Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozess zu einem verträglichen Risikomanagement.
Beim Drug-Checking werden Partydrogen im Labor qualitativ und quantitativ auf Wirkstoffgehalte und auf die Gesundheit gefährdende Verunreinigungen hin getestet, um im Falle des Auftauchens extrem gefährlicher Schwarzmarktprodukte die Konsumenten mit einer entsprechenden Warnung zu informieren. Drug-Checking ist in erster Linie ein Instrumentarium zum Schutz von Gesundheit und Leben. Die gewonnenen Daten werden natürlich auch von der Polizei für die Strafverfolgung genutzt.
Die UNO und Drug-Checking
In der Zeit vom 21. bis 25. März 2011 tagte in der UNO-City in Wien die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND). Die Suchtstoffkommission wollte eine bessere Verfügbarkeit kontrollierter Substanzen für die wissenschaftliche und medizinische Nutzung ermöglichen. Diese Substanzen benötigt man zum eichen der Apparaturen zur Analyse von auf dem Schwarzmarkt kursierenden Drogen – dem sogenannten Drug-Checking. Bei der Beratung gab eine kurze Diskussion welche Organisation, der Suchtstoffkontrollrat (International Narcotic Control Board, INCB) oder das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC), diese Substanzen zur Verfügung stellen und die Qualität kontrollieren solle.
Der Vorschlag kam aus Finnland mit der Argumentation, dass Drogentestlabore immer eine gewisse Menge von den kontrollierten Substanzen benötigen um ihre Analysen durchzuführen. Auch wenn diese Labore ihre Arbeit im Auftrag der Regierung durchführen, sei es schwierig, an diese Substanzen zu gelangen. Somit sei es nötig, die Verteilung von Testproben für Qualitätskontrollen international zu organisieren.
Angedacht war ursprünglich eine Ermöglichung von Drug-Checking für »Medizinische Zwecke« wie auch für »wissenschaftliche Zwecke«. Die Formulierung »Medizinische Zwecke« wurde in der Folge aus der Vereinbarung entfernt, es verbleiben somit nur noch die »wissenschaftlichen Zwecke«. Vergl. hierzu den Artikel auf der Hanfplantage von tribble: »Suchtstoffkommission möchte bessere Verfügbarkeit kontrollierter Substanzen für die Wissenschaft«.
UNO-Behörden und nationale Regierungsstellen behaupten immer wieder, dass Betäubungsmittelgesetze dem Gesundheitsschutz dienen sollen. Doch im Falle von Drug-Checking engagierten sich bei der Suchtstoffkommission nur ganz wenige Regierungsvertreter für die medizinischen Zwecke. Einen Beitrag Deutschlands bei dieser Diskussion sucht man vergeblich in den Protokollen des CNDblogs. Es zeigt sich hier deutlich, dass bei der Suchtstoffkommission und den zugeördneten UNO-Behörden wie auch bei den meisten Regierungen die Repression vorrangig bedacht wird und der Gesundheitsschutz nachrangig behandelt wird. Hier offenbart sich wieder einmal mehr die schier grenzenlose Bigotterie nationaler und internationaler Behörden in Sachen Drogenpolitik.
Drug-Checking in Deutschland
Die erste etablierte Drogenberatungsstelle in Deutschland, die den Nutzen eines solchen Drug-Checking-Programms erkannte und in der Lage war, dieses System auch partiell mit zu nutzen, war die DROBS in Hannover, die ab 1995 Pillenidentifikationen in Verbindung mit Schnelltests durchführte. Die DROBS war, was den Bereich Drug-Checking anbelangte, eine Art Satellitenstation des niederländischen Systems, da die Ergebnislisten für die Pillenidentifizierung regelmäßig aus den Niederlanden bezogen wurden. Die DROBS führte keine eigenen Laboranalysen durch. Aus rechtlichen Gründen mußte die DROBS diesen Service im Jahr 2005 einstellen. … weiter lesen