Wilders-Prozess: Mohammed B. darf nicht Zeuge sein

von Falk Madeja

Weiter gehts in Sachen Prozess gegen Geert Wilders! Der Anti-Islam-Politiker wollte eine Reihe von brisanten Zeugen auftreten lassen daruter den Mörder am Filme-Macher und Publizisten Theo van Gogh, einen gewissen Mohammed B.

Der darf nun, so das Gericht, aber nicht kommen.

 


2 Kommentare zu "Wilders-Prozess: Mohammed B. darf nicht Zeuge sein"

  1. Bouyeri

    Wir brauchen eine öffentliche Gerichtsverhandlung die feststellt welche Teile des Korans exakt dem GG oder den MR widersprechen. So etwas kann nicht in Feuilletons verhandelt werden oder hinter verschlossenen Türen im Gerichtssaal. Vor kurzem gabs tatsächlich sogar ne Gerichtsverhandlung in England ob ein Ehepaar Mohammed ‘Eroberer’ nennen durfe O_o Dürfen Sie.

    Grüsse,

    Arent

  2. Wozu sollte das gut sein? Um festzustellen, dass Passagen des Koran nicht GG-konform sind? Und was machen wir dann mit der Bibel? Literatur im weiteren Sinne und ihr Verhältnis zur Gesellschaft sind in den Feuilletons schon ganz gut aufgehoben, finde ich.

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