Titel »Kräuter: Arznei oder Lebensmittel?«, dass in Brandenburg Bauern keine Kräutertees mehr produzieren und verkaufen dürfen. Begründung: Nach dem Arzneimittelgesetz bräuchten sie dazu eine pharmazeutische Ausbildung. In dem Artikel heißt es:

»Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, heißt es. Weil er weder Arzt noch Apotheker ist, darf Landwirt Thomas Beutler keine Tees mehr produzieren und verkaufen, die Risiken und Nebenwirkungen haben könnten. Insgesamt elf Kräuter wie Birkenblätter, Malvenblüten, Frauenmantelkraut und Hirtentäschel hat das Brandenburgische Gesundheitsministerium als Arzneimittel statt als Lebensmittel eingestuft. Bauern ist damit die Produktion untersagt. [...] Bisher hatte Beutler, der im brandenburgischen Belzig lebt, die Wiesen und Wälder der dünn besiedelten Fläming-Region nach diesen Kräutern abgesucht. Die Tees bot er als regionaltypische Produkte in Touristenshops an. Nicht als Einziger. Auch dem Inhaber eines großen Fruchthofs ist beispielsweise untersagt worden, Zitronenmelisse an Fruchtgelees zu mischen. Beutler wehrt sich juristisch gegen das Verbot. Das Ministerium hat gegen ihn Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet.«

Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber (SPD) verteidigte das Kräuterverbot. »Johanniskraut, Weißdornbeeren und die anderen anstehenden Kräuter fallen unter das Arzneimittelgesetz, weil sie bundesweit eine Standardzulassung als Arzneimittel haben«, hatte er im Februar erklärt. Behörden hätten deshalb »keinerlei Ermessensspielraum, einen Vertrieb als Lebensmittel zu gestatten«.

In der Diskussion um verbotene Kräutertees in Brandenburg stützte Gesundheitsministerin Ziegler (SPD) das rigide Vorgehen des Gesundheitsamtes, berichtete die TAZ am 2. Februar 2006 unter dem Titel »Kräuterbauern sammeln Unterstützung«. Damit war Landwirten in Brandenburg das Sammeln und Verkaufen diverser Kräuter untersagt. Sie hätten keine Sachkunde zum Verkauf von Arzneimitteln, hieß es aus dem Amt. Wer gegen das Verbot verstieß, bekam eine Strafanzeige. … weiter lesen

12.11.2010 von Hans Cousto
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Erste Verjährung im Brechmitteleinsatz

von Hans Cousto

Manchmal scheint es so, dass wenn Beamte fahrlässig, grobfahrlässig oder kriminell zum Schaden Dritter handeln, so lange ermittelt wird, bis die Tat verjährt ist: Fahrlässiges Handeln verjährt nach fünf Jahren. Ermittelt die Staatsanwaltschaft nur wegen Fahrlässigkeit, dann kann sie nach fünf Jahren die Ermittlungen einstellen und die Verantwortlichen müssen sich nicht vor Gericht verantworten. Einen solchen Fall gibt es in Bremen.

Arzt verletzte Sorgfaltspflicht

Die Bremer Richter hatten 2008 einen Mediziner freigesprochen, weil sie ihm keine fahrlässige Tötung nachweisen konnten. Sie bescheinigten ihm völlige Überforderung. Vergleiche TAZ-Bericht vom 5.12.2008.

Die Leipziger Bundesrichter bewerten die Vorgänge anders. Aus deren Sicht hatte der Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt, weil er das Opfer wegen Verständigungsschwierigkeiten nicht über die Risiken eines solchen Eingriffes aufgeklärt hatte. »Er hätte als approbierter Arzt wissen müssen, dass er ohne Aufklärung eine solche Zwangsbehandlung nicht durchführen durfte«, sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. »Über Fahrlässigkeit und Verschulden wird stärker nachzudenken sein«, ergänzte er. Vergleiche TAZ-Bericht vom 29.04.2010.

Der erstmals mit einer derartigen Aufgabe konfrontierte Mediziner hatte 2004 dem mutmaßlichen Dealer über eine Sonde zwangsweise Wasser und Brechmittel eingeführt, damit er verschluckte Kokainkügelchen erbricht. An der Prozedur starb das 35-jährige Opfer. Vergleiche TAZ-Bericht vom 10.01.2005. … weiter lesen

04.11.2010 von Hans Cousto
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Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen

von Hans Cousto

Leider ist es wahr: die Pharmalobby hat wieder zugeschlagen. Ab April 2011 soll das Gesetz für Nahrungsergänzungsmittel und Heilkräuter »Traditional Herbal Medical Product Directive (THMPD)« EU-weit durchgesetzt werden. Das bedeutet: Die auf Teemischungen basierende Kräuterheilkunde wäre dann wahrscheinlich um die Hälfte der dort eingesetzten Kräuter beraubt, da es wenig »wissenschaftliche Forschung« über gebräuchliche, einheimische Kräuter gibt und diese dann ohne aufwändige Forschung keine Zulassung als Arzneimittel bekämen. Ein Zulassungsverfahren kostet nicht selten weit über 100.000 Euro. Das bedeutet, die Kosten für Registrierungs- und Zulassungskosten belasten klein- und mittelständischen Unternehmen unverhältnismäßig stark im Vergleich zu den großen Konzernen. Viele dieser klein- und mittelständischen Unternehmen werden sich diese Zulassungskosten kaum oder gar nicht leisten können, das heißt, sie werden vom Markt verschwinden.

Fast alle chinesischen und ayurvedischen Heilpflanzen und ein guter Teil der europäischen Heilpflanzen sollen mit dieser EU-Novelle verboten und aus dem Handel… weiter lesen

03.11.2010 von Mathias Broeckers
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Up in smoke ? – I’ll be back!

von Mathias Broeckers

Es blieb, nach den ersten Hochrechnungen, bei den 44% Befürwortern, die auch die Umfragen zuvor ermittelt hatten und so bleibt Hanf auch in Kalifornien weiter illegal. Die Wähler unter 25, von denen 62 % die Legalisierung unterstützen, gingen nicht in solchen Massen zur Wahl, um die Mehrhheit der älteren Gegner knacken zu können. Nur in der Bay Area um San Francisco lagen die Ja-Stimmen zu “Proposition 19″ insgesamt vorn. Und doch, meldet  der Rolling Stone, sei dies keine verheerende Niederlage, denn nur die starke öffentliche Unterstützung für die völlige Legalisierung hätte die Rückendeckung gegeben, mit der Gouverneur Schwarzenegger Anfang Oktober die Dekriminaliserung von Marihuana verordnen konnte: “Smoking dope is now an infraction — like a parking ticket. No felony. No misdemeanor. If you get hassled by a cop, the worst thing that’ll happen to you is you have to pony up a $100 fine.”  Verhältnisse also wie… weiter lesen

01.11.2010 von Hans Cousto
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Substantismus oder Substanzismus?

von Hans Cousto

Im drogenpolitischen Diskurs bürgern sich derzeit zwei neue Begriffe ein: »Substantismus« und »Substanzismus«. Beide Begriffe sind von dem Wort »Substanz« respektive lateinisch »substantia« abgeleitet. Das lateinische Wort »substantia« wird übersetzt mit »Bestand, Wesenheit, Existenz, Wesen, Inbegriff« und ist selbst von dem lateinischen Verb »substare« mit der Bedeutung »darunter sein, darin vorhanden sein« abgeleitet. Das Verb »substare« ist eine Zusammensetzung aus der lateinischen Vorsilbe »sub« gleichbedeutend mit »unter« und dem Verb »stare« gleichbedeutend mit »stehen«. Bildlich gesehen ist die »substantia« ursprünglich das Ding, das sich unter der »statua« befindet, also der Sockel auf dem die Statue respektive das Standbild steht. Vom Wort »substantia« sind zahlreiche weitere Ableitungen gebräuchlich: substantial = substantiell (wesentlich, gehaltvoll), Substantialismus (philosophische Lehre, nach der die Seele eine Substanz, ein dinghaftes Wesen ist), substantiieren (durch Tatsachen belegen, begründen), Substantiv (Hauptwort, Dingwort) wie auch substantivieren (zum Dingwort machen) und Substantivierung (substantivisch gebrauchtes Wort eines nichtsubstantivischen Wortes).

Ein »Ismus« ist eine oft abwertend gemeinte Bezeichnung für eine bloße Theorie, eine der vielen auf …ismus endenden Lehrmeinungen und Systemen. Die Wortendung »ismus« ist die Ableitungssilbe für ein System. »Substantismus« und »Substanzismus« sind also Systeme, die sich auf den Begriff »Substanz« beziehen.

Substantismus im Universalienstreit

Der Universalienstreit respektive das Universalienproblem betrifft die Frage, ob es Allgemeinbegriffe wirklich gibt oder ob sie menschliche Konstruktionen sind. Ausgangspunkt der Debatte über die Universalien ist die Ideenlehre Platons, der z.B. im Phaidon die These vertrat, dass Ideen eine eigenständige Existenz haben. Als Universalien wurden im Lauf der Auseinandersetzungen sehr unterschiedliche gedankliche Prinzipien gekennzeichnet. Neben den angesprochenen Ideen Platons waren dies vor allem Regeln, Tugenden, Transzendentalien, Kategorien oder Werte. Die Position, die von der Existenz solcher abstrakter Entitäten ausgeht, wird Realismus genannt. Die Vertreter der Gegenposition, des Nominalismus (lateinisch nomen = Name), sind der grundsätzlichen Auffassung, dass alle Allgemeinbegriffe gedankliche Abstraktionen sind, die als Bezeichnungen von Menschen gebildet werden. Sie würden demnach nicht von der Idee eines Tellers reden, sondern den Begriff »Teller« als Namen für eine Gruppe von Gegenständen auffassen. Realität kommt nach Auffassung von Nominalisten nur den Einzeldingen zu. Da der Nominalismus der historisch neuere Standpunkt ist, entstand im Mittelalter dafür die Bezeichnung Via moderna, während die entgegengesetzte Position Via antiqua genannt wird.

Als einer der Begründer des extremen Nominalismus gilt Johannes Roscelinus von Compiègne, ein französischer Philosoph und Theologe, der im 11. Jahrhundert den Substanzismus der Begriffswelt lehrte. Seine Auffassung ist überwiegend durch seine Kritiker überliefert. Danach existieren nur Gegenstände, die mit den Sinnesorganen wahrgenommen werden können. Sie sind besonders (partikulär) und unteilbar (individuell). Begriffe dagegen – die von den Realisten als eigentlich existierend angesehen werden – seien lediglich Bezeichnungen und als solche nur Schall und Rauch.

Roscelin wandte sich mit seiner großartigen Dialektik an den wichtigsten Punkt der Theologie, an die Lehre von der Einheit und Dreiheit, der Dreieinigkeit oder Dreifaltigkeit Gottes. Er lehrte: »Sind die drei Personen nur ein göttliches Wesen, so muss alles, was der einen Person zukommt, auch der andern, oder der Gottheit selbst zukommen; kommt aber der einen oder anderen Person etwas Besonderes zu, so sind es drei verschiedene Wesen. Nun enthält die christliche Lehre den Satz, dass die zweite Person der Gottheit Mensch geworden ist, und nicht die erste und die dritte. Machen die drei Personen aber ein göttliches Wesen aus, so entscheidet die Vernunft, dass nicht allein die zweite, sondern auch die erste und die dritte mit der zweiten Mensch geworden ist.« (Quelle: Ignaz Paul Vitalis Troxler: Logik: Bildungsgeschichte der Wissenschaft, Stuttgart und Tübingen 1830, S. 59)

Der Begriff Transsubstantiation (Wesensverwandlung, volkstümlich auch Heilige Wandlung) bezeichnet in der Theologie die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi während der Heiligen Messe vor dem heiligen Abendmahl. Nach der Lehre des Substanzismus wird durch die Transsubstantiation jedoch nicht nur der Leib Christi in die Wandlung einbezogen, sondern auch der Gottvater und der Heilige Geist, da sie eins sind respektive da alles, was der einen Person zukommt, auch der andern, oder der Gottheit selbst zukommen muss. Da diese Schlussfolgerung nach den Kriterien der Vernunft im Widerspruch zur Trinitätslehre der Kirche steht, die die Wesens-Einheit von Gott Vater, Gott Sohn (Jesus Christus) und Gott Heiliger Geist als drei Personen, nicht aber als drei Substanzen oder drei Götter auffasst, wurde Roscelin der Häresie bezichtigt.

Substanzismus im drogenpolitischen Diskurs

Der Begriff »Substanzismus« fand im drogenpolitischen Diskurs Eingang im Rahmen von Debatten bezüglich der Ausrichtung der Hanfparade. Im Forum »Hanfburg« beschwerten sich diverse Personen über die Tatsache, dass auf der Hanfparade nicht nur für die Legalisierung von Cannabis demonstriert wird, sondern auch für die Legalisierung von anderen Substanzen wie z.B. Zauberpilzen. Diese Personen wurden in der Folge von anderen Personen als Substanzfaschisten beschimpft, die dem Substanzismus frönten. … weiter lesen