“Wer also zugibt, die Realität für seine Leser so zu vereinfachen, der sollte seinen Beruf lieber aufgeben”, rät mir Hausblog-Kommentator Lars. Auch andere Kommentatoren kritisieren, dass ich nicht den offiziell von den Piraten verwendeten Begriff des “fahrscheinlosen” oder “umlagefinanzierten” Nahverkehrs verwende, sondern ihn “kostenlos” nenne.
Ich sehe ja meine Aufgabe und meine besondere Dienstleistung als Journalist gerade darin, alles so weit wie möglich zu vereinfachen, damit es verständlicher wird. Das möchte in an einem Beispiel festmachen: Gestern erschien in der taz ein Artikel von mir, in dem so gut wie nichts stimmt. Überall habe ich die offiziellen Begriffe durch andere ersetzt. Es folgt nun – Satz für Satz – mein Artikel und danach in kursiv erläutere ich, wie es richtigerweise heißen müsste. Im Anschluss gibt es dann auch nochmal den gleichen Artikel einer Version, die frei von Fehlern ist – dafür aber unverständlicher, wie ich finde. Und natürlich interessiert mich Ihre Meinung, liebe Leser: Wie hätten Sie es denn gerne?
Satz für Satz: Mein Artikel – und was daran alles falsch ist
Das Landesverfassungsgericht verhandelt heute über die Drei-Prozent-Hürde für die Bezirksparlamente.
In Berlin heißt dieses Gericht “Verfassungsgerichtshof”. Die Bezirksparlamente nennen sich “Bezirksverordnetenversammlungen”. Statt “Hürde” heißt es korrekt “Sperrklausel”. Und über die heißt es in der Verfassung von Berlin: “Auf Bezirkswahlvorschläge, für die weniger als drei vom Hundert der Stimmen abgegeben werden, entfallen keine Sitze.” Von “Prozent” ist also keine Rede, statt dessen müsste es “Drei-vom-Hundert-Sperrklausel” heißen.
Klägerin ist die Tierschutzpartei, die im Jahr 2011 in Tempelhof-Schöneberg 1,9 Prozent der Stimmen holte.
Der Name der Partei lautet laut § 1 der Satzung “PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ”. Die Kläger heißen bei den Verfassungsgerichten, anders als bei allen anderen Gerichten, “Beschwerdeführer”. Zudem ist es unvollständig, nur die Partei zu nennen, denn als weitere Beschwerdeführerin tritt die Person auf, die auf Platz 1 der Liste kandidierte.
Ohne die Hürde wäre die Partei also mit einer Person ins Parlament eingezogen – stattdessen blieb sie draußen.
Statt “Parlament” müsste es korrekt “Bezirksverordnetenversammlung” heißen.
Mit einer Entscheidung des Gerichts ist heute noch nicht zu rechnen.
Der Satz an sich ist eigentlich ok. Die Aussage kommt allerdings etwas aus dem Nichts, vielleicht könnte man noch die Quelle angeben: Ein Gerichtssprecher.
Die Drei-Prozent-Hürde ist in Artikel 70 der Berliner Landesverfassung festgeschrieben.
Die “Berliner Landesverfassung” heißt genau genommen “Verfassung von Berlin”. Und die Hürde heißt “Drei-vom-hundert-Sperrklausel”.
Die Tierschutzpartei beantragt nun, dass das Verfassungsgericht diesen Teil der Verfassung für verfassungswidrig erklärt.
Die Partei heißt “PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ”. Das Gericht heißt in Berlin immer noch “Verfassungsgerichtshof”.
Juristisch gesehen ist das möglich, wenn ein wichtiger Verfassungsgrundsatz im Widerspruch zu einem weniger wichtigen Paragrafen steht.
Niemals würden Juristen das so flapsig formulieren. Die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff formulierte zum Beispiel einmal, es müsse geprüft werden, ob “auch durch verfassungsänderndes Gesetz nicht antastbare Menschenwürdekern von Grundrechten der Beschwerdeführer verletzt”.
Das Hamburger Landesverfassungsgericht hatte im Januar die dortige Drei-Prozent-Hürde für Bezirkswahlen gekippt.
Das Gericht heißt “Hamburgisches Verfassungsgericht”, die Drei-Prozent-Hürde muss natürlich wieder “Drei-vom-hundert-Sperrklausel” heißen und die “Bezirkswahlen” werden im Bezirksverwaltungsgesetz “Wahl zu den Bezirksversammlungen” genannt.
Es sah darin einen einen Verstoß gegen die Wahlgleichheit, weil die Stimmen der Wähler, die kleine Parteien wählen, unter den Tisch fallen. Auch die Chancengleichheit der Parteien sah das Gericht verletzt.
“Unter den Tisch fallen”? Was ist das denn für eine Formulierung? Im Urteil findet sich die nirgendwo. Stattdessen heißt es dort: “Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt für Verhältniswahlen, dass neben der Zählwertgleichheit die Stimme eines jeden Wahlberechtigten nicht nur grundsätzlich die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss (Erfolgschancengleichheit), sondern dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss (Erfolgswertgleichheit – vgl. BVerfG, Urteil vom 13.2.2008 – 2 BvK 1/07, BVerfGE 120, 82, juris Rn. 97, 99, 105; Urteil vom 9.11.2011 – 2 BvC 4/10 u.a., BVerfGE 129, 300, juris Rn. 78 f.; Urteil vom 25.7.2012 – 2 BvE 9/11 u.a., juris Rn. 58; vgl. auch HVerfG, Urteil vom 6.11.1998 – HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157, juris Rn. 31; Urteil vom 26.11.1998 – HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 96; Urteil vom 27.4.2007 – HVerfG 4/06, LVerfGE 18, 232, juris Rn. 124). Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien folgt für Verhältniswahlen, dass alle Parteien in einem möglichst den Stimmenzahlen angenäherten Verhältnis in dem zu wählenden Organ vertreten sind, dass jeder Partei, jeder Wählergruppe und ihren Wahl-bewerbern grundsätzlich die gleichen Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 13.2.2008 – 2 BvK 1/07, BVerfGE 120, 82, juris Rn. 99, 103; Urteil vom 9.11.2011 – 2 BvC 4/10 u.a., BVerfGE 129, 300, juris Rn. 79, 82). Die zuletzt in ihrer Höhe durch Art. 2 § 1 Nr. 2.2 des Vierten Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 213, 219 f.) in § 1 Abs. 3 Satz 1 BezVWG geänderte Sperrklausel stellt einen Eingriff in die Wahlgleichheit – ebenso wie in die Chancengleichheit der Parteien – dar, auch wenn dieser weniger intensiv ist, als es die zuvor geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel war. Während der Zählwert aller Wählerstimmen von der Sperrklausel unberührt bleibt, werden die auf die Bezirkslisten entfallen-den Wählerstimmen, die für die grundsätzliche Sitzverteilung in der Bezirksversammlung nach § 1 Abs. 1 BezVWG in Verbindung mit § 3 Abs. 4, § 5 Abs. 4 BüWG entscheidend sind, hinsichtlich ihres Erfolgswerts ungleich behandelt, je nachdem, ob die Stimme für eine Partei abgegeben wurde, die mindestens drei Prozent der Stimmen auf sich vereini-gen konnte, oder für eine Partei, die an der Drei-Prozent-Sperrklausel gescheitert ist. Die-jenigen Wählerstimmen, welche für Parteien abgegeben worden sind, die mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten haben, haben unmittelbaren Einfluss auf die Sitzverteilung nach dem Verhältnisausgleich. Dagegen bleiben diejenigen Wählerstimmen, die für Par-teien abgegeben worden sind, die an der Sperrklausel gescheitert sind, ohne Erfolg. Zu-gleich wird durch die Drei-Prozent-Sperrklausel der Anspruch der politischen Parteien auf Chancengleichheit beeinträchtigt, da die Parteien, die an der Sperrklausel scheitern, bei der Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben. Dieser Eingriff in die Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien ist verfas-sungsrechtlich nicht gerechtfertigt.”
Dagegen sah das Hamburger Gericht keinen Hinweis darauf, dass es ohne Drei-Prozent-Hürde zu “relevanten Funktionsbeeinträchtigungen oder gar Funktionsstörungen der Bezirksversammlungen” kommen könnte. Es gebe keine Belege dafür, dass es zu “instabilen Mehrheitsverhältnissen” kommen könnte.
Diese Zitate stammen aus der Pressemitteilung des Gerichts, das den Sachverhalt arg verkürzt wiedergibt. In dem Urteil heißt es stattdessen: “Es sind keine ausreichenden tatsächlichen Grundlagen für die Annahme ersichtlich, dass der Eintritt von zersplitterungsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen ohne Sperrklausel überhaupt wahrscheinlich ist. [...] Insbesondere fehlt es an Erkenntnissen, wie sich die bereits auf nur 3 Prozent abgesenkte Sperrklausel vor dem Hintergrund der im Wahlrecht angelegten Tendenz zum Einzug kleinerer Parteien sowie Einzelbewerber auswirkt. Es liegen auch sonst keine Hinweise vor, die es ermöglichen, die Wahrscheinlichkeit, dass es zu relevanten Funktionsbeeinträchtigungen oder gar Funktionsstörungen der Bezirksversammlungen kommen wird, verlässlich abzuschätzen. Die bisherigen Wahlergebnisse und die Erfahrungen anderer Großstädte, in denen ohne Sperrklausel gewählt wird, lassen eher einen nur moderaten Anstieg der vertretenen politischen Gruppierungen erwarten [...]. So lange es eine Anzahl genügend großer Fraktionen gibt, ist die Gefahr einer zersplitterungsbedingten relevanten Funktionsbeeinträchtigung oder gar Funktionsstörung eher als gering einzuschätzen.”
Das Gericht stellte außerdem fest, Bezirksversammlungen seien “nur Teil der Verwaltung und deshalb weniger als gesetzgeberisch tätige Parlamente auf stabile Mehrheiten angewiesen”.
Auch diese zitierte Formulierung stammt aus der Pressemitteilung des Gerichts, die das Urteil in stark vereinfachender Form wiedergibt. Im Urteil selbst lautet die Stelle wie folgt: “Die nach Art. 4 Abs. 2 HV geschaffenen Bezirke sind ihrer staatsorganisatorischen Einordnung nach keine Gebietskörperschaften, sondern dekonzentrierte Verwaltungseinheiten der unmittelbaren Staatsverwaltung Hamburgs. [...] Bei den Bezirksversammlungen handelt es sich nicht um Volksvertretungen im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Wahlen zu ihnen sind dennoch allgemeinpolitische Wahlen für ein Gremium, das unmittelbare Staatsgewalt ausübt. Mittels der Mitglieder der Bezirksversammlung wirken die jeweiligen ‘Bezirksvölker’ an der Verwaltung mit.”
Das gilt auch für Berlin: Die Bezirke sind keine eigenständigen Gemeinden, wie es sie in Flächenländern gibt.
Das ist unvollständig: Nicht nur in Flächenländern gibt es eigenständige Gemeinden, sondern auch in der Freien Hansestadt Bremen, die aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven besteht. Richtig müsste es also heißen: “Die Bezirke sind keine eigenständigen Gemeinden, wie es sie in Flächenländern und der Freien Hansestadt Bremen gibt.”
Das Land Berlin ist stattdessen Bundesland und Gemeinde zugleich.
Diese Formulierung ist vereinfacht. In der Verfassung von Berlin heißt es Artikel 3 Absatz 2: “Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen nehmen die Aufgaben Berlins als Gemeinde, Gemeindeverband und Land wahr.”
Es hat sich entschieden, Bezirke zu gründen und diesen einige Aufgaben zuzuweisen.
Nicht “es”, also das Land Berlin selbst, hat sich dazu entschieden, sondern der Landesverfassungsgesetzgeber.
Die Bezirke dürfen sich aber zum Beispiel nicht verschulden oder eigene Steuern erheben.
Hier habe ich zwei Beispiel für die fehlenden Kompetenzen der Bezirke angegeben, die ich völlig willkürlich herausgegriffen habe. Korrekter wäre es, es so zu formulieren wie das Hamburger Landesverfassungsgericht: “Es fehlt ihnen an der die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnenden Rechtsfähigkeit und Allzuständigkeit.”
Auch werden die Stadträte der Bezirke nicht von einer Koalition gewählt – stattdessen erhalten alle größeren im Parlament vertretenen Parteien einen oder zwei Stadträte.
Die “Stadträte” heißen gemäß Artikel 74 der Verfassung von Berlin “Bezirksstadträte”. Das Parlament heißt “Bezirksverordnetenversammlung”. Nicht nur die Bezirksstadträte werden auf diese Weise gewählt, sondern auch der Bezirksbürgermeister, also das komplette “Bezirksamt” (nur umgangssprachlich wird mit dieser Bezeichnung das Gebäude beschrieben, die Verfassung von Berlin verwendet diesen Begriff für das Gremium, das aus dem Bezirksbürgermeister und den Bezirksstadträten besteht). Viel wichtiger: Nicht die Parteien wählen das Bezirksamt, sondern die in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen. Eine Fraktion kann sich aus Mitgliedern verschiedener Parteien oder auch aus parteilosen Personen zusammensetzen. Die Fraktionen “erhalten” die Mitglieder des Bezirksamtes in Wirklichkeit auch gar nicht, sondern “wählen” sie. Der Vorgang ist in § 35 des Bezirksverwaltungsgesetzes geregelt: “Das Bezirksamt soll auf Grund der Wahlvorschläge der Fraktionen entsprechend ihrem nach dem Höchstzahlverfahren (d‘ Hondt) berechneten Stärkeverhältnis in der Bezirksverordnetenversammlung gebildet werden. Bei der Wahl des Bezirksbürgermeisters gelten gemeinsame Wahlvorschläge von mehreren Fraktionen als Wahlvorschläge einer Fraktion; diese sind auf die Wahlvorschlagsrechte der an dem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligten Fraktionen anzurechnen. Bei Gleichheit der Höchstzahlen entscheidet das auf der Grundlage der erzielten Wählerstimmen nach dem Höchstzahlverfahren (d‘ Hondt) berechnete Stärkeverhältnis. Ergeben sich danach erneut gleiche Höchstzahlen, so entscheidet das Los.”
Aus all diesen Gründen wäre ein Urteil des Verfassungsgerichts über die Prozentklausel bei den Bezirksverordnetenversammlungen auch nicht direkt auf das Abgeordnetenhaus übertragbar – dort liegt die Hürde nach wie vor bei fünf Prozent.
Die Hürde heißt “Sperrklausel”, das Gericht heißt in Berlin “Verfassungsgerichtshof”, die Bezirksparlamente heißen “Bezirksverordnetenversammlungen”!
Wenn die Tierschutzpartei mit ihrer Klage durchkommt, würde es faktisch immer noch eine Hürde geben, wenn auch eine geringere:
Beim Verfassungsgericht heißt es nicht “Klage”, sondern “Beschwerde”. Die zweite Beschwerdeführerin fehlt erneut, die “Hürde” ist wieder falsch bezeichnet, genau wie die Partei.
Da ein Bezirksparlament immer aus 55 Abgeordneten besteht, bräuchte eine Partei rechnerisch 1,8 Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu bekommen.
Das stimmt in dieser Absolutheit nicht. Ein Beispiel: Wenn 200 Parteien zur Wahl antreten und alle weniger als 1,8 Prozent der Stimmen erhalten, dann reichen auch weniger als 1,8 Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu bekommen. Und das Bezirksparlament heißt “Bezirksverordnetenversammlung”.
Profitieren von der neuen Regelung würden alle Parteien, die zwischen 1,8 und 3 Prozent liegen.
Neben Parteien können auch Wählergemeinschaften antreten, und auch die würden profitieren.
Der richtige Artikel
Der Verfassungsgerichtshof verhandelt heute über die Drei-vom-hundert-Sperrklausel für Bezirksverordnetenversammlungen. Beschwerdeführerinnen sind die “PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ”, die im Jahr 2011 in Tempelhof-Schöneberg 1,9 vom Hundert der Stimmen holte, sowie die auf Platz eins dieser Liste kandidierende Person. Ohne die Sperrklause wäre die Partei also mit einer Person in die Bezirksverordnetenversammlung eingezogen – stattdessen blieb sie draußen. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist heute noch nicht zu rechnen.
Die Drei-vom-hundert-Sperrklausel ist in Artikel 70 der Verfassung von Berlin festgeschrieben. Die “PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ” sowie die auf Platz 1 der Liste kandidierende Person beantragen nun, dass der Verfassungsgerichtshof diesen Teil der Verfassung für verfassungswidrig erklärt. Das ist möglich, wenn ein Teil der Verfassung den nicht antastbaren Menschenwürdekern von Grundrechten der Beschwerdeführer verletzt.
Das Hamburgisches Verfassungsgericht hatte im Januar die dortige Drei-vom-hundert-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen gekippt. Es urteilte, dass aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl für Verhältniswahlen folge, dass neben der Zählwertgleichheit die Stimme eines jeden Wahlberechtigten nicht nur grundsätzlich die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss (Erfolgschancengleichheit), sondern dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss (Erfolgswertgleichheit). Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien folgte für Verhältniswahlen, dass alle Parteien in einem möglichst den Stimmenzahlen angenäherten Verhältnis in dem zu wählenden Organ vertreten sind, dass jeder Partei, jeder Wählergruppe und ihren Wahl-bewerbern grundsätzlich die gleichen Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden. Die zuletzt in ihrer Höhe durch Art. 2 § 1 Nr. 2.2 des Vierten Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 213, 219 f.) in § 1 Abs. 3 Satz 1 BezVWG geänderte Sperrklausel stelle einen Eingriff in die Wahlgleichheit – ebenso wie in die Chancengleichheit der Parteien – dar. Während der Zählwert aller Wählerstimmen von der Sperrklausel unberührt bleibe, würden die auf die Bezirkslisten entfallenden Wählerstimmen, die für die grundsätzliche Sitzverteilung in der Bezirksversammlung nach § 1 Abs. 1 BezVWG in Verbindung mit § 3 Abs. 4, § 5 Abs. 4 BüWG entscheidend seien, hinsichtlich ihres Erfolgswerts ungleich behandelt, je nachdem, ob die Stimme für eine Partei abgegeben wurde, die mindestens drei vom Hundert der Stimmen auf sich vereinigen konnte, oder für eine Partei oder Wählergemeinschaft, die an der Drei-vom-hundert-Sperrklausel gescheitert ist. Dieser Eingriff in die Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien und Wählergemeinschaften sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Gleichzeitig kam das Gericht zu dem Schluss, es seien keine ausreichenden tatsächlichen Grundlagen für die Annahme ersichtlich, dass der Eintritt von zersplitterungsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen ohne Sperrklausel überhaupt wahrscheinlich sei. Insbesondere fehle es an Erkenntnissen, wie sich die bereits auf nur 3 vom Hundert abgesenkte Sperrklausel vor dem Hintergrund der im Wahlrecht angelegten Tendenz zum Einzug kleinerer Parteien, Wählergemeinschaften sowie Einzelbewerber auswirke. Es lägen auch sonst keine Hinweise vor, die es ermöglichen, die Wahrscheinlichkeit, dass es zu relevanten Funktionsbeeinträchtigungen oder gar Funktionsstörungen der Bezirksversammlungen kommen werde, verlässlich abzuschätzen. So lange es eine Anzahl genügend großer Fraktionen gebe, sei die Gefahr einer zersplitterungsbedingten relevanten Funktionsbeeinträchtigung oder gar Funktionsstörung eher als gering einzuschätzen.
Das Gericht stellte außerdem fest, die nach Art. 4 Abs. 2 HV geschaffenen Bezirke seien ihrer staatsorganisatorischen Einordnung nach keine Gebietskörperschaften, sondern dekonzentrierte Verwaltungseinheiten der unmittelbaren Staatsverwaltung Hamburgs. Bei den Bezirksversammlungen handelte es sich nicht um Volksvertretungen im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG.
Das gilt auch für Berlin: Die Bezirke sind keine eigenständigen Gemeinden, wie es sie in Flächenländern und der Freien Hansestadt Bremen gibt. Stattdessen nehmen Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen die Aufgaben Berlins als Gemeinde, Gemeindeverband und Land wahr. Der Verfassungsgesetzgeber hat sich entschieden, Bezirke zu gründen und diesen einige Aufgaben zuzuweisen. Den Bezirken fehlt es dabei an der die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnenden Rechtsfähigkeit und Allzuständigkeit.
Auch wird das Bezirksamt nicht von einer Koalition gewählt. Stattdessen wird das Bezirksamt auf Grund der Wahlvorschläge der Fraktionen entsprechend ihrem nach dem Höchstzahlverfahren (d‘ Hondt) berechneten Stärkeverhältnis in der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Bei der Wahl des Bezirksbürgermeisters gelten gemeinsame Wahlvorschläge von mehreren Fraktionen dabei als Wahlvorschläge einer Fraktion; diese sind auf die Wahlvorschlagsrechte der an dem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligten Fraktionen anzurechnen. Bei Gleichheit der Höchstzahlen entscheidet das auf der Grundlage der erzielten Wählerstimmen nach dem Höchstzahlverfahren (d‘ Hondt) berechnete Stärkeverhältnis. Ergeben sich danach erneut gleiche Höchstzahlen, so entscheidet das Los.
Aus all diesen Gründen wäre ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes über die Vom-hundert-Klausel bei den Bezirksparlamenten auch nicht direkt auf das Abgeordnetenhaus übertragbar – dort liegt die Sperrklausel nach wie vor bei fünf vom Hundert. Wenn die “PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ” sowie die Person, die bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung für diese Partei auf Platz eins der Bezirksliste in Tempelhof-Schöneberg kandidierte, mit ihrer Beschwerde Erfolg haben, würde es faktisch immer noch eine Sperrklausel geben, wenn auch eine geringere: Da ein Bezirksverordnetenversammlung immer aus 55 Abgeordneten besteht, bräuchte eine Partei rechnerisch 1,8 vom Hundert der Stimmen, um einen Sitz zu bekommen. In Einzelfällen ist auch schon mit einer geringeren Stimmzahl ein Einzug in die Bezirksverordnetenversammlung möglich. Profitieren von der neuen Regelung würden alle Parteien und Wählergemeinschaften, die zwischen 1,8 und 3 vom Hundert liegen.
Im Mund rumgedreht: Fahrscheinlos oder kostenlos? at taz Hausblog says:
[...] Update 15. Februar: Warum ich in meinen Texten so häufig nicht die offiziellen Begriffe verwende und wie ein Artikel aussehen würde, in dem kein solcher Fehler wäre, steht in einem neuen Blogbeitrag. [...]
Februar 15th, 2013 at 14:36
jemand says:
“1,9 vom Hundert der Stimmen”
DAS ist nun aber auch nicht korrekt…
Februar 15th, 2013 at 14:44
Sebastian Heiser says:
Stimmt, das ist etwas unpräzise: Noch richtiger wäre natürlich “1,9 vom Hundert der abgegebenen, gültigen Stimmen”…
Februar 15th, 2013 at 15:06
Benedikt says:
Ein echter Heiser! sehr schön…
Februar 15th, 2013 at 16:44
Johannes says:
Also für meinen Geschmack ist das fies. Bis man alles durchgelesen hat, ist die Lust am bösartigen Kommentieren dahin. Fazit: Schwer verdaulich!
Februar 15th, 2013 at 16:59
Gregor Keuschnig says:
“Verfassungsgerichtshof” bzw. “Verfassungsgericht” kann man sehr wohl schreiben (zur Not in Klammern). Andere Details, die dann gar juristische Spitzfindigkeiten sein würden, kann man vereinfachen. Der Name der Partei ist m. E: mit “Tierschutzpartei” korrekt angegeben (die URL lautet so – und man wirbt auch damit).
Der Artikel war meiner Einschätzung nach nicht falsch. Mancher Vereinfachungen hätte es nicht bedurft; der Leser kann auch ein bisschen gefordert werden.
Februar 15th, 2013 at 17:08
ClaudiaBerlin says:
Nichts gegen Vereinfachungen, die lediglich Bürokratendeutsch verständlich machen.
Allerdings sollte man GENAU sein, wenn ansonsten ein Inhalt verfälscht wird. Und das ist der Fall, wenn man behauptet, die Piraten wollte einen “kostenlosen” ÖPNV.
Soviel ich weiß, stimmt das nicht, sie wollen eine Abgabe pro Bürger einführen, über die der ÖPNV dann bezahlt wird. Also pro Kopf und Jahr, nicht pro Person und Fahrt.
Das unter den Tisch fallen zu lassen, ist dann tatsächlich eine Verfälschung.
Februar 15th, 2013 at 17:13
Sebastian Heiser says:
Claudia Berlin: Es gibt noch kein fertiges Konzept der Piraten. Ein erster Entwurf (XLS-Datei) der Arbeitsgruppe “ÖPNV Ökosoziales Projekt Berlin” sieht vor, dass die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Citytax um 750 Millionen Euro im Jahr erhöht werden sollen, um den kostenlosen Nahverkehr zu finanzieren.
Stein des Anstoßes war meine Verwendung des Begriffes “kostenlos” in einem von zwei Texten, die gemeinsam auf der ersten Seite des Lokalteils Berlin erschienen. Der erste Text war eine dapd-Tickermeldung, in der der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner forderte, den kostenlosen Nahverkehr für Touristen über die Erlöse aus der Citytax zu finanzieren. Der zweite Text war ein Kommentar von mir zu diesem Thema. Darin findet sich der umstrittene Satz: “Gerwald Claus-Brunner hat gefordert, den Nahverkehr schrittweise kostenlos zu machen.”
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/01/04/a0117
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/01/04/a0116
Es ging in diesen Texten als genau darum, wie welche Steuer erhöht werden soll, um damit den kostenlosen Nahverkehr für welche Gruppe zu erhöhen. Eine “Verfälschung” kann ich nicht erkennen.
Februar 15th, 2013 at 17:44
Pedro says:
“Berlin ist das einzige Bundesland, in dem dieses Gericht ‘Verfassungsgerichtshof’ heißt.”
Siehe auch:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof,
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen,
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz,
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes,
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen,
Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Februar 16th, 2013 at 00:28
Früher says:
An Pedro: Das war dann wohl eine miefige Quelle, die der Journalist verwendete. Verfassungsgerichtshof war mir bis vor Kurzem unbekannt. Meiner Laien-Interpretation nach macht das Wort heute nicht mehr viel Sinn. Höfe verbindet man doch mit Gutshöfen, Schlachthöfen (mmh Pferdchen) oder Herrschaftshäusern. Stirb aus, Wort!
Februar 16th, 2013 at 10:24
Sebastian Heiser says:
Pedro: Danke für den Hinweis! Ich habe das offenbar mit dem “Kammergericht” verwechselt – das heißt nun wirklich in allen anderen Bundesländern “Oberlandesgericht”. Ich habe jetzt meine ursprüngliche Behauptung, nur in Berlin heiße das Verfassungsgericht “Verfassungsgerichtshof”, aus dem Artikel entfernt.
Früher: Die “miefige Quelle” war mein Gedächtnis…
Februar 16th, 2013 at 13:20
Christian says:
Der Artikel ist natürlich nicht so einfach zu lesen, dennoch ist er genauer und erfordert einen eingeschalteten Kopf.
Auch kann man sich bei Parteinamen auf die URL berufen, die nun anders heißt. Desweiteren finde ich den Artikel so deutlich besser.
Februar 16th, 2013 at 13:53
Christian says:
Der Lesbarkeitsindex ist zwischen dem veröffentlichtem Artikel und dem korrigierten nur von 40 auf 33 gefallen.
Somit entsprechen beide Versionen denen einer durchschnittlichen Zeitung und kann von jedem mit einem Realschulabschluss verstanden werden.
Februar 16th, 2013 at 13:56
Christian says:
Der “richtige” Artikel ist um Längen besser.
Februar 16th, 2013 at 13:58
jh says:
jetzt vielleicht noch die ganzen erklärungen einfach hinter hyperlinks ablegen und willkommen im internet!
scherz beiseite und mal ab von der kostenlos-brunner-trollerei: kann es sein, dass leser, die hauptsächlich an nicht-lineare texte gewöhnt sind (“digital natives”), inzwischen nicht mehr (bzw. schlechter) mit der “verkürztheit” (erfordert zwischen-den- zeilen-lesen etc.) linearer texte zurecht kommen (wollen)?
Februar 16th, 2013 at 14:02
some_human says:
Ich bin für die anspruchsvollere und korrekte Variante. Anwärmen und Vorkauen ist für Babys. Zudem kann damit der Verfasser / das Medium jedem Vorwurf entgehen, denn da fielen mir so einige schwerwiegendere als bloße Vereinfachung ein.
Februar 16th, 2013 at 14:07
Sebastian Heiser says:
jh: Und was ist mit der gedruckten Ausgabe?
Ich bitte außerdem noch zu berücksichtigen, dass der “richtige” Artikel 2,5-mal so lang ist wie der “verständliche”. Bei gegebenem Platz in einer gedruckten Ausgabe heißt das: Wir könnten über viel weniger Themen berichten.
Februar 16th, 2013 at 14:08
Christian says:
@Sebastian Heiser
Dann trennt doch endlich Druck von Internet. Im Internet herrscht kein Platzmangel, auch muss nicht auf den Zeilenumbruch so geachtet werden wie in einer Printausgabe.
2,5 mal so lang ist im Internet also kein Problem.
In der Printausgabe ist dann ein QR ggf. sinnvoll mit einem Verweis auf die ausführlichere Onlineausgabe. Dabei können auch noch gesprochene Kommentare verlinkt werden – z.b. bei Interviews -oder Podcasts.
Online- und Printjournalismus haben nur wenig gemein. Eine Weiterentwicklung ist notwendig.
Februar 16th, 2013 at 14:20
jh says:
@sebastian heiser: ich wollte den gedanken nur mal in den raum werfen. für druck kann ich da keine lösung anbieten, ich befürworte so eine art doppelt-und-dreifach-text nicht einmal. im gegenteil: diese art von kommunikation führt m.E. zu technokratischen klugscheissereiattacken, löst selten kommunikationsprobleme und wird meist von leuten befürwortet, die keine ahnung haben, wie sprache funktioniert. nichts gegen informationsanreicherung, aber sprachliche korinthenkackerei hilft inhaltlich selten weiter.
Februar 16th, 2013 at 14:23
Lars says:
Schöne Idee
Am Ende sind es beide Artikel Wert, geschrieben zu werden – und vermutlich auch, gelesen zu werden.
Morgens zum Frühstück präferiere ich den einfachen, bei einer Recherche als Quelle den präzisen
Das nimmt mir natürlich jetzt die Möglichkeit, um des meckerns Willen an einem der beiden herumzumeckern
(ein anderer Lars)
Februar 16th, 2013 at 14:28
Jess says:
Ich bin darüber gestolpert, dass du aus der “Bezirksverordnetenversammlung” irgendwas mit “Parlament” gemacht hast. Denn als wählende Berlinerin ist mir der erste Begriff durchaus vertraut, der zweite sorgte dafür, dass ich abschaltete, weil ich damit nichts anfangen konnte.
Ich fand den ausführlichen Artikel spannender! Denn er zeigt nicht nur, warum die Beschwerde für die Tierschutzpartei in dem Fall relevant ist, sondern auch, welche Denkweisen dahinter stehen, wenn über Demokratie und Handlungsfähigkeit in Städten entschieden wird.
Februar 16th, 2013 at 14:39
leser says:
Kein Wunder, dass Piraten möglichst verquaste und unverständliche Texte lesen wollen. So machen sie ja auch Politik.
Alle anderen lesen gerne so, dass sie es verstehen.
Februar 16th, 2013 at 16:09
Megestos says:
Interessanter Artikel. Praktisch alle “fehler”, die hier “korrigiert” werden, sind nicht wirklich Fehler, sondern eben Vereinfachungen, aber das war wohl auch der Punkt des Autors.
Man kann jedes Thema auf einer, fünf, zwanzig, oder hundert Seiten bearbeiten, und jede diese Bearbeitung kann richtig sein, nur eben mit unterschiedlichem Detailreichtum, unterschiedlicher Tiefe und Komplexität. Wenn man sich z.B. die Geschichtswissenschaft ansieht, funktioniert es da auch so: eine historisches Problem kann kurz erwähnt werden, überblicksmäßig dargestellt, in einem Kapitel behandelt, oder in einer Dissertation ausführlich untersucht werden, und das sind (idealerweise) jeweils gründliche und korrekte Argumentationen, nur eben mit unterschiedlichem “Zoom”. Journalisten verkürzen Themen eben auf ein paar Seiten, entsprechend werden viele Details und Unschärfen weggelassen.
Wichtig finde ich es nur, daraus nicht abzuleiten, dass Korrektheit total subjektiv und völlig unerreichbar sei – es ist eine Sache, die Bezirksverordnetenversammlung “Bezirksparlament” zu nennen, aber es gibt eine ziemlich klare Grenze zwischen umgangssprachlichen oder vereinfachenden Formulierungen und irreführenden, falschen Formulierungen.
Februar 16th, 2013 at 18:56
Klischeepunk says:
Ganz ehrlich? Den 2ten Artikel find ich um längen Informativer – bzw. den “richtigen”. Was ich mir tatsächlich wünschen würde, wäre eine Mischform aus beiden. Den eigentlichen Artikel einfach etwas präziser (Am besten am Ende oder Eingangs mit Verweis auf das Aktenzeichen) und mit korrekten Begrifflichkeiten (diese dürfen gerne vereinfacht werden, solange sie das gleiche Aussagen). Es würde zur Folge haben, dass Dinge klarer sind, bei denen man bei Recherche feststellt bzw. sich fragt “weiss der Mensch eigentlich was er schreibt?” und es liefert die Stichwörter die man braucht um sich näher damit zu befassen. – Das mag nicht bei jedem Artikel der Fall sein, das ich Stunden investiere ihn zu verfolgen, ihm nachzugehen, etc. Aber immer wieder ist das einfach der Fall und da drängt sich bei der Ausgangsform tatsächlich immer wieder die Frage auf “okay, Begrifflichkeit stimmt nicht, weiss er es nicht besser oder ist es Absicht?”.
Misch beides etwas intensiver durch und gut ist. Damit ist der Artikel immer noch “ohne Aufwand” verständlich, gleichzeitig büsst er nicht bzw. weniger an Präzision ein.
Dazu kommt natürlich die Frage: Wird ein Sinn/Inhalt geändert oder eine Beschreibung? Fahrscheinlos und Kostenlos stellt 2 Realitäten nebeneinander, um auf die Ausgangsfrage zu kommen. Kostenlos weckt die Frage “Sind die bescheuert? Zahlen muss man doch, das geht doch nicht?” Fahrscheinlos weckt eher die Frage “Was genau ist damit gemeint? Wieso brauch ich keinen Fahrschein mehr?” etc.
Dadurch wird ein anderer Kontext hergestellt.
Februar 17th, 2013 at 01:11
bernardinho says:
Liebe Güte, so kann man auch seine Zeit verbringen. Bin ganz unverhofft und zufällig hier gelandet und fühle mich unangenehm an gewisse Berliner Kneipenstunden erinnert, wo diese und jener, dies und das… Wie sagen die Portugiesen? Das Leben ist kurz, doch der Tag lang.
Februar 17th, 2013 at 01:22
Manfred says:
Albert Einstein soll mal gesagt haben, “alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden, aber nicht einfacher.” Wenn also die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ gemäß ihrem Wahlkürzel und der Domain ihres Internetauftritts Tierschutzpartei genannt wird, ist das kein Problem.
Wenn die Bezirksverordnetenversammlung Parlament genannt wird, ist das kein Problem, denn sie ist ein Parlament, und es geht um die Zugangshürde zu diesem Parlamant im Vergleich zu den (abgeschafften) Zugangshürden zu anderen Parlamenten (wie immer diese genannte werden).
Wenn die sprichwörtlich bekannte Dreiprozenthürde (“Drei-Prozent-Hürde” wäre laut DUDEN sowieso falsch!) eine Sperrklausel ist, die in der Verfassung von Berlin wie folgt definiert ist: “Auf Bezirkswahlvorschläge, für die weniger als drei vom Hundert der Stimmen abgegeben werden, entfallen keine Sitze” und eigentlich eine Drei-vom-Hundert-aller-abgegebenen-und-gültigen-Stimmen-Sperrklausel ist, dann ist zwar nichtsdestotrotz die einmalige Erwähnung der Definition zwecks Auffindens in der Verfassung angesagt, aber die Benennung als Dreiprozenthürde ist vollkommen okay!
Konzepte des fahrscheinlosen ÖPNVs als “kostenlosen ÖPNV” zu bezeichnen, ist insofern zu vereinfachend, als es volkswirtschaftliche Konzepte sind und deren Kosten gerade nicht verschleiert, sondern beworben werden sollen. Die Vereinfachung “kostenslose Busfahrten” wäre hingegen einwandfrei!
Die Medienkritik ist jedoch nur zu berechtigt! Was uns der sog. Qualitätsjournalismus jeden Tag in die pulpbögen hinrotzt, ist nicht mehr feierlich!
Februar 17th, 2013 at 16:22
Manuel says:
Ich habe das Ganze nicht mitverfolgt. Sollte es tatsächlich nur um das Wort kostenlos gegangen sein ist das schon Erbsenzählerei. Denn wenn der Staat / das Land / die Kommune etwas kostenlos anbietet muss es natürlich über Steuern, Umlagen o.ä. finanziert werden… Allerdings ist es natürlich interessant, wie das kostenlos angebotene Etwas finanziert werden soll.
Grundsätzlich finde ich jedoch man sollte dort vereinfachen, wo es den Inhalt nicht verändert, überall anders sorgfältig abwägen und im Zweifel “das Original” verwenden.
Wenn diese Partei allgemein unter Tierschutzpartei bekannt ist (referenziert wird) kann man das m.M.n. ruhig schreiben. Prozent ist das Gleiche wie 1 vom Hundert ist, kann also bedenkenlos verwendet werden. Wer an solchen Sachen herummeckert will nicht konstruktiv kritisieren.
Bei Pressemitteilungen muss man m.M.n. hingegen aufpassen. Dort ist das Interesse an Korrektheit nicht all zu hoch und oft wird versucht möglichst schonende oder populäre Formulierungen zu verwenden.
Februar 17th, 2013 at 16:37
Atari-Frosch says:
Ich sach ma … vereinfachen ist OK, aber das darf keine Verfälschung begründen. 3 % statt Drei-vom-Hundert ist keine Verfälschung, sondern eine Vereinfachung. Die Parlamentsnamen darf man ruhig ausschreiben, da sind korrekte Begriffe angebracht.
Urteilstexte von hohen Gerichten sind im allgemeinen, allein schon wegen der vielen eingestreuten Paragrafen und/oder Hinweise auf andere Entscheidungen, ohne Kürzungen und Vereinfachungen gar nicht lesbar; dieser Hint geht allerdings auch an Juristen, sich mal eine allgemein verständlichere Sprache zuzulegen.
ABER: “fahrscheinlos” vs. “kostenlos” ist keine Vereinfachung, sondern ganz klar eine Verfälschung! Und das geht gar nicht.
Meint
Frosch
Februar 17th, 2013 at 20:26
Mannvielernamen says:
Vereinfachung ist gut, richtig und notwendig. Immerhin möchte ich morgens noch in Ruhe frügstücken können und nicht mindestens 5 VWL Lehrbücher brauchen müssen um meine Zeitung zu verstehen. Um das Problem des kostenlos zu verstehen, sollte man zumindest schon mal vom Kostenbegriff gehört haben. Ohne überheblich sein zu wollen. Ich glaube das haben 50% aller Leser/innen der Taz nicht. Gut so, sind ja auch keine Volkswirte.
Liebe Piraten, lernt von der Taz, macht adressatengerechte Politik und vergrätzt euch nicht auch noch die letzten gewogenen Journalisten.
Februar 18th, 2013 at 07:44
Klaus says:
Noch besser wäre es, gutes und richtiges Deutsch zu schreiben (Sinn “macht” nichts), anstatt sich an Kleinigkeiten der Wortwahl hochzuziehen: “kostenlos” etc. (jeder weiß, was gemeint ist und sogar die belanglose Piratenpartei weiß noch nicht genau, wie sie’s nennen soll, was aber keinen außer sie selbst interessiert).
Das Ganze müffelt ein wenig nach p.c.-Zensur: Jetzt wird die Schere bereits bei sich selbst angesetzt. Ja, so sind sie, die taz-Hinschreiber
Februar 18th, 2013 at 09:08
Leser (irgendeiner) says:
Also die Variante mit Sperrklausel fand ich verständlicher.
Februar 18th, 2013 at 09:26
Arno Nym says:
Vom Hundert = per cento = Prozent
Februar 18th, 2013 at 09:28
Alexander says:
Als jemand der mit dem Thema nicht vertraut ist und auch als Nichtjurist, finde ich den 2. Artikel wesentlich verständlicher und interessanter. Würde der Autor jetzt noch etwas an der Sprache feilen, und die eine oder andere erbsenzählerwürdige Genauigkeit (zB. Nennung von Paragraphen bis zum letzten Absatz) weglassen, oder noch besser: in eine Infobox auslagern, dann wäre das ein toller Artikel.
Ich habe das Gefühl, hier herrscht noch Offline-Denken. Das könnte doch genau die Stärke des Online-Journalismus sein: korrekt, detailgenau und detailreich berichten, Hintergründe dazuverlinken oder in Infoboxen bereitstellen. Alles andere ist nur der Versuch leicht verdauliche Infotainmenthäppchen für ausreichende Klickraten zu generieren, aber verdient nicht den Namen Journalismus.
Februar 18th, 2013 at 10:05
Baru says:
https://www.piratenpartei-stuttgart.de/home/gegen-den-feinstaub-kostenloser-nahverkehr-fuer-stuttgart-gefordert/
Bzgl “kostenloser Nahverkehr” sind sich die Piraten wohl selbst nicht ganz einig.
Februar 18th, 2013 at 10:12
Oliver says:
Die frage ist ja nicht ob man verinfacht sondern wie. Wen wessentliche Aspekte einfach wegfallen hat man woll die falschen Begriffe gewählt.
Ein Gesetz das man reformieren möchte soll dann auf einmal abgeschaft werden und die Beendigung eines freiwilligen Vezichts auf 30% des Gehalts wird zur Forderung nach 30% mehr Gehalt (was schon rein Rechnerich nicht stimmt).
Oft habe ich ausserdem das Gefühl das Reporter lieber die bereits gekürzten Fassungen der Kollegen nutzen, und neu zusammenstückeln stat den Sachverhaöt selbst zu verstehen und sinnvoll zu kürzen.
Wer mehre schichten vorgekauter Informationen aufeinanderhäuft bekommt in kurzer Zeit eine interesannte Geschichte, mit der Realität hat das aber nicht mehr zu tun.
Februar 18th, 2013 at 10:26
J.N.Kirschbaum says:
Also der richtige Text war für mich verständlich, wenn ich mich auch mehr konzentrieren musste. Natürlich gibt es zulässige Vereinfachungen, statt 3% kann Mann auch 3 v.H. schreiben. Aber es gibt Begriffe, vor allem wenn sie von der Quelle stammen, die man als Journalist übernehmen sollte. Man kann sie ja anschließend erklären und sich dann darauf beziehen. Der Begriff “Verfassungsgerichtshof” sollte am Anfang genannt werden (ist auch selbsterklärend), anschließend reicht “das Gericht”. Ich würde überlegen am Anfang den vollständigen Namen der Partei zu nennen, anschließend die offenbar auch von der Partei akzeptierte Abkürzung “Tierschutzpartei” verwenden. “Sperrklausel” ist auch selbsterklärend. Ob man dieses Konstrukt “Art. 2 § 1 Nr. 2.2 des Vierten Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 213, 219 f.) in § 1 Abs. 3 Satz 1 BezVWG” so nennen muss, bezweifle ich, hier wäre eine Vereinfachung statthaft.
Man sollte als Journalist immer bedenken, dass die Veränderung von Begriffen, die derjenige, über den berichtet wird, ja nicht umsonst gewählt hat, die Konnotation ändern kann und somit eine andere Wertung erfährt. Wenn Sie einen Kommentar schreiben, ist das kein Problem, wenn Sie berichten, müssen Sie sich bei Vereinfachungen sicher sein, das Wertung gleichbleibt. (Zumindest erwarte ich als Leser das von der taz. Wenn ich möglichst kurze Texte auf geringstem Raum lesen wollte, würde ich eine andere Zeitung abonnieren…)
Ich möchte auch noch etwas Inhaltliches ergänzen, bzw. fragen: Sind die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin so etwas ähnliches wie die Bezirksvertretungen in nordrhein-westfälischen Gemeinden? Das sind nämlich auch gewählte “Stadtteilparlamente” mit Bürgermeister und (kleinem) eigenem Budget, über dass sie verfügen können.
(Wieso nimmt das Formular mein Captcha und veröffentlicht den Text nicht? Zum Glück konnte ich ihn über “zurück” und Strg+C retten)
Februar 18th, 2013 at 10:40
genau says:
Der Autor hat mich überzeugt. Das Bildblog kann geschlossen werden.
Februar 18th, 2013 at 10:44
Michael K says:
Dieser Artikel ist künstliche Krümelei. Natürlich sollte man als Journalist Dinge möglichst einfach darstellen – einfach, aber unverfälscht. Wenn Sie das Gefühl haben, nur zwischen “kompliziert” und “falsch” wählen zu können, dann verstehen Sie Ihre Aufgabe nicht. Diese Zeilen hier hätten Sie sich sparen können, ganz ehrlich.
Februar 18th, 2013 at 10:50
Horst says:
Ich finde es bis zu einem gewissen Grad völlig Richtig Texte zu vereinfachen. Jedoch wurde hier wurde ein extrem Beispiel konstruiert. Ich denke des Pudels kern der ursprünglichen Kritik das man “kostenlos” und nicht die offizielle Formulierung verwendet wurde ist der mitschwingende Subtext, die Implikatur. Letztlich finde ich das beides “falsch” ist. Ich würde mir hier Innovation wünschen. z.B. die Möglichkeit durch User Wörter zu markieren und mit entsprechenden Seiten zu verlinken oder direkt zu Kommentieren (natürlich nach redaktioneller Kontrolle). Und auch in der Darstellung dann keinen echten Hyperlink sondern etwas mit Tooltips oder ähnliches. Ich denke hier gäbe es einen enormen kreativen Spielraum. Mit einer solchen Technik würde der Artikel interaktiv aufgewertet.
Februar 18th, 2013 at 11:08
Ali Schwarzer says:
Als würden die Dauernörgler hier zugeben, dass der einfache Text besser ist. Dann müsste die taz schon konsequent alle Artikel “richtig” schreiben, mit der Folge, dass sich die Leute abwenden. Die Dauernörgler würden natürlich nicht zugeben, dass sie die taz wegen der Formulierung nicht mehr lesen, sondern einen anderen Grund nennen.
Februar 18th, 2013 at 11:44
Sebastian Heiser says:
Atari-Frosch: Warum eine Verfälschung? Was ist denn die Bedeutung von “fahrscheinlos” und was ist die Bedeutung von “kostenlos”?
Februar 18th, 2013 at 12:02
Sebastian Heiser says:
Alexander: Mein Artikel erschien ja auch offline…
Februar 18th, 2013 at 12:04
Alexander says:
Hallo Sebastian, das war nicht so offensichtlich. Damit steht er natürlich im darwinistischen Kampf um Zeilen
. Nichtsdestotrotz wäre auch Offline die “Vollversion” die bessere Wahl gewesen und würde qualitativ eher dem entsprechen, was ich als Zeitungsleser von SZ oder FAZ gewohnt bin. Das heißt jetzt nicht, dass es bei SZ und FAZ keine leichte Infotainment und keine vereinfachten bis verkürzten Artikel gäbe, aber das Qualitätsniveau ist doch in der Regel recht beachtlich, und erheblich höher als bei der Taz.
Februar 18th, 2013 at 12:28
Sebastian Heiser says:
J.N.Kirschbaum: Ich verwendete den Begriff “kostenlos” in einem Kommentar.
Die NRW-Bezirksvertretungen kenne ich nicht.
Februar 18th, 2013 at 12:32
jens hohmann says:
Herr im Himmel…
Februar 18th, 2013 at 12:41
Lars (der Echte) says:
“Auch andere Kommentatoren kritisieren, dass ich nicht den offiziell von den Piraten verwendeten Begriff des “fahrscheinlosen” oder “umlagefinanzierten” Nahverkehrs verwende”
Das “Auch” ist etwas verwirrend, denn kritisiert habe ich die Gleichschaltung von “Beweis” und “Verdacht”.
(Und..kritisiert wurde glaube ich eher, dass Sie kritisieren, dass die Piratenpartei kritisiert, dass Sie den falschen Begriff verwenden, nachdem vorher die Piratenpartei kritisiert wurde, den falschen Begriff zu verwenden.)
Ansonsten hat der Autor leider die Kritik (absichtlich?) nicht verstanden. Selbstverständlich darf man “3-von-Hundert” durch 3% ersetzen, denn Prozent ist ja nunmal “von Hundert”.
Schwieriger wird es bei “Verfassungsgerichtshof” und “Landesverfassungsgericht”. Wie schön dass mit der Vereinfachung von Gerichtsbezeichnungen nicht funktioniert, sieht man ja bei den verschiedenen EU-Institutionen, wo alles durcheinander geworfen wird. Insofern glaube ich, ist es besser, wenn man sich die Vereinfachung tatsächlich abgewöhnt – dann macht man im Ernstfall nämlich keinen groben Fehler.
Und seien wir doch ehrlich: Wer sich dafür interessiert, was der Verfassungsgerichtshof ist, wird es lernen. Wer sich nicht dafür interessiert, dem ist sowohl Landesverfassungsgericht als auch Verfassungsgerichthof völlig schnuppe.
Naja, ich hoffe dieser Artikel hat Ihnen etwas beim Frustabbau geholfen, denn sinnvoll war diese “künstliche Krümelei” nicht.
Februar 18th, 2013 at 13:21
J.N.Kirschbaum says:
@ Sebastian Heiser: Bezirksvertretungen sind in kreisfreien NRW-Städten verpflichtende politische Gremien unterhalb der Ratsebene. Also wohl vergleichbar mit den Bezirksverordnetenversammlungen des Stadtstaates Berlin.
Februar 18th, 2013 at 13:30
O.R. says:
Endlich mal ein Artikel, in dem nicht 85 von 100 Begriffen falsch verwendet werden, ein sehr schöner Ansatz.
Nichtsdestotrotz ist es auch den Piraten klar, dass der ÖPNV nicht kostenlos ist sondern im Gegenteil Kosten verursacht, dass ist systemimmanent, die irgendwo ausgeglichen werden müssen. Die Piraten wollen die Kosten für den Betrieb des ÖPNV vergesellschaften, eine nicht dumme Idee, da der Löwenanteil der entstehenden Kosten auch heute schon aus dem Haushalt und nicht von Fahrgästen beglichen wird. Schafft viele unnötige Probleme aus der Welt.
Februar 18th, 2013 at 13:35
dot tilde dot says:
vielen dank, herr heiser, dass sie das alles mal klargestellt haben. es gibt so tage, da ist es sinnvoll, auch das offensichtliche noch einmal schritt für schritt ganz transparent darzulegen.
ich wünsche uns allen noch viel vergnügen bei der suche nach erkenntnisgewinn zwischen all den “ich meinte das doch alles ganz anders”- und “das machen sie doch nur, weil…”-kommentaren.
eben hatte ich auch noch meinen fahrschein, einen moment bitte.
.~.
Februar 18th, 2013 at 14:55
Lars (der Echte) says:
So…und jetzt richtig – nicht sinnentstellend verkürzt und nicht sinnlos Begriffe ohne Mehrwert übernommen:
Der Verfassungsgerichtshof verhandelt heute über die 3%-Sperrklausel für Bezirksverordnetenversammlungen. Beschwerdeführerinnen sind die “PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ”, auch bekannt als “Tierschutzpartei”, die im Jahr 2011 in Tempelhof-Schöneberg 1,9% der Stimmen holte, sowie die auf Platz eins dieser Liste kandidierende Person. Ohne die Sperrklause wäre die Partei also mit dieser Person in die Bezirksverordnetenversammlung eingezogen – stattdessen blieb sie draußen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist heute jedoch noch nicht zu rechnen.
Die 3%-Sperrklausel ist in der Verfassung von Berlin festgeschrieben. Die Tierschutzpartei und die gescheiterte Abgeordnete beantragen nun, dass das Gericht diesen Teil der Verfassung für verfassungswidrig erklärt. Das ist möglich, wenn ein Teil der Verfassung den nicht antastbaren Kern der Menschenwürde verletzt.
Das Hamburgisches Verfassungsgericht hatte im Januar die dortige 3%-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen gekippt. Es urteilte, dass neben der Zählwertgleichheit die Stimme eines jeden Wahlberechtigten nicht nur grundsätzlich die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss (Erfolgschancengleichheit), sondern dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss (Erfolgswertgleichheit).
Der Erfolgswert einer Wählerstimme hängt durch die Sperrklausel aber davon ab, ob die Stimme für eine Partei abgegeben wurde, die an der Sperrklausel gescheitert ist oder nicht. Eine Stimme für eine gescheiterte Partei hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Versammlung.
Gleichzeitig kam das Gericht zu dem Schluss, es seien keine ausreichenden tatsächlichen Grundlagen für die Annahme ersichtlich, dass der Eintritt von zersplitterungsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen ohne Sperrklausel überhaupt wahrscheinlich sei. Dies ist aber der Hauptgrund, warum es überhaupt Sperrklauseln gibt. So lange es eine Anzahl genügend großer Fraktionen gebe, sei die Gefahr einer zersplitterungsbedingten relevanten Funktionsbeeinträchtigung oder gar Funktionsstörung eher als gering einzuschätzen.
Doch selbst wenn die Beschwerde der gescheiterten Abgeordneten Erfolg haben würde, würde es faktisch immer noch eine Sperrklausel geben, wenn auch eine geringere: Da eine Bezirksverordnetenversammlung immer aus 55 Abgeordneten besteht, bräuchte eine Partei rechnerisch ungefähr 1,8% der Stimmen (abhängig von der genauen Konstellation). Profitieren von der neuen Regelung würden also nur die Parteien und Wählergemeinschaften, die zwischen 1,8% und 3% liegen.
Bei den Wahlen 2011 wäre die FDP die größte Gewinnerin gewesen: Sie hätte in Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf jeweils einen Abgeordneten ins Bezirksparlament schicken können. Die islamfeindliche Gruppierung „Pro Deutschland“ hätte drei Sitze bekommen, und zwar in Spandau, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg. Die rechtsradikale NPD hätte in Pankow, Spandau und Reinickendorf profitiert, die Linke in Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf, die islamische BIG in Neukölln und das Satireprojekt „Die Partei“ in Friedrichshain-Kreuzberg.
Februar 18th, 2013 at 19:10
Schaaschaa says:
Meinung (naturgemäß völlig subjektiv und nicht garantiert widerspruchsfrei):
Verfassungsgerichtshof: Ja, die korrekte Bezeichnung gehört da hin.
Bezirksverordnetenversammlung: s. Verfassungsgerichtshof
Sperrklausel: s. Verfassungsgerichtshof
“vom Hundert”: ist nur verdeutschtes Prozent, lateinische Bezeichnung sollte bleiben (n. b. in den Leitsätzen des im weiteren Kommentar erwähnten Urteils des Hamburgischen Verfassungsgerichts (sic!) findet sich ebenfalls die Bezeichnung Prozent)
Die Tierschutzpartei: (M. W.) selbstgewählte Kurzbezeichnung und deshalb ebenso berechtigt wie die Bezeichnung GRÜNE
Beschwerdeführer: s. Verfassungsgerichtshof
Vollständigkeit der Beschwerdeführer: “u. a.” entschärft das Problem, wenngleich man die entsprechende Person auch einfach zusätzlich nennen könnte
Parlament: für sich stehend ein zulässiger Oberbegriff und daher gerechtfertigt
“Juristisch gesehen … “: angemessene Vereinfachung, wobei ich die Formulierung umgekehrt logischer gefunden hätte
Hamburgisches Verfassungsgericht: s. Verfassungsgerichtshof
Darstellung des Urteils: berechtigt, insbesondere, wo sie auf die Pressemitteilung des Gerichts selbst zurückgeht. Die Einzelheiten könnte man in Hintergrunddarstellungen auch detailliert beschreiben – wenn es im altmodischen Medium “Zeitung” den Platz dafür gäbe. Aber im Internet hat man ja gegenwärtig noch genug davon. Dort könnte man übrigens als Zeichen der Medienkompetenz auch direkt zum Urteil verlinken.
Vernachlässigung der Freien Hansestadt Bremen: Gemeinden gibt es vermutlich auch in Tadschikistan, Mikronesien und Sierra Leone (Aufzählung unvollständig). Ich persönlich hätte Bremen vermutlich trotzdem dazugeschrieben, schon um hinterher verständnislose Kommentatoren belehren zu können ^.^ Aber ich bin auch kein ausgebildeter Qualitätsjournalist, sondern lediglich so ein verständnisloser Kommentator.
Vereinfachte Darstellung der Aufgaben des Landes Berlin: “Das Land Berlin fungiert hingegen zugleich als Gemeinde, Gemeindeverband und Land” wäre meine persönliche Formulierung gewesen.
“Es”: Das Land wird m. E. durch den Verfassungsgesetzgeber repräsentiert, was das Pronomen rechtfertigt
Auswahl aus Bezirkskompetenzmängeln: halte ich für gerechtfertigt
“Auch werden die Stadträte der Bezirke nicht von einer Koalition gewählt – stattdessen erhalten alle größeren im Parlament vertretenen Parteien einen oder zwei Stadträte”: Diesen Satz aus der Originalfassung finde ich schlicht schlecht, weil ich (vermutlich, weil ich kein Berliner bin) dank seiner Formulierung gar nicht genau lerne, was ein Bezirksstadtrat überhaupt ist. Ich entnehme dem übrigen Kommentar (und Wikipedia), dass es sich um den exekutiven Teil der Bezirksverwaltung handelt. Ich hätte die folgende Formulierung für angemessen gehalten: “Auch wird das Bezirksamt nicht von einer Mehrheitskoalition gebildet, stattdessen entsenden die größten Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung Vertreter entsprechend ihrer Größe.”
(Damit ist auch alles über Parteien und Parlament gesagt. “Stadträte der Bezirke” ist hingegen nur eine Auflösung des Kompositums “Bezirksstadträte” und somit berechtigt. Ich habe auch auf einem offiziellen Dokument schon die Bezeichnung “Präsident der Bundesrepublik Deutschland” gesehen.)
Die Hürde heißt Sperrklausel: Ja.
Das Gericht heißt in Berlin “Verfassungsgerichtshof”: Ja.
Die Bezirksparlamente heißen “Bezirksverordnetenversammlungen”: Ja…. deswegen steht da “Bezirksverordnetenversammlungen” im (Original-)Artikeltext … was Sie im “richtigen Artikel” verunkorrigiert haben … O.o
Beschwerde: s. Verfassungsgerichtshof
vereinfachte Rechnung: “in der Regel” und das Problem ist gelöst
Wählergemeinschaften: Sollten zusätzlich genannt werden.
“kostenlos”: Ich halte diese Formulierung nicht für verfälschend. Allerdings finde ich es bedauerlich, dass ich den ursprünglichen Artikel nicht online finden kann, was zur qualifizierteren Bewertung notwendig wäre.
Februar 18th, 2013 at 21:26
Kiesch says:
[quote]
ABER: “fahrscheinlos” vs. “kostenlos” ist keine Vereinfachung, sondern ganz klar eine Verfälschung! Und das geht gar nicht.
[/quote]
Sehr interessant… Vor allem da eigentlich der Begriff “fahrscheinlos” das Konzept offenbar völlig falsch bezeichnet. Wenn es nämlich um einen Umlagefinanzierten Nahverkehr geht, dann geht es eben nicht um einen Fahrscheinlosen (also zum Beispiel mit Smartphone statt Fahrschein, oder Fingerabdruck statt Fahrschein, RFID Chip, whatever) – lies: einen Nahverkehr der zwar vom Benutzenden bezahlt werden muss, aber keinen Fahrschein erfordert – sondern um einen kostenlosen, daher: kostenfreien Nahverkehr (für den einzelnen).
Schon interessant das mancher meint argumentieren zu müssen kostenlos impliziert das koste niemanden was. Selbst bei einem kostenlosen Buffet ist jedem klar, dass das irgendjemand bezahlt hat, genauso wie beim “kostenlosen” Nahverkehr. Deswegen verstehe ich auch nicht wie man sich an dem Begriff stoßen kann.
Davon mal ab hat die Idee durchaus was für sich. Wenn Bus und Bahn schon bezahlt sind, dann ist die Hürde geringer die zu nutzen. Außerdem löst das nebenbei das Problem der Schwarzfahrer.
Wie auch immer, das anliegen eines Journalisten zu vereinfachen ist grundsätzlich gut und meist richtig. Wichtig ist dabei eben nur dass man gerade nicht verfälscht. Und eine Verfälschung sehe ich eher beim “fahrscheinlosen” als beim “kostenlosen” Nahverkehr.
Februar 18th, 2013 at 23:07
blubb says:
Ich würde gerne sehen, wer sich den “richtigen” Artikel morgens um halb sieben in der vollen S-Bahn auf dem Weg zur Arbeit mit einem Kaffeebecher in der Hand reinziehen möchte. Ich bezahle dafür, dass mich jemand ansprechend, umfassend und so korrekt wie möglich (ganz korrekt ist fast ausgeschlossen) informiert.
Februar 19th, 2013 at 08:00
Morgenlinks: Twitterwitz, Traumberuf: Online-Journalist, Fehler oder Feature? | netzfeuilleton.de says:
[...] Jeder Satz falsch: Kein Bug, sondern Feature! [...]
Februar 19th, 2013 at 08:57
Daniel says:
Willst Du mal Beispiele für ähnlich misslungene Vereinfachungen?
Delta Radio machte in seinen “Nachrichten” mal aus der “Abteilung Staatsschutz des Hamburgischen Landesamts für Verfassungsschutz” kurz und bündig die “Staatssicherheit”. Und heute in der Hamburger Morgenpost ist im Zusammenhang mit dem Juwelenraub in Brüssel nicht von “Schusswaffen mit Laserzielgeräten” sondern ganz griffig von “Laserwaffen” die Rede.
Zwei schöne Beispiele für Begriffe, die man natürlich verkürzen dar und soll, aber eben bitte richtig. Ich bin weder ein Fan der Piraten noch deren ÖPNV-Konzepts, aber aus einem “fahrscheinlosen” Nahverkehrs (dessen Kosten offensichtlich anders finanziert werden) einen angeblich “kostenlosen” zu machen (der schon im Begriff einen Logikfehler trägt, da natürlich Kosten anfallen), das ist einfach eine Verunglimpfung einer Idee.
Liegt die Verantwortung eines Journalisten nicht darin, bei aller Verständlichkeit trotzdem die Wahrheit nicht zu verfälschen? Die trotzige Realsatire, die Du hier ablieferst, lässt mich befürchten, dass du das mit der Verantwortung nicht so eng siehst.
Februar 19th, 2013 at 09:53
mst says:
Mir hat der zweite Artikel mit Abstand wesentlich besser gefallen. Mein Gedanke beim Lesen war “ach wie schön, warum nicht immer so?”. Ich wünschte, es gäbe mal wieder eine Zeitung, die Artikel so schreibt und nicht alles in eine “Mickey Mouse”-Variante kloppt. Man hätte hier und da noch am Schreibstil feilen können, aber inhaltlich war das top.
Ps.: wer leicht verdauliche Kost am frühen Morgen will, kann auch Unterhaltungslektüre lesen statt von Zeitungen zu erwarten, nicht zu informieren, sondern bloß ein Begleitprogramm zum Kaffee zu sein. Woher kommt dieser bescheuerte Ansatz, Zeitungen sollen unterhalten? Zeitungen sollen informieren und im besten Fall die “vierte Gewalt” im Staat sein. Es ist ja nichts gegen Unterhaltung einzuwenden, aber es gibt zig unterhaltende Dinge, die man zum Kaffee genießen kann, dafür muss man nicht die Zeitung zweckentfremden.
P.P.S. off-topic zu Kommentar von Klaus: es ist einfach furchtbar, wo man überall über den Sick’schen “Sinn machen”-Anglifizierungsmythos stolpert. Ich wünschte, darüber gäbe es mal einen gescheiten Artikel, ich bins nämlich echt leid, diesen Quatsch immer wieder verbreitet zu sehen. In bestimmten Regionen Deutschlands haben die Dinge eben seit ewigen Zeiten “Sinn gemacht”, vor dem Internet, vor der Globalisierung und lange vor “Handys”. Warum ausgerechnet das verkehrteste vermeintliche “Beispiel” für Anglifizierung von allen überall wiedergekäut wird, ist mir einfach schleierhaft.
Februar 19th, 2013 at 10:11
hm says:
Im Grunde geht es also darum, dass zu viel verlangt ist, wenn man beim Lesen sein Hirn einschalten will?
Februar 19th, 2013 at 10:25
Sebastian Heiser says:
Daniel: Welches ist den die richtige Bedeutung des Wortes “kostenlos”? Sie meinen, der Begriff enthalte einen Logikfehler, da natürlich Kosten anfallen. Ich halte mich da an den allgemeinen Sprachgebrauch. Im Café gibt es “kostenloses Wlan”. Viele Zeitungen bieten ein “kostenloses Probeabo”. Auf Webseiten kann man sich “kostenlos registrieren”. In der Schulförderungs- und Betreuungsverordnung heißt es, an den Kitas müsse “eine kostenlose Betreuung bis 13.30 Uhr” sichergestellt werden. Der Duden nennt als Beispiel für die Verwendung des Begriffs die “kostenlose Verpflegung”.
Der Begriff “kostenlos” wird allgemein so verwendet, dass sehr wohl Kosten anfallen – nur eben für jemand anders.
Auch in meinen Artikeln wurde durch den Kontext deutlich, wie ich hier das Wort “kostenlos” verwende. Stein des Anstoßes waren zwei Texte, die gemeinsam auf der ersten Seite des Lokalteils Berlin erschienen. Der erste Text war eine dapd-Tickermeldung, in der der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner forderte, den kostenlosen Nahverkehr für Touristen über die Erlöse aus der Citytax zu finanzieren. Der zweite Text war ein Kommentar von mir zu diesem Thema. Darin findet sich der umstrittene Satz: “Gerwald Claus-Brunner hat gefordert, den Nahverkehr schrittweise kostenlos zu machen.” Die Texte gibt es hier:
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/01/04/a0117
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/01/04/a0116
Es ging in diesen Texten als genau darum, wie welche Steuer erhöht werden soll, um damit den kostenlosen Nahverkehr für welche Gruppe zu finanzieren. Wie soll da ein Leser denken, die Piraten würden einen Nahverkehr fordern, der wie im Schlaraffenland ohne irgendwelche Ausgaben funktioniert?
Februar 19th, 2013 at 10:32
Daniel says:
Die Verwendung des Begriffs “kostenlos” bei der steuerfinanzierten Kinderbetreuung ist nicht weniger falsch als beim Nahverkehr, da die Nutzer eben doch zahlen, nur eben über Umwege. Beim kostenlosen Probeabo hingegen würde ich behaupten, dass der Nutznießer eben keine Kosten trägt. Der Punkt ist aber vor allem, dass es hier einen gewissen Interpretationsspielraum gibt. Also… wer entscheidet, ob eine Vereinfachung nun verfälschend ist? Die Piraten haben meines Wissens nach (zumindest in Hamburg) lange von “kostenlosem” Nahverkehr gesprochen, sich aber aus gutem Grund von dem Begriff verabschiedet. Zählt das nicht? Die Piraten fühlen sich falsch wiedergegeben. Ist das Grund für eine Trotzreaktion à la “dann vereinfachen wir eben gar nichts mehr” oder könnte man nicht einfach sagen “okay, dann eben fahrscheinlos”. Muss man als Journalist nur reden oder darf man auch mal zuhören?
Februar 19th, 2013 at 10:48
Sebastian Heiser says:
Schaaschaa: Die beiden Texte, die gemeinsam auf der ersten Seite des Lokalteils Berlin erschienen, gibt es hier:
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/01/04/a0117
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/01/04/a0116
Februar 19th, 2013 at 11:29
Mann bietet Haus „in katastrophaler Lage“ an says:
hehehe – sehr witzig herr heiser!! du hättest den verquasten text allerdings nicht hier in den blog stellen dürfen. einfach in die print-ausgabe damit. oder einen vormittag als aufmacher auf taz.de. das hätte schon eher repräsentatives feedback erzeugt. hier hält sich der erkenntnisgewinn doch in grenzen… dennoch sehr skurril, dass es offenbar wirklich sehnsüchte nach maximal verschwurbelter berichterstattung gibt. vielleicht aber auch eher ein exklusives phänomen hier im blog (?)…
Februar 19th, 2013 at 18:06
Anna says:
journalistisch gut wäre für mich ein Artikel mit Elementen aus dem präzisen wie auch aus dem vereinfachten Artikel. Irrelevant ist zB, die xy-Partei jedesmal unter ihrem offiziellen, eingetragenen Namen aufzuführen. Das braucht es nur beim ersten Mal. Danach: gerne kurz umschreiben, wie etwa “Tierschutzpartei”. Von “kostenlos” zu reden, was offenbar unzutreffend ist, halte ich für journalistisch nicht in Ordnung. Die journalistische Kunst besteht darin, sinnbewahrend und aufs Wesentliche abhebend zu vereinfachen. Es muss am Ende eine Information beim Leser ankommen, die einen Unterschied macht und die es sich zu behalten und zu verwenden lohnt. Also werde ich weiterhin lesen UND denken …
Februar 20th, 2013 at 22:25
Langlang says:
Der längere Artikel ist um Längen länger!
Februar 21st, 2013 at 09:37
Luci says:
Ich als Berlinerin hatte gerade wirklich Schwierigkeiten mit den Bezirksparlamenten, ich kenne sie als BVV bzw. Bezirksverordnetenversammlung und obwohl es sicherlich für viele offensichtlich ist, was sich hinter den Bezirksparlamenten verbirgt, musste ich die “Übersetzung” lesen, ums zu verstehen.
Februar 22nd, 2013 at 16:54
Goetz Buchholz says:
So kann man das aber nicht schreiben! Schließlich gab es für die Mandate in der Bezirksverordnetenversammlung nicht nur Bewerber, sondern offenbar auch Bewerberinnen, und gewählt wurden sie von Wählern und Wählerinnen! Also: Bitte nicht so vereinfachen!
Februar 22nd, 2013 at 16:55
Kiesch says:
Ich verstehe nach wie vor nicht, wie man den mehrdeutigen Begriff “fahrscheinlos” (ohne Fahrschein – muss nicht unbedingt gleich ohne Bezahlen sein!) dem eindeutigeren Begriff “kostenlos” vorziehen kann. Kostenlos meint doch explizit es fallen dem Nutzer aus der Benutzung keine Kosten an. Das IST doch auch genauso, da die Kosten von der persönlichen Benutzung unabhängig umgelegt werden.
Genauso funktioniert das letztlich auch bei Gratisabos oder Onlinezeitungen: Die werden im ersten Fall über höhere Preise für die Leser Gegenfinanziert (zum Beispiel) oder im Zweiten Fall über Werbung neben den Artikeln (die dann wieder über höhere Produktpreise gegenfinanziert werden muss).
Man wird nicht wirklich viele Sachen finden die kostenlos sind, wenn man umlagefinanzierte Modelle nicht mitzählen will. Mir fällt da spontan nur Luft ein.
Das Problem ist nämlich das eben für fast alles – auch “kostenlose” Dinge – trotzdem Kosten anfallen – und irgendjemand muss die Gegenfinanzieren. So funktioniert das nun mal.
Gruß Kiesch
Februar 22nd, 2013 at 20:06
Sebastian Heiser says:
Kiesch: Genaugenommen ist auch Luft nicht “kostenlos”, weil Kosten für Luftreinhaltungsmaßnahmen anfallen.
Februar 23rd, 2013 at 12:28
Haarspaltende Pirokraten hassen “kostenlos” | Froitzheims Wortpresse says:
[...] hat. Auf die Proteste reagierte er – wie der Freischreiber-Newsletter meldet – mit der Gegenüberstellung eines von ihm verfassten “falschen” Textes mit einem “richtigen…, der von vorne bis hinten aus formal korrekten Juristizismen und offiziellen Lesarten [...]
Februar 24th, 2013 at 21:30
Ulf J. Froitzheim says:
Bitte schreiben Sie weiterhin Klartext!
Wenn ich nach Berlin komme und mit der BVG fahre, möchte ich nicht den Berlinern auf der Tasche liegen. Ich kaufe gerne meine Tageskarte, die ja bereits subventioniert ist. Das ist mir Gastfreundschaft genug. (Um über die Citytax das fahrscheinlose Fahren selbst zu finanzieren, müsste ich schon im 5-Sterne-Hotel absteigen, doch das kann ich mir nicht leisten.)
Februar 24th, 2013 at 21:43
Andreas says:
Das mit der natürlichen Sperrwirkung stimmt aber nicht bloß “in dieser Absolutheit” nicht; das ist wirklich falsch. Selbst bei D’Hondt ist niemals der durchschnittlich für 1 Sitz erforderliche Stimmenanteil nötig, um mindestens 1 Sitz zu bekommen. Da brauchts keine 200 Parteien, um deutlich darunter zu liegen. Bei 8 Parteien können auch schon 1,6% reichen (bei unverzerrtem Sitzverteilungsverfahren weniger als 0,9%).
http://www.wahlrecht.de/verfahren/faktische-sperrklausel.html
Februar 25th, 2013 at 02:50
Sebastian Heiser says:
Andreas: Stimmt. Bei den Bezirkswahlen wird d’Hondt verwendet. Bei 55 Sitzen und 10 antretenden Parteien braucht man mindestens 86 Prozent und maximal 98 Prozent des durchschnittlich notwendigen Stimmanteils von 1,8181 Prozent. Das heißt: Es kann schon ab 1,56 Prozent reichen, es kann aber auch erst bei 1,78 Prozent reichen. Da in den Bezirken allerdings unterschiedlich viele Parteien antreten, muss man das dann noch entsprechend differenzieren.
Februar 25th, 2013 at 13:06