von 23.02.2010

taz Hausblog

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Der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich das Leben genommen. Gravenreuth war bekannt geworden, weil er als Anwalt im Auftrag von Unternehmen häufig deren Urheber- und Markenrechten gegenüber Internet-Nutzern durchgesetzt hatte. Im Jahr 2008 war er wegen versuchten Betrugs an der taz und der Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Gravenreuth hatte die taz wegen einer eingegangenen Bestätigungsmail eine Abmahnung geschickt und im Nachhinein behauptet, die nachweislich eingegangene Zahlung der taz nicht erhalten zu haben. Er pfändete die Domain taz.de und versuchte sie gewinnbringend zu versteigern. Bei einer Hausdurchsuchung wurde jedoch die per Fax gesendete Eingangsbestätigung der Zahlung gefunden, was zu seiner Verurteilung geführt hat. Um ihm für die Auflösung seiner Kanzlei Zeit zu geben, wurde der Haftantritts auf Mitte Januar 2010 verschoben. Nachdem von Gravenreuth diesen Termin verstreichen ließ, drohte ihm nun in Kürze eine zwangsweise Abführung. In seinem Abschiedsbrief nannte Gravenreuth finanzielle und private Probleme ebenso wie die Sorge um seine Gesundheit und die bald anzutretende Haftstrafe als eine Vielzahl von Schicksalsschlägen.

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