Posts Tagged ‘Marihuana’

16.05.2013 von Hans Cousto
blogavatar

Impressionen vom Global Marijuana March

von Hans Cousto

Im Jahr 1999 wurde in den USA die Idee des Global Marijuana March (GMM) entwickelt. Viele Demonstrationen an vielen verschiedenen Orten überall auf der Welt, immer am ersten Samstag im Mai. Denn die Forderung nach der Legalisierung von Cannabis ist international. In Deutschland beteiligten sich dieses Jahr Organisationen in elf Städten am 4. Mai 2013, um ihren Widerspruch zur bestehenden Repression gegen Hanfkonsumenten auszudrücken: Berlin, Dortmund, Erlangen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Potsdam, Stuttgart und Ulm.

Letztes Jahr gab es in Deutschland nur drei Demonstrationen respektive Veranstaltungen zum GMM. Das war in den Städten Berlin, Frankfurt am Main und Potsdam. Dass die Zahl der teilnehmenden Städte dieses Jahr um mehrere hundert Prozent zugenommen hat, ist vor allem dem Engagement von Steffen Geyer zu verdanken. Steffen Geyer hatte letztes Jahr zwischen dem GMM anfang Mai und der weiter lesen

08.11.2012 von Hans Cousto
blogavatar

Cannabisprohibition: Der Anfang vom Ende

von Hans Cousto

In den USA  fand am 6. November 2012 die 57. Präsidentschaftswahl statt. Gleichzeitig fanden die Wahlen zum US-Kongress, elf Gouverneurswahlen und Wahlen von Parlamenten in zahlreichen Bundesstaaten statt. Zudem wurde in zahlreichen Bundesstaaten über diverse andere Dinge abgestimmt, so in Colorado, Oregon und Washington über die Legalisierung von Cannabis. In Colorado und Washington stimmte eine Mehrheit für, in Oregon gegen die Legalisierung.

In Colorado wird es gemäß Amendment 64 Erwachsenen ab 21 Jahren erlaubt sein, bis zu einer Unze (ca. 28 g) oder sechs Hanfpflanzen zu besitzen, wobei von letzteren bis zu drei erntereif sein dürften. Es wird zudem ein System von staatlich zugelassenem Anbau, Weiterverarbeitung und Qualitätskontrolle geschaffen, sowie staatlich genehmigte Verkaufsstellen. Lokalen Behörden wird es jedoch gestattet sein, derartige Einrichtungen einzuschränken oder zu verbieten. In Colorado stimmten 53.3% für und 46.7% gegen diese Vorlage. Vor… weiter lesen

02.11.2012 von Hans Cousto
blogavatar

USA: Marihuana bald legal?

von Hans Cousto

Wahlen in den USA: Am 6. November 2012 wird in den USA der Präsident gewählt. In den Bundesstaaten Colorado, Washington und Oregon haben die Wähler darüber hinaus die Möglichkeit, Marihuana in ihrem Bundesstaat zu legalisieren. Dies ist unzweifelhaft ein weiterer Meilenstein in diesem Jahr, der schon lange schwelt und die Drogenpolitikreform weiterbringen wird. Die USA sind eine treibende Kraft hinter dem “Krieg gegen die Drogen” und den internationalen Drogenabkommen. Eine Veränderung innerhalb der USA bringt auch eine Veränderung der Außenpolitik, und somit können diese Abstimmungen die globale Debatte um die Drogenpolitik anheizen und die bisherige US-Strategie schwächen.

Zunehmende Akzeptanz der Cannabislegalisierung in den USA: In einer Umfrage des Gallup-Instituts sprachen sich vor sechs Jahren (2006) nur 36% der US-Amerikaner für die Freigabe von Cannabis aus, 60% waren dagegen und 4% wollten sich nicht festlegen. 2011 waren gemäß Gallup 46% für eine Freigabe und im Oktober 2012… weiter lesen

03.05.2012 von Hans Cousto
blogavatar

Am 5. Mai ist Hanftag

von Hans Cousto

Wir schreiben das Jahr 2012 und Cannabis ist noch immer nicht legalisiert – Grund genug einen neuen Hanftag in Berlin stattfinden zu lassen.

Der Global Marihuana March ist seit 1999 weltweit eine Institution. In Berlin heißt der Global Marihuana March seit vier Jahren „Hanftag“. Der vierte Hanftag lockt daher mit dem anti-prohibitionistischen wie anti-apokalyptischen Demonstrationsmotto „davon geht die Welt nicht unter“.

Das Zara Leander Zitat will die Demonstration jedoch nicht (nur) auf die allgemeine Weltuntergangsstimmung 2012 bezogen wissen. Vielmehr spielt der Hanftag auf die irrationalen Ängste mancher Menschen vor einer Cannabislegalisierung an. Vor der kontrollierte Freigabe der Pflanze Hanf zur medizinischen wie zur vergnüglichen und entspannenden Anwendung muss sich niemand fürchten!

Wenn sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Youtube in Sachen Hanf vollkommen unwissenschaftlich outet, die Suchtstoffkommission (CND) der UNO in Wien tagt und dennoch nichts Vernünftiges… weiter lesen

04.02.2012 von Hans Cousto
blogavatar

THC-Gehalt – Joints von damals und heute

von Hans Cousto

Mit der Forderung nach Legalisierung von so genannten Cannabis-Clubs hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012, beschäftigt. Anlass war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196). Bei dieser Anhörung wurde gleich von mehreren Sachverständigen von einem zunehenden THC-Gehalt in Cannabisprodukten berichtet.

Nach Ansicht der Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sei eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen nicht angezeigt. »Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde«, heißt es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Und Dr. Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, führte weiter… weiter lesen

11.09.2011 von Hans Cousto
blogavatar

Marihuana und Vorratsdatenspeicherung

von Hans Cousto

Kognitive Dissonanz ist im Allgemeinen ein Phänomen, das bei Politikern von im Bundestag vertretenen Parteien auftritt. Doch manchmal tritt dieses Phänomen auch bei den Besten der Besten auf. So z.B. am Abend des 10. September 2011 bei Felix von Leitner, bekannt durch seine kritischen Anmerkungen in seinem Blog, der die längste Löschdiskussion in der deutschsprachigen Wikipedia auslöste. Die Mehrheit der Diskutanten hielten Fefes Blog jedoch für relevant und so blieb der Artikel in der Wikipedia.
So schrieb Felix am 10. September 2011 um 18:37:51 CEST folgenden Artikel in seinem Blog (fett dargestellte Hervorhebung dient nur der besseren Orientierung und stammt nicht von Felix):

»Gerade erst bloggte ich, dass “Tipp eines ausländischen Geheimdienstes” Code für “wir wollen lieber nicht sagen, aus welch schattiger Quelle wirweiter lesen

30.08.2010 von Hans Cousto
blogavatar

Facebook blockiert politischen Diskurs

von Hans Cousto

Die Wähler in Kalifornien werden im kommenden November über die Legalisierung von Marihuana abstimmen. Da gemäß diversen Umfragen die Befürworter der Legalisierung die Nase vorne haben, versuchen die Prohibitionisten mit allen Mitteln einer möglichen Legalisierung entgegen zu wirken. Da die ständige Demagogie und die oft arglistig geführte Manipulation von Informationen seitens der Prohibitionisten nicht den gewünschten Effekt bei den Wählern hervorruft, wird jetzt das Instrument der Zensur respektive der Informationsblockade eingesetzt.

Facebook blockiert politische Cannabiswerbung

Facebook ist eine Website zur Bildung und Unterhaltung sozialer Netzwerke, die der Firma Facebook Inc. mit Sitz im kalifornischen Palo Alto gehört. Größte Anteilseigner sind Mark Zuckerberg (24%) und Peter Thiel (7%). Mark Zuckerberg wurde am 14. Mai 1984 in White Plains im US-Bundesstaat New York als Kind jüdischer Eltern geboren. Er selbst bezeichnet sich als Atheist, dennoch ist er Mitglied der jüdischen Bruderschaft Alpha Epsilon Pi, deren Ziel es u.a. ist, ihren Mitgliedern den Weg in Führungspositionen zu ebnen. Peter Thiel wurde 1967 in Frankfurt am Main geboren. Er war Mitbegründer der Firma PayPal und betätigt sich als Hedgefonds Manager. Thiel lebt offen homosexuell, unterstützte dennoch Ron Paul bei dessen Wahlkampf 2008 für die Nominierung zum republikanischen Präsidentschaftskandidaten. Der Firma Facebook Inc. kann man somit nicht eine gewisse Nähe zur Israellobby in den USA und zu den Republikanern absprechen.

Huffingtonpost berichtete am 24. August 2010, dass diverse Onlineanzeigen, die mit Cannabis zu tun haben, von Facebook blockiert werden. Für einen typischen Studenten (der USA) ist jedoch etwas nicht passiert, wenn es nicht auf Facebook erscheint. Dies gibt dem sozialen Netzwerk einen großen Einfluss auf die politischen Debatten, insbesondere wenn sie außerhalb von dem stattfindet, was Facebook als akzeptablen Diskurs empfindet. Eine Petitionsseite gegen die Entscheidung von Facebook wurde bereits installiert.

Befürworter der Cannabislegalisierung, die zur Wahl in Kalifornien im November 2010 steht, wollten eine Onlinekampagne einrichten. Diese sollte zum Überdenken der aktuellen Gesetze anregen, aber damit sind sie bei Facebook gegen eine Wand gelaufen. Facebook akzeptierte zuerst die Anzeige von der Gruppe Just Say Now. Vom 7. August bis 26. August wurde sie 38 millionen Mal angezeigt und sie hat der Gruppe geholfen, mehr als 6.000 Freunde für ihre Facebookseite zu bekommen. Aber dann wurde sie abrupt von Facebook entfernt. … weiter lesen

16.05.2010 von Hans Cousto
blogavatar

Sei high, sei frei, sei Berlin!

von Hans Cousto

Wer in Bayern oder Brandenburg mit 15 Gramm Haschisch oder Gras (Marihuana) erwischt wird, der landet vor Gericht. In Berlin sollen Kiffer wie bisher auch in Zukunft in aller Regel straffrei davonkommen, wenn sie nur eine geringe Menge Cannabiskraut und/oder Cannabisharz auf Tasche haben. Bisher galt eine Grenze von zehn Gramm, bis 15 Gramm war es eine juristische Ermessensentscheidung. Die Hauptstadt plant nun eine neue Verwaltungsvorschrift, nach der das Mitführen von Haschisch und Marihuana bis 15 Gramm nicht bestraft wird. Das sagte gestern Regina Kneiding, Sprecherin von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) zur »B.Z.« und bestätigte damit den Inhalt eines Artikels im »Spiegel«. Berlin bleibt somit für Cannabiskonsumenten attraktiv.

In Berlin gilt derzeit folgende Regelung:

Handelt es sich um Mengen von bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana, ist das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft einzustellen, wenn keine Gefährdung anderer vorliegt. Ist eine Person im Besitz von mehr als zehn Gramm, aber maximal 15 Gramm dieser Stoffe, ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr verpflichtet, das Verfahren einzustellen. Sie hat aber – wenn keine besonderen Umstände dagegensprechen – immer noch die Möglichkeit dazu.

Die Polizei leitet jedoch in allen Fällen ein Ermittlungsverfahren ein. Und es gibt eine Meldung an die Führerscheinstelle. Das kann nicht nur zum Verlust der Fahrerlaubnis führen sondern auch Probleme bereiten, wenn die/der Betreffende irgendwann später den Führerschein beantragt.

Die Staatsanwaltschaft darf das Verfahren – auch bei Mengen bis zu zehn Gramm – nicht einstellen, wenn das öffentliche Interesse die Strafverfolgung gebietet. Das ist dann der Fall, wenn Betäubungsmittel in einer Weise konsumiert werden, die eine Verführungswirkung auf Kinder oder Jugendliche hat respektive wenn der Konsum in der Öffentlichkeit in prahlerischer Weise zur Schau gestellt wird (z.B. auf dem Hanftag oder auf der Hanfparade) oder vor Kindern und Jugendlichen respektive vor oder in von ihnen genutzten Einrichtungen (Schulen, Jugendfreizeitstätten, Spielplätzen) stattfindet.

Gemäß Zusammenstellung der Richtlinien in den einzelnen Bundesländern von »Drug-Infopool« gelten die folgenden Regelungen außerhalb von Berlin:

Baden Württemberg

Eine gewichtsmäßige Festlegung der geringen Menge wird bewusst unterlassen, um den Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden, Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert. Von gelegentlichem Eigenkonsum wird ausgegangen, wenn der Täter im letzten Jahr nicht mit Drogen auffällig geworden ist. Auf Wiederholungstäter ist der Paragraph 31a des BtMG nicht anzuwenden. Öffentliches Interesse wird grundsätzlich aus generalpräventiven Überlegungen heraus angenommen, insbesondere auch beim Konsum im Strafvollzug.
… weiter lesen

12.04.2010 von Hans Cousto
blogavatar

Schweizer Bundesgericht pfeift Zürcher Strafverfolger zurück

von Hans Cousto

Das Schweizer Bundesgericht musste wieder einmal den Zürcher Strafverfolgern erklären, was eine verdeckte Ermittlung ist. Dieses Mal ging es um zwei Drogengeschäfte. In einem Fall hatte der Zürcher Polizeibeamte “SK 151″ sich gegenüber einem Drogenhändler als Henry ausgegeben und in englischer Sprache gesagt, er wolle “Business” mit ihm machen. Zudem habe der Scheinkäufer der Polizei wahrheitswidrig angegeben, er befinde sich in Basel und habe die Telfonnummer von einem Mann namens Vladan erhalten. Weiter habe der Scheinkäufer Vorschläge für bestimmte Treffpunkte abgelehnt und auf anderen beharrt und den Scheinkäufer für eine Terminabsprache erneut angerufen. Als der Drogenlieferant dem scheinbaren Kunden 180 Gramm Kokain für 14.000 Franken (9.300 Euro) verkaufen wollte, realisierte er, dass er auf einen Polizeibeamten (verdeckten Ermittler) hereingefallen war.

Der Drogenhändler wurde angeklagt und vom Beziksgericht Zürich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein und es kam zu einer erneuten Verhandlung, diesmal vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Auch hier wurde der Drogenhändler freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte auch gegen dieses Urteil Beschwerde ein und das Bundesgericht musste über den Fall urteilen. Auch das Bundesgericht sprach den Drogenhändler mit Urteil vom 8. März 2010 frei (6B_837/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Drogenlieferanten nicht verwertet werden.

In einem anderen Fall hatte der Zürcher Fahnder “SK 168″ in einem Musikladen nach “etwas zum Rauchen” gefragt. Am 27. Februar 2007 erschien ein Kunde (der Fahnder “SK 168″) im Musikladen, in dem der Angeschuldigte, ein Verkäufer im besagten Musikladen, anwesend war. Der Kunde erklärte diesem, er wolle etwas zum Rauchen kaufen. Der Angeschuldigte verwies den Kunden an den Geschäftsführer, der sich ebenfalls im Laden befand. Der Geschäftsführer verkaufte dem Kunden wunschgemäß Marihuana zum Preis von 100 Franken (65 Euro). Beim Kunden handelte es sich, was der Verkäufer nicht wusste, um den Fahnder “SK 168″ der Betäubungsmittel-Gruppe der Stadtpolizei Zürich, der zu Ermittlungszwecken den Scheinkauf tätigte, da der Verdacht bestand, dass im betreffenden Musikladen ein Betäubungsmittelhandel betrieben wurde.

Ein Einzelrichter in Strafsachen am Bezirksgericht Zürich verurteilte den angeschuldigten Verkäufer am 5. November 2008 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieser ging in Revision und wurde auch in zweiter Instanz von der II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich am 26. Juni 2009 verurteilt. Die Beschwerde des Verkäufers gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht war erfolgreich. Das Bundesgericht in Lausanne sprach den Angeschuldigten am 8. März 2010 in dieser Angelegenheit frei (6B_743/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Verkäufer nicht verwertet werden.
… weiter lesen