Archive for Februar, 2011

25.02.2011 von Hans Cousto
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Kokablatt-Kauen in der Single Convention

von Hans Cousto

Kokablätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren, da das Kauen von Kokablättern eine indigene Tradition ist. Im Sommer 2009 stellte Bolivien einen offiziellen Antrag, die Single Convention zu ändern. Die 18-monatige Peroide, um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endete am 31. Januar 2011. Deutschland hat wenige Tage vor Ablauf dieser Frist nach den USA, Schweden und Großbritannien Einspruch gegen den Antrag Boliviens bei den Vereiten Nationen eingereicht, obwohl das »Kriminalisieren des Kokablatt-Kauens als ein rassistischer Akt« zu werten ist.

Der Mitarbeiter der europäischen Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)], Martin Steldinger, wollte wissen, weshalb Deutschland die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 in dieser Angelegenheit nicht prioritär behandelt. Sein Anschreiben an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und die Antwort aus ihrem Büro sind hier wiedergegeben.

Anfrage an die Drogenbeauftragte

Von: Martin Steldinger
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2011 03:57
An: Drogenbeauftragte BMG
Betreff: Kokablatt-Kauen in der Single Convention

Werte Frau Dyckmans, werte Büromitarbeiter der Drogenbeauftragten,

2009 verlangte der Präsident von Bolivien, Evo Morales, von den Vereinten Nationen, dass sie die 1961er UN Single Convention ändern. Die vorgeschlagene Änderung sollte die Diskriminierung und das wissenchaftlich unhaltbare Verbot des Cocablatt-Kauens aufheben, während das globale Kontrollsystem für Cocakultivierung und Kokain erhalten bliebe. Die 18-monatige Peroide um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endet am 31. Januar 2011.

Den Zusammenfassungen von Diskussionen der »Horizontalen Gruppe Drogen« zufolge haben die USA eine Gruppe »Freunde der Konvention« vorbereitet, um der Abschaffung des Cocablatt-Kauverbotes entgegenzuwirken.

Die Ergebnisse des UN 1950 Kommission zur Nachfrage des Kokablattes Berichts haben die Rechtfertigungen für das Verbot des Kokablattkauens in der Single Convention gerechtfertigt. Analysten haben den Bericht als willkürlich, unpräzise, rassistisch und kulturell unsensibel kritisiert. 50 Jahre später haben die Vereinten Nationen löblicherweise den viel stärkeren Schutz der indigenen Rechte vereinbart.

Die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 sagt, dass »indigene Menschen dass Recht haben, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen und traditionellen kulturellen Ausdruck aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren, zu beschützen und zu entwickeln. [...]

Der Änderungsvorschlag der Bolivianer/innen Entstand aus der Anerkennung des Kokablattes als Teil von Boliviens kulturellen Erbe in der Verfassung des Landes von 2009. In der Madrider Vereinbarung der Europäischen Union – Lateinamerika und der Karibik, am 18. Mai 2010, erkannten die europäischen Länder das kulturuelle Erbe der indigenen Bevölkerung an.«

Meines Wissens nach hat Deutschland damit das Recht der indigenen Bevölkerung, ihr kulturelles Erbe zu schützen und zu bewahren, anerkannt. Nun heisst es, dass unter anderem Deutschland erwäge, Einspruch bei den Vereinten Nationen einzulegen.

Meine Frage ist dazu, in so einer Zeit, in der Drogenverbote das Erstarken und das Bereichern von kriminellen Kartellen zu so einem Maß ausgedehnt hat, dass sie Teile von Staaten wie Mexiko oder Guatemala versuchen zu besetzen, versucht die USA mit beträchtlichem Aufwand, das legitime und demokratische Recht der Bolivianischen Regierung, eine harmlose indigene Praktik zu beschützen und zu erhalten, auszuhebeln – wird Deutschland Einspruch bei den Vereinten Nationen einlegen, und damit den ignoranten Versuch der USA unterstützen, den bolivianischen Indigenen Vorschriften zu machen?

mfg, Martin Steldinger

Antwort aus dem Büro der Drogenbeauftragten

Betreff: WG: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Datum: Thu, 24 Feb 2011 09:27:08 +0100
Von: [NN]-AS2 BMG

Sehr geehrter Herr Steldinger,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. … weiter lesen

06.02.2011 von Hans Cousto
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Kokablatt-Kauen kriminalisieren ist ein rassistischer Akt

von Hans Cousto

Am 25 Januar 2011 gab die europäische Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)] bekannt, dass sie legale Schritte gegen jede EU-Regierung einleiten werde, die gegen den Antrag der bolivianischen Regierung entscheidet, das Verbot des Koka-Konsums zu beenden. Zu den ersten Staaten, die in das Visier von ENCOD gekommen sind, zählen Großbritannien und Schweden, da sie in der UN-Drogenbehörde Boliviens Gesuch, Koka-Blätter zu legalisieren, gemeinsam mit den USA blockiert haben. Die USA legten am 19. Januar 2011 ihren Einspruch ein, Schweden am 20. Januar, Großbritannien am 21. Januar. Es folgten dann Kanada am 26. Januar, Dänemark und Deutschland am am 28. Januar. Auch Russland gehört zu den 14 Staaten dieser von den USA geführten »Koalition der Willigen«.

In der Europäischen Union gibt es jedoch auch Staaten, die Bolivien in ihrem Antrag unterstützen. Allen voran Spanien. Auch die EU-Staaten Portugal, Tschechien, Griechenland, Polen, Belgien, Österreich und Finland haben nichts gegen den Vortoß Boliviens einzuwenden. Auch Norwegen und die Schweiz (nicht EU-Mitglieder) gehören gemäß ENCOD-Meldung von 31. Januar 2011 nicht zur von den USA geführten »Koalition der Willigen«, da auch diese Länder nichts gegen das Ansinnen Boliviens einzuwenden haben.

Die Blätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren. Im Januar 2011 marschierten tausende Bolivianer Kokablätter kauend durch La Paz, um das Gesuch ihrer Regierung zu unterstützen. Kokablätter werden in Ländern wie Peru oder Kolumbien gekaut und außerdem traditionell zu einem Tee gekocht, dem eine gesundheitsfördende Wirkung in vielfältigen Bereichen zugeschrieben wird. Kokablätter helfen bei Diabetes und sind reich an Vitaminen, Kalzium, Eiweiß und Eisen. Die Wirkung des Kokatees gegen die Höhenkrankheit ist sehr gut belegt. Die dadurch aufgenommenen Mengen führen nicht zu dem »Kick«, der beim Kokainmissbrauch entsteht. Die Einfuhr von Koka-Tee nach Deutschland ist, obwohl es dafür – zumindest nach der gängigen Meinung – keine objektiven Gründe gibt, illegal.

Konsum von Kokablättern hat eine lange Tradition

In den Ländern der Anden ist der Konsum von Kokablättern ein integrierter Bestandteil einer uralten Kultur. Nach mehr als 5000 Jahren wird das Blatt heutzutage als Nahrungsergänzung, als Medizin und als ein Element von Treffen und Feiern genutzt. Das Kokablatt ist in dem täglichen Leben von Millionen von Menschen präsent, die in der Bergkette, welche Chile, Argentinien, Bolivien, Peru, Equador, Kolumbien und Teile von Venezuela durchzieht, wohnen.

Kokatee kann in Hotels und Restaurants konsumiert werden, selbst in den westlichen Botschaften in Bolivien. Westliche Touristen und Besucher lernen das Kokablatt zu schätzen, und viele von ihnen nehmen Kokablattprodukte mit sich, die legal in Bolivien und Peru erhältlich sind. Heutzutage können diese Produkte sogar in Läden von lateinamerikanischen Migranten in Europa gefunden oder per Internet bestellt werden.

Während all dieser Jahre gab es kein seriöses wissenschaftliches Dokument, welches negative Effekte des Konsums von Kokablättern herausfinden konnte – weder physisch noch psychisch. Im Gegenteil: Es gibt eine große Anzahl Berichte von Experten aus den Anden und anderen Ländern, unter anderen von der Weltgesundheitsorganisation, die aufzeigen, dass der Konsum nur förderliche Effekte auf die Konsumenten hatte.
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05.02.2011 von Hans Cousto
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Grüne Drogenpolitik am Abgrund?

von Hans Cousto

Im Newsletter von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (6. Kalenderwoche) vom 4. Februar 2011 konnte man in der Einleitung lesen:

»… nun ist er da – unser Entwurf für Berlin. Wir haben vor fast einem Jahr begonnen miteinander und mit Expertinnen und Experten die unterschiedlichen Themen, die für diese Stadt relevant sind, zu diskutieren. Viele der Anregungen und Beschlüsse sind bei der Erstellung in diesen Entwurf eingeflossen. Am 5./6. März 2011 werden wir auf der Landesdelegiertenkonferenz unser Wahlprogramm beschließen.

Es ist unser gemeinsames Ziel: Eine Stadt für alle. Wir wollen ein Berlin für alle, eine Stadt, die jede und jeden mitnimmt und in der alle gut leben können. Unser Programm soll unsere Leitlinien, Ideen und die Wege zur Umsetzung beinhalten.«

Klingt ja erstmal ganz gut, doch wenn man die Aussagen zum Thema Drogen liest, kommen einem erste Zweifel, und wenn man dann etwas recherchiert, wie die Passage zur Drogenpolitik entstanden ist, dann kommen eine wuchtige Menge an Zweifel hinzu, ob die zukünftigen Spitzenpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (Renate Künast & Co.) eine Verbesserung der Drogenpolitik überhaupt anstreben. Der Abschnitt »Drogen« im Entwurf des Wahlprogramms der Grünen in Berlin Seite 21, Zeilen 586 ff. lautet:

»Wir wollen den Konsum illegaler Drogen, die Abhängigkeit von Alkohol und den Medikamentenmissbrauch eindämmen. Unsere Drogen- und Suchtpolitik setzt auf Prävention und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Wir brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der Drogenberatungsstellen, frühzeitige Aufklärung und die Fortsetzung der bewährten Arbeit in der Prävention.«

Die Experten der Grünen, darunter weit über Deutschland hinaus bekannte Experten wie Joachim Eul (Biologe) und Tibor Harrach (Pharmazeut), treffen sich monatlich im Büro von Christian Ströbele als Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin. In diesem Gremium wurde ein differenziertes Konzept für eine vernünftige Drogen- respektive Suchtpolitik in Berlin ausgearbeitet und beschlossen. Dieses Konzept wurde der Schreibgruppe des Wahlprogramms übermittelt, doch keine der relevanten Anregungen und Beschlüsse sind im Entwurf des Wahlprogramms wieder zu finden. Im Unterschied zum Text im Entwurf des Wahlprogramms ist dieser Text jedoch gehaltvoll an interessanten Anregungen und überzeugenden Feststellungen:

»Für eine menschengerechte Drogenpolitik in Berlin

Drogenpolitik in Berlin besitzt trotz der Vorgaben durch nationales und internationales Drogenrecht zahlreiche Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen wollen. Vorrangiges Ziel für uns ist es der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden durch Prävention zu begegnen. Insbesondere Kinder- und Jugendliche sind vor den aggressiven Marketingstrategien der Alkohol- und Tabakindustrie und den nicht zu regulierenden Mechanismen des Schwarzmarkts für illegale Drogen zu schützen. Wir wollen auch verhindern, dass die fehlende bzw. nicht erlernte Fähigkeit einiger Menschen, den Konsum von Rauschmitteln oder den Umgang mit Glücksspielen nicht selbstständig kontrollieren zu können, von Industrie und Handel zur Erzielung von Profiten schamlos ausgenutzt wird. Abhängigen Menschen müssen möglichst frühzeitig Hilfeangebote unterbreitet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Erreichbarkeit von Konsumentinnen und Konsumenten von illegalen Drogen für Prävention und Hilfeangebote durch die Kriminalisierung erschwert wird.

Suchtprävention stärken

Suchtprävention soll Menschen dabei unterstützen, sich bewusst für oder gegen den Konsum bestimmter Substanzen entscheiden zu können und diesen ggf. selbst bestimmt zu kontrollieren. Wichtige Voraussetzungen dafür sind das Erlernen von Selbstkontrolle und eines eigenverantwortlichen Risikomanagements.

Wir wollen substanzbezogene Safer Use Angebote zur Verringerung von Gesundheitsgefahren beim Drogenkonsum ausbauen. Wir wollen ein Konzept zur Gesundheitsförderung im Nachtleben nach dem Vorbild anderer europäischen Metropolen gemäß den „Safer Nightlife Kriterien“ auflegen. Um Drogengebraucher vor Schäden durch verunreinigte oder überdosierte Drogen zu schützen, werden wir ein Modellprojekt zur chemischen Analyse von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Substanzen umsetzen (Drugchecking). Die wissenschaftliche Evaluation anderer europäischer Drugchecking-Programme hat ergeben, dass Drugchecking zur Verringerung der Konsumhäufigkeit und Hinauszögerung des Erstkonsums führt sowie die Reichweite des Hilfesystems erhöht.

Wir wollen die Alkohol- und Tabakwerbung in Berlin einschränken und Werbestrategien, die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, gänzlich unterbinden. Den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Passivrauchen werden wir konsequent umsetzen. Eine bessere Vernetzung der Landesstelle für Suchtprävention mit der bezirklichen Suchtprävention und der Drogenhilfe wollen wir fördern.

Drogenhilfe bedarfsgerecht ausbauen

Wir wollen die Qualität der Substitutions-Behandlung z.B. mit Methadon und die damit verbundene psychosoziale Betreuung  durch eine bessere Vernetzung zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem Drogenhilfesystem erhöhen. Wir werden die landesspezifischen Voraussetzungen für die Originalstoff-Behandlung mit Diamorphin (Heroin) schaffen. Das Angebot von Drogenkonsumräumen wollen wir bedarfsgerecht ausbauen und dafür mit Gesprächsangeboten um Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung werben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Berliner Rechtsverordnung für Drogenkonsumräumen dahingehend geändert wird, dass auch besonders gefährdete Menschen, die zu Beginn oder im Verlauf ihrer Substitutions-Behandlung einen problematischen Beikonsum entwickeln, Zutritt zu Drogenkonsumräumen erhalten.
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