vonMartin Kaul 24.08.2011

taz Hausblog

Wie tickt die taz? Das Blog aus der und über die taz mit Innenansichten, Kontroversen und aktuellen Entwicklungen.

Mehr über diesen Blog

Also bitte: Nicht nur, dass der Burschenschaftler Rudolf Sch. der taz verbieten wollte, aus seinen Emails zu zitieren, in denen er einen noch rechteren Putsch innerhalb der sowieso schon rechten “Deutschen Burschenschaft” vorantreiben wollte – offenbar redete er vor Gericht auch noch Unfug. Wie wir an dieser Stelle berichteten, hatte Rudolf Sch., ein “Alter Herr” der erzkonservativen “Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia”, versucht, der taz gerichtlich verbieten zu lassen, weiter aus seinem klammheimlichen Mailverkehr zu zitieren. In der mündlichen Verhandlung am 17. August 2011 vor dem Landgericht Braunschweig, in der das Gericht der Argumentation der taz gefolgt ist, hatte Sch. nicht nur vergeblich auf sein angebliches Persönlichkeitsrecht gepocht, sondern auch betont, seine privaten Mails habe er völlig legal über seinen Dienstaccount schreiben dürfen.

Denn bei dem Mailverkehr, mit dem gegen sogenannte “Liberalinskis” im Burschenschaftsdachverband Stunk gemacht werden sollte, gab es ein besonderes Detail: Die Mails von Rudolf Sch., aus denen die taz zitierte, stammten nicht lediglich von dessen privater Mailadresse, sondern von Sch.’s dienstlichem Mailaccount – sie endeten auf “@volkswagen.de”. Wir fragten uns nach der Verhandlung: Kann es denn wirklich sein, dass die Volkswagen AG ihre Adresse für solche Rechtsausleger hergibt? Das wollten wir genauer wissen. Die Folge: Für Rudolf Sch. sind seine politischen Aktivitäten mit der Volkswagen-Adresse nun vorbei. Denn ganz so selbstverständlich wie er selbst fand die Volkswagen AG in Wolfsburg die Mailaktivitäten ihres Mitarbeiters nicht.

Gegenüber der taz hieß es nun allgemein: “Das dienstliche Mailsystem können Mitarbeiter in begrenztem Umfang privat nutzen, wenn Arbeitsinhalte und Arbeitszeiten nicht eingeschränkt werden. Nutzungen, die gegen Zivil- und Strafgesetze sowie gegen betriebliche Regelungen verstoßen, sind strikt untersagt. So ist die Übermittlung von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen oder rassistischen Inhalten untersagt. Ebenso sind keine Privatmails gestattet, mit denen politische Interessen und Inhalte verfolgt werden.”

Was nun aber bedeutet diese allgemeine Aussage im Fall Rudolf Sch.? Auch dazu äußert sich das Unternehmen: So sei dem betreffenden Mitarbeiter – gemeint ist Rudolf Sch. – untersagt worden, “weitere Privat-Mails mit diesen Inhalten über die Dienst-Mailadresse zu senden. Das Unternehmen distanziert sich ganz entschieden von diesen Inhalten.” Was nun genau mit “diesen Inhalten” gemeint ist – also ob das Unternehmen sie für “beleidigend”, “verleumderisch”, “verfassungsfeindlich”, “rassistisch” hielt oder für “Privatmails, mit denen politische Interessen und Inhalte verfolgt werden” -, dazu wollte ein Sprecher auf Nachfrage nichts sagen. Aus Datenschutzgründen seien auch weitere Angaben zur Person nicht möglich. Das begrüßen wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes: Denn nicht alles, was über einen Menschen gewusst wird, muss die ganze Welt erfahren. Im Fall von Rudolf Sch. reicht es zunächst zu wissen, was der Volkswagen-Sprecher schließlich auch noch sagt: “Gehen Sie davon aus, dass auch in diesem Fall konsequente Maßnahmen ergriffen wurden.”

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/hausblog/ende_eines_mailverkehrs/

aktuell auf taz.de

kommentare

  • marxall und thogo: Wenn ich den Blogeintrag richtig verstehe, dann war es doch der Burschenschaftler, der vor Gericht gelogen hat und behauptet hatte, sein Arbeitgeber Volkswagen erlaube die Nutzung die Dienstaccounts für die Verbreitung von extrem rechter Propaganda. Das wäre natürlich ein Skandal und eine interessante Nachricht für die taz. Ich finde es gut, dass die taz hier aber nochmal nachrecherchiert hat, ob es wirklich so ist. Wir bräuchten viel mehr Zeitungen, die Behauptungen nicht ungeprüft übernehmen, sondern erst bei der betroffenen Seite um Stellungnahme bitten, bevor sie irgendetwas behaupten, was sich hinterher als falsch herausstellt. Dabei ist dann offenbar herausgekommen, dass der Arbeitgeber die Nutzung des Dienstaccounts für solche Zwecke gerade nicht erlaubt. Wenn seine Lüge nun negative Konsequenzen für den Burschenschaftler hat, hat er die sich selbst zuzuschreiben. Ich würde zusätzlich es auch gerecht finden, wenn er vom Gericht noch eine zusätzliche Strafe bekommen hat. Gerichte sind für die Urteilsfindung darauf angewiesen, dass die Beteiligten an einem Gerichtsverfahren Angaben machen, die auch zutreffend sind. Wer vor Gericht die Unwahrheit sagt, beschädigt das Funktionieren des Rechtsstaates.

  • Ja, beim Arbeitgeber nachkarten ist wiederlich und hat etwas von der Zersetzungsstrategie des MfS.

    Das macht man einfach nicht, auch nicht bei Unsympathen, da stellt man sich moralisch auf die gleiche Stufe.

Schreibe einen Kommentar zu Martin Goll Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert