Archive for the ‘War on Drugs’ Category

14.01.2012 von Hans Cousto
blogavatar

Drogen- statt Kinderpornofahndung

von Hans Cousto

In Deutschland wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Begehren einer erweiterten Telekommunikationsüberwachung des öfteren mit äußerst fragwürdigen Argumenten getäuscht. Allen voran ist hier Ursula von der Leyen, von 2005 bis 2009 Familienministerin, zu nennen. Sie machte umstrittene Vorstöße zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Von der Leyen nannte regelmäßig falsche Fallzahlen und behauptete, es gebe eine regelrechte „Kinderpornoindustrie“. Stephanie Anna Charlotte Freifrau von und zu Guttenberg sekundierte ihr dabei in der der RTL-2-Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“. Am 5. April 2011 beschloss die Bundesregierung, das heftig umstrittene Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.

Wie wichtig die Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung von Kinderpornographie und Terrorismus in Wirklichkeit ist, offenbart die Justizstatistik des Bundesministeriums für Justiz. Die Anzahl der Überwachungsanordnungen (Maßnahmen nach § 100a Strafprozessordnung) bezüglich Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk, Internet) lag im Jahr 2010 bei insgesamt 20.398. Im Jahr 2009 lag die Anzahl bei 20.358 und im Jahr 2008 bei 16.463. Darin nicht enthalten sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis. Den Jahresübersichten des Bundesministeriums für Justiz kann entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Strafprozessordnung die Überwachungen angeordnet wurden. Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2010 wurden hierzu 6.880 Fälle registriert (33,73% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es 7.174 Fälle (35,24% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 5.498 Fälle (33,40% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2010 lediglich 19 Fälle registriert (0,093% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es ebenfalls 19 Fälle (0,093% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 14 Fälle (0,085% aller Fälle).Kinderpornographie spielte in den letzten Jahren bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes. … weiter lesen

07.12.2011 von Selim Oezdogan
blogavatar

Keine Unschuldsvermutung für Moleküle

von Selim Oezdogan

Nachdem Österreich schon ein Konzept erarbeitet hat,  hat nun auch die Schweiz ganze Substanzgruppen verboten. Auerßdem wurden 51 Einzelsubstanzen ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Diese stehen mit den  7 verbotenen Verbindungsklassen im sogenannten Verzeichnis e, das “Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung” auflistet. Es reicht also schon die Vermutung eine Substanz könne psychoaktiv wirken, um sie zu verbieten. Auch wenn die Substanz noch gar nicht existiert. Das Verbot von Substanzgruppen schließt nämlich auch Substanzen ein, die aus einer bestimmten Grundstruktur abgeleitet werden könnten. Auch wenn dies noch nicht geschehen ist.  Die Unschuldsvermutung gilt vielleicht für Menschen, aber nicht für Moleküle.
Mit diesem Gesetz “ist die Schweiz wieder in der Lage, der Geschwindigkeit des Designer-Drogen-Marktes wirkungsvoll entgegen zu treten.” Weniger beliebte Substanzen werden sicherlich fast verschwinden von einem Markt, der sich durch Gewaltlosigkeit auszeichnet. Substanzen mit großer Nachfrage werden weiter gehandelt werden – von organisisierten Kriminellen.
So gesehen… weiter lesen

04.12.2011 von Hans Cousto
blogavatar

In Memoriam Georg von Rauch

von Hans Cousto

Georg von Rauch wurde am 4. Dezember 1971 um 17:24 Uhr vor dem Haus Eisenacher Straße 2 in Berlin-Schöneberg von Zivilfahndern gestellt und von dem Kriminalhauptmeister Hans-Joachim Schultz erschossen. Dies geschah im Rahmen einer Großfahndung namens „Trabrennen“. Georg von Rauch war Mitglied des „Zentralrats der umherschweifenden Haschrebellen“. Georg von Rauch ist historisch gesehen das erste Todesopfer des „Kriegs gegen Drogen“ (war on drugs) in Deutschland. Auch wenn 40 Jahre vergangen sind ist es angemessen, am Ort seiner Erschießung Kerzen, Blumen und anderes gegen das Vergessen niederzulegen.

 

Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen

Die Haschrebellen gehörten zu einer auch als „Berliner Blues“ bezeichneten Untergrundbewegung, die aus der Haschischszene der Stadt hervorgegangen war. Zu den bekanntesten Mitgliedern des Zirkels gehörten Dieter Kunzelmann, Ralf Reinders, Michael „Bommi“ Baumann, Ronald Fritzsch, Bernhard Braun, Georg von Rauch und Thomas Weisbecker. Die gewaltsamen Tode Rauchs und Weisbeckers zwischen Dezember 1971 und März 1972 (beide wurden beim Versuch… weiter lesen

19.09.2011 von Selim Oezdogan
blogavatar

Reinheitsgebot

von Selim Oezdogan

Manche Dinge weiß man, ohne eine Ahnung davon zu haben. Zum Beispiel, wie man sich vor freien Radikalen schützen kann. Doch nur wenige wissen, was denn freie Radikale genau sind.
Man weiß, dass es für Bier ein deutsches Reinheitsgebot gibt. Vielleicht weiß man auch, dass dieses Gebot ursprünglich ein bayerisches war und dass es als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt gilt.
Aber warum genau wurde dieses Gebot eigentlich erlassen? Was hat die Obrigkeit im Mittelalter dazu getrieben, auf Reinheit zu pochen? Was war alles in dem Bier, was nicht drin sein sollte?  Der Deutsche Brauer-Bund e.V. weiß darauf eine Antwort:
“Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen.”
Chemische Zusätze? Zum Beispiel Antioxidantien (helfen die nicht gegen freie Radikale?) zur Konservierung? Carrageen zur Schaumstabilisierung? Künstliche Farbstoffe? Im Jahre 1516? Als man noch nicht um die Bedeutung der Hefe… weiter lesen

05.08.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Kein Forum für Hanfmedezin auf der Hanfparade?

von Hans Cousto

Die Organisatoren der Hanfparade freuen sich ja immer über Post, aber diese war nicht so schön: Die Versammlungsbehörde stellte fest, dass die Hanfparade einen Kommerzcharakter habe und der Markt der Möglichkeiten nur zum Umsatz machen da sei. Auch das Nutzhanfareal, das Forum für Hanfmedizin und das Kinderland seien nur „punktuell“ politisch. Die Versammlungsbehörde vergaß dabei jedoch, dass sie diesen Vorwurf der Hanfparade schonmal gemacht hatte – zur zweiten Hanfparade vor 13 Jahren. Auch dort sah die Versammlungsbehörde nicht, dass der Markt der Möglichkeiten und seine Aufbauten politischen Charakter haben.

Die Hanfparade legte damals erfolgreich Widerspruch ein: Im Beschluss (VG 1 A383.98) der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es in der Begründung: „Es wird einstweilen festgestellt, daß der Antragsteller für den auf öffentlichem Straßenland geplanten Aufbau, Betrieb und Abbau von Bühnen, Informationsständen, Verkaufsständen für Hanfprodukte und Lebensmittel (Speisen & Getränke) sowie Toiletten im Zusammenhang mit der sogenannten HANFPARADE’98 im Bereich der Straße des 17. Juni und des Platzes vor dem Brandenburger Tor in der Zeit von Freitag, den 28. August 1998, 20 Uhr bis Sonntag, den 30. August 1998, 10 Uhr keiner straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedarf.

Damit konnte der Markt der Möglichkeiten als Instrument der politischen (Meinungs-)Bildung wie geplant stattfinden.

In dem neuerlichen Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde wird zudem ein Urteil von 2006 betreffend die Fuckparade zitiert, das 2007 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. So stellen die Organisatoren der Hanfparade in ihrem Widerspruch fest, dass die gegen die Hanfparade vorgebrachte Zitate aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Fuckparade schon deshalb nicht geeignet seien, Zweifel am Versammlungscharakter der Hanfparade zu eröffnen, weil dieses nicht rechtskräftig, sondern im Gegenteil, vom Bundesverwaltungsgericht als unrechtmäßig aufgehoben wurde.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 2004 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2006 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger für den 14. Juli 2001 angemeldete „Fuckparade 2001– 5 Jahre Hateparade“ wie eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu behandeln war.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fuckparade 2001 vom 16. Mai 2007)

Politik ist …
… weiter lesen

04.08.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Samstag, 6. August 2011, ist Hanfparade

von Hans Cousto

Die Hanfparade ist Deutschlands größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Sie findet seit 1997 jährlich in Berlin statt. In den teilnehmerstarken frühen Jahren konnte die Hanfparade bis zu 80.000 Menschen (1998) mobilisieren. Das Hanfsamenverbot (1.02.1998) und das für viele Aktive enttäuschende, drogenpolitische „Weiter so“ der ersten Rot-Grünen Bundesregierung ließen das Interesse an der Cannabislegalisierung und damit an der Hanfparade in den Folgejahren jedoch zurückgehen. Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Insolvenz des damals veranstaltenden Bündnis Hanfparade e.V. im Jahr 2006 dar.
In der Folgezeit fand sich ein neues Organisationsteam, dass sich im Jahr 2010 mit dem JaKiS e.V. einen juristischen Rahmen gab. Mit der Hanfparade 2011 will der JaKiS e.V. an „alte bessere Zeiten“ anknüpfen.

Renate Künast zu „Recht auf Rausch“

Renate Künast, Spitzenkandidatin der Grünen bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus, will das offenbar nicht. In einem Interview mit der SUPERillu sagte sie zum Thema „Recht auf Rausch“:

In welchem Jahrhundert machen Sie eigentlich dieses Interview mit mir? Diese Zeiten sind längst vorbei. Mein Ziel ist es, dass die Menschen ein möglichst drogenfreies Leben führen, weil ein drogenfreies Leben gesund und schön ist und viele Probleme – nehmen wir nur die Beschaffungskriminalität – gar nicht erst entstehen. Ich gebe allerdings zu, dass zum Beispiel Koffein oder Nikotin auch Drogen sind – und ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn hier jemand schwach wird.

Damit hat Renate Künast ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Viele traditionelle Grünwähler überlegen sich jetzt, ob sie deshalb die Linken oder die Piraten wählen sollen – die einzigen Parteien, die außer den Grünen was Vernünftiges zur Drogen- respektive Suchtpolitik in ihrem Wahlprogramm zu stehen haben.

Warum wid demonstriert

Hätten Sie am 1. Januar 1989 gedacht, dass der 40. Geburtstag der DDR ihr letzter sein würde? … weiter lesen

25.02.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Kokablatt-Kauen in der Single Convention

von Hans Cousto

Kokablätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren, da das Kauen von Kokablättern eine indigene Tradition ist. Im Sommer 2009 stellte Bolivien einen offiziellen Antrag, die Single Convention zu ändern. Die 18-monatige Peroide, um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endete am 31. Januar 2011. Deutschland hat wenige Tage vor Ablauf dieser Frist nach den USA, Schweden und Großbritannien Einspruch gegen den Antrag Boliviens bei den Vereiten Nationen eingereicht, obwohl das »Kriminalisieren des Kokablatt-Kauens als ein rassistischer Akt« zu werten ist.

Der Mitarbeiter der europäischen Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)], Martin Steldinger, wollte wissen, weshalb Deutschland die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 in dieser Angelegenheit nicht prioritär behandelt. Sein Anschreiben an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und die Antwort aus ihrem Büro sind hier wiedergegeben.

Anfrage an die Drogenbeauftragte

Von: Martin Steldinger
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2011 03:57
An: Drogenbeauftragte BMG
Betreff: Kokablatt-Kauen in der Single Convention

Werte Frau Dyckmans, werte Büromitarbeiter der Drogenbeauftragten,

2009 verlangte der Präsident von Bolivien, Evo Morales, von den Vereinten Nationen, dass sie die 1961er UN Single Convention ändern. Die vorgeschlagene Änderung sollte die Diskriminierung und das wissenchaftlich unhaltbare Verbot des Cocablatt-Kauens aufheben, während das globale Kontrollsystem für Cocakultivierung und Kokain erhalten bliebe. Die 18-monatige Peroide um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endet am 31. Januar 2011.

Den Zusammenfassungen von Diskussionen der »Horizontalen Gruppe Drogen« zufolge haben die USA eine Gruppe »Freunde der Konvention« vorbereitet, um der Abschaffung des Cocablatt-Kauverbotes entgegenzuwirken.

Die Ergebnisse des UN 1950 Kommission zur Nachfrage des Kokablattes Berichts haben die Rechtfertigungen für das Verbot des Kokablattkauens in der Single Convention gerechtfertigt. Analysten haben den Bericht als willkürlich, unpräzise, rassistisch und kulturell unsensibel kritisiert. 50 Jahre später haben die Vereinten Nationen löblicherweise den viel stärkeren Schutz der indigenen Rechte vereinbart.

Die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 sagt, dass »indigene Menschen dass Recht haben, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen und traditionellen kulturellen Ausdruck aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren, zu beschützen und zu entwickeln. [...]

Der Änderungsvorschlag der Bolivianer/innen Entstand aus der Anerkennung des Kokablattes als Teil von Boliviens kulturellen Erbe in der Verfassung des Landes von 2009. In der Madrider Vereinbarung der Europäischen Union – Lateinamerika und der Karibik, am 18. Mai 2010, erkannten die europäischen Länder das kulturuelle Erbe der indigenen Bevölkerung an.«

Meines Wissens nach hat Deutschland damit das Recht der indigenen Bevölkerung, ihr kulturelles Erbe zu schützen und zu bewahren, anerkannt. Nun heisst es, dass unter anderem Deutschland erwäge, Einspruch bei den Vereinten Nationen einzulegen.

Meine Frage ist dazu, in so einer Zeit, in der Drogenverbote das Erstarken und das Bereichern von kriminellen Kartellen zu so einem Maß ausgedehnt hat, dass sie Teile von Staaten wie Mexiko oder Guatemala versuchen zu besetzen, versucht die USA mit beträchtlichem Aufwand, das legitime und demokratische Recht der Bolivianischen Regierung, eine harmlose indigene Praktik zu beschützen und zu erhalten, auszuhebeln – wird Deutschland Einspruch bei den Vereinten Nationen einlegen, und damit den ignoranten Versuch der USA unterstützen, den bolivianischen Indigenen Vorschriften zu machen?

mfg, Martin Steldinger

Antwort aus dem Büro der Drogenbeauftragten

Betreff: WG: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Datum: Thu, 24 Feb 2011 09:27:08 +0100
Von: [NN]-AS2 BMG

Sehr geehrter Herr Steldinger,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. … weiter lesen

06.02.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Kokablatt-Kauen kriminalisieren ist ein rassistischer Akt

von Hans Cousto

Am 25 Januar 2011 gab die europäische Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)] bekannt, dass sie legale Schritte gegen jede EU-Regierung einleiten werde, die gegen den Antrag der bolivianischen Regierung entscheidet, das Verbot des Koka-Konsums zu beenden. Zu den ersten Staaten, die in das Visier von ENCOD gekommen sind, zählen Großbritannien und Schweden, da sie in der UN-Drogenbehörde Boliviens Gesuch, Koka-Blätter zu legalisieren, gemeinsam mit den USA blockiert haben. Die USA legten am 19. Januar 2011 ihren Einspruch ein, Schweden am 20. Januar, Großbritannien am 21. Januar. Es folgten dann Kanada am 26. Januar, Dänemark und Deutschland am am 28. Januar. Auch Russland gehört zu den 14 Staaten dieser von den USA geführten »Koalition der Willigen«.

In der Europäischen Union gibt es jedoch auch Staaten, die Bolivien in ihrem Antrag unterstützen. Allen voran Spanien. Auch die EU-Staaten Portugal, Tschechien, Griechenland, Polen, Belgien, Österreich und Finland haben nichts gegen den Vortoß Boliviens einzuwenden. Auch Norwegen und die Schweiz (nicht EU-Mitglieder) gehören gemäß ENCOD-Meldung von 31. Januar 2011 nicht zur von den USA geführten »Koalition der Willigen«, da auch diese Länder nichts gegen das Ansinnen Boliviens einzuwenden haben.

Die Blätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren. Im Januar 2011 marschierten tausende Bolivianer Kokablätter kauend durch La Paz, um das Gesuch ihrer Regierung zu unterstützen. Kokablätter werden in Ländern wie Peru oder Kolumbien gekaut und außerdem traditionell zu einem Tee gekocht, dem eine gesundheitsfördende Wirkung in vielfältigen Bereichen zugeschrieben wird. Kokablätter helfen bei Diabetes und sind reich an Vitaminen, Kalzium, Eiweiß und Eisen. Die Wirkung des Kokatees gegen die Höhenkrankheit ist sehr gut belegt. Die dadurch aufgenommenen Mengen führen nicht zu dem »Kick«, der beim Kokainmissbrauch entsteht. Die Einfuhr von Koka-Tee nach Deutschland ist, obwohl es dafür – zumindest nach der gängigen Meinung – keine objektiven Gründe gibt, illegal.

Konsum von Kokablättern hat eine lange Tradition

In den Ländern der Anden ist der Konsum von Kokablättern ein integrierter Bestandteil einer uralten Kultur. Nach mehr als 5000 Jahren wird das Blatt heutzutage als Nahrungsergänzung, als Medizin und als ein Element von Treffen und Feiern genutzt. Das Kokablatt ist in dem täglichen Leben von Millionen von Menschen präsent, die in der Bergkette, welche Chile, Argentinien, Bolivien, Peru, Equador, Kolumbien und Teile von Venezuela durchzieht, wohnen.

Kokatee kann in Hotels und Restaurants konsumiert werden, selbst in den westlichen Botschaften in Bolivien. Westliche Touristen und Besucher lernen das Kokablatt zu schätzen, und viele von ihnen nehmen Kokablattprodukte mit sich, die legal in Bolivien und Peru erhältlich sind. Heutzutage können diese Produkte sogar in Läden von lateinamerikanischen Migranten in Europa gefunden oder per Internet bestellt werden.

Während all dieser Jahre gab es kein seriöses wissenschaftliches Dokument, welches negative Effekte des Konsums von Kokablättern herausfinden konnte – weder physisch noch psychisch. Im Gegenteil: Es gibt eine große Anzahl Berichte von Experten aus den Anden und anderen Ländern, unter anderen von der Weltgesundheitsorganisation, die aufzeigen, dass der Konsum nur förderliche Effekte auf die Konsumenten hatte.
… weiter lesen

10.01.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Ungarische Drogenpolitik gerät in Schieflage

von Hans Cousto

Am 1. Januar 2011 trat in Ungarn ein neues Mediengesetz in Kraft, das von Politikern aus vielen anderen Ländern scharf kritisiert wurde und nun auf seine Vereinbarkeit mit europäischen Regeln überprüft werden soll. Doch nicht nur die Medienpolitik der vom »Ungarischen Bürgerbund (Fidesz)« kontollierten Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán geriet in die internationalen Kritik, sondern auch die geplanten Änderungen in der Drogenpolitik.

Nationale Drogenstrategie 2010-2018 wird nicht umgesetzt

Zu Beginn des Jahres 2009 initiierte der ungarische Minister für soziale Angelegenheiten eine groß angelegte öffentliche Diskussion zur Ausarbeitung einer nationalen Drogenstrategie für die Jahre 2010 bis 2018. In die Beratungen wurden alle größeren Dinstleister im Bereich der Drogenhilfe sowie diverse NGOs einbezogen. In einem von der Regierung eingerichtetem Forum konnte jeder Bürger den Stand der Debatte kommentieren. Zudem berief das Nationale Institut für Drogenprävention ein internationales Beratergremium ein, dem führende Wissenschaftler und Forscher angehörten wie Peter Reuter (RAND), Maurice Galla (Europäische Kommission), Wolfgang Goetz (EMCDDA) und Sandeep Chawla (UNODC). Nach einer langen öffentlichen Diskussion wurde das Ergebnis, ein Konzept für eine nationalen Drogenstrategie, vom Parlament im Dezember 2009 positiv beurteilt und abgesegnet. Die damalige Oppositionspartei Fidesz kritisierte die hohe Gewichtung, die der Schadensminderung beigemessen wird, und bemängelte die zu geringe Gewichtung der Primärprävention.

In den Parlamentswahlen im April 2010 gewann die Fidesz eine große Mehrheit im Parlament und bildete in der Folge eine neue Regierung. Im Oktober 2010 bestätigte der Repräsentant des Ministeriums für Nationale Ressourcen (NEFMI), Kristóf Téglásy, gegenüber dem regierungsamtlichen Komitee für Drogenfragen (KKB), dass die Regierung den Plan der nationalen Drogenstrategie umsetzen wolle und dass der nationale Drogenkoordinator, Péter Portörő, im Amt bleiben solle. Im Dezember 2010 jedoch, beim nächsten Treffen des KKB, erklärte Téglásy in überraschender Weise, dass die ausgearbeitete nationale Drogenstrategie 2010-2018 »inakzeptabel« sei und dass die Regierung eine neue Drogenstrategie ausarbeiten werde. Wenige Tage später wurde der nationale Drogenkoordinator Péter Portörő sowie drei seiner Mitarbeiter entlassen.

Die nichtregierungsamtlichen Mitglieder des KKB drückten ihr Bedauern bezüglich dieser Entscheidung aus, da sie ohne Einbeziehung von Fachleuten getroffen wurde. Aus Protest verließen sie die Sitzung.

In Ungarn gibt es vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren: die Ungarische Gesellschaft für Suchterkrankungen (MAT), die Ungarische Gesellschaft der NGOs für Drogenprävention und Schadensminderung (MADÁSZSZ), die Ungarische Gesellschaft für Schadensminderung und der Bund der ungarischen Institute für Drogentherapie (MADRISZ). Diese vier Organisationen haben am 21. Dezember 2010 folgenden offenen Brief an die ungarische Regierung geschickt:

»Die vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren, sind sehr überrascht von der Entscheidung der Regierung, die derzeitige nationale Drogenstrategie zu denunzieren und eine neue vorzubereiten. Wir drücken hiermit unsere Sorge aus, dass diese Entscheidung ohne die Beratung durch professionelle Organisationen geschehen ist: Sie wurde nicht einmal mit dem höchsten Beratungskommittee der Regierung, dem Drogenkoordinierungskommittee (KKB) abgesprochen. Sie wurde nur als Ultimatum angekündigt.

Es ist insbesondere alarmierend, dass während die finanziellen Ressourcen für Interventionen im Drogenbereich – im Vergleich zum Vorjahr – halbiert wurden und dass das Land effektiv ohne arbeitende Drogenkoordinierungseinheit und ohne Drogenstrategie da steht. Alles dies passiert, während Ungarn die Präsidentschaft der Europäischen Union übernimmt. … weiter lesen

04.01.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Rauschgift-Apokalypse in Russland

von Hans Cousto

Laut Behördenangaben starben im Jahr 2010 etwa 100.000 Russen an den Folgen ihres Drogenkonsums. So berichtete die Sächsische Zeitung am Mittwoch, 22. Dezember 2010, unter dem Titel »Apokalyptische Zahl: 100.000 Drogentote in Russland«, dass der Chef der nationalen Drogenkontrollbehörde (Gosnarkokontrol), Viktor Iwanow, der Agentur Interfax sagte, wer auf russischen Friedhöfen die vielen Gräber junger Menschen sehe, begreife schnell die »apokalyptische Dimension dieser Tragödie im Land«.

Die Internetzeitung Russland Aktuell berichtete am Mittwoch, 01. Dezember 2010, unter dem Titel »Anzahl der Drogentoten in Russland verdreifacht sich«, dass früher die Drogenbehörde regelmäßig von jährlich 30.000 Drogentoten gesprochen hatte. Russland, amtlich Russische Föderation genannt, hat etwa 142 Millionen Einwohner. Demnach zählte man in Russland bisher etwa 21 Drogentote pro 100.000 Einwohner, im letzten Jahr jedoch über 70. Zum Vergleich: In Deutschland wurden im Jahr 2009 gemäß Bundeskriminalamt 1.331 Drogentote gezählt, das sind etwa 1,6 pro 100.000 Einwohner.

Die Mehrzahl der Drogenabhängigen sterben an Heroin aus Afghanistan und Desomorphin, das sich viele Abhängige aus in der Apotheke frei erhältlichen Präparaten selbst zusammenstellen, erklärte Viktor Iwanow. Laut Iwanow ist die Lage so kritisch, dass es einer speziellen Sitzung des Staatsrats bedarf. Iwanow schlägt vor, jedem Gouverneur einen Berater in Sachen Drogenpolitik zur Seite zu stellen, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Laut der russischen Drogenbehörde gibt es im Land rund 2,5 Millionen Drogenabhängige, die meisten davon sind heroinabhängig. Weitere drei Millionen Russen nehmen ab und zu Drogen, sie rauchen Haschisch und Marihuana oder nehmen synthetische Drogen.

In Russland ist Substitution verboten

Russische Fixer können nicht zum Arzt gehen um sich Substitutionsmittel wie Methadon verschreiben lassen, wie dies in Deutschland der Fall ist – Originalstoffabgabe, das heißt ärztliche Verschreibung von Diacetylmorphin, ist in Russland völlig undenkbar. Russland ist eines der weniger Länder, wo Methadon und Buprenorphil bei der Behandlung der Drogenabhängigkeit verboten ist. Laut einem Mitarbeiter der russischen Drogenkontrollbehörde sei Russlands Einstellung zu dieser Methode tatsächlich negativ, da die Effektivität der Methadon-Therapie wissenschaftlich nicht begründet sei. … weiter lesen