Update: Die Stelle ist inzwischen vergeben – bitte nicht mehr bewerben!
Die Anzeigenabteilung der taz sucht zum Juni 2011 eineN neueN KollegIn
für eine Vollzeitstelle in der Anzeigenabteilung
Das Aufgabengebiet umfasst Anzeigenverwaltung/Disposition sowie Zuarbeit für das Akquiseteam und Datenbankpflege.
Wir wünschen uns eineN KollegIn
- mit Berufserfahrung in einer Anzeigenabteilung und/oder einer kaufmännischen Ausbildung in Verlag oder Werbeagentur,
- die/der selbständig die Arbeit in ihrem/seinem Bereich abwickelt, aber auch gerne im Team mitarbeitet,
- für die/den Service kein Fremdwort ist,
- und die/der mit Stress positiv umgehen kann.
Wir garantieren Unterstützung in einem spannenden, aber durchaus herausfordernden Geschäftsfeld der taz und freuen uns auf Verstärkung.
Die Stelle wird nach hauseigenem Tarif vergütet und ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Da es sich um die Wiederbesetzung einer Altersteilzeitstelle handelt, müssen die gesetzlichen Vorgaben durch die Agentur für Arbeit erfüllt werden.
InteressentInnen bewerben sich bitte ab sofort in der:
Anzeigenabteilung der taz
Rudi-Dutschke-Str. 23
10969 Berlin
Juditha Triumphans says:
Hätte der / die StelleninhaberIn Mitspracherechte bei der Entscheidung hinsichtlich der Annahme unmoralischer Anzeigen wie z.B. Anzeigen der Bild-Zeitung?
April 6th, 2011 at 16:51
Sebastian Heiser says:
@Juditha Triumphans: Oh ja! Die taz ist ein basisdemokratischer Betrieb, in dem jeder Mitarbeiter Mitspracherechte hat. Der Vorstand, der letztlich über alle geschäftlichen Fragen entscheiden kann, wird mehrheitlich von den Mitarbeitern gewählt. Zwischen den Vorstandswahlen gibt es auch regelmäßig Versammlungen, zu denen alle Mitarbeitenden eingeladen sind und deren Entscheidungen befolgt werden.
Derzeit lehnt die taz alle Anzeigen ab, deren Inhalte in Schrift oder Bild sexistisch, rassistisch, militaristisch oder rechtsextrem sind. Dies ist eine Entscheidung, die für alle Mitarbeiter der Anzeigenabteilung gilt. Wenn ein Anzeigenkunde eine solche Anzeige bei uns schalten will und bei einem Mitarbeiter abblitzt, braucht er es also nicht mehr der Reihe nach bei den anderen Mitarbeitern probieren.
Jeder Mitarbeiter der taz hat also Mitspracherechte und Mitentscheidungsrechte – aber niemand hat Alleinentscheidungsrechte.
April 6th, 2011 at 17:23
Juditha Triumphans says:
Das hört sich doch sehr gut.
Viel Glück, ich hoffe, ihr findet den oder die perfekte neue Kollegin!
April 6th, 2011 at 17:40