Riestern: Monitor bemerkt rot-grüne Grundsicherungsfalle

von Ben Gerten

Wer im Alter sonst keine Rente bekommt, für den lohnt sich das Riestern nicht. Denn bevor ein armer Rentner die Grundsicherung in Anspruch nehmen kann, muss er erstmal seine Riester-Rente, seine Betriebsrente, seine Rürup-Rente und auch jedes private Einkommen anrechnen lassen. Wer beispielsweise 1250 Euro im Monat verdient (Verdi Mindestlohn) bekommt nach derzeitigem Stand aus der gesetzlichen Rente nach 40 Jahren Vollzeitarbeit unter 550 Euro Rente raus.

In letzter Konsequenz bedeutet das, eine 55jährige Aldi-Verkäuferin, die außer ihrer gesetzlichen Rente kein Alterseinkommen erwartet, sollte lieber nicht riestern. Vielmehr sollte sie die übrig gebliebenen Spargroschen nehmen und mit ihren Enkeln auf den Rummel gehen.

Walter Riester wollte damals mit seiner Rentenreform Altersarmut vermeiden. Deshalb kann man schon mit 5 Euro im Monat Riestern. Und wer nur zeitweilig wenig verdient, kann dem Ex-Arbeitsminister für die beste private Altersvorsorge im Land dankbar sein.

Auch wer heute zwanzig ist, hat noch sein ganzes Erwerbsleben Zeit, einen gut bezahlten Job, einen reichen Partner oder einen Lebensweg jenseits des gesetzlichen Rentensystems zu finden. Für all diese Leute ist Riestern die derzeit beste Alternative. Frau Prokop z.B. hätte gesagt, als Lehrerin muss ich unbedingt riestern und  die Pension für die Winterferien aufbessern.

Wer aber sein ganzes Erwerbsleben hindurch wenig verdient, für den ist die heutige Renten-Regelung absurd. Sie schützt die Riester-Groschen von sozial Bedürftigen nur im Erwerbsleben, rechnet das Riester-Einkommen aber in der Rentenzeit auf den Anspruch für ein  Grundeinkommen an und verhindert so eben keine Altersarmut.

Diese Klausel in der staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester/Rürup und Betriebsrente) ist nicht nur absurd, sie ist sozial ungerecht und schafft die falschen Anreize. Denn nur die armen Riester-Sparer sind gekniffen. Wer gut verdient und riestert oder in eine Rürup-Rente einzahlt, hat im Alter ein reales Zusatzeinkommen, wer wenig verdient hat und riestert, hat keins.

Die Sozialpolitiker der rot-grünen Koalition und auch der CDU kennen das Dilemma seit Jahren. Monitor nennt es die Grundsicherungsfalle und macht heute Abend also einen neuen Skandal aus einer alten Geschichte. Wenn´s hilft, die absurde Riester-Klausel zu kippen, ist es recht.


6 Kommentare zu "Riestern: Monitor bemerkt rot-grüne Grundsicherungsfalle"

  1. Das ist aber nicht alles. Denn ab 2005 wird die Rente zunehmend besteuert. Bis zum Rentenjahrgang 2005 werden die Renten zu 50% der Einkommenssteuer unterworfen.

    Ab 2005 kommen jedes Jahr in 2% hinzu, bis 2020. Wer 2020 in Rente geht, muss demnach 80% seiner Rente versteuern. Ab 2020 geht es in 1% Schritten weiter bis dann schliesslich der Rentenjahrgang 2040 100% der Rente mit der Einkommenssteuer versteuern muss.

    Schon bei einen Einkommenssteuersatz ab 31% lohnt sich dann weder Riester, noch Rürup-Rente gegenüber der gewöhnlichen Ansparfonds. Denn dieser wird nur mit 25% (Abschlagssteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5% = insgeasamt mit 30,5% besteuert.

    Guten Abend Herr Koch,

    aber die Menschen, die von Riester nicht profitieren kriegen ihren Ansparplan nie bis zur Rente und zahlen ohnehin weniger 25 Prozent Steuern.

    Ben Gerten

  2. ….und die riesterrente wird während der einzahlungszeit durch zulagen und steuerrückerstattung begünstigt. diese förderquote liegt immer höher als der steuersatz im rentenalter. würde ein durschnittsverdiener dann noch die erhaltene steuerförderung nicht ausgeben, sondern verzinslich anlegen,steigert sich der rechnerrische vorteil weiter.

    stefan busse

  3. Die Riester Rente ist grundsätzlich eine völlig unsinnige ‘Geldanlage’. Allein schon wenn man sich die Gebührenstruktur der Verträge ansieht wird deutlich, dass die staatliche Förderung fast ganz für Gebühren verwendet wird. Mansches Riester-Angebot ist dann ach so berechnet, dass die Garantieauszahlung unter dem Wert der eingezahlten Beiträge liegt. So wird die Riester-Rente zunehmend auch zu einem Angriff auf den gesunden Menschenverstand. Die mickrige Rendite soll dann Altersarmut vermeiden. Das ist ein Witz, denn die Entwicklung des Geldwertes kann man nicht voraussagen. Ein Blick in die jüngste Vergagenheit zeigt dann auch, dass der Euro seit 2002 schon mindestens 40 Prozent an Wert verloren hat. Wahrschenlich geht das so weiter.
    Vielleicht sollten wir alle lieber auf den Rummel gehen, dann haben wir noch etwas von unserem Geld!

  4. Anmerkung zu Ihrer Einlassung vom 10.1.2008:

    1. der von Ihnen beschriebene Besteuerungsmodus betrifft die Basisversorgung (u.a. die Rürup-Rente oder auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
    Diese Renten werden nachgelagert besteuert.

    Bei der Riester-Rente erfolgt eine 100-%ige Versteuerung.

    2. In meinen Vorträgen informiere ich jeweils das Auditorium darüber, für wen Riesterverträge u.a. erste Wahl sind:

    - Gering- (oder Besserverdienenden)
    - kinderreiche Familien
    - evtl. auch Selbständige (mittelbar)

    3. Wenn die Parameter stimmen, sind Riester- und Rüruprenten in die Überlegung eines sinnvollen Aufbaus einer privaten Altersvorsorge zwingend einzubeziehen.

    4. Gerade auch für den gutsituierten Kreis von Rentnern und Pensionären bietet sich die Basisversorgung über Rürup an. Es können mit diesem Produkt ganz passable Nachsteuerrenditen erzielt werden; wenn eben die Parameter stimmen. Hohe Abzugsmöglichkeit heute und relativ niedrige nachgelagerte Besteuerung.

    5. Zu Ihrem Hinweis Abgeltungssteuer folgende Information:

    - Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% von 25 = 1,38(26,38)

    - evtl. Kirchensteuer z.B. 9% für Hessen von 25 = 2,25%,

    Gesamtbelastung 25,00+1,38+2,25 = 28,63%

  5. Anmerkung zu Ihrer Einlassung(Herr Heinrich Koch) vom 10.1.2008 :

    1. der von Ihnen beschriebene Besteuerungsmodus betrifft die Basisversorgung (u.a. die Rürup-Rente oder auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
    Diese Renten werden nachgelagert besteuert.

    Bei der Riester-Rente erfolgt eine 100-%ige Versteuerung.

    2. In meinen Vorträgen informiere ich jeweils das Auditorium darüber, für wen Riesterverträge u.a. erste Wahl sind:

    - Gering- (oder Besserverdienenden)
    - kinderreiche Familien
    - evtl. auch Selbständige (mittelbar)

    3. Wenn die Parameter stimmen, sind Riester- und Rüruprenten in die Überlegung eines sinnvollen Aufbaus einer privaten Altersvorsorge zwingend einzubeziehen.

    4. Gerade auch für den gutsituierten Kreis von Rentnern und Pensionären bietet sich die Basisversorgung über Rürup an. Es können mit diesem Produkt ganz passable Nachsteuerrenditen erzielt werden; wenn eben die Parameter stimmen. Hohe Abzugsmöglichkeit heute und relativ niedrige nachgelagerte Besteuerung.

    5. Zu Ihrem Hinweis Abgeltungssteuer folgende Information:

    - Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% von 25 = 1,38(26,38)

    - evtl. Kirchensteuer z.B. 9% für Hessen von 25 = 2,25%,

    Gesamtbelastung 25,00+1,38+2,25 = 28,63%

  6. Ja, in dieser Grauzone sollte die Regierung unbedingt nachbessern! Wie erwähnt: das ist absurd! Allerdings kann es sich, wie man auf http://www.riestermeister.de (ein Filme-Archiv zum Thema) sehen kann, für andere (vor allem junge) Riesterer richtig lohnen. Auch Wohn-Riester macht für Familien mit Kindern richtig Sinn! Jetzt können wir nur noch hoffen, dass der Staat auch eine Neuregelung für Geringverdiener findet! Es wird allerhöchste Zeit!

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