Posts Tagged ‘Haschisch’

04.02.2012 von Hans Cousto
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THC-Gehalt – Joints von damals und heute

von Hans Cousto

Mit der Forderung nach Legalisierung von so genannten Cannabis-Clubs hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012, beschäftigt. Anlass war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196). Bei dieser Anhörung wurde gleich von mehreren Sachverständigen von einem zunehenden THC-Gehalt in Cannabisprodukten berichtet.

Nach Ansicht der Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sei eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen nicht angezeigt. »Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde«, heißt es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Und Dr. Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, führte weiter… weiter lesen

11.08.2010 von Hans Cousto
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Hat Demagogie in der Drogenpolitik erfolg?

von Hans Cousto

Demagogie (auch: Volksverführung) ist im abwertenden Sinn ideologische Hetze, besonders im politischen Bereich. Im folgenden Artikel wird untersucht, wie erfolgreich die Demagogie in der Drogenpolitik im Allgemeinen ist und im Besonderen bei den Wählern der verschiedenen Parteien.

In dem Bericht von Professor Bernard ROQUES für den französischen Staatssekretär für Gesundheit vom Mai 1998 »Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen« wird klar festgestellt, dass Cannabis als Rauschdroge weniger gefährlich sei als Alkohol. Dennoch hat die französische Regierung ihre Drogenpolitik nicht verändert und nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Der frühere Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, kritisierte die im Jahr 2008 von der damaligen Innenministerin Jacqui Smith getroffene Entscheidung, Cannabis nach dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1971 strenger zu regulieren. David Nutt stellte nämlich fest, dass Cannabis weitaus weniger gefährlich sei als Alkohol oder Tabak. Statt die Drogenpolitik den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, feuerte die Regierung David Nutt und ersetzte ihn durch eine opportunistische Person.

Auch in Deutschland kümmert man sich in der Drogenpolitik – dies gilt insbesondere für die Cannabispolitik – recht wenig um neuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Erkenntnisse aus der Kleiber-Studie von 1997 oder die Erkenntnisse der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit von 2002 wurden von der Bundesregierung nie umgesetzt. Dafür wurde eine wahrhaft hysterische Kampagne gegen die Konsumenten von Cannabisprodukten (Gras und Haschisch) und die Wege geleitet. Wie stark sich diese demagogische Kampagne auf das Meinungsbild der Bevölkerung in Deutschland ausgewirkt hat, zeigt eine unlängst vom Deutschen Hanfverband (DHV) in Auftrag gegebene Umfrage. Der DHV hat die EMNID-Umfrage, bei der diverse Fragen bezüglich Cannabis gestellt wurden, zusammen mit Partnern in Auftrag gegeben, darunter das Drogenforschungsinstitut INEIDFO und die Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik der Grünen Berlin. In der Umfrgae wurden vier Möglichkeiten eines künftigen rechtlichen Umganges mit Cannabis in Deutschland gestellt. Auch im Jahr 2002 wurde von EMNID eine analoge Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse im Vergleich werden hier vorgestellt.
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09.07.2010 von Hans Cousto
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Hans-Georg Behr 73-jährig gestorben

von Hans Cousto

Hans Georg Behr ist am Mittwoch, den 7. Juli 2010, verstorben. Viele menschen kennen ihn als Autor des großartigen Buches »von Hanf ist die Rede« oder auch von »Weltmacht Droge« und »unsere Unterwelten«. Desweiteren erarbeitete er fantastische Geschichtsromane wie »die Mogulin« oder »Söhne der Wüste«.

Mit »fast eine Kindheit« schrieb er sich in die hohe Literatur, »fast ein Nomade« musste er, nach einem Schlaganfall schon bettlägrig, größtenteils diktieren. Den letzten Teil der geplanten Trilogie wird er nicht mehr fertig stellen können.

Der österreichische Journalist und Sachbuch-Autor Hans Georg Behr verstab in seinem Hamburger Zuhause, die letzten fünf Jahre war er ans Bett gefesselt und wurde von seinem Lebensgefährten Ecke Dück gepflegt. Mit Hans Georg haben wir alle einen großen Literaten und rastlosen Charakter verloren und viele einen lieben Freund.

Interviews mit Hans-Georg Behr aus dem Hanf Blatt: »Ich sehe keine Bewegung« und »weiter lesen

06.07.2010 von Hans Cousto
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Schweizer Städte wollen Haschisch verkaufen

von Hans Cousto

Die Stadt Zürich will einen Pilotversuch für kontrollierten Verkauf von Cannabis starten. Ein Postulat der Grünen aus dem Jahr 2006, das erst am 16. Juni 2010 zur Beratung im Gemeinderat kam, verlangt einen wissenschaftlich begleiteten Versuch: Cannabis soll kontrolliert zum Verkauf kommen, und wer Haschisch und/oder Gras auf sich trägt oder konsumiert, soll von der Polizei nicht angezeigt werden. Gleichzeitig soll die Stadt die Prävention und Aufklärung über Suchtmittel ausbauen. Das Postulat wurde mit 67 Ja-Stimmen zu 49 Stimmen Nein-Stimmen zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.

Postulat (GR-Nr. 2006/346) von Bastien Girod (Grüne) und Matthias Probst (Grüne) vom 30.8.2006: Cannabis, Pilotversuch für kontrollierten Verkauf

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie folgende Maßnahmen umzusetzen sind:

1. In Form eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuches wird in der Stadt Zürich der kontrollierte Verkauf von Cannabis eingeführt.

2. Im Rahmen seiner Präventionsbemühungen erarbeitet der Stadtrat mit den Schulen und den Fachorganisationen eine Strategie zur Aufklärung und Beratung von Jugendlichen. Im Vordergrund steht dabei nicht das gescheiterte Ziel der Abstinenz, sondern die pragmatische Vermittlung der belegbaren Gefahren eines übermäßigen Konsum von Rauschmitteln – welcher Art auch immer – auf das schulische Fortkommen und die Gesundheit.

3. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen.

Begründung:

Das Verbot des Cannabiskonsums ist Ausdruck einer blockierten schweizerischen Drogenpolitik und kriminailisiert tausende von Menschen, statt sie zu vernünftigem Genusskonsum zu leiten. Diese verkehrte Politik kostet viel Geld, welche besser für die Prävention ausgegeben würde. Die Städte sind von dieser fehlgeleiteten Politik besonders betroffen. Die Stadt Zürich stand stets als eine Pionierin für eine fort­schrittliche Drogenpolitik ein, deshalb soltte sie sich auch vermehrt für einen vernünf­tigen Umgang mit dem Cannabiskonsum einsetzen.

Der kontrollierte Verkauf von Cannabis erlaubt einen effektiven Jugendschutz, geziel­te Information der Cannabiskonsumentlnnen und eine Qualitätskontrolle. Zudem ver­hindert der kontrollierte Verkauf die Vermischung von weichen und harten Drogen und der Cannabis-Schwarzmarkt könnte ausgeschaltet werden.

Eine fundierte Aufklärung der Jugendlichen über einen vernünftigen Umgang mit die­ser weichen Droge, die sich aber nicht am realitätsfernen Ziel der Abstinenz orien­tiert, wäre aber von großer Bedeutung.

Der Einsatz für eine offenere Hanfpolitik ist schließlich auch ein Einsatz für die Entkriminalisierung von vielen Zürcherinnen und Zürchern und ihren BesucherInnen und sollte deshalb vom Stadtrat engagiert vorangetrieben werden. … weiter lesen

16.05.2010 von Hans Cousto
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Sei high, sei frei, sei Berlin!

von Hans Cousto

Wer in Bayern oder Brandenburg mit 15 Gramm Haschisch oder Gras (Marihuana) erwischt wird, der landet vor Gericht. In Berlin sollen Kiffer wie bisher auch in Zukunft in aller Regel straffrei davonkommen, wenn sie nur eine geringe Menge Cannabiskraut und/oder Cannabisharz auf Tasche haben. Bisher galt eine Grenze von zehn Gramm, bis 15 Gramm war es eine juristische Ermessensentscheidung. Die Hauptstadt plant nun eine neue Verwaltungsvorschrift, nach der das Mitführen von Haschisch und Marihuana bis 15 Gramm nicht bestraft wird. Das sagte gestern Regina Kneiding, Sprecherin von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) zur »B.Z.« und bestätigte damit den Inhalt eines Artikels im »Spiegel«. Berlin bleibt somit für Cannabiskonsumenten attraktiv.

In Berlin gilt derzeit folgende Regelung:

Handelt es sich um Mengen von bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana, ist das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft einzustellen, wenn keine Gefährdung anderer vorliegt. Ist eine Person im Besitz von mehr als zehn Gramm, aber maximal 15 Gramm dieser Stoffe, ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr verpflichtet, das Verfahren einzustellen. Sie hat aber – wenn keine besonderen Umstände dagegensprechen – immer noch die Möglichkeit dazu.

Die Polizei leitet jedoch in allen Fällen ein Ermittlungsverfahren ein. Und es gibt eine Meldung an die Führerscheinstelle. Das kann nicht nur zum Verlust der Fahrerlaubnis führen sondern auch Probleme bereiten, wenn die/der Betreffende irgendwann später den Führerschein beantragt.

Die Staatsanwaltschaft darf das Verfahren – auch bei Mengen bis zu zehn Gramm – nicht einstellen, wenn das öffentliche Interesse die Strafverfolgung gebietet. Das ist dann der Fall, wenn Betäubungsmittel in einer Weise konsumiert werden, die eine Verführungswirkung auf Kinder oder Jugendliche hat respektive wenn der Konsum in der Öffentlichkeit in prahlerischer Weise zur Schau gestellt wird (z.B. auf dem Hanftag oder auf der Hanfparade) oder vor Kindern und Jugendlichen respektive vor oder in von ihnen genutzten Einrichtungen (Schulen, Jugendfreizeitstätten, Spielplätzen) stattfindet.

Gemäß Zusammenstellung der Richtlinien in den einzelnen Bundesländern von »Drug-Infopool« gelten die folgenden Regelungen außerhalb von Berlin:

Baden Württemberg

Eine gewichtsmäßige Festlegung der geringen Menge wird bewusst unterlassen, um den Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden, Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert. Von gelegentlichem Eigenkonsum wird ausgegangen, wenn der Täter im letzten Jahr nicht mit Drogen auffällig geworden ist. Auf Wiederholungstäter ist der Paragraph 31a des BtMG nicht anzuwenden. Öffentliches Interesse wird grundsätzlich aus generalpräventiven Überlegungen heraus angenommen, insbesondere auch beim Konsum im Strafvollzug.
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15.02.2010 von Mathias Broeckers
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Schwarzmarkt

von Mathias Broeckers

In den 80er Jahren veröffentlichte die taz eine Zeit lang einen “Schwarzmarkt” mit Preisen für illegale Drogen. Wie die untenstehende Preistabelle aus dem Herbst 1986 zeigt,  sandten nicht nur viele LeserInnen Preise und Informationen ein, es gab zumindest im Cannabis-Bereich auch eine sehr breite Auswahl, darunter auch mittlerweile quasi ausgestorbene Haschisch-Sorten wie “Grünen Türken”. Was die Preise betrifft ergibt sich Inflations-und Euro-bereinigt durchaus ein ähnliches Bild wie auf dem heutigen Markt – was für eine große Stabilität von Angebot und Nachfrage spricht.