Posts Tagged ‘Behörde’

09.06.2010 von Hans Cousto
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Überproportionale Ausgaben für Repression

von Hans Cousto

Die Universität Duisburg-Essen, Lehrstuhl für Medizin-Management, und das Institut für Therapieforschung (IFT) in München haben in einer Studie eine Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland vorgenommen. Zusammengefasst ergibt sich aus den verschiedenen Bereichen eine Gesamtsumme der öffentlichen Ausgaben für illegale Drogen in Höhe von 5,2 bis 6,1 Mrd. Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich tendenziell um eine Unterschätzung der wahren Ausgaben, da in einigen Bereichen keine Informationen vorlagen und für die Berechnungen in anderen Bereichen eher konservative Schätzwerte herangezogen wurden.

Die Drogenpolitik der Bundesregierung basiert auf vier Säulen: 1. Prävention; 2. Behandlung von Suchterkrankungen; 3. Überlebenshilfen (z. B. Drogenkonsumräume, Notfallhilfe) für schwerstabhängige Menschen und 4. Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen. Letztere sollen nach offizieller Aussage dazu beitragen, dass das Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit der Suchtmittel reduziert wird. Die Bundesregierung postuliert: »Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit der Suchtmittel reduziert wird.« Dass dieses Postulat ein Irrtum ist, beweisen vielfältige Daten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA). Danach kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen aktuell, in Deutschland sind es hingegen 7,6% entsprechend einem Bevölkerungsanteil von 460.000 Personen. Hölländische Jugendliche kiffen weniger. Die freie Verfügbarkeit von Gras und Haschisch in hollänischen Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage bei jungen Menschen, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung. Dennoch wird in Deutschland mehr Geld für die Repression ausgegeben als für die anderen drei Säulen der Drogenpolitik insgesamt.

Die Ausgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit illegalisierten Drogen liegen bei 3,4 bis 4,4 Mrd. Euro und machen mit 65% bis 70% den mit Abstand größten Teil der ermittelten Staatsausgaben in Bezug zu illegalen Drogen aus. Die Ausgaben für das Gesundheitswesen (inkl. Drogenberatungstellen und Kampagnen) und die soziale Sicherung haben mit einer Höhe von 1,8 bis 1,9 Mrd. Euro einen Anteil von 30% bis 35% an den Gesamtausgaben in Zusammenhang mit illegalen Drogen. Der Anteil der Ausgaben für die allgemeine öffentliche Verwaltung (vor allem die Ausgaben für Entwicklungshilfe und Zollfahndung) liegt mit 40,2 Mio. Euro bei unter 1% .
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12.04.2010 von Hans Cousto
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Schweizer Bundesgericht pfeift Zürcher Strafverfolger zurück

von Hans Cousto

Das Schweizer Bundesgericht musste wieder einmal den Zürcher Strafverfolgern erklären, was eine verdeckte Ermittlung ist. Dieses Mal ging es um zwei Drogengeschäfte. In einem Fall hatte der Zürcher Polizeibeamte “SK 151″ sich gegenüber einem Drogenhändler als Henry ausgegeben und in englischer Sprache gesagt, er wolle “Business” mit ihm machen. Zudem habe der Scheinkäufer der Polizei wahrheitswidrig angegeben, er befinde sich in Basel und habe die Telfonnummer von einem Mann namens Vladan erhalten. Weiter habe der Scheinkäufer Vorschläge für bestimmte Treffpunkte abgelehnt und auf anderen beharrt und den Scheinkäufer für eine Terminabsprache erneut angerufen. Als der Drogenlieferant dem scheinbaren Kunden 180 Gramm Kokain für 14.000 Franken (9.300 Euro) verkaufen wollte, realisierte er, dass er auf einen Polizeibeamten (verdeckten Ermittler) hereingefallen war.

Der Drogenhändler wurde angeklagt und vom Beziksgericht Zürich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein und es kam zu einer erneuten Verhandlung, diesmal vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Auch hier wurde der Drogenhändler freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte auch gegen dieses Urteil Beschwerde ein und das Bundesgericht musste über den Fall urteilen. Auch das Bundesgericht sprach den Drogenhändler mit Urteil vom 8. März 2010 frei (6B_837/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Drogenlieferanten nicht verwertet werden.

In einem anderen Fall hatte der Zürcher Fahnder “SK 168″ in einem Musikladen nach “etwas zum Rauchen” gefragt. Am 27. Februar 2007 erschien ein Kunde (der Fahnder “SK 168″) im Musikladen, in dem der Angeschuldigte, ein Verkäufer im besagten Musikladen, anwesend war. Der Kunde erklärte diesem, er wolle etwas zum Rauchen kaufen. Der Angeschuldigte verwies den Kunden an den Geschäftsführer, der sich ebenfalls im Laden befand. Der Geschäftsführer verkaufte dem Kunden wunschgemäß Marihuana zum Preis von 100 Franken (65 Euro). Beim Kunden handelte es sich, was der Verkäufer nicht wusste, um den Fahnder “SK 168″ der Betäubungsmittel-Gruppe der Stadtpolizei Zürich, der zu Ermittlungszwecken den Scheinkauf tätigte, da der Verdacht bestand, dass im betreffenden Musikladen ein Betäubungsmittelhandel betrieben wurde.

Ein Einzelrichter in Strafsachen am Bezirksgericht Zürich verurteilte den angeschuldigten Verkäufer am 5. November 2008 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieser ging in Revision und wurde auch in zweiter Instanz von der II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich am 26. Juni 2009 verurteilt. Die Beschwerde des Verkäufers gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht war erfolgreich. Das Bundesgericht in Lausanne sprach den Angeschuldigten am 8. März 2010 in dieser Angelegenheit frei (6B_743/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Verkäufer nicht verwertet werden.
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09.03.2010 von Martin Schwarzbeck
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Drogenkonsum gleich HartzIV?

von Martin Schwarzbeck

Drogenkonsum gleich HartzIV? Die Antwort scheint in der öffentlichen Wahrnehmung eindeutig geklärt zu sein, die Realität sieht (noch) anders aus. Allerdings arbeiten viele Arbeitgeber darauf hin, die randständige Klientel in den ihr gehörigen Bezugsmodus zu versetzen: Drogentests und Fragebögen zielen darauf ab,  Konsumenten frühzeitig aus dem Erwerbsleben auszusortieren.

Nun hat zumindest das Land Berlin von der fragwürdigen Praxis Abstand genommen. Nach heftiger Kritik von Datenschützern ist die Frage nach dem Drogenkonsum aus einem Fragebogen an die städtischen Angestellten gestrichen worden. Die Frage nach allen Ärzten und Psychologen, bei denen die Angestellten in Behandlung sind, bleibt. Schöne neue Welt.

08.03.2010 von Martin Schwarzbeck
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Ach, echt?

von Martin Schwarzbeck

Werte Damen und Herren vom Bezirksamt Berlin-Lichtenberg,

Meinen sie wirklich, es steht so schlecht um die Allgemeinbildung unserer Jugendlichen, dass sie das mit den Drogen nicht durchaus schon kapiert haben könnten?

Den Verbotsrahmen situatiosspezifisch aufzuzeigen, ist ja keine schlechte Idee, aber müßte der Text auf dem Schild dann nicht konsequenterweise lauten: “Alkohol, Rauchen, Drogen, öffentliche Entblößung, Steuerhinterziehung, Sex mit Verwandten ersten Grades, Waffenbesitz, “mein Kampf” und Aufforderung zur Blockade faschistischer Demonstrationen verboten, alles weitere erfahren sie auf dem Schild gleich rechts neben diesem.”

01.03.2010 von Hans Cousto
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UNODC: Neuer Fall von Zensur

von Hans Cousto

UNODC zensiert ihre eigene Webseite, die sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis aussprach

Das Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) ist eurneut durch Zensurmaßnahmen negativ aufgefallen. Das Büro hat seine eigene Webseite zensiert, die sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis aussprach.

Eine Webseite dieser UNO-Behörde, die von der britischen Drug Policy Foundation TRANSFORM zuvor schon in ihrem Blog erwähnt wurde, hat die UNO-Behörde kurz nach dem Erscheinen des Blog-Beitrags selbst zensiert. Dabei wurde eine ganze Sektion entfernt, die einen für diese Behörde seltenen Ausbruch von Pragmatismus enthielt. In diesem Falle wurden Texte betreffend die Effekte der Gesetzgebungen im Zusammenhang mit Cannabis ersatzlos entfernt, wohl deshalb, weil offensichtlich klar gestellt wurde, dass strengere Gesetze weder eine Minderung des Konsums noch eine Minderung der mit dem Konsum einhergehenden Problemen zur Folge haben.
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25.02.2010 von Mathias Broeckers
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„Repression funktioniert nicht…“

von Mathias Broeckers

… so Carel Edwards, Vorsitzender der Drogenkontrolleinheit der Europäischen Kommission, des höchsten zivilen Amts in der Europäischen Union zur Drogenpolitik in  Brüssel, am 23. Februar 2010.

Dazu berichtet ENCOD:

“Die zur Zeit laufenden Gesetze zu Drogenpolitik in der Europäischen Union haben mehr Schaden angerichtet, als gutes getan. Das ist die Schlussfolgerung einer Öffentlichen Anhörung zu Drogenpolitik in der EU, die am 23. Februar in dem Europäischen Parlament in Brüssel stattfand. Carel Edwards, Vorsitzender der Drogenkontrolleinheit der Europäischen Kommission sagte den Anhörungsteilnehmern, dass „wir wissen, dass Repression nicht funktioniert. Europa ist langsam auf dem Weg zu liberalerer Drogenpolitik.“

Der Zweck der Anhörung in dem Europäischen Parlament war, den sogenannten Reuter-Trautmann Bericht zu diskutieren. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die Anti-Drogen Strategie der EU-Länder in vielerlei Hinsicht fehlgeschlagen ist. Der Reuter-Trautmann Bericht  (PDF) ist das Resultat einer Erforschung der Auswirkungen der Drogenpolitik im globalen Markt der letzten 10 Jahre.… weiter lesen