19.01.2012 von Hans Cousto
Am Mittwoch, 25. Januar 2012, veranstaltet der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit dem Titel „Wie gefährlich ist Cannabis?“. Anlass der 90-minütigen Sitzung ist der„Cannabis Social Clubs“-Antrag der LINKEN, Drucksache 17/7196. Der LINKE-Antrag fußt wiederum auf der Petition „Cannabiskonsumenten entkriminalisieren“ des Deutschen Hanfverbandes, deren abschließende Behandlung aufgrund des Antrags und der Anhörung verschoben wurde.
Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Für interessierte Hanffreunde gibt der Ausschuss den Hinweis, dass sich diese „im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anmelden [können]. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.“
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verkündet auf ihrer Projektwebsite www.drugcom.de in der Überschrift eines Artikels: Meta-Studie bestätigt: Kiffer bauen mehr Unfälle
Der Beitrag „Meta-Studie bestätigt: Kiffer bauen mehr Unfälle“, der in den… weiter lesen
14.01.2012 von Hans Cousto
In Deutschland wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Begehren einer erweiterten Telekommunikationsüberwachung des öfteren mit äußerst fragwürdigen Argumenten getäuscht. Allen voran ist hier Ursula von der Leyen, von 2005 bis 2009 Familienministerin, zu nennen. Sie machte umstrittene Vorstöße zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Von der Leyen nannte regelmäßig falsche Fallzahlen und behauptete, es gebe eine regelrechte „Kinderpornoindustrie“. Stephanie Anna Charlotte Freifrau von und zu Guttenberg sekundierte ihr dabei in der der RTL-2-Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“. Am 5. April 2011 beschloss die Bundesregierung, das heftig umstrittene Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.
Wie wichtig die Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung von Kinderpornographie und Terrorismus in Wirklichkeit ist, offenbart die Justizstatistik des Bundesministeriums für Justiz. Die Anzahl der Überwachungsanordnungen (Maßnahmen nach § 100a Strafprozessordnung) bezüglich Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk, Internet) lag im Jahr 2010 bei insgesamt 20.398. Im Jahr 2009 lag die Anzahl bei 20.358 und im Jahr 2008 bei 16.463. Darin nicht enthalten sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis. Den Jahresübersichten des Bundesministeriums für Justiz kann entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Strafprozessordnung die Überwachungen angeordnet wurden. Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2010 wurden hierzu 6.880 Fälle registriert (33,73% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es 7.174 Fälle (35,24% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 5.498 Fälle (33,40% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2010 lediglich 19 Fälle registriert (0,093% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es ebenfalls 19 Fälle (0,093% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 14 Fälle (0,085% aller Fälle).Kinderpornographie spielte in den letzten Jahren bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes. … weiter lesen