Archive for the ‘Europa’ Category

26.02.2012 von Hans Cousto
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Verkehrstote, Alkohol und Drogen

von Hans Cousto

Oft hört man – nicht nur an Stammtischen – dass früher alles besser gewesen sei und alles immer schlimmer werde. Dies mag vielleicht für bestimmte Bereiche des Lebens seine Richtigkeit haben, für die Sicherheit im Straßenverkehr gilt dies auf jeden Fall nicht.

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Verkehrstote in Deutschland

Wie das Statistische Bundesamt Deutschland (Destatis) am 24. Februar 2012 in einer Pressemitteilung bekannt gab, stieg die Zahl der Verkehrstoten im letzten Jahr um 9,4%. 3.991 Menschen starben im Jahr 2011 auf deutschen Straßen. Das waren 343 Getötete oder 9,4 % mehr als im Jahr 2010. Ein wesentlicher Grund für die negative Entwicklung bei den Verunglückten im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr sind die Witterungsbedingungen: Relativ milde Wintermonate, ein sehr warmer, trockener Frühling und ein vergleichsweise schöner Herbst haben zu mehr Getöteten und Verletzten geführt. Bei günstigen Witterungsbedingungen wird mehr und häufigweiter lesen

10.01.2011 von Hans Cousto
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Ungarische Drogenpolitik gerät in Schieflage

von Hans Cousto

Am 1. Januar 2011 trat in Ungarn ein neues Mediengesetz in Kraft, das von Politikern aus vielen anderen Ländern scharf kritisiert wurde und nun auf seine Vereinbarkeit mit europäischen Regeln überprüft werden soll. Doch nicht nur die Medienpolitik der vom »Ungarischen Bürgerbund (Fidesz)« kontollierten Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán geriet in die internationalen Kritik, sondern auch die geplanten Änderungen in der Drogenpolitik.

Nationale Drogenstrategie 2010-2018 wird nicht umgesetzt

Zu Beginn des Jahres 2009 initiierte der ungarische Minister für soziale Angelegenheiten eine groß angelegte öffentliche Diskussion zur Ausarbeitung einer nationalen Drogenstrategie für die Jahre 2010 bis 2018. In die Beratungen wurden alle größeren Dinstleister im Bereich der Drogenhilfe sowie diverse NGOs einbezogen. In einem von der Regierung eingerichtetem Forum konnte jeder Bürger den Stand der Debatte kommentieren. Zudem berief das Nationale Institut für Drogenprävention ein internationales Beratergremium ein, dem führende Wissenschaftler und Forscher angehörten wie Peter Reuter (RAND), Maurice Galla (Europäische Kommission), Wolfgang Goetz (EMCDDA) und Sandeep Chawla (UNODC). Nach einer langen öffentlichen Diskussion wurde das Ergebnis, ein Konzept für eine nationalen Drogenstrategie, vom Parlament im Dezember 2009 positiv beurteilt und abgesegnet. Die damalige Oppositionspartei Fidesz kritisierte die hohe Gewichtung, die der Schadensminderung beigemessen wird, und bemängelte die zu geringe Gewichtung der Primärprävention.

In den Parlamentswahlen im April 2010 gewann die Fidesz eine große Mehrheit im Parlament und bildete in der Folge eine neue Regierung. Im Oktober 2010 bestätigte der Repräsentant des Ministeriums für Nationale Ressourcen (NEFMI), Kristóf Téglásy, gegenüber dem regierungsamtlichen Komitee für Drogenfragen (KKB), dass die Regierung den Plan der nationalen Drogenstrategie umsetzen wolle und dass der nationale Drogenkoordinator, Péter Portörő, im Amt bleiben solle. Im Dezember 2010 jedoch, beim nächsten Treffen des KKB, erklärte Téglásy in überraschender Weise, dass die ausgearbeitete nationale Drogenstrategie 2010-2018 »inakzeptabel« sei und dass die Regierung eine neue Drogenstrategie ausarbeiten werde. Wenige Tage später wurde der nationale Drogenkoordinator Péter Portörő sowie drei seiner Mitarbeiter entlassen.

Die nichtregierungsamtlichen Mitglieder des KKB drückten ihr Bedauern bezüglich dieser Entscheidung aus, da sie ohne Einbeziehung von Fachleuten getroffen wurde. Aus Protest verließen sie die Sitzung.

In Ungarn gibt es vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren: die Ungarische Gesellschaft für Suchterkrankungen (MAT), die Ungarische Gesellschaft der NGOs für Drogenprävention und Schadensminderung (MADÁSZSZ), die Ungarische Gesellschaft für Schadensminderung und der Bund der ungarischen Institute für Drogentherapie (MADRISZ). Diese vier Organisationen haben am 21. Dezember 2010 folgenden offenen Brief an die ungarische Regierung geschickt:

»Die vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren, sind sehr überrascht von der Entscheidung der Regierung, die derzeitige nationale Drogenstrategie zu denunzieren und eine neue vorzubereiten. Wir drücken hiermit unsere Sorge aus, dass diese Entscheidung ohne die Beratung durch professionelle Organisationen geschehen ist: Sie wurde nicht einmal mit dem höchsten Beratungskommittee der Regierung, dem Drogenkoordinierungskommittee (KKB) abgesprochen. Sie wurde nur als Ultimatum angekündigt.

Es ist insbesondere alarmierend, dass während die finanziellen Ressourcen für Interventionen im Drogenbereich – im Vergleich zum Vorjahr – halbiert wurden und dass das Land effektiv ohne arbeitende Drogenkoordinierungseinheit und ohne Drogenstrategie da steht. Alles dies passiert, während Ungarn die Präsidentschaft der Europäischen Union übernimmt. … weiter lesen

14.10.2010 von Hans Cousto
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Generelles Rauchverbot in der EU?

von Hans Cousto

Im Juni 2009 rief die EU-Kommission dazu auf, bis zum Jahr 2012 ein rauchfreies Europa zu schaffen.  Die Europäische Kommission hatte nach ausführlichen Konsultationen am 30. Juni 2009 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates angenommen, in der alle Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, bis zum Jahr 2012 Gesetze zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch zu erlassen. Rauchen verursacht gemäß Angaben der damals zuständigen EU-Kommissarin Androulla Vassiliou für Gesundheit die meisten vorzeitigen Todesfälle und Krankheiten in der Europäischen Union.  Konservativen Schätzungen zufolge starben 2002 in der EU 79.000 Erwachsene, darunter 19.000 Nichtraucher, aufgrund der Belastung durch Tabakrauch zu Hause (72.000) oder am Arbeitsplatz (7.300). Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou erklärte seinerzeit in einer Pressemitteilung von 30. Juni 2009: »Ich bin fest davon überzeugt, dass jede Europäerin und jeder Europäer umfassend vor Tabakrauch geschützt werden muss. Es gibt massive Unterstützung durch die Öffentlichkeit, und wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dies Wirklichkeit werden zu lassen.«

Im Oktober 2010 kam das Rauchverbot wieder auf dem Präsentierteller europäischer Medien daher. Die EU-Kommission macht sich Sorgen um die Gesundheit seiner europäischen Bürger, die sie überwacht und bestimmt. Sie will das EU-Rauchverbot verstärken. Die EU will im kommenden Jahr die Gesetze bezüglich des rauchens massiv verschärfen. »Ziel der neuen Gesetzgebung für Tabakprodukte wird sein, Rauchen in allen EU-Ländern weniger attraktiv und weniger gesundheitsschädlich zu machen«, sagte der zuständige EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli, 62, der WELT am 11. Oktober 2010. »Wir müssen unsere Bemühungen im Kampf gegen das Rauchen verstärken. Das Ideal ist ein rauchfreies Europa«, sagte der konservative Politiker aus Malta.

Selbstverständlich haben die EU-Kommissare mit diesem Gesetz die Kostenexplosion im Krankensystem vor Augen. Den Angaben des Kommissars zufolge sterben jährlich 650.000 Europäer an den Folgen des Rauchens. Außerdem produzierten Raucher erhebliche Kosten: »Rauchen kostet die Wirtschaft wegen höherer Krankenstände Produktivität und belastet die Gesundheitssysteme jedes Jahr mit Milliarden-Beträgen.« Besonders besorgt zeigte er sich über den Tabakkonsum jüngerer Menschen, »35 Prozent der Jugendlichen in der EU rauchen.«

Gemäß John Dalli ist die Zahl der durch das Rauchen bedingten Todesfälle in der EU mehr als achtmal so groß wie gemäß den Angaben seiner Vorgängerin im Amt, Androulla Vassiliou. Hier scheinen wohl eher spekulative als real erwiesene Zahlen im propagandistischen Programm zu sein. Doch wenn die Zahlen von John Dalli stimmig sein sollten und wenn es den Tatsachen entspricht, dass Raucher im Schnitt zehn Jahre früher sterben als Nichtraucher, wie man oft in den Massenmedien vernehmen kann, dann würden in zehn Jahren, wenn es keine Raucher gäbe, 6,5 Millionen EU-Bürger zusätzlich eine Rente oder Pension beziehen. Bei einer Rente und/oder Pension in Höhe von 833,33 Euro pro Monat respektive 10.000 Euro pro Jahr, müßten die Rentenkassen und Pensionsfonds pro Jahr 65 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Andererseits würden für den Fiskus die Tabaksteuern wegfallen. Allein in Deutschland müßte der Fiskus mit Mindereinnahmen von 13 Milliarden Euro pro Jahr rechnen. Ob ein Rauchverbot für die Kassenlage in den EU-Ländern wirklich günstig sein wird, scheint äußerst fraglich zu sein.

Krieg, Ostfront und Antiraucherkampagnen

Anti-Tabak-Bewegungen entstanden Anfang des 20. Jahrhunderts in vielen Ländern, hatten aber mit Ausnahme Deutschlands, wo die Kampagne von der Regierung unterstützt wurde, wenig Erfolg. Die Bewegung gegen das Rauchen in Deutschland respektive die Maßnahmen gegen das Rauchen im NS-Staat waren in den 1930ern und 1940ern die stärksten der Welt. Die nationalsozialistische Führung missbilligte den Tabakkonsum und mehrere Mitglieder der Staatsführung kritisierten öffentlich den Konsum von Tabak. Untersuchungen der Wirkung des Rauchens auf die Gesundheit wurden zur Zeit des Nationalsozialismus gefördert und waren zu der Zeit die bedeutendsten ihrer Art. … weiter lesen

22.07.2010 von Hans Cousto
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Erfolg für Hanfbauer Bernard Rappaz

von Hans Cousto

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Vergleiche hierzu die Meldung vom 20. Juli 2010 in diesem Blog »Ein Hanfbauer bringt die Schweiz in Bedrängnis«. Mit seinem Hungerstreick hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.

Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:

Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:

1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.

2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.

3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.

4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.

Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.

Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen. … weiter lesen

20.07.2010 von Hans Cousto
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Ein Hanfbauer bringt die Schweiz in Bedrängnis

von Hans Cousto

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist einer der Hanfpioniere der Schweiz. Sein Unternehmen produzierte Hanfduftkissen, was er im Sommer 1996 der Kantonspolizei mitteilte. Der Anbau, Besitz und Handel mit Hanf war seinerzeit in der Schweiz nicht illegal. Man inspizierte seinen Betrieb, schritt aber nicht ein. Dann im Dezember 1996 wurde er doch verhaftet. Er ging für 42 Tage in einen Hungerstreik, bevor er aus der Haft entlassen wurde. Im November 1997 nahm Rappaz mit seiner Züchtung »Walliser Queen« am Cannabis Cup der US-Zeitschrift »High Times« in Amsterdam teil. Im Januar 1999 gewann er damit den ersten Preis beim »Canna Swiss Cup« in Bern. Rappaz ist Gründer und Geschäftsführer der Hanf-Kooperative Valchanvre (deutsch: Hanftal). Über 100 Polizeibeamte führten in der Kooperative eine Razzia durch und konfiszierten 50 Tonnen Cannabis. Rappaz wird beschuldigt, Hanf anzubauen, das mehr als die erlaubten 0,3 % THC enthält.

Am 14.11.2001 wurde Rappaz erneut verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Wieder nahm Rappaz einen Hungerstreik auf. Am 56. Tag wurde er aufgrund gesundheitlicher Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert. Er protestierte mit seiner Aktion gegen die Verfolgung von Cannabisbauern. Am 25. Januar 2002, dem 73. Hafttag, hob das Gericht die Haftanordnung auf. Ausschlaggebend sei gewesen, das keine Verdunklungsgefahr bestehe. Die Wochenzeitung »Die Weltwoche« zitierte Rappaz am 31. Januar 2002 unter dem Titel »Der Alpen-Gandhi« mit den Worten: »Ich bevorzuge einen langsamen und bewussten Tod, für den schweizerischen Hanf und für eine bessere Welt.«

Dieser vor fast zehn jahren ausgesprochenen Satz bereitet derzeit der helvetischen Justiz großes Kopfzerbrechen. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde Bernard Rappaz, der Walliser Hanfbauer, im Oktober 2008 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderem zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Im April 2009 wurde das Urteil vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigt. Am 20. März 2010 wurde Rappaz verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Dort begann er mit einem Hungerstreik. Aufgrund von Hungerstreiks gewährte man ihm zwei Haftunterbrüche. Der zweite für die Dauer von 15 Tagen datiert vom 7. Mai dieses Jahres, damit Rappaz sich von den Strapazen seines Hungerstreiks erholen könne. Danach wurde Rappaz wieder inhaftiert und wegen eines neuerlichen Hungerstreiks wurde der 57-jährige Rappaz in der Gefangenenabteilung des Genfer Universitätsspitals verlegt. Da Rappaz jedoch eine Patientenverfügung verfasst hat, in der er ausdrücklich eine Zwangsernährung ablehnt, haben die Ärzte in Genf aus ethischen Gründen von einer Zwangsernährung abgesehen. Darauf hin wurde Rappaz am 12. Juli 2010 in das Inselspital in Bern zwangsverlegt. … weiter lesen

09.07.2010 von Hans Cousto
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Hans-Georg Behr 73-jährig gestorben

von Hans Cousto

Hans Georg Behr ist am Mittwoch, den 7. Juli 2010, verstorben. Viele menschen kennen ihn als Autor des großartigen Buches »von Hanf ist die Rede« oder auch von »Weltmacht Droge« und »unsere Unterwelten«. Desweiteren erarbeitete er fantastische Geschichtsromane wie »die Mogulin« oder »Söhne der Wüste«.

Mit »fast eine Kindheit« schrieb er sich in die hohe Literatur, »fast ein Nomade« musste er, nach einem Schlaganfall schon bettlägrig, größtenteils diktieren. Den letzten Teil der geplanten Trilogie wird er nicht mehr fertig stellen können.

Der österreichische Journalist und Sachbuch-Autor Hans Georg Behr verstab in seinem Hamburger Zuhause, die letzten fünf Jahre war er ans Bett gefesselt und wurde von seinem Lebensgefährten Ecke Dück gepflegt. Mit Hans Georg haben wir alle einen großen Literaten und rastlosen Charakter verloren und viele einen lieben Freund.

Interviews mit Hans-Georg Behr aus dem Hanf Blatt: »Ich sehe keine Bewegung« und »weiter lesen

06.07.2010 von Hans Cousto
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Schweizer Städte wollen Haschisch verkaufen

von Hans Cousto

Die Stadt Zürich will einen Pilotversuch für kontrollierten Verkauf von Cannabis starten. Ein Postulat der Grünen aus dem Jahr 2006, das erst am 16. Juni 2010 zur Beratung im Gemeinderat kam, verlangt einen wissenschaftlich begleiteten Versuch: Cannabis soll kontrolliert zum Verkauf kommen, und wer Haschisch und/oder Gras auf sich trägt oder konsumiert, soll von der Polizei nicht angezeigt werden. Gleichzeitig soll die Stadt die Prävention und Aufklärung über Suchtmittel ausbauen. Das Postulat wurde mit 67 Ja-Stimmen zu 49 Stimmen Nein-Stimmen zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.

Postulat (GR-Nr. 2006/346) von Bastien Girod (Grüne) und Matthias Probst (Grüne) vom 30.8.2006: Cannabis, Pilotversuch für kontrollierten Verkauf

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie folgende Maßnahmen umzusetzen sind:

1. In Form eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuches wird in der Stadt Zürich der kontrollierte Verkauf von Cannabis eingeführt.

2. Im Rahmen seiner Präventionsbemühungen erarbeitet der Stadtrat mit den Schulen und den Fachorganisationen eine Strategie zur Aufklärung und Beratung von Jugendlichen. Im Vordergrund steht dabei nicht das gescheiterte Ziel der Abstinenz, sondern die pragmatische Vermittlung der belegbaren Gefahren eines übermäßigen Konsum von Rauschmitteln – welcher Art auch immer – auf das schulische Fortkommen und die Gesundheit.

3. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen.

Begründung:

Das Verbot des Cannabiskonsums ist Ausdruck einer blockierten schweizerischen Drogenpolitik und kriminailisiert tausende von Menschen, statt sie zu vernünftigem Genusskonsum zu leiten. Diese verkehrte Politik kostet viel Geld, welche besser für die Prävention ausgegeben würde. Die Städte sind von dieser fehlgeleiteten Politik besonders betroffen. Die Stadt Zürich stand stets als eine Pionierin für eine fort­schrittliche Drogenpolitik ein, deshalb soltte sie sich auch vermehrt für einen vernünf­tigen Umgang mit dem Cannabiskonsum einsetzen.

Der kontrollierte Verkauf von Cannabis erlaubt einen effektiven Jugendschutz, geziel­te Information der Cannabiskonsumentlnnen und eine Qualitätskontrolle. Zudem ver­hindert der kontrollierte Verkauf die Vermischung von weichen und harten Drogen und der Cannabis-Schwarzmarkt könnte ausgeschaltet werden.

Eine fundierte Aufklärung der Jugendlichen über einen vernünftigen Umgang mit die­ser weichen Droge, die sich aber nicht am realitätsfernen Ziel der Abstinenz orien­tiert, wäre aber von großer Bedeutung.

Der Einsatz für eine offenere Hanfpolitik ist schließlich auch ein Einsatz für die Entkriminalisierung von vielen Zürcherinnen und Zürchern und ihren BesucherInnen und sollte deshalb vom Stadtrat engagiert vorangetrieben werden. … weiter lesen

29.05.2010 von Hans Cousto
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Samstag ist Kokstag

von Hans Cousto

Die in Zürich erscheinende SonntagsZeitung berichtete am 23. Mai 2010, dass sich 4.000 Menschen in der Agglomeration Bern täglich eine Linie Kokain gönnen. Eine neue Abwasser-Analyse lieferte die bisher verlässlichsten Daten. Die Universität Bern hat erstmals in einem Pilotprojekt im Sommer 2009 systematisch den Gehalt von Benzoylecgonin (ein Stoffwechselprodukt von Kokain) im Abwasser von fünf Schweizer Städten untersucht. Erste Hochrechnungen zeigen, dass knapp drei Prozent der 140.000 Berner im Alter zwischen 16 und 64 Jahren täglich eine Linie Kokain (à 100 mg) konsumieren. Bisher wurde die Durchschnittszahl der Konsumenten aufgrund von Umfragen auf rund ein Prozent geschätzt.

Studienautor Christoph Mathieu arbeitete mit dem Gewässer­ und Bodenschutzlabor des Kantons Bern zusammen, das über ein hochempfindliches Analysegerät verfügt, welches selbst Abbauprodukte von Drogen im Bereich von einem Milliardstelgramm pro Liter erkennt. Das konsumierte Kokain wurde mit Modellrechnungen ermittelt, welche Faktoren wie Einzugsgebiet, Volumen der Abwässer und den Stoffwechsel der Konsumenten berücksichtigen. Die Messungen zeigten deutlich, dass an Wochenenden mehr gekokst wird als in der Woche. In der größten Schweizer Stadt lieferte das ­Wochenende der »Street Parade« Anfang August den absoluten Spitzenwert aller Proben: Ein Liter Abwasser enthielt fast 3 Mikrogramm Benzoylecgonin. Das ist doppelt so viel wie an einem normalen Wochenende, wobei anzumerken ist, dass an diesem Wochenende mehr als doppelt so viele Menschen sich in Zürich aufhalten, als die Stadt Einwohner hat. Somit lässt sich aus diesem Befund nicht schließen, dass Raver mehr Kokain Konsumieren als die ständigen Bewohner der Stadt.

In der Stadt und der Agglomeration Luzern werden täglich gut 1.000 Linien Kokain à 100 mg konsumiert. Kokain ist damit in Luzern die Problemdroge Nummer eins, konstatierte die Neue Luzerner Zeitung am 26. Mai 2010 unter dem Titel »1000 Einheiten Kokain pro Tag in Luzern«. Das ist jedoch deutlich weniger als in Basel, Bern, Genf oder Zürich.

In Italien hat das Mario-Negri-Institut für Pharmakologische Forschung in Mailand sich auf solche Untersuchungen spezialisiert. Der Wissenschaftler Ettore Zuccato hat seit 2006 jährlich beispielsweise gezielt nach der Substanz Benzoylecgonin im Abwasser der Stadt gesucht. Von Montag bis Mittwoch werden gemäß dem amtlichen Drogenbericht von Italien (S. 233 ff.) in Mailand (1.300.000 Einwohner) 1 kg Kokain verbraucht, am Donerstag, Freitag und Sonntag etwa 1,2 kg und am Samstag etwa 1,5 kg. Auch in Mailand ist Samstag Kokstag. … weiter lesen

14.04.2010 von Hans Cousto
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Holländische Jugendliche kiffen weniger

von Hans Cousto

In Europa kiffen aktuell (im letzen Monat gekifft) etwa 5 Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter 24 Jahren. Innerhalb des letzten Jahres haben etwa 10 Millionen Menschen in dieser Altersgruppe gekifft. Gemäß den neuesten Statistiken zum Drogenkonsum der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA) kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen aktuell, in Deutschland sind es hingegen 7,6% entsprechend einem Bevölkerungsanteil von 460.000 Personen. Die freie Verfügbarkeit von Gras und Haschisch in hollänischen Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage bei jungen Menschen, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung.

Die meisten jungen Kiffer in Europa, die im letzten Monat Haschisch oder Gras konsumierten, gibt es in den folgenden Ländern (Anteil der unter 24-jährigen in Prozent):

16,9% in Spanien
16,6% in Schottland
15,4% in Tschechien
12,7% in Frankreich
11,5% in Italien
10,3% in der Schweiz
9,7% in England und Wales
8,1% in Dänemark
7,6% in Österreich
7,6% in Deutschland
6,9% in Nordirland
6,7% in Belgien
6,1% in Estland
6,0% in der Slowakei
5,9% in Norwegen
5,3% in Irland
5,3% in den Niederlanden
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12.04.2010 von Hans Cousto
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Schweizer Bundesgericht pfeift Zürcher Strafverfolger zurück

von Hans Cousto

Das Schweizer Bundesgericht musste wieder einmal den Zürcher Strafverfolgern erklären, was eine verdeckte Ermittlung ist. Dieses Mal ging es um zwei Drogengeschäfte. In einem Fall hatte der Zürcher Polizeibeamte “SK 151″ sich gegenüber einem Drogenhändler als Henry ausgegeben und in englischer Sprache gesagt, er wolle “Business” mit ihm machen. Zudem habe der Scheinkäufer der Polizei wahrheitswidrig angegeben, er befinde sich in Basel und habe die Telfonnummer von einem Mann namens Vladan erhalten. Weiter habe der Scheinkäufer Vorschläge für bestimmte Treffpunkte abgelehnt und auf anderen beharrt und den Scheinkäufer für eine Terminabsprache erneut angerufen. Als der Drogenlieferant dem scheinbaren Kunden 180 Gramm Kokain für 14.000 Franken (9.300 Euro) verkaufen wollte, realisierte er, dass er auf einen Polizeibeamten (verdeckten Ermittler) hereingefallen war.

Der Drogenhändler wurde angeklagt und vom Beziksgericht Zürich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein und es kam zu einer erneuten Verhandlung, diesmal vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Auch hier wurde der Drogenhändler freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte auch gegen dieses Urteil Beschwerde ein und das Bundesgericht musste über den Fall urteilen. Auch das Bundesgericht sprach den Drogenhändler mit Urteil vom 8. März 2010 frei (6B_837/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Drogenlieferanten nicht verwertet werden.

In einem anderen Fall hatte der Zürcher Fahnder “SK 168″ in einem Musikladen nach “etwas zum Rauchen” gefragt. Am 27. Februar 2007 erschien ein Kunde (der Fahnder “SK 168″) im Musikladen, in dem der Angeschuldigte, ein Verkäufer im besagten Musikladen, anwesend war. Der Kunde erklärte diesem, er wolle etwas zum Rauchen kaufen. Der Angeschuldigte verwies den Kunden an den Geschäftsführer, der sich ebenfalls im Laden befand. Der Geschäftsführer verkaufte dem Kunden wunschgemäß Marihuana zum Preis von 100 Franken (65 Euro). Beim Kunden handelte es sich, was der Verkäufer nicht wusste, um den Fahnder “SK 168″ der Betäubungsmittel-Gruppe der Stadtpolizei Zürich, der zu Ermittlungszwecken den Scheinkauf tätigte, da der Verdacht bestand, dass im betreffenden Musikladen ein Betäubungsmittelhandel betrieben wurde.

Ein Einzelrichter in Strafsachen am Bezirksgericht Zürich verurteilte den angeschuldigten Verkäufer am 5. November 2008 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieser ging in Revision und wurde auch in zweiter Instanz von der II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich am 26. Juni 2009 verurteilt. Die Beschwerde des Verkäufers gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht war erfolgreich. Das Bundesgericht in Lausanne sprach den Angeschuldigten am 8. März 2010 in dieser Angelegenheit frei (6B_743/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Verkäufer nicht verwertet werden.
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