Posts Tagged ‘BtMG’

12.10.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Drogenbarone stellen neue Euroscheine vor

von Hans Cousto

Am Dienstag, 11. Oktober 2011, feierte eine Abordnung internationaler Drogenbarone anlässlich der Jahrestagung der Drogenbeauftragten, Mechthild Dyckmans, am frühen Morgen direkt vor dem Veranstaltungsort am Brandenburger Tor in Berlin eine Party. Dabei wurde der Entwurf eines neuen 500-Euro-Scheines vorgestellt um die fundamentalistische und prohibitionistische Haltung der Drogenbeauftragten zu würdigen.

Dyckmans-500-Euro

Dyckmans-500-Euro

Aus aktuellen Anlass ist hier die Erklärung der Delegierten, die sich für die Drogengesetzgebung anlässlich der Tagung persönlich bei Frau Dyckmans bedankt haben, wiedergegeben:

Wir, die Drug Lords International (DLI), möchten uns herzlich für den Einsatz der Abgeordneten Dyckmans (FDP), dass Drogen weiterhin illegal bleiben, bedanken. Wir danken ihr wirklich herzlich. Sie macht uns reich! Deutschland investiert jedes Jahr etwa vier Milliarden Euro, um das Drogenverbot aufrecht zu erhalten – und unseren Reichtum zu bewahren. Unser jährlicher Umsatz beträgt mehr als 300 Milliarden Euro. Damit liegen wir mit unseren Produkten anweiter lesen

11.09.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Marihuana und Vorratsdatenspeicherung

von Hans Cousto

Kognitive Dissonanz ist im Allgemeinen ein Phänomen, das bei Politikern von im Bundestag vertretenen Parteien auftritt. Doch manchmal tritt dieses Phänomen auch bei den Besten der Besten auf. So z.B. am Abend des 10. September 2011 bei Felix von Leitner, bekannt durch seine kritischen Anmerkungen in seinem Blog, der die längste Löschdiskussion in der deutschsprachigen Wikipedia auslöste. Die Mehrheit der Diskutanten hielten Fefes Blog jedoch für relevant und so blieb der Artikel in der Wikipedia.
So schrieb Felix am 10. September 2011 um 18:37:51 CEST folgenden Artikel in seinem Blog (fett dargestellte Hervorhebung dient nur der besseren Orientierung und stammt nicht von Felix):

»Gerade erst bloggte ich, dass “Tipp eines ausländischen Geheimdienstes” Code für “wir wollen lieber nicht sagen, aus welch schattiger Quelle wirweiter lesen

16.08.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Hanfparade klagt gegen Versammbungsbehörde

von Hans Cousto

So schön das Wetter am Tag der Hanfparade (6. August 2011) auch war, so bunt der Umzug mit den Paradewagen auch war, so interessant die Redebeiträge und so unterhaltsam die musikalischen Beiträge auf der Bühne bei der Abschlusskundgebung auch waren, so traurig und schmerzhaft ist die Tatsache, dass große Teile der geplanten Abschlusskundgebung (Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten) nicht stattfinden konnten.
Beim Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde handelt es sich um ein rechtlich mehr als zweifelhaftes Konstrukt, in dem auf ein vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Bezug genommen wurde. Ja, das ganze Verhalten der Versammlungsbehörde wie auch des Gerichtes am Samstag Vormittag kann nur als skandalös klassifiziert werden. Offenbar gab es politischen Druck “von oben“, um die Aufklärung der Bevölkerung… weiter lesen

04.08.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Samstag, 6. August 2011, ist Hanfparade

von Hans Cousto

Die Hanfparade ist Deutschlands größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Sie findet seit 1997 jährlich in Berlin statt. In den teilnehmerstarken frühen Jahren konnte die Hanfparade bis zu 80.000 Menschen (1998) mobilisieren. Das Hanfsamenverbot (1.02.1998) und das für viele Aktive enttäuschende, drogenpolitische „Weiter so“ der ersten Rot-Grünen Bundesregierung ließen das Interesse an der Cannabislegalisierung und damit an der Hanfparade in den Folgejahren jedoch zurückgehen. Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Insolvenz des damals veranstaltenden Bündnis Hanfparade e.V. im Jahr 2006 dar.
In der Folgezeit fand sich ein neues Organisationsteam, dass sich im Jahr 2010 mit dem JaKiS e.V. einen juristischen Rahmen gab. Mit der Hanfparade 2011 will der JaKiS e.V. an „alte bessere Zeiten“ anknüpfen.

Renate Künast zu „Recht auf Rausch“

Renate Künast, Spitzenkandidatin der Grünen bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus, will das offenbar nicht. In einem Interview mit der SUPERillu sagte sie zum Thema „Recht auf Rausch“:

In welchem Jahrhundert machen Sie eigentlich dieses Interview mit mir? Diese Zeiten sind längst vorbei. Mein Ziel ist es, dass die Menschen ein möglichst drogenfreies Leben führen, weil ein drogenfreies Leben gesund und schön ist und viele Probleme – nehmen wir nur die Beschaffungskriminalität – gar nicht erst entstehen. Ich gebe allerdings zu, dass zum Beispiel Koffein oder Nikotin auch Drogen sind – und ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn hier jemand schwach wird.

Damit hat Renate Künast ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Viele traditionelle Grünwähler überlegen sich jetzt, ob sie deshalb die Linken oder die Piraten wählen sollen – die einzigen Parteien, die außer den Grünen was Vernünftiges zur Drogen- respektive Suchtpolitik in ihrem Wahlprogramm zu stehen haben.

Warum wid demonstriert

Hätten Sie am 1. Januar 1989 gedacht, dass der 40. Geburtstag der DDR ihr letzter sein würde? … weiter lesen

02.10.2010 von Hans Cousto
blogavatar

Drogenpolitik oder Suchtpolitik?

von Hans Cousto

Die Piratenpartei hat sich etwas nettes ausgedacht zur Meinungsfindung für das Parteiprogramm: das Liquid Feedback System. Liquid Feedback ist eine freie Software zur politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Das wichtigste Merkmal ist die Umsetzung des Liquid Democracy Ansatzes, mit dem die Grenze zwischen repräsentativer und direkter Demokratie überbrückt werden soll. Die Software hat den Anspruch, stets ein demokratisches Abbild der Meinung abzugeben, welches nicht durch Hierarchien, Wissensunterschiede oder andere Einschränkungen verzerrt ist. So wird Liquid Feedback beispielsweise genutzt um sich zum Thema Drogen- respektive Suchtpolitik zu positionieren. Die konkurrierenden Alternativen sind im Themenbereich »Gesundheit und Drogen/Suchtpolitik« zu finden. Im Themenbereich »Liquid Feedback Systembetrieb« kann nachgelesen werden, wie das System genau funktioniert.

BtMG in SPG Umbenennen

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist in Suchtpräventionsgesetz (SPG) umzubenennen und es sind hierfür wissenschaftliche Kriterien anzuwenden. Der Bundesparteitag möge die Aufnahme folgenden Punktes in das Parteiprogramm beschließen. Programmantrag: Die Piratenpartei tritt dafür ein, das BtMG einer wissenschaftlichen Revision zu unterziehen. Ein erster Schritt ist die Umbenennung in den sachgerechten Namen Suchtpräventionsgesetz SPG. Des Weiteren ist ein Forschungsprogramm aufzulegen, um anhand aktueller Forschungsergebnisse ein objektives und valides Maß für das Suchtpotential eines Stoffes oder einer sonstigen nicht stoffliche Beeinflussung des Belohnungssystem im Nervensystem des Menschen zu entwickeln.

Drogenpolitisches Grundsatzprogramm

Drogenpolitisches Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland: Die Piratenpartei Deutschland strebt eine rationale, an Tatsachen und nicht an Ideologien orientierte Drogenpolitik an. Dazu fordert sie die rein sachorientierte Bewertung aller Drogen und die Aufhebung der sachlich nicht gerechtfertigten Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Substanzen. Diese Differenzierung kriminalisiert den mündigen Bürger und hindert ihn an einer freien Wahl bezüglich seiner Rausch- und Genussmittel. Ansatzweise, aber ungenügend, wird dies für Alkohol, Nikotin und psychoaktive Medikamente schon versucht, indem diese Substanzen entsprechend ihren Wirkungen und Gefahren bewertet und daraus folgend Verordnungen und Gesetze geschaffen werden; dies muss aber vollständig für alle Drogen so geschehen.

Suchtpolitisches Grundsatzprogramm

Suchtpolitisches Grundsatzprogramm: Warum sprechen die Piraten von Suchtpolitik und nicht mehr von Drogenpolitik? Es wird konsequent von Suchtpolitik gesprochen, weil die Ursache von Abhängigkeitserkrankungen nicht die gebrauchten Genussmittel sind, sondern das Verhalten der Konsumenten. Die Notwendigkeit, von einer reinen Drogenpolitik (Fokus auf die gebrauchten Substanzen, auch »Substantismus« genannt) zu einer allgemeinen Suchtpolitik (Fokus auf das Verhalten des Konsumenten, auch »Life-Skill« genannt) überzugehen, zeigt sich nicht zuletzt in der Verbreitung nichtstoffgebundener Süchte, wie Spiel- oder Kaufsucht. … weiter lesen

20.05.2010 von Hans Cousto
blogavatar

Werden Drogenkonsumenten immer jünger?

von Hans Cousto

Parteipolitiker der CDU und der SPD, Drogenbeauftragte der Bundesregierung wie Marion Caspers-Merk oder Sabine Bätzing oder auch Professoren wie Prof. Thomasius aus Hamburg verkündeten respektive verkünden immer wieder, dass die Konsumenten von illegalisierten Drogen wie Cannabis immer jünger werden. Vor vierzig Jahren behauptete dies bereits die damalige Gesundheitsministerin Käte Strobl (SPD), als das alte Opiumgesetz in ein neues Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umgewandelt wurde. Doch wenn seit 40 Jahren die Drogenkonsumenten immer jünger werden, dann müssten ja heute bereits im Kindergarten gekifft werden …

Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verrät uns, dass – gemäß polizeilichem Hellfeld – vor 40 Jahren knapp 30% der registrierten Verstöße gegen das BtMG auf Jugendliche (unter 18 Jahren) entfielen, heute sind es jedoch keine 10% mehr. Die Behauptung, dass »die Drogenkonsumenten immer jünger werden«, kann statistisch mittels der PKS nicht belegt werden.

Jugendliche Tatverdaechtige, Zeitreihe 1966-2009Jugendliche Tatverdächtige in Prozent aller Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz… weiter lesen

16.05.2010 von Hans Cousto
blogavatar

Sei high, sei frei, sei Berlin!

von Hans Cousto

Wer in Bayern oder Brandenburg mit 15 Gramm Haschisch oder Gras (Marihuana) erwischt wird, der landet vor Gericht. In Berlin sollen Kiffer wie bisher auch in Zukunft in aller Regel straffrei davonkommen, wenn sie nur eine geringe Menge Cannabiskraut und/oder Cannabisharz auf Tasche haben. Bisher galt eine Grenze von zehn Gramm, bis 15 Gramm war es eine juristische Ermessensentscheidung. Die Hauptstadt plant nun eine neue Verwaltungsvorschrift, nach der das Mitführen von Haschisch und Marihuana bis 15 Gramm nicht bestraft wird. Das sagte gestern Regina Kneiding, Sprecherin von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) zur »B.Z.« und bestätigte damit den Inhalt eines Artikels im »Spiegel«. Berlin bleibt somit für Cannabiskonsumenten attraktiv.

In Berlin gilt derzeit folgende Regelung:

Handelt es sich um Mengen von bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana, ist das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft einzustellen, wenn keine Gefährdung anderer vorliegt. Ist eine Person im Besitz von mehr als zehn Gramm, aber maximal 15 Gramm dieser Stoffe, ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr verpflichtet, das Verfahren einzustellen. Sie hat aber – wenn keine besonderen Umstände dagegensprechen – immer noch die Möglichkeit dazu.

Die Polizei leitet jedoch in allen Fällen ein Ermittlungsverfahren ein. Und es gibt eine Meldung an die Führerscheinstelle. Das kann nicht nur zum Verlust der Fahrerlaubnis führen sondern auch Probleme bereiten, wenn die/der Betreffende irgendwann später den Führerschein beantragt.

Die Staatsanwaltschaft darf das Verfahren – auch bei Mengen bis zu zehn Gramm – nicht einstellen, wenn das öffentliche Interesse die Strafverfolgung gebietet. Das ist dann der Fall, wenn Betäubungsmittel in einer Weise konsumiert werden, die eine Verführungswirkung auf Kinder oder Jugendliche hat respektive wenn der Konsum in der Öffentlichkeit in prahlerischer Weise zur Schau gestellt wird (z.B. auf dem Hanftag oder auf der Hanfparade) oder vor Kindern und Jugendlichen respektive vor oder in von ihnen genutzten Einrichtungen (Schulen, Jugendfreizeitstätten, Spielplätzen) stattfindet.

Gemäß Zusammenstellung der Richtlinien in den einzelnen Bundesländern von »Drug-Infopool« gelten die folgenden Regelungen außerhalb von Berlin:

Baden Württemberg

Eine gewichtsmäßige Festlegung der geringen Menge wird bewusst unterlassen, um den Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden, Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert. Von gelegentlichem Eigenkonsum wird ausgegangen, wenn der Täter im letzten Jahr nicht mit Drogen auffällig geworden ist. Auf Wiederholungstäter ist der Paragraph 31a des BtMG nicht anzuwenden. Öffentliches Interesse wird grundsätzlich aus generalpräventiven Überlegungen heraus angenommen, insbesondere auch beim Konsum im Strafvollzug.
… weiter lesen

05.05.2010 von Hans Cousto
blogavatar

Cannabis soll verkehrsfähig werden

von Hans Cousto

Berlin: Nach mehr als einem halben Jahrhundert soll Cannabis in Deutschland wieder verkehrs- und verschreibungsfähig werden, das heißt, es soll aus Anlage 1 (nicht verkehrs- und verschreibungsfähige Stoffe) zu § 1 BtMG herausgenommen und in Anlage III (verkehrs- und verschreibungsfähige Stoffe) eingefügt werden. Laut einer Meldung der Apotheke-Adhoc vom 4.5.2010 hat ein Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BtM) dem Gesundheitsministerium empfohlen, Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln in die Anlage III des BTM-Gesetzes aufzunehmen und damit verkehrsfähig zu machen. Die Präparate könnten dann auf BTM-Rezept verordnet werden.

»Sollte Bundesgesundheitsministerium und Bundesrat der Empfehlung folgen, wäre der Weg für entsprechende Fertigarzneimittel frei. Offenbar liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits ein Zulassungsantrag vor. Die Behörde muss jedoch die Gesetzesänderung abwarten, denn sie darf Arzneimittel, die Stoffe aus der Anlage I des BTM-Gesetzes enthalten, nicht zulassen. Aktuell gehört Cannabis noch zu dieser Gruppe der nicht verkehrsfähigen BTM.weiter lesen