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02.07.2009 von Ben Gerten
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Ausländer besser geschützt als Inländer

von Ben Gerten

Das Bundesverfassungsgericht macht sich in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon Sorgen um die demokratischen Rechte der Inländer. Bei den ökonomischen Rechten sind es eher die deutschen Juristen, die den deutschen Verbrauchern Rechte vorenthalten.

Das sagt zumindest meine Brüsseler Quelle. Ausländische Kunden von Banken und Versicherungen seien in Deutschland besser geschützt sein als wir Inländer. Verantwortlich dafür ist die banken-hörige deutsche Gesetzgebung. Die Abgeordneten und dien Juristen in den Ministerien hätten aus lauter Unkenntnis die fünf Jahre alte Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz in Europa nicht ordentlich ins deutsche Recht umgesetzt.

Mit der Verordnung könnte man zum Beispiel der Finanzaufsicht im BaFin erlauben, die relevanten Papier für einen Verstoß gegen Verbraucherrechte einzusehen, von jedermann dazu Auskünfte zu verlangen, vor Ort zu ermitteln, den Anbieter dazu verdonnern mit Verstößen aufzuhören und dies notfalls auch mit ein Einstellungsverpflichtungweiter lesen