20.05.2010 von Hans Cousto
Parteipolitiker der CDU und der SPD, Drogenbeauftragte der Bundesregierung wie Marion Caspers-Merk oder Sabine Bätzing oder auch Professoren wie Prof. Thomasius aus Hamburg verkündeten respektive verkünden immer wieder, dass die Konsumenten von illegalisierten Drogen wie Cannabis immer jünger werden. Vor vierzig Jahren behauptete dies bereits die damalige Gesundheitsministerin Käte Strobl (SPD), als das alte Opiumgesetz in ein neues Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umgewandelt wurde. Doch wenn seit 40 Jahren die Drogenkonsumenten immer jünger werden, dann müssten ja heute bereits im Kindergarten gekifft werden …
Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verrät uns, dass – gemäß polizeilichem Hellfeld – vor 40 Jahren knapp 30% der registrierten Verstöße gegen das BtMG auf Jugendliche (unter 18 Jahren) entfielen, heute sind es jedoch keine 10% mehr. Die Behauptung, dass »die Drogenkonsumenten immer jünger werden«, kann statistisch mittels der PKS nicht belegt werden.
Jugendliche Tatverdächtige in Prozent aller Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz… weiter lesen
09.03.2010 von Hans Cousto
Die Vorratsdatenspeicherung, die mit der Entscheidung vom 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, hatte das Verhalten vieler Menschen massiv beeinflusst. Gemäß einer Umfrage vom 27. bis 28. Mai 2008 der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen (forsa), die im Auftrag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH durchgeführt wurde, würden, wenn sie den Rat einer Eheberatungsstelle, eines Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle benötigten, 46 Prozent der Bundesbürger Kontakt über Telefon, Handy oder per E-Mail aufnehmen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (52 Prozent) hingegen würde dies wegen der Verbindungsdatenspeicherung lieber unterlassen und stattdessen zum Beispiel dort persönlich vorsprechen oder gar auf die Beratung verzichten.
Für die Prävention hatte das fatale Folgen, weil viele Menschen sich nicht mehr trauten, im entscheidenden Moment telefonisch oder per E-Mail Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hilfe bedeutet oft auch Gefahrenabwehr für die betroffenen Personen. Durch diese Tatsache zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Hindernis für die präventive Gefahrenabwehr darstellte. Dieses Hindernis wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorerst einmal aus dem Wege geräumt. Bei der Online-Beratung gilt seit dem 2. März 2010 wieder das Prinzip von Vertraulichkeit und für Drogenberater und Seelsorger ist durch die höchstrichterliche Entscheidung die Rechtssicherheit wieder hergestellt.
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02.03.2010 von Martin Schwarzbeck
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, versteht die Welt nicht mehr. Wie sie in einer Antwort auf eine Anfrage bei Abgeordnetenwatch bekennt, geht es für sie in der Drogenpolitik darum “einen optimalen Ausgleich zwischen dem Schutz der Rechte des Einzelnen und dem öffentlichen Interesse an einem Schutz vor organisierter Kriminalität zu finden.” Auf der einen Seite stehen also die, die Drogen konsumieren und deren Rechte gewahrt bleiben sollten (Wie zum Beispiel das Recht auf Rausch), auf der anderen Seite die, die Angst vor organisierter Kriminalität haben.
Man könnte es weltfern nennen, was die 60jährige da so von sich gibt. Die Interessenskollision die Frau Dyckmans hier aufmacht existiert nicht. Kriminalisierung beschneidet die Rechte der Konsumenten und stärkt das organisierte Verbrechen. Je höher der Verfolgungsdruck, desto höher die Preise. Aber vermutlich kennt sich Dyckmans (Hobbies: Chorsingen, Lesen, Gartenarbeit und Kochen) auf dem Schwarzmarkt nicht so superdolle aus.