Nirgendwo in Deutschland werden mehr Kinder und Jugendliche nach Alkoholexzessen ins Krankenhaus eingeliefert als in bayerischen Städten. Das geht aus einem Bericht in der aktuellen Ausgabe des Spiegel (Nr. 17/2013, S. 16) hervor. 75% der 16 Städte, in denen mehr als 60 Kinder und Jugendliche je 10.000 Personen aus der betroffenen Altersgruppe im Jahr 2011 wegen akuter Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert werden mussten, liegen im Freistaat Bayern (BY). Rang zwei belegt in dieser Statistik Rheinland-Pfalz (RP) und Rang drei Baden-Würtemberg (BW). In der folgenden Liste sind die Städte respektive Landkreise aufgelistet, in denen am häufigsten Kinder und Jugendliche nach Alkoholexzessen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
(BY) Memmingen: 99
(RP) Pirmasens: 89
(BY) Schweinfurth:83
(BY) Fürth: 82
(BY) Kempten: 79
(BY) Regensburg: 77
(BY) Nürnberg: 76
(BY) Straubing: 76
(BY) Ansbach: 69
(BY) Landshut: 65
(BW) Badn-Baden: 65
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Posts Tagged ‘Prävention’
Markus Berger, geb. 1974, ist freischaffender Drogenforscher, Sachbuchautor und Journalist. Der Berufspsychonaut Markus Berger veröffentlichte Hunderte Fachartikel zur Psychoaktivakunde in Zeitschriften und Magazinen der ganzen Welt. Außerdem ist Berger Mitbegründer der Kongressreihe „Entheovision“ und Autor zahlreicher Bücher zu psychoaktiven Pflanzen und Substanzen. Er schrieb u.a. das „Handbuch für den Drogennotfall“, „Psychoaktive Kakteen“und „Stechapfel- und Engelstrompete“. Unter dem Brand Blazin Tommy Productions entwickelt Markus Berger Videoproduktionen zur Rausch- und Drogenkunde – akzeptanzbasiertes Präventions-TV für ein kulturell und politisch interessiertes Publikum, zum Beispiel die Formate „Drug Education Agency (DEA)“ und „Nachtschatten Television“.
Mit der Drug Education Agency (DEA) präsentieren Markus Berger und sein stetig wachsenes Team ein buntes TV-Format, das zugleich unterhält und aufklärt. Die Education, also die Aufklärung, ist eines der zentralen Themen der DEA. Die DEA ist ein Drogen-Bildungsprogramm respektive eine Akademie für Drogenbildung.

Logo der Drug Education Agency (DEA)
Anfänglich – im Frühlung 2012 – waren die… weiter lesen
Vor vier, fünf Jahren noch waren synthetische Drogen, deren Namen meist aus Buchstaben/Zahlenkombinationen bestanden wie 4-Ho-Met oder JWH-018 einem relativ kleinen Kreis von Menschen bekannt und die Anzahl der Bezugsquellen war überschaubar. Spätestens seit dem Medienhype um Spice, der rasanten Verbreitung von Mephedron vor allem in Großbritannien und dem EU-weiten Verbot letzterer Substanz stehen die Dinge anders.
Es gibt eine große Palette an noch nicht illegalisierten Substanzen und jede Menge Headshops und Online-Händler, die sie vetreiben, vor allem die Anzahl der Cannabinoide ist gestiegen, einfache Verfügbarkeit und Legalität mögen ein Kaufargument sein.
In Österreich hat man nun einen Vorschlag erarbeitet, der Konsumenten schützen und Händler bestrafen soll, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG). “Mit dem neuen Gesetz wollen wir ganze Substanzgruppen und auch ihre gesundheitsgefährdenden Abwandlungen verbieten.”, sagte Gesundheitsminister Alois Stöger. Diese Substanzgruppen sollen nicht im Gesetz, sondern per Verordnung festgelegt werden, was eine schnelle Reaktion auf… weiter lesen
Nürnberg ist mit ziemlich genau einer halben Million Einwohner die zweitgrößte Stadt im Freistaat Bayern. In Nürnberg gibt es nicht nur eine malerische Altstadt, schöne Kirchen und interessante Museen sondern auch eine Drogenberatung namens »Mudra«, die einen sehr guten Ruf weit über die Stadtgrenzen hinaus genießt. Der Schwerpunkt der »Mudra – Alternative Jugend- und Drogenhilfe e.V.« liegt in der Arbeit mit Drogenkonsumenten in Nürnberg. Der Fokus der Arbeit konzentriert sich auf Selbstbestimmung der betreuten Personen und spiegelt sich auch im Namen des Vereins wider: der aus dem Sanskrit stammende Begriff »Mudra« bezeichnet eine nach außen hin sichtbare innere Veränderung.
In Nürnberg sind dieses Jahr bereits 28 sogenannte »Drogentote« registriert worden, das entspricht einer Opferzahl von 5,6 pro 100.000 Einwohner – mehr als in jeder anderen Großstadt in Deutschland. Dies liegt nicht etwa an einer mangelhaften Leistung der Drogenberatung »Mudra«, sondern das liegt an der fundamentalistischen und irrationalen Verweigerungshaltung bayerischer Politiker in der CSU. Der Wunsch der Drogenhilfe »Mudra« nach Drogenkonsumräumen als »bedarfsgerechte, sinnvolle und effektive Ergänzung des Drogenhilfeangebots« wird nicht erfüllt werden können: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsminister Markus Söder (beide CSU) haben sich im November in Nürnberg erneut strikt dagegen ausgesprochen. … weiter lesen
Die Stadt Zürich will einen Pilotversuch für kontrollierten Verkauf von Cannabis starten. Ein Postulat der Grünen aus dem Jahr 2006, das erst am 16. Juni 2010 zur Beratung im Gemeinderat kam, verlangt einen wissenschaftlich begleiteten Versuch: Cannabis soll kontrolliert zum Verkauf kommen, und wer Haschisch und/oder Gras auf sich trägt oder konsumiert, soll von der Polizei nicht angezeigt werden. Gleichzeitig soll die Stadt die Prävention und Aufklärung über Suchtmittel ausbauen. Das Postulat wurde mit 67 Ja-Stimmen zu 49 Stimmen Nein-Stimmen zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.
Postulat (GR-Nr. 2006/346) von Bastien Girod (Grüne) und Matthias Probst (Grüne) vom 30.8.2006: Cannabis, Pilotversuch für kontrollierten Verkauf
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie folgende Maßnahmen umzusetzen sind:
1. In Form eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuches wird in der Stadt Zürich der kontrollierte Verkauf von Cannabis eingeführt.
2. Im Rahmen seiner Präventionsbemühungen erarbeitet der Stadtrat mit den Schulen und den Fachorganisationen eine Strategie zur Aufklärung und Beratung von Jugendlichen. Im Vordergrund steht dabei nicht das gescheiterte Ziel der Abstinenz, sondern die pragmatische Vermittlung der belegbaren Gefahren eines übermäßigen Konsum von Rauschmitteln – welcher Art auch immer – auf das schulische Fortkommen und die Gesundheit.
3. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen.
Begründung:
Das Verbot des Cannabiskonsums ist Ausdruck einer blockierten schweizerischen Drogenpolitik und kriminailisiert tausende von Menschen, statt sie zu vernünftigem Genusskonsum zu leiten. Diese verkehrte Politik kostet viel Geld, welche besser für die Prävention ausgegeben würde. Die Städte sind von dieser fehlgeleiteten Politik besonders betroffen. Die Stadt Zürich stand stets als eine Pionierin für eine fortschrittliche Drogenpolitik ein, deshalb soltte sie sich auch vermehrt für einen vernünftigen Umgang mit dem Cannabiskonsum einsetzen.
Der kontrollierte Verkauf von Cannabis erlaubt einen effektiven Jugendschutz, gezielte Information der Cannabiskonsumentlnnen und eine Qualitätskontrolle. Zudem verhindert der kontrollierte Verkauf die Vermischung von weichen und harten Drogen und der Cannabis-Schwarzmarkt könnte ausgeschaltet werden.
Eine fundierte Aufklärung der Jugendlichen über einen vernünftigen Umgang mit dieser weichen Droge, die sich aber nicht am realitätsfernen Ziel der Abstinenz orientiert, wäre aber von großer Bedeutung.
Der Einsatz für eine offenere Hanfpolitik ist schließlich auch ein Einsatz für die Entkriminalisierung von vielen Zürcherinnen und Zürchern und ihren BesucherInnen und sollte deshalb vom Stadtrat engagiert vorangetrieben werden. … weiter lesen
Die Universität Duisburg-Essen, Lehrstuhl für Medizin-Management, und das Institut für Therapieforschung (IFT) in München haben in einer Studie eine Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland vorgenommen. Zusammengefasst ergibt sich aus den verschiedenen Bereichen eine Gesamtsumme der öffentlichen Ausgaben für illegale Drogen in Höhe von 5,2 bis 6,1 Mrd. Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich tendenziell um eine Unterschätzung der wahren Ausgaben, da in einigen Bereichen keine Informationen vorlagen und für die Berechnungen in anderen Bereichen eher konservative Schätzwerte herangezogen wurden.
Die Drogenpolitik der Bundesregierung basiert auf vier Säulen: 1. Prävention; 2. Behandlung von Suchterkrankungen; 3. Überlebenshilfen (z. B. Drogenkonsumräume, Notfallhilfe) für schwerstabhängige Menschen und 4. Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen. Letztere sollen nach offizieller Aussage dazu beitragen, dass das Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit der Suchtmittel reduziert wird. Die Bundesregierung postuliert: »Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit der Suchtmittel reduziert wird.« Dass dieses Postulat ein Irrtum ist, beweisen vielfältige Daten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA). Danach kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen aktuell, in Deutschland sind es hingegen 7,6% entsprechend einem Bevölkerungsanteil von 460.000 Personen. Hölländische Jugendliche kiffen weniger. Die freie Verfügbarkeit von Gras und Haschisch in hollänischen Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage bei jungen Menschen, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung. Dennoch wird in Deutschland mehr Geld für die Repression ausgegeben als für die anderen drei Säulen der Drogenpolitik insgesamt.
Die Ausgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit illegalisierten Drogen liegen bei 3,4 bis 4,4 Mrd. Euro und machen mit 65% bis 70% den mit Abstand größten Teil der ermittelten Staatsausgaben in Bezug zu illegalen Drogen aus. Die Ausgaben für das Gesundheitswesen (inkl. Drogenberatungstellen und Kampagnen) und die soziale Sicherung haben mit einer Höhe von 1,8 bis 1,9 Mrd. Euro einen Anteil von 30% bis 35% an den Gesamtausgaben in Zusammenhang mit illegalen Drogen. Der Anteil der Ausgaben für die allgemeine öffentliche Verwaltung (vor allem die Ausgaben für Entwicklungshilfe und Zollfahndung) liegt mit 40,2 Mio. Euro bei unter 1% .
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Die Vorratsdatenspeicherung, die mit der Entscheidung vom 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, hatte das Verhalten vieler Menschen massiv beeinflusst. Gemäß einer Umfrage vom 27. bis 28. Mai 2008 der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen (forsa), die im Auftrag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH durchgeführt wurde, würden, wenn sie den Rat einer Eheberatungsstelle, eines Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle benötigten, 46 Prozent der Bundesbürger Kontakt über Telefon, Handy oder per E-Mail aufnehmen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (52 Prozent) hingegen würde dies wegen der Verbindungsdatenspeicherung lieber unterlassen und stattdessen zum Beispiel dort persönlich vorsprechen oder gar auf die Beratung verzichten.
Für die Prävention hatte das fatale Folgen, weil viele Menschen sich nicht mehr trauten, im entscheidenden Moment telefonisch oder per E-Mail Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hilfe bedeutet oft auch Gefahrenabwehr für die betroffenen Personen. Durch diese Tatsache zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Hindernis für die präventive Gefahrenabwehr darstellte. Dieses Hindernis wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorerst einmal aus dem Wege geräumt. Bei der Online-Beratung gilt seit dem 2. März 2010 wieder das Prinzip von Vertraulichkeit und für Drogenberater und Seelsorger ist durch die höchstrichterliche Entscheidung die Rechtssicherheit wieder hergestellt.
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