vonBlogwart 06.10.2017

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Das Titelbild zum Tod von Helmut Kohl verärgerte viele Leser*innen – manche beschwerten sich gar beim Presserat. Der hat nun geurteilt.

„Blühende Landschaften“ stand auf unserem Titel vom 17./18. Juni 2017, darunter prangte ein Foto eines Sargs mit üppigem Blumenschmuck samt einer Birne. Diesen Umgang mit dem Tod von Exbundeskanzler Helmut Kohl fanden schon damals viele geschmacklos – in- und außerhalb der taz.

„Menschenverachtend, pietätlos und gegen jeden journalistischen Anstand“ schrieb einer von vier LeserInnen, die sich beim Deutschen Presserat beschwerten. Dieser Verein wurde 1956 gegründet, sein „Pressekodex“ ist eine Art ethische Selbstverpflichtung der Medien. MedienkonsumentInnen können Beschwerde einlegen, wenn sie meinen, ein Print- oder Onlinemedium habe dagegen verstoßen.

Von den drei Maßnahmen, die dem Presserat zur Verfügung stehen, wählte dessen aus zwei Verlegern und zwei Vertretern von Journalistenorganisationen bestehender Beschwerdeausschuss nun die mildeste. Und sprach der taz einen nicht öffentlichen „Hinweis“ aus. Den nehmen wir an – schließlich hatte taz-Chefredakteur Georg Löwisch noch am Erscheinungstag erklärt: „Es tut mir leid“; und die Redaktion diskutierte am Montag darauf sowohl den ­Titel als auch ­Löwischs Statement ausgiebig.

Diskutiert wurde offensichtlich auch im Presserat. Die Entscheidung darüber, ob die Beschwerde berechtigt sei, fiel mit 4 Jastimmen und 3 Neinstimmen denkbar knapp aus. Bemerkenswert finden wir, dass der Beschwerdeausschuss darin ausdrücklich einräumt: „Grundsätzlich darf über den Tod eines ehemaligen Kanzlers berichtet werden, auch kritisch“.

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