23 Fragen zur EU-Verfassung

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1. Wussten Sie, dass unsere Volksvertreter einer Verfassung zugestimmt haben, die bestimmt:

Was Brüssel sagt, das müssen wir machen.

So steht es im Text: „Diese Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der
der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“

Bis 2004 kamen ca. 2/3 aller Gesetze aus Brüssel, mit Strafen versehen, wenn sich ein Land nicht daran hält. Die Vorgaben der EU sollen nach dieser Verfassung sogar noch über den Verfassungen und Grundgesetzen der Mitgliedsländer stehen.

Dieser Artikel stand im Entwurf der Verfassung weit hinten. Um zu zeigen, wie ernst er gemeint ist, steht er jetzt weiter vorne – noch vor den Grundrechten (Art. I-6, S.18).

2. Hätten Sie geglaubt, dass Brüssel Teile dieser Verfassung nach eigenem Gutdünken abändern kann?

Von 321 Bestimmungen des Teils 3 dürfen 154 geändert werden – ohne eine Regierungskonferenz und ohne, dass das EU-Parlament zustimmen muss.

Darunter sind sehr wichtige Bereiche: europäischer Binnenmarkt; Arbeitnehmer; freier Warenverkehr; Kapital- und Zahlungsverkehr; Wettbewerbsregeln; Wirtschafts- und Währungspolitik; Umwelt; Verbraucherschutz; Verkehr; Landwirtschaft; Justiz; Industrie.

Es reicht schon, wenn das EU-Parlament nur „angehört wird; nur der Europäische Rat muss sich einig sein (Art. IV-445, S. 197)

3. Darf sich Brüssel mit einer Selbstbedienungsklausel alles erlauben?

Mit der „Flexibilitätsklausel“ hat sich die EU eine Hintertür eingebaut. Eigentlich war beschlossen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – die sog. „begrenzte Einzelermächtigung“.

Aber das wird durch eine unverfänglich klingende „Flexibilitätsklausel“ unterlaufen: Fehlt Brüssel die eigentlich erforderliche Ermächtigung, darf man dennoch „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, so man das für richtig hält. Brüssel muss sich nur eine einstimmige Zustimmung eines Ministerrates und die der Mehrheit des Parlaments verschaffen (Art. I-18).

4. Haben Sie gemeint, dieser Verfassungsentwurf sei demokratisch zustande gekommen?

Es sei „eine Leistung“ des sog. Verfassungskonvents gewesen, diese Verfassung „im Namen der Bürgerinnen und Bürger“ Europas auszuarbeiten, loben sich die Erarbeiter der Verfassung in ihrer Präambel selbst. Damit man nicht merken sollte, dass der Entwurf nur von EU-gläubigen Politikern stammt, dachte man sich eine „Anhörung der Zivilgesellschaft“ aus. Aber sogar dieses Feigenblatt hatte Löcher:

Selbst die (sorgsam ausgesuchten) 50 Bürger durften sich jeweils nur ein paar Minuten äußern (Dokumentation: Konvent-Teilnehmer A. Wehr „Europa ohne Demokratie“ ISBN 3-89438-272-4).

Der „sehr europabegeisterte“ Jean-Claude Juncker, Premier von Luxemburg:

„Ich habe noch nie eine derartige Untransparenz, eine völlig undurchsichtige, sich dem demokratischen Wettbewerb der Ideen entziehende Veranstaltung erlebt. Der Verfassungs-Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie-Show – ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen als diesen Konvent“.

Spiegel 16.06.03

5. Würden Sie gerne erfahren, wie viele der Konvent-Mitglieder diese Verfassung abgelehnt haben?

Es haben nicht alle Teilnehmer unterzeichnet.

Weil die Bürger nicht erfahren sollten, welche Vertreter welcher Länder die Verfassung abgelehnt hatten, wurde die Liste geheim gehalten.

(Näheres: „Europa ohne Demokratie?“ v. Andreas Wehr ISBN 3-89438-272-4)

6. Wissen Sie in welcher Eile in manchen Ländern diese Verfassung durchgepeitscht wurde?

„Die litauischen Abgeordneten ratifizierten den Text ohne öffentliche Debatte, noch ehe auch nur der Entwurf im Amtsblatt der Union veröffentlicht worden war. Erst nach der Ratifizierung wurde bekannt, dass der litauische Text auf den fünfhundert Seiten 400 Übersetzungsfehler enthielt.

(„Demokratie in der EU“ 3/07, S. 25)

7. Der EU-Verfassungsvertrag wird durch ein Gesetz, dass der Bundestag erlässt, für die deutschen Bürger als verbindlich erklärt.

Doch wollen Sie einen Vertrag befolgen müssen, von dem selbst ein Bundestagsabgeordneter sagt (Hermann Scheer, SPD, Alternativer Nobelpreis `99):

Es gibt kaum Korrekturmöglichkeiten internationaler Verträge, falls sich ihre Umsetzung (später) als unverhältnismäßig, unzulänglich, verfehlt oder gar verhängnisvoll herausstellt. Das Parlament eines Staates kann ein fehlerhaftes Gesetz ändern: Internationale Verträge sind demgegenüber fest wie Beton“. („Die Politiker „ v. H. Scheer, 2003, S. 133).

8. Halten Sie es für akzeptabel, dass unsere Volksvertreter solche Beton-Verträge einfach abnicken?

Der Verfassungsexperte Prof. Schachtschneider stellt dazu fest:

„Die meisten Abgeordneten jedenfalls des Deutschen Bundestags pflegen den Gemeinschaftsverträgen blindlings zustimmen…; denn deren Ablehnung gilt als politisch inkorrekt. Einen messbaren Einfluss haben die Abgeordneten auf die Verträge nicht, vor allem weil … die Regierung sich (bereits) gebunden hat“.

(„Deutschland nach dem Konventsentwurf“ v. Schachtschneider in „Recht u. Politik“ 39, S.202)

9. Haben Sie Vertrauen zu einer Verfassung, die von einem Parlament durchgewunken wurde, dessen Präsident Lammert ungeniert sogar die Gewaltenteilung in Frage stellt:

Es ist nicht überzeugend, den Grundsatz der Gewaltenteilung ohne weiteres auf die EU zu übertragen.

Dabei ist die Aufteilung der Staatsgewalt auf Parlament, Regierung und Rechtsprechung eine der wichtigsten Säulen der Demokratie – genau wie die Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz.

Wenn nun sogar der Präsident des Bundestags Norbert Lammert findet, dass man in der EU darauf verzichten kann, dann muss man sich schon Gedanken darüber machen, wie viel seinem Parlament die demokratischen Grundregeln noch etwas bedeuteten, als es dieser Verfassung zustimmte.

(Lammert „Europa leben lassen“ Welt am Sonntag 18.03.07).

10. Soll man durch diese Verfassung ein Zustand verfestigen, von dem Roman Herzog schreibt:

Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland noch uneingeschränkt als eine parlamentarische Demokratie bezeichnen kann“. (Welt am Sonntag 14.01.07).

Prof. Herzog war immerhin 5 Jahre lang Präsident dieser Bundesrepublik.

11. Und müsste es die Politiker in diesem Land nicht zum Nachdenken bringen, wenn ausgerechnet Roman Herzog fordert:

Diese Verfassung ist abzulehnen

(Welt am Sonntag 14.01.07)

Prof. Herzog war immerhin 12 Jahre lang Vize-, dann Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.

12. Ist es nicht verdächtig, wenn Bundeskanzlerin Merkel verlangt – in ihrem verzweifelten Bemühen, die EU-Verfassung eilig durchzuziehen: Die EU brauche nicht weniger Zuständigkeiten, sondern:

Die EU braucht mehr Zuständigkeiten als heute. Es gibt den Willen, die Dinge schnell zu bearbeiten“.

(50. Jahrestag Römische Verträge 25.03.2007)

Der Parlamentspräsident Lammert erklärt dazu, die Machtverschiebung nach Brüssel sei ja „das Ergebnis kalkulierten politischen Handelns“. Waren die Bürger an diesem Handel beteiligt?

13. Soll Brüssel tatsächlich auch noch für den Sport zuständig sein?

In der Verfassung ist bestimmt, dass Brüssel auch für Sport und sogar den Tourismus Zuständigkeiten bekommt.

(Art. I-17, S. 23)

14. Der Gleichheitsgrundsatz im Europäischen Parlament wird grob missachtet?

Die Deutschen haben ein Viertel zu wenig Abgeordnete im EU-Parlament.

Entsprechend der Bevölkerungszahl müssten die deutschen Interessen von 124 Abgeordneten wahrgenommen werden. Aber die Verfassung gesteht Deutschland viel weniger Vertreter zu: nur 96 gegenüber 654 anderen – es fehlt also rund ein Viertel der politischen Kraft. Und bei künftigen Erweiterungen wird es noch viel schlimmer.

Dabei schreibt das deutsche Grundgesetz vor, dass alle Wahlen „allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich“ stattzufinden haben. In der EU-Verfassung steht fast dasselbe – nur das Wort „gleich“ hat man klammheimlich weggestrichen.

(Art. I-20, S. 25 und Schlussakte, 34. Protokoll, Art. 1, S. 389)

15. Wissen Sie, wie viel (Steuerzahler-)Geld es kostet, dass die EU beschlossen hat, dass ihr Parlament abwechselnd in Straßburg und in Brüssel tagt? Und wie viel höchstbezahlte Zeit für das Hin und Her der Abgeordneten verschwendet wird?

Man schätzt:

Das dauernde Umziehen der europäischen Abgeordneten belastet die Steuerzahler im Jahr mit etwa 200 Millionen Euro. In der EU-Verfassung wird das so ausdrücklich so festgeschrieben.

(Schlussakte, 6. Protokoll, S. 267)

16. Akzeptieren Sie, wenn die EU-Verfassung vorsieht:

Die EU darf einen Krieg anfangen, ohne das Europäische Parlament zu fragen.

Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Das Parlament hat weder eine Entscheidungsbefugnis noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und entsprechende Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, dass nicht einmal der Europäische Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat.

(Art. I-41, S. 37 und Art. III-376. S. 169)

17. Wollen Sie mit ihren Steuern mehr Panzer und Tornados finanzieren?

Die EU-Bürger sind mit dieser Verfassung verpflichtet, mehr Geld für militärische Aufrüstung auszugeben.

Die Verfasser haben das sehr verschämt ausgedrückt: Sie verpflichteten die Mitgliedsstaaten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ und das heißt im Klartext: mehr Geld für Rüstung.

(Art. I – 41 Abs. 3. S.37)

18. Wollen Sie, dass in Ihrer Verfassung steht:

In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt.

In der Schlussakte der geplanten EU-Verfassung heißt es wörtlich:

„3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden …”

(Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 )

19. Finden Sie eine Verfassung gut, in der erlaubt wird

Man darf in eine revoltierende Menge schießen.

Die EU-Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig niederzuschlagen“.

(Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434)

20. Möchten Sie eine Verfassung in Deutschland haben, vor welcher der Verfassungsexperte Prof. Schachtschneider warnt:

Die EU-Verfassung versetzt der deutschen Mitbestimmung den Todesstoß.

Der Europäische Gerichtshof hat bestimmt, dass ausländische Unternehmen sich auch in Deutschland nach der Rechtsreform ihres Heimatlandes richten dürfen: Dann aber sind sie nicht mehr mitbestimmungspflichtig.

Die EU-Verfassung würde diese Entscheidung festschreiben.

(EuGH v. 30.9.2003 – RS. 167/01, Art. IV-438 Abs. 4, S.194)

21. Wollen Sie eine Verfassung einer Machtzentrale, die von ihrem eigenen Vizepräsidenten Günter Verheugen öffentlich angeprangert wird:

Die Entwicklung hat den Beamten eine solche Machtfülle eingebracht… Es wird zu viel von Beamten entschieden….Wenn ich Schreiben von (EU) Beamten lese, bin ich entsetzt: technisch, arrogant, von oben herab“.

(Interview Süddeutsche Zeitung 05.10.06)

22. Wollen Sie, dass den EU-Beamten ein Freibrief ausgestellt wird?

40.000 EU-Leute wollen immerwährende Immunität.

Erinnern Sie sich: 1999 musste die EU-Kommission, also die ganze Spitze, wegen eines Korruptionsfalles zurücktreten. Dennoch räumt man den EU-Beamten Immunität für ihre gesamte Arbeit ein, selbst für die Zeit nach ihrem Ausscheiden.

In keinem der einzelnen Mitgliedsländer käme man auf die Idee, seinen Beamten Immunität zu verleihen – aber in Brüssel will man nicht zur Verantwortung gezogen werden können; dabei wird dort viel einschneidender in das Leben von 500 Millionen Menschen eingegriffen.

Diese Verantwortungslosigkeit wird in der geplanten Verfassung nicht nur für Beamte, sondern auch noch für „sonstige Bedienstete der Union“ für alle Zeiten fortgeschrieben.

(Schlussakte, 7. Protokoll, Art. 11, S.270)

23. Wussten Sie, dass unsere Volksvertreter einer Verfassung zugestimmt haben, die bestimmt:

Die „Achtung des Privat- und Familienlebens“ darf eingeschränkt werden, jedenfalls die der Wohnung oder von Telefon und Briefen „für das wirtschaftliche Wohl des Landes“ oder „zum Schutz der Moral“.

Wer definiert dieses „wirtschaftliche Wohl“? Die EU, deren Wirtschaftspolitik vielleicht angegriffen wird? Oder bei einem Streik, der Arbeitgeber-Verband? Bei Demonstrationen gegen Arbeitsplatz-Vernichtung: die Vereinigung der Hedge-Fonds?

Und der Schutz welcher „Moral“? Oben ohne am Freibad? Abonnement eines Erotik-Senders? 3mal geschieden? Verheiratet, aber Kind mit einer Geliebten?

(Schlussakte, Erklärung 12, Art. 7, S.438)

Die Quellen-Angaben und die Seitenzahlen beziehen sich auf die offiziell von der EU herausgegebene „Vertrag über eine Verfassung von Europa“.

(ISBN 92 – 824 – 3098 – 7)

Vertrag über eine Verfassung für Europa

Originaltext (Ausgabe in deutscher Sprache)

Amtsblatt der Europäischen Union C 310 – 16. Dezember 2004

http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2004:310:SOM:DE:HTML

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4 Kommentare zu "23 Fragen zur EU-Verfassung"

  1. An die Lieben – wer auch immer das bei euch oder dir ist – die mir mit den Beiträgen so große Freude machen.

    Herzlichen Dank für die saubere und klare Information, die ich selbstverständlich weiter gebe.
    Hab allerdings auch eine Frage an dich ( euch ):
    Im Artikel III – 305, 2 steht, dass
    “Die Mitgliedsstaaten, die Mitglieder des Sicherheitsrates sind, setzen sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unbeschadet ihrer Verantwortung aufgrund der Charta der Vereinten Nationen für die Standpunkte und Interessen der Union ein.”
    Heißt das, dass sie die Standpunkte und Interessen der Union bei ihren Tätigkeiten höher werten als die Charta der Vereinten Nationen?
    Wenn ich das so richtig verstehe, ist das eine Ungeheuerlichkeit.
    Hab leider noch einige dringende Fragen.
    Machs aber heute kurz.

    Herzlich
    rudi ( aus dem Zillertal )

  2. Hallo Rudi,

    nein, das wäre eine falsche Interpretation. “Unbeschadet ihrer Verantwortung” bedeutet gerade, dass die Staaten auf die UN-Charta verpflichtet sind. Allerdings gibt es einen Skandal an anderer Stelle. Denn die EU hält sich ein Hintertürchen offen, Militäreinsätze ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates vorzunehmen. Denn in Art I-41 und Art. III-292 ist nur von den “Grundsätzen” der UN-Charta die Rede, nicht jedoch vom bedingungslosen Anwendungsvorrang der Charta.

    Viele Grüße
    von Mehr Demokratie

  3. Hallo,

    ein paar hoffentlich nicht alzu sehr verwirrende Gedanken zum Themenpunkt Todesstrafe.

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft den Verstoß gegen die deutschen Grundrechte nur solange (Solange II-Beschluss)auf Gemeinschaftsebene kein den Grundrechten adäquater Schutz gewährleistet wird. In dem Sinne haben die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (bzw. die Grundrechtecharta)auch heute schon Vorrang vor dem Grundgesetz. Ich bin mir aber eigentlich ziemlich sicher, dass die Todesstrafe gegen die, von der Ewigkeitsklausel geschützen, Menschenwürde verstößt. Das dürfte auch gegen die Todesstrafe für Kriegsverbrecher sprechen. Das dieser in den Schlussakten stehende, Ausnahmetatbestand anscheinend bewusst weiterhin übernommen wurde ist allerdings sehr merkwürdig. Ich denke aber, dass er zumindest in Deutschland (und in den anderen Mitgliedstaaten wohl auch) niemals angewandt werden kann.

    Außer Frage steht natürlich, dass der Außnahmetatbestand völlig anachronistisch ist und gestrichen werden muss. Da fragt man sich echt, warum sowas bewußt hineingenommen wird und vor allem wer dafür verantwortlich ist…

    Claudia

  4. Ich finde wenn eine ausländische Firma in
    Deutschland ein Geschäft oder eine Firma eröffnet muß deutsches Recht gelten und
    nicht das Recht aus dem Land die Firmen
    kommen,sonst kommt es zu einem Caos in
    Deutschland . ich denke in dem Land in dem ich lebe und mein Geld verdiene nach dessen Gesetz muß ich und jeder ausländischer Bürger sich halten.
    GrußH. Kinateder