“Kalle, gib ma taz” – den mittlerweile berühmten Kino-Spot der taz ließ der Springer-Verlag im Dezember 2005 wegen vergleichender Werbung per einstweiliger Verfügung verbieten – und verlor anschließend das durch mehrere Instanzen gehende Gerichtsverfahren. Daraufhin klagte die taz die ihr durch das Ausstrahlungsverbot des aufwendig produzierten Werbefilms entstandenen Kosten ein – und gewann. Die Axel Springer AG wurde entsprechend der Klage jetzt verurteilt, 21.414,90 Euro zzgl. Zinsen an die taz zu zahlen. Zum heutigen Tag beträgt die Zinsschuld 6.734,50 Euro, der Gesamtbetrag also 28.149,40 Euro. Gegen das Urteil kann zwar noch Berufung eingelegt werden – die grundsätzliche Antwort der Gerichte auf das humorlose Verbieten von “Kalle, gib ma taz!” aber scheint schon sicher: “Axel, gib ma Kohle!”

BILD muss Ausfallkosten für satirischen TAZ-Spot(t) bezahlen » Rechtsanwalt Markus Kompa says:
[...] Weil die TAZ ihren legendären “Gib mal TAZ”-Spot wegen einer vom Axel Springer-Verlag zu Unrecht erstrittenen einstweiligen Verfügung nicht verwerten konnte, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. -> Kalle, gib mal Kohle!. [...]
Mai 4th, 2010 at 11:36
Wolf-Dieter says:
Axel zahlt? Geil!
Mai 4th, 2010 at 18:41
Tweets die “Axel, gib ma Kohle!”: erwähnt -- Topsy.com says:
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von kann-ich-klagen erwähnt. kann-ich-klagen sagte: “Axel, gib ma Kohle!”: http://blogs.taz.de/hausblog/2010/05/04/axel_gib_ma_kohle/ [...]
Mai 4th, 2010 at 18:58
M says:
Kann ihn schon, aber immer wieder geil
Könntet ihr glatt ne Mini-Serie draus machen!
Mai 4th, 2010 at 20:21
renk-o says:
Gut, dass Axel un Co. dem Spot der TAZ dadurch soviel ungewollte Werbung bescheren…
Nur ist der Spot sicher “nicht für jeden” so lustig – und das ist gut so!
Also dann: Weiter so!
Mai 5th, 2010 at 11:30