Der am 4. November 2010 in diesem Blog veröffentlichte Artikel »Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen« mit dem Hinweis zur Unterzeichnung der Petition »Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen« hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Jost Maurin bezeichnete die Petition am 11. November 2010 in der TAZ als »Dubiose Aktion für Heilkräuter«. In dem Artikel heißt es:
»Doch nicht nur das Bundesgesundheitsministerium, sondern auch die größten Verteidiger der Naturheilmittel, Hersteller und Heilpraktiker, halten die Petition für unbegründet. Einer der größten deutschen Produzenten, Salus, bezeichnet sie sogar als “groben Unfug”.
Forschungsleiter Frank Poetsch sagt, die kritisierte EU-Richtlinie über die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel sei schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert worden. [...] Poetsch vermutet, dass manche kleine Firmen den Aufwand für eine neue Zulassung scheuen. “Die Kosten liegen regelmäßig im sechsstelligen Eurobereich.” Deshalb könnten sie einige Präparate vom Markt nehmen. «
Und weiter heißt es im Artikel:
»Arzneimittelfachmann Arne Krüger vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker sagt: “Es wird keine Pflanze verboten.” Schon deshalb, weil die neuen Zulassungsregeln sich immer auf Fertigarzneiprodukte bezögen, also Mittel, die meist industriell hergestellt würden. Biobauern können also weiter etwa Kräuter wie Pfefferminze oder Thymian verkaufen, ohne dafür eine Zulassung zu haben.«
Brandenburg: Verkaufsverbot bereits 2005
Es ist richtig, dass die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert wurden. Es ist jedoch auch erwiesen, dass Biobauern diverse Kräuter nicht mehr verkaufen dürfen. Im Herbst 2005 wurde im Land Brandenburg heftig darüber debatiert, welche Kräuter von Bauern auf Märkten verkauft werden dürfen und welche nicht. Seit November 2005 beschränkt sich das Verkaufsverbot auf elf Kräuter: Johanniskraut, Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut. Hingegen dürfen Tees aus Schafgarbe, Kamille, Brennnesseln oder Lindenblüten von Bauern produziert und außerhalb von Apotheken vertrieben werden. Weißdornbeeren sollen gegen Durchfall, Frauenmantelkraut und Beinwell bei Menstruationsbeschwerden helfen. Malvenblüten gelten als entzündungshemmend.
Marina Mai aus belzig berichtete am 8. April 2006 in der TAZ unter dem Titel »Kräuter: Arznei oder Lebensmittel?«, dass in Brandenburg Bauern keine Kräutertees mehr produzieren und verkaufen dürfen. Begründung: Nach dem Arzneimittelgesetz bräuchten sie dazu eine pharmazeutische Ausbildung. In dem Artikel heißt es:
»Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, heißt es. Weil er weder Arzt noch Apotheker ist, darf Landwirt Thomas Beutler keine Tees mehr produzieren und verkaufen, die Risiken und Nebenwirkungen haben könnten. Insgesamt elf Kräuter wie Birkenblätter, Malvenblüten, Frauenmantelkraut und Hirtentäschel hat das Brandenburgische Gesundheitsministerium als Arzneimittel statt als Lebensmittel eingestuft. Bauern ist damit die Produktion untersagt. [...] Bisher hatte Beutler, der im brandenburgischen Belzig lebt, die Wiesen und Wälder der dünn besiedelten Fläming-Region nach diesen Kräutern abgesucht. Die Tees bot er als regionaltypische Produkte in Touristenshops an. Nicht als Einziger. Auch dem Inhaber eines großen Fruchthofs ist beispielsweise untersagt worden, Zitronenmelisse an Fruchtgelees zu mischen. Beutler wehrt sich juristisch gegen das Verbot. Das Ministerium hat gegen ihn Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet.«
Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber (SPD) verteidigte das Kräuterverbot. »Johanniskraut, Weißdornbeeren und die anderen anstehenden Kräuter fallen unter das Arzneimittelgesetz, weil sie bundesweit eine Standardzulassung als Arzneimittel haben«, hatte er im Februar erklärt. Behörden hätten deshalb »keinerlei Ermessensspielraum, einen Vertrieb als Lebensmittel zu gestatten«.
In der Diskussion um verbotene Kräutertees in Brandenburg stützte Gesundheitsministerin Ziegler (SPD) das rigide Vorgehen des Gesundheitsamtes, berichtete die TAZ am 2. Februar 2006 unter dem Titel »Kräuterbauern sammeln Unterstützung«. Damit war Landwirten in Brandenburg das Sammeln und Verkaufen diverser Kräuter untersagt. Sie hätten keine Sachkunde zum Verkauf von Arzneimitteln, hieß es aus dem Amt. Wer gegen das Verbot verstieß, bekam eine Strafanzeige. … weiter lesen