Posts Tagged ‘Zürich’

19.08.2011 von Hans Cousto
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Krasse Irreführung der Öffentlichkeit

von Hans Cousto

In Zürich fand am 13. August 2011 die Street Parade statt. In den helvetischen Medien wird von einer erschreckenden Zunahme des Kokainkonsums an der Street Parade berichtet. Tatsache ist aber, dass die Messungen in den Abwässern von Zürich zeigten, dass weniger Benzoylecgonin (Abbaustoff des Kokains) im Abwasser der Stadt zu finden war als dies im letzten Jahr der Fall war.

Mit reißerischen Titeln wie “Koks-City: Pro Tag werden in Zürich über 2 Kilo Kokain gesnifft” (Schweizer Fersehen) oder “63.000 Linien Koks während der Street Parade geschnupft” (Tagesanzeiger) wird den Leuten suggeriert, der Kokainkonsum habe massiv zugenommen. In den Berichten kann man lesen, dass während der Street Parade 2011 etwa 6,3 Kg Kokain geschnupft wurden, der Reinheitsgrad des Stoffes jedoch bei durchschnittlich nur 25% sein… weiter lesen

06.07.2010 von Hans Cousto
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Schweizer Städte wollen Haschisch verkaufen

von Hans Cousto

Die Stadt Zürich will einen Pilotversuch für kontrollierten Verkauf von Cannabis starten. Ein Postulat der Grünen aus dem Jahr 2006, das erst am 16. Juni 2010 zur Beratung im Gemeinderat kam, verlangt einen wissenschaftlich begleiteten Versuch: Cannabis soll kontrolliert zum Verkauf kommen, und wer Haschisch und/oder Gras auf sich trägt oder konsumiert, soll von der Polizei nicht angezeigt werden. Gleichzeitig soll die Stadt die Prävention und Aufklärung über Suchtmittel ausbauen. Das Postulat wurde mit 67 Ja-Stimmen zu 49 Stimmen Nein-Stimmen zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.

Postulat (GR-Nr. 2006/346) von Bastien Girod (Grüne) und Matthias Probst (Grüne) vom 30.8.2006: Cannabis, Pilotversuch für kontrollierten Verkauf

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie folgende Maßnahmen umzusetzen sind:

1. In Form eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuches wird in der Stadt Zürich der kontrollierte Verkauf von Cannabis eingeführt.

2. Im Rahmen seiner Präventionsbemühungen erarbeitet der Stadtrat mit den Schulen und den Fachorganisationen eine Strategie zur Aufklärung und Beratung von Jugendlichen. Im Vordergrund steht dabei nicht das gescheiterte Ziel der Abstinenz, sondern die pragmatische Vermittlung der belegbaren Gefahren eines übermäßigen Konsum von Rauschmitteln – welcher Art auch immer – auf das schulische Fortkommen und die Gesundheit.

3. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen.

Begründung:

Das Verbot des Cannabiskonsums ist Ausdruck einer blockierten schweizerischen Drogenpolitik und kriminailisiert tausende von Menschen, statt sie zu vernünftigem Genusskonsum zu leiten. Diese verkehrte Politik kostet viel Geld, welche besser für die Prävention ausgegeben würde. Die Städte sind von dieser fehlgeleiteten Politik besonders betroffen. Die Stadt Zürich stand stets als eine Pionierin für eine fort­schrittliche Drogenpolitik ein, deshalb soltte sie sich auch vermehrt für einen vernünf­tigen Umgang mit dem Cannabiskonsum einsetzen.

Der kontrollierte Verkauf von Cannabis erlaubt einen effektiven Jugendschutz, geziel­te Information der Cannabiskonsumentlnnen und eine Qualitätskontrolle. Zudem ver­hindert der kontrollierte Verkauf die Vermischung von weichen und harten Drogen und der Cannabis-Schwarzmarkt könnte ausgeschaltet werden.

Eine fundierte Aufklärung der Jugendlichen über einen vernünftigen Umgang mit die­ser weichen Droge, die sich aber nicht am realitätsfernen Ziel der Abstinenz orien­tiert, wäre aber von großer Bedeutung.

Der Einsatz für eine offenere Hanfpolitik ist schließlich auch ein Einsatz für die Entkriminalisierung von vielen Zürcherinnen und Zürchern und ihren BesucherInnen und sollte deshalb vom Stadtrat engagiert vorangetrieben werden. … weiter lesen

07.06.2010 von Hans Cousto
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Unterschwellige Manipulation

von Hans Cousto

Die helvetischen Medien wetteifern derzeit um die höchsten Konsumentenzahlen bezüglich Kokain. Eine Studie der Universität Bern versetzte ein paar Journalisten in einen wahren Rauschzustand. So berichtet Christoph Landolt im »Tagesanzeiger« vom 4. Juni 2010 aus Zürich, dass 6,6% der Zürcher im Alter von 16 bis 64 Jahren im Schnitt täglich eine Linie Kokain konsumieren täten. Der Artikel trägt den Titel »Zürcher konsumieren 19.000 Linien Koks«.

Zum Glück ist in dem Artikel eine Graphik der Universität Bern eingefügt, der man entnehmen kann, dass jeweils am Mittwoch in Zürich Rückstände (genauer: Stoffwechselprodukte) im Abwasser von 336 Gramm Kokain zu finden seien und an den Sonntagen jeweils von durchschnittlich 645 Gramm Kokain. Setzt man nun für Montag bis Freitag den Wert vom Mittwoch ein und für Samstag und Sonntag den Wert vom Sonntag, dann kommt man auf einen Wochenverbrauch von etwa 3 kg Kokain pro Woche oder etwa 156 kg pro Jahr in Zürich.

Die Vereinten Nationen gaben im »World Drug Report 2005« (S. 130) auf Basis diverser Schätzungen den durchschnittlichen Verbrauch eines Kokainkonsumenten in Mittel- und Westeuroa mit 35 Gramm Kokain pro Jahr an, wobei diese Angabe sich auf reines Kokain bezieht. 156 kg Kokain reichen somit für knapp 4.500 durchschnittliche Kokser. Das sind etwa 1,7% der Zürcher Bevölkerung im Alter von 16 bis 64 Jahren (270.000 Personen von insgesamt 380.000 Einwohnern). Der so errechnete Anteil ist viermal kleiner als die im Artikel wiedergegebene Zahl von 6,6%. Sicher sind hier alle wiedergegebene Zahlen mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet, doch die Zahl von 6,6% scheint trickreich ausgehend von Kokaingemisch besonders hochgerechnet worden zu sein, weil dies gerade in Zürich derzeit opportun erscheint.
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29.05.2010 von Hans Cousto
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Samstag ist Kokstag

von Hans Cousto

Die in Zürich erscheinende SonntagsZeitung berichtete am 23. Mai 2010, dass sich 4.000 Menschen in der Agglomeration Bern täglich eine Linie Kokain gönnen. Eine neue Abwasser-Analyse lieferte die bisher verlässlichsten Daten. Die Universität Bern hat erstmals in einem Pilotprojekt im Sommer 2009 systematisch den Gehalt von Benzoylecgonin (ein Stoffwechselprodukt von Kokain) im Abwasser von fünf Schweizer Städten untersucht. Erste Hochrechnungen zeigen, dass knapp drei Prozent der 140.000 Berner im Alter zwischen 16 und 64 Jahren täglich eine Linie Kokain (à 100 mg) konsumieren. Bisher wurde die Durchschnittszahl der Konsumenten aufgrund von Umfragen auf rund ein Prozent geschätzt.

Studienautor Christoph Mathieu arbeitete mit dem Gewässer­ und Bodenschutzlabor des Kantons Bern zusammen, das über ein hochempfindliches Analysegerät verfügt, welches selbst Abbauprodukte von Drogen im Bereich von einem Milliardstelgramm pro Liter erkennt. Das konsumierte Kokain wurde mit Modellrechnungen ermittelt, welche Faktoren wie Einzugsgebiet, Volumen der Abwässer und den Stoffwechsel der Konsumenten berücksichtigen. Die Messungen zeigten deutlich, dass an Wochenenden mehr gekokst wird als in der Woche. In der größten Schweizer Stadt lieferte das ­Wochenende der »Street Parade« Anfang August den absoluten Spitzenwert aller Proben: Ein Liter Abwasser enthielt fast 3 Mikrogramm Benzoylecgonin. Das ist doppelt so viel wie an einem normalen Wochenende, wobei anzumerken ist, dass an diesem Wochenende mehr als doppelt so viele Menschen sich in Zürich aufhalten, als die Stadt Einwohner hat. Somit lässt sich aus diesem Befund nicht schließen, dass Raver mehr Kokain Konsumieren als die ständigen Bewohner der Stadt.

In der Stadt und der Agglomeration Luzern werden täglich gut 1.000 Linien Kokain à 100 mg konsumiert. Kokain ist damit in Luzern die Problemdroge Nummer eins, konstatierte die Neue Luzerner Zeitung am 26. Mai 2010 unter dem Titel »1000 Einheiten Kokain pro Tag in Luzern«. Das ist jedoch deutlich weniger als in Basel, Bern, Genf oder Zürich.

In Italien hat das Mario-Negri-Institut für Pharmakologische Forschung in Mailand sich auf solche Untersuchungen spezialisiert. Der Wissenschaftler Ettore Zuccato hat seit 2006 jährlich beispielsweise gezielt nach der Substanz Benzoylecgonin im Abwasser der Stadt gesucht. Von Montag bis Mittwoch werden gemäß dem amtlichen Drogenbericht von Italien (S. 233 ff.) in Mailand (1.300.000 Einwohner) 1 kg Kokain verbraucht, am Donerstag, Freitag und Sonntag etwa 1,2 kg und am Samstag etwa 1,5 kg. Auch in Mailand ist Samstag Kokstag. … weiter lesen

11.05.2010 von Hans Cousto
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Spritzenabgabe hilft nicht nur Drogenabhängigen

von Hans Cousto

Erstmals haben Forschende der Schweizerischen HIV-Kohortenstudie auf molekularer Ebene rekonstruiert, wie sich der AIDS-Erreger HIV in den letzten 30 Jahren in der Schweiz ausgebreitet hat. Die Daten zeigen, dass die 1986 eingeführte Abgabe von sterilen Spritzen an Drogenabhängige auch viele Menschen vor der Krankheit bewahrt hat, die keine Drogen konsumiert haben. Eine Botschaft, die insbesondere auch für Länder wichtig ist, wo die Abgabe von sterilen Spritzen noch nicht eingeführt ist und für Länder wie u.a. Deutschland, wo in Justizvollzugsanstalten Spritzenautomaten wieder entfernt wurden. Spritzenaustauschprogramme schützten also die gesamte Gesellschaft. Dies ist eine international wichtige Botschaft. Denn obwohl Spritzenabgabe-Programme weltweit inzwischen in 77 Ländern vorhanden sind, bleibt sie in vielen Ländern umstritten und wurde etwa in Island, in der Türkei und im Kosovo immer noch nicht eingeführt. Zudem muss hier bedacht werden, dass auch Hepatitis durch unsauberes Spritzbesteck übertragen wird und in Gefängnispopulationen Hepatitis C um ein vielfaches mehr verbreitet ist als im Durchschnitt der Bevölkerung.

Im Widerspruch zu jeder Vernunft durften in Zürich bis September 1986 keine Spritzen an Heroinabhängige abgegeben werden. Im Jahr 1985 drohte der damals noch amtierende Kantonsarzt Gonzague Kistler, unterstützt vom kantonalen Gesundheitsdirektor Peter Wiederkehr, Ärzten und Apothekern mit „patentrechtlichen Maßnahmen bis hin zum Bewilligungsentzug“, falls sie sich nicht an das Verbot der Spritzenabgabe halten würden. Erst im September 1986 änderte der Zürcher Regierungsrat die Heilmittelverordnung und gab den Spritzenverkauf frei.

Schon lange vor dem Aufkommen von AIDS war bekannt, dass durch den Gebrauch von unsterilen und verunreinigten Spritzen tödliche Infektionskrankheiten wie Hepatitis C sehr leicht übertragen werden können, doch erst AIDS hat die Tragweite der Problematik des absurden Verbotes der Spritzenabgabe in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerufen. Noch heute löst die Weigerung des Zürcher Kantonsarztes Mitte der achtziger Jahre, die Spritzen zur AIDS-Prävention freizugeben, Wut und Ärger aus. Seine Argumente gegen die Spritzen waren die Argumente der Drogenprohibition: mit dieser Maßnahme setze man „falsche Zeichen“ und Leute würden durch die Erhältlichkeit von Spritzen zum Drogenkonsum aufgefordert. Diese Argumente wirken, beachtet man die günstige Entwicklung auf die Verbreitung von HIV durch Spritzenaustauschprogramme, zynisch. Glücklicherweise wurde die Politik geändert. … weiter lesen

12.04.2010 von Hans Cousto
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Schweizer Bundesgericht pfeift Zürcher Strafverfolger zurück

von Hans Cousto

Das Schweizer Bundesgericht musste wieder einmal den Zürcher Strafverfolgern erklären, was eine verdeckte Ermittlung ist. Dieses Mal ging es um zwei Drogengeschäfte. In einem Fall hatte der Zürcher Polizeibeamte “SK 151″ sich gegenüber einem Drogenhändler als Henry ausgegeben und in englischer Sprache gesagt, er wolle “Business” mit ihm machen. Zudem habe der Scheinkäufer der Polizei wahrheitswidrig angegeben, er befinde sich in Basel und habe die Telfonnummer von einem Mann namens Vladan erhalten. Weiter habe der Scheinkäufer Vorschläge für bestimmte Treffpunkte abgelehnt und auf anderen beharrt und den Scheinkäufer für eine Terminabsprache erneut angerufen. Als der Drogenlieferant dem scheinbaren Kunden 180 Gramm Kokain für 14.000 Franken (9.300 Euro) verkaufen wollte, realisierte er, dass er auf einen Polizeibeamten (verdeckten Ermittler) hereingefallen war.

Der Drogenhändler wurde angeklagt und vom Beziksgericht Zürich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein und es kam zu einer erneuten Verhandlung, diesmal vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Auch hier wurde der Drogenhändler freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte auch gegen dieses Urteil Beschwerde ein und das Bundesgericht musste über den Fall urteilen. Auch das Bundesgericht sprach den Drogenhändler mit Urteil vom 8. März 2010 frei (6B_837/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Drogenlieferanten nicht verwertet werden.

In einem anderen Fall hatte der Zürcher Fahnder “SK 168″ in einem Musikladen nach “etwas zum Rauchen” gefragt. Am 27. Februar 2007 erschien ein Kunde (der Fahnder “SK 168″) im Musikladen, in dem der Angeschuldigte, ein Verkäufer im besagten Musikladen, anwesend war. Der Kunde erklärte diesem, er wolle etwas zum Rauchen kaufen. Der Angeschuldigte verwies den Kunden an den Geschäftsführer, der sich ebenfalls im Laden befand. Der Geschäftsführer verkaufte dem Kunden wunschgemäß Marihuana zum Preis von 100 Franken (65 Euro). Beim Kunden handelte es sich, was der Verkäufer nicht wusste, um den Fahnder “SK 168″ der Betäubungsmittel-Gruppe der Stadtpolizei Zürich, der zu Ermittlungszwecken den Scheinkauf tätigte, da der Verdacht bestand, dass im betreffenden Musikladen ein Betäubungsmittelhandel betrieben wurde.

Ein Einzelrichter in Strafsachen am Bezirksgericht Zürich verurteilte den angeschuldigten Verkäufer am 5. November 2008 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieser ging in Revision und wurde auch in zweiter Instanz von der II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich am 26. Juni 2009 verurteilt. Die Beschwerde des Verkäufers gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht war erfolgreich. Das Bundesgericht in Lausanne sprach den Angeschuldigten am 8. März 2010 in dieser Angelegenheit frei (6B_743/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Verkäufer nicht verwertet werden.
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08.03.2010 von Hans Cousto
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Schweiz: Ordnungsbußen für Cannabiskonsum

von Hans Cousto

Trotz der aufwendigen und teuren Repression boomt das Hanfrauchen, das im Gegensatz zu Deutschland in der Eidgenossenschaft verboten ist, unter den jungen Schweizerinnen und Schweizern: Jeder Dritte der 16- bis 20-jährigen konsumiert laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) Cannabis-Produkte, acht Prozent sogar täglich.

Die politische Diskussion um die Strafbarkeit des Cannabiskonsums erhält in der Schweiz einen neuen Schub. Nach dem Willen der Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat (Nationalrat = große Kammer des Parlaments = Volkskammer; Ständerat = kleine Kammer des Parlaments = Länderkammer) soll der Cannabiskonsum künftig mit Ordnungsbußen geahndet werden. Ein strafrechtliches Verfahren würde somit wegfallen. Die zuständige nationalrätliche Subkommission entwirft nun einen Erlass.

St. Gallen als Vorbild

Am Anfang stand der Gedanke, dass die Polizeibeamten entlastet werden sollten. Bis vor einigen Jahren musste in St. Gallen, wie in jedem anderen Kanton, jeweils ein aufwendiges Verfahren aufgenommen werden, wenn die Polizei jemanden beim Kiffen oder mit einer Ecstasy-Pille in der Tasche erwischte. Das war für die Beamten mit viel Schreibkram verbunden – wenn sie es nicht vorzogen, der Einfachheit halber auf die andere Seite zu schauen um sich diese Arbeit zu ersparen.

Seit 2003 kennt der Ostschweizer Kanton ein einfacheres Verfahren. In den meisten Fällen kommen Personen, die mit einer geringen Menge illegaler Substanzen erwischt werden, mit einer Ordnungsbuße davon. Der von der Polizei ertappte Kiffer bezahlt den Betrag gegen Quittung an Ort und Stelle. Seine Personalien werden nicht aufgenommen. »Cannabiskonsum ist vom Gesetz her eine Übertretung, wie wenn jemand zu lange parkiert«, erklärt Eugen Rentsch, Leiter der Dienststelle Betäubungsmitteldelikte bei der St. Galler Kantonspolizei. Und aus polizeilicher Sicht sei der Systemwechsel ein Erfolg: »Unsere Arbeit ist einfacher geworden, und die Kosten sind geringer.« Gleichzeitig sei die Zahl verhängter Bußen mit 60 bis 90 pro Monat in etwa gleich geblieben – »obwohl das Kiffen billiger geworden ist und von der Buße niemand etwas erfährt.«
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