Archive for the ‘Deutschland’ Category

16.08.2011 von Hans Cousto
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Hanfparade klagt gegen Versammbungsbehörde

von Hans Cousto

So schön das Wetter am Tag der Hanfparade (6. August 2011) auch war, so bunt der Umzug mit den Paradewagen auch war, so interessant die Redebeiträge und so unterhaltsam die musikalischen Beiträge auf der Bühne bei der Abschlusskundgebung auch waren, so traurig und schmerzhaft ist die Tatsache, dass große Teile der geplanten Abschlusskundgebung (Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten) nicht stattfinden konnten.
Beim Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde handelt es sich um ein rechtlich mehr als zweifelhaftes Konstrukt, in dem auf ein vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Bezug genommen wurde. Ja, das ganze Verhalten der Versammlungsbehörde wie auch des Gerichtes am Samstag Vormittag kann nur als skandalös klassifiziert werden. Offenbar gab es politischen Druck “von oben“, um die Aufklärung der Bevölkerung… weiter lesen

05.08.2011 von Hans Cousto
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Kein Forum für Hanfmedezin auf der Hanfparade?

von Hans Cousto

Die Organisatoren der Hanfparade freuen sich ja immer über Post, aber diese war nicht so schön: Die Versammlungsbehörde stellte fest, dass die Hanfparade einen Kommerzcharakter habe und der Markt der Möglichkeiten nur zum Umsatz machen da sei. Auch das Nutzhanfareal, das Forum für Hanfmedizin und das Kinderland seien nur „punktuell“ politisch. Die Versammlungsbehörde vergaß dabei jedoch, dass sie diesen Vorwurf der Hanfparade schonmal gemacht hatte – zur zweiten Hanfparade vor 13 Jahren. Auch dort sah die Versammlungsbehörde nicht, dass der Markt der Möglichkeiten und seine Aufbauten politischen Charakter haben.

Die Hanfparade legte damals erfolgreich Widerspruch ein: Im Beschluss (VG 1 A383.98) der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es in der Begründung: „Es wird einstweilen festgestellt, daß der Antragsteller für den auf öffentlichem Straßenland geplanten Aufbau, Betrieb und Abbau von Bühnen, Informationsständen, Verkaufsständen für Hanfprodukte und Lebensmittel (Speisen & Getränke) sowie Toiletten im Zusammenhang mit der sogenannten HANFPARADE’98 im Bereich der Straße des 17. Juni und des Platzes vor dem Brandenburger Tor in der Zeit von Freitag, den 28. August 1998, 20 Uhr bis Sonntag, den 30. August 1998, 10 Uhr keiner straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedarf.

Damit konnte der Markt der Möglichkeiten als Instrument der politischen (Meinungs-)Bildung wie geplant stattfinden.

In dem neuerlichen Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde wird zudem ein Urteil von 2006 betreffend die Fuckparade zitiert, das 2007 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. So stellen die Organisatoren der Hanfparade in ihrem Widerspruch fest, dass die gegen die Hanfparade vorgebrachte Zitate aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Fuckparade schon deshalb nicht geeignet seien, Zweifel am Versammlungscharakter der Hanfparade zu eröffnen, weil dieses nicht rechtskräftig, sondern im Gegenteil, vom Bundesverwaltungsgericht als unrechtmäßig aufgehoben wurde.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 2004 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2006 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger für den 14. Juli 2001 angemeldete „Fuckparade 2001– 5 Jahre Hateparade“ wie eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu behandeln war.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fuckparade 2001 vom 16. Mai 2007)

Politik ist …
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04.08.2011 von Hans Cousto
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Samstag, 6. August 2011, ist Hanfparade

von Hans Cousto

Die Hanfparade ist Deutschlands größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Sie findet seit 1997 jährlich in Berlin statt. In den teilnehmerstarken frühen Jahren konnte die Hanfparade bis zu 80.000 Menschen (1998) mobilisieren. Das Hanfsamenverbot (1.02.1998) und das für viele Aktive enttäuschende, drogenpolitische „Weiter so“ der ersten Rot-Grünen Bundesregierung ließen das Interesse an der Cannabislegalisierung und damit an der Hanfparade in den Folgejahren jedoch zurückgehen. Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Insolvenz des damals veranstaltenden Bündnis Hanfparade e.V. im Jahr 2006 dar.
In der Folgezeit fand sich ein neues Organisationsteam, dass sich im Jahr 2010 mit dem JaKiS e.V. einen juristischen Rahmen gab. Mit der Hanfparade 2011 will der JaKiS e.V. an „alte bessere Zeiten“ anknüpfen.

Renate Künast zu „Recht auf Rausch“

Renate Künast, Spitzenkandidatin der Grünen bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus, will das offenbar nicht. In einem Interview mit der SUPERillu sagte sie zum Thema „Recht auf Rausch“:

In welchem Jahrhundert machen Sie eigentlich dieses Interview mit mir? Diese Zeiten sind längst vorbei. Mein Ziel ist es, dass die Menschen ein möglichst drogenfreies Leben führen, weil ein drogenfreies Leben gesund und schön ist und viele Probleme – nehmen wir nur die Beschaffungskriminalität – gar nicht erst entstehen. Ich gebe allerdings zu, dass zum Beispiel Koffein oder Nikotin auch Drogen sind – und ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn hier jemand schwach wird.

Damit hat Renate Künast ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Viele traditionelle Grünwähler überlegen sich jetzt, ob sie deshalb die Linken oder die Piraten wählen sollen – die einzigen Parteien, die außer den Grünen was Vernünftiges zur Drogen- respektive Suchtpolitik in ihrem Wahlprogramm zu stehen haben.

Warum wid demonstriert

Hätten Sie am 1. Januar 1989 gedacht, dass der 40. Geburtstag der DDR ihr letzter sein würde? … weiter lesen

11.03.2011 von Hans Cousto
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Grüne wollen Kiffer bezirzen

von Hans Cousto

Bündnis 90/Die Grünen haben am vergangenen Sonntag, 6. März 2011, als erste Berliner Partei ein Wahlprogramm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September 2011 beschlossen. Im Vorfeld wurde heftig diskutiert und um die richtigen Formulierungen gekämpft. Besonders die Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin musste innerhalb der Partei eine aufreibende Lobbyarbeit betreiben und hart für eine vernünftige Textpassage kämpfen. Vergleicht man den Abschnitt »Drogen« auf Seite 20 der vorläufigen Fassung des Wahlprogramms zur Abgeordnetenhauswahl 2011 mit dem entsprechenden Text im Entwurf des Wahlprogramms, dann kann man der LAG-Drogenpolitik für ihr Engagement und Erfolg wahrlich nur herzlich gratulieren.

Die Grünen wollen offenbar die Kiffer wieder bezirzen: »Wir halten es für wirksamer, weiche Drogen wie Cannabis kontrolliert an Erwachsene abzugeben. Zum Schutz von KonsumentInnen muss die Qualitätskontrolle von Drogen mittels Drugcheckingweiter lesen

05.02.2011 von Hans Cousto
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Grüne Drogenpolitik am Abgrund?

von Hans Cousto

Im Newsletter von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (6. Kalenderwoche) vom 4. Februar 2011 konnte man in der Einleitung lesen:

»… nun ist er da – unser Entwurf für Berlin. Wir haben vor fast einem Jahr begonnen miteinander und mit Expertinnen und Experten die unterschiedlichen Themen, die für diese Stadt relevant sind, zu diskutieren. Viele der Anregungen und Beschlüsse sind bei der Erstellung in diesen Entwurf eingeflossen. Am 5./6. März 2011 werden wir auf der Landesdelegiertenkonferenz unser Wahlprogramm beschließen.

Es ist unser gemeinsames Ziel: Eine Stadt für alle. Wir wollen ein Berlin für alle, eine Stadt, die jede und jeden mitnimmt und in der alle gut leben können. Unser Programm soll unsere Leitlinien, Ideen und die Wege zur Umsetzung beinhalten.«

Klingt ja erstmal ganz gut, doch wenn man die Aussagen zum Thema Drogen liest, kommen einem erste Zweifel, und wenn man dann etwas recherchiert, wie die Passage zur Drogenpolitik entstanden ist, dann kommen eine wuchtige Menge an Zweifel hinzu, ob die zukünftigen Spitzenpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (Renate Künast & Co.) eine Verbesserung der Drogenpolitik überhaupt anstreben. Der Abschnitt »Drogen« im Entwurf des Wahlprogramms der Grünen in Berlin Seite 21, Zeilen 586 ff. lautet:

»Wir wollen den Konsum illegaler Drogen, die Abhängigkeit von Alkohol und den Medikamentenmissbrauch eindämmen. Unsere Drogen- und Suchtpolitik setzt auf Prävention und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Wir brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der Drogenberatungsstellen, frühzeitige Aufklärung und die Fortsetzung der bewährten Arbeit in der Prävention.«

Die Experten der Grünen, darunter weit über Deutschland hinaus bekannte Experten wie Joachim Eul (Biologe) und Tibor Harrach (Pharmazeut), treffen sich monatlich im Büro von Christian Ströbele als Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin. In diesem Gremium wurde ein differenziertes Konzept für eine vernünftige Drogen- respektive Suchtpolitik in Berlin ausgearbeitet und beschlossen. Dieses Konzept wurde der Schreibgruppe des Wahlprogramms übermittelt, doch keine der relevanten Anregungen und Beschlüsse sind im Entwurf des Wahlprogramms wieder zu finden. Im Unterschied zum Text im Entwurf des Wahlprogramms ist dieser Text jedoch gehaltvoll an interessanten Anregungen und überzeugenden Feststellungen:

»Für eine menschengerechte Drogenpolitik in Berlin

Drogenpolitik in Berlin besitzt trotz der Vorgaben durch nationales und internationales Drogenrecht zahlreiche Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen wollen. Vorrangiges Ziel für uns ist es der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden durch Prävention zu begegnen. Insbesondere Kinder- und Jugendliche sind vor den aggressiven Marketingstrategien der Alkohol- und Tabakindustrie und den nicht zu regulierenden Mechanismen des Schwarzmarkts für illegale Drogen zu schützen. Wir wollen auch verhindern, dass die fehlende bzw. nicht erlernte Fähigkeit einiger Menschen, den Konsum von Rauschmitteln oder den Umgang mit Glücksspielen nicht selbstständig kontrollieren zu können, von Industrie und Handel zur Erzielung von Profiten schamlos ausgenutzt wird. Abhängigen Menschen müssen möglichst frühzeitig Hilfeangebote unterbreitet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Erreichbarkeit von Konsumentinnen und Konsumenten von illegalen Drogen für Prävention und Hilfeangebote durch die Kriminalisierung erschwert wird.

Suchtprävention stärken

Suchtprävention soll Menschen dabei unterstützen, sich bewusst für oder gegen den Konsum bestimmter Substanzen entscheiden zu können und diesen ggf. selbst bestimmt zu kontrollieren. Wichtige Voraussetzungen dafür sind das Erlernen von Selbstkontrolle und eines eigenverantwortlichen Risikomanagements.

Wir wollen substanzbezogene Safer Use Angebote zur Verringerung von Gesundheitsgefahren beim Drogenkonsum ausbauen. Wir wollen ein Konzept zur Gesundheitsförderung im Nachtleben nach dem Vorbild anderer europäischen Metropolen gemäß den „Safer Nightlife Kriterien“ auflegen. Um Drogengebraucher vor Schäden durch verunreinigte oder überdosierte Drogen zu schützen, werden wir ein Modellprojekt zur chemischen Analyse von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Substanzen umsetzen (Drugchecking). Die wissenschaftliche Evaluation anderer europäischer Drugchecking-Programme hat ergeben, dass Drugchecking zur Verringerung der Konsumhäufigkeit und Hinauszögerung des Erstkonsums führt sowie die Reichweite des Hilfesystems erhöht.

Wir wollen die Alkohol- und Tabakwerbung in Berlin einschränken und Werbestrategien, die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, gänzlich unterbinden. Den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Passivrauchen werden wir konsequent umsetzen. Eine bessere Vernetzung der Landesstelle für Suchtprävention mit der bezirklichen Suchtprävention und der Drogenhilfe wollen wir fördern.

Drogenhilfe bedarfsgerecht ausbauen

Wir wollen die Qualität der Substitutions-Behandlung z.B. mit Methadon und die damit verbundene psychosoziale Betreuung  durch eine bessere Vernetzung zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem Drogenhilfesystem erhöhen. Wir werden die landesspezifischen Voraussetzungen für die Originalstoff-Behandlung mit Diamorphin (Heroin) schaffen. Das Angebot von Drogenkonsumräumen wollen wir bedarfsgerecht ausbauen und dafür mit Gesprächsangeboten um Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung werben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Berliner Rechtsverordnung für Drogenkonsumräumen dahingehend geändert wird, dass auch besonders gefährdete Menschen, die zu Beginn oder im Verlauf ihrer Substitutions-Behandlung einen problematischen Beikonsum entwickeln, Zutritt zu Drogenkonsumräumen erhalten.
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03.01.2011 von Hans Cousto
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Bayerische Jugendliche beim Komasaufen vorn

von Hans Cousto

Die Zahlen der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) sind alarmierend: Jugendliche haben sich 2009 in vielen Bundesländern häufiger als je zuvor bis zur Bewusstlosigkeit betrunken. Zahlreiche Zeitungen veröffentlichten die Angaben der DAK zum Komasaufen, so u.a. die »Welt« am 28. Dezember 2010 unter dem Titel »Jugendliche trinken sich immer öfter ins Krankenhaus«. In dem Artikel heißt es:

»Immer mehr Jugendliche trinken, bis der Arzt kommt. Einen besonders hohen Anstieg beim sogenannten Komasaufen gab es nach Zahlen der Krankenkasse DAK im Jahr 2009 in Rheinland-Pfalz mit 1664 Fällen (plus 11 Prozent zu 2008) und Niedersachsen mit 2685 Fällen (plus 10,3 Prozent zu 2008). In Berlin kamen 408 Kinder und Jugendliche nach Alkoholmissbrauch in ein Krankenhaus, das war ein Zuwachs von sechs Prozent. [...] In Nordrhein-Westfalen mussten 2009 sieben Prozent mehr Jugendliche volltrunken stationär aufgenommen werden als im Vorjahr – insgesamt 6578. In Bayern (5316weiter lesen

30.12.2010 von Hans Cousto
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Die Tragödie von Nürnberg

von Hans Cousto

Nürnberg ist mit ziemlich genau einer halben Million Einwohner die zweitgrößte Stadt im Freistaat Bayern. In Nürnberg gibt es nicht nur eine malerische Altstadt, schöne Kirchen und interessante Museen sondern auch eine Drogenberatung namens »Mudra«, die einen sehr guten Ruf weit über die Stadtgrenzen hinaus genießt. Der Schwerpunkt der »Mudra – Alternative Jugend- und Drogenhilfe e.V.« liegt in der Arbeit mit Drogenkonsumenten in Nürnberg. Der Fokus der Arbeit konzentriert sich auf Selbstbestimmung der betreuten Personen und spiegelt sich auch im Namen des Vereins wider: der aus dem Sanskrit stammende Begriff »Mudra« bezeichnet eine nach außen hin sichtbare innere Veränderung.

In Nürnberg sind dieses Jahr bereits 28 sogenannte »Drogentote« registriert worden, das entspricht einer Opferzahl von 5,6 pro 100.000 Einwohner – mehr als in jeder anderen Großstadt in Deutschland. Dies liegt nicht etwa an einer mangelhaften Leistung der Drogenberatung »Mudra«, sondern das liegt an der fundamentalistischen und irrationalen Verweigerungshaltung bayerischer Politiker in der CSU. Der Wunsch der Drogenhilfe »Mudra« nach Drogenkonsumräumen als »bedarfsgerechte, sinnvolle und effektive Ergänzung des Drogenhilfeangebots« wird nicht erfüllt werden können: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsminister Markus Söder (beide CSU) haben sich im November in Nürnberg erneut strikt dagegen ausgesprochen. … weiter lesen

13.11.2010 von Hans Cousto
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Petition zum Arzneimittelwesen – wirklich eine dubiose Aktion?

von Hans Cousto

Der am 4. November 2010 in diesem Blog veröffentlichte Artikel »Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen« mit dem Hinweis zur Unterzeichnung der Petition »Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen« hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Jost Maurin bezeichnete die Petition am 11. November 2010 in der TAZ als »Dubiose Aktion für Heilkräuter«. In dem Artikel heißt es:

»Doch nicht nur das Bundesgesundheitsministerium, sondern auch die größten Verteidiger der Naturheilmittel, Hersteller und Heilpraktiker, halten die Petition für unbegründet. Einer der größten deutschen Produzenten, Salus, bezeichnet sie sogar als “groben Unfug”.

Forschungsleiter Frank Poetsch sagt, die kritisierte EU-Richtlinie über die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel sei schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert worden. [...]  Poetsch vermutet, dass manche kleine Firmen den Aufwand für eine neue Zulassung scheuen. “Die Kosten liegen regelmäßig im sechsstelligen Eurobereich.” Deshalb könnten sie einige Präparate vom Markt nehmen. «

Und weiter heißt es im Artikel:

»Arzneimittelfachmann Arne Krüger vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker sagt: “Es wird keine Pflanze verboten.” Schon deshalb, weil die neuen Zulassungsregeln sich immer auf Fertigarzneiprodukte bezögen, also Mittel, die meist industriell hergestellt würden. Biobauern können also weiter etwa Kräuter wie Pfefferminze oder Thymian verkaufen, ohne dafür eine Zulassung zu haben.«

Brandenburg: Verkaufsverbot bereits 2005

Es ist richtig, dass die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert wurden. Es ist jedoch auch erwiesen, dass Biobauern diverse Kräuter nicht mehr verkaufen dürfen. Im Herbst 2005 wurde im Land Brandenburg heftig darüber debatiert, welche Kräuter von Bauern auf Märkten verkauft werden dürfen und welche nicht. Seit November 2005 beschränkt sich das Verkaufsverbot auf elf Kräuter: Johanniskraut, Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut. Hingegen dürfen Tees aus Schafgarbe, Kamille, Brennnesseln oder Lindenblüten von Bauern produziert und außerhalb von Apotheken vertrieben werden. Weißdornbeeren sollen gegen Durchfall, Frauenmantelkraut und Beinwell bei Menstruationsbeschwerden helfen. Malvenblüten gelten als entzündungshemmend.

Marina Mai aus belzig berichtete am 8. April 2006 in der TAZ unter dem Titel »Kräuter: Arznei oder Lebensmittel?«, dass in Brandenburg Bauern keine Kräutertees mehr produzieren und verkaufen dürfen. Begründung: Nach dem Arzneimittelgesetz bräuchten sie dazu eine pharmazeutische Ausbildung. In dem Artikel heißt es:

»Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, heißt es. Weil er weder Arzt noch Apotheker ist, darf Landwirt Thomas Beutler keine Tees mehr produzieren und verkaufen, die Risiken und Nebenwirkungen haben könnten. Insgesamt elf Kräuter wie Birkenblätter, Malvenblüten, Frauenmantelkraut und Hirtentäschel hat das Brandenburgische Gesundheitsministerium als Arzneimittel statt als Lebensmittel eingestuft. Bauern ist damit die Produktion untersagt. [...] Bisher hatte Beutler, der im brandenburgischen Belzig lebt, die Wiesen und Wälder der dünn besiedelten Fläming-Region nach diesen Kräutern abgesucht. Die Tees bot er als regionaltypische Produkte in Touristenshops an. Nicht als Einziger. Auch dem Inhaber eines großen Fruchthofs ist beispielsweise untersagt worden, Zitronenmelisse an Fruchtgelees zu mischen. Beutler wehrt sich juristisch gegen das Verbot. Das Ministerium hat gegen ihn Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet.«

Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber (SPD) verteidigte das Kräuterverbot. »Johanniskraut, Weißdornbeeren und die anderen anstehenden Kräuter fallen unter das Arzneimittelgesetz, weil sie bundesweit eine Standardzulassung als Arzneimittel haben«, hatte er im Februar erklärt. Behörden hätten deshalb »keinerlei Ermessensspielraum, einen Vertrieb als Lebensmittel zu gestatten«.

In der Diskussion um verbotene Kräutertees in Brandenburg stützte Gesundheitsministerin Ziegler (SPD) das rigide Vorgehen des Gesundheitsamtes, berichtete die TAZ am 2. Februar 2006 unter dem Titel »Kräuterbauern sammeln Unterstützung«. Damit war Landwirten in Brandenburg das Sammeln und Verkaufen diverser Kräuter untersagt. Sie hätten keine Sachkunde zum Verkauf von Arzneimitteln, hieß es aus dem Amt. Wer gegen das Verbot verstieß, bekam eine Strafanzeige. … weiter lesen

12.11.2010 von Hans Cousto
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Erste Verjährung im Brechmitteleinsatz

von Hans Cousto

Manchmal scheint es so, dass wenn Beamte fahrlässig, grobfahrlässig oder kriminell zum Schaden Dritter handeln, so lange ermittelt wird, bis die Tat verjährt ist: Fahrlässiges Handeln verjährt nach fünf Jahren. Ermittelt die Staatsanwaltschaft nur wegen Fahrlässigkeit, dann kann sie nach fünf Jahren die Ermittlungen einstellen und die Verantwortlichen müssen sich nicht vor Gericht verantworten. Einen solchen Fall gibt es in Bremen.

Arzt verletzte Sorgfaltspflicht

Die Bremer Richter hatten 2008 einen Mediziner freigesprochen, weil sie ihm keine fahrlässige Tötung nachweisen konnten. Sie bescheinigten ihm völlige Überforderung. Vergleiche TAZ-Bericht vom 5.12.2008.

Die Leipziger Bundesrichter bewerten die Vorgänge anders. Aus deren Sicht hatte der Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt, weil er das Opfer wegen Verständigungsschwierigkeiten nicht über die Risiken eines solchen Eingriffes aufgeklärt hatte. »Er hätte als approbierter Arzt wissen müssen, dass er ohne Aufklärung eine solche Zwangsbehandlung nicht durchführen durfte«, sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. »Über Fahrlässigkeit und Verschulden wird stärker nachzudenken sein«, ergänzte er. Vergleiche TAZ-Bericht vom 29.04.2010.

Der erstmals mit einer derartigen Aufgabe konfrontierte Mediziner hatte 2004 dem mutmaßlichen Dealer über eine Sonde zwangsweise Wasser und Brechmittel eingeführt, damit er verschluckte Kokainkügelchen erbricht. An der Prozedur starb das 35-jährige Opfer. Vergleiche TAZ-Bericht vom 10.01.2005. … weiter lesen

04.11.2010 von Hans Cousto
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Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen

von Hans Cousto

Leider ist es wahr: die Pharmalobby hat wieder zugeschlagen. Ab April 2011 soll das Gesetz für Nahrungsergänzungsmittel und Heilkräuter »Traditional Herbal Medical Product Directive (THMPD)« EU-weit durchgesetzt werden. Das bedeutet: Die auf Teemischungen basierende Kräuterheilkunde wäre dann wahrscheinlich um die Hälfte der dort eingesetzten Kräuter beraubt, da es wenig »wissenschaftliche Forschung« über gebräuchliche, einheimische Kräuter gibt und diese dann ohne aufwändige Forschung keine Zulassung als Arzneimittel bekämen. Ein Zulassungsverfahren kostet nicht selten weit über 100.000 Euro. Das bedeutet, die Kosten für Registrierungs- und Zulassungskosten belasten klein- und mittelständischen Unternehmen unverhältnismäßig stark im Vergleich zu den großen Konzernen. Viele dieser klein- und mittelständischen Unternehmen werden sich diese Zulassungskosten kaum oder gar nicht leisten können, das heißt, sie werden vom Markt verschwinden.

Fast alle chinesischen und ayurvedischen Heilpflanzen und ein guter Teil der europäischen Heilpflanzen sollen mit dieser EU-Novelle verboten und aus dem Handel… weiter lesen