Der Stand der Dinge: 13 datenschutzrelevante Nachrichten in der letzten Woche, allein auf Heise

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Moin.

Nach einem halben Jahr Hiatus melden wir uns zurück, einfach um mal die Meldungen zu sammeln, die inzwischen über den Abbau von Grundrechten eingelaufen sind. Natürlich können wir nicht das ganze halbe Jahr abdecken, und auch nicht alle Nachrichtenquellen – beschränken wir uns also auf die letzte Woche und meine Lieblings-News-Plattform in deutscher Sprache, Heise.

Zuerst eine Meldung über die schleichende Ausweitung von Schnüffelbefugnissen, die eigentlich im Kampf Gegen Den Terrorismus® eingeführt wurden:
Konten von Hartz-IV-Empfängern sollen durchleuchtet werden:

Gemäß der Unternehmenssteuerreform sollen künftig auch Jobcenter und Arbeitsämter bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern abfragen dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die neue Befugnis rege genutzt wird.
[...]
Betroffene befürchten jedenfalls bereits Willkür gegenüber Langzeitarbeitslosen, die das Arbeitslosengeld II erhalten. Dafür sorgt unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontoabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen auf anderem Wege nachforschen müsse.
[...]
Das Kontenabrufverfahren war im Zuge der Terrorbekämpfung installiert worden, um Daten über die Finanzsysteme von Terrororganisationen finden zu können.

Sodann gibt es zu lesen, wie die sich ausweitende Markierung technischer Geräte zu mehr Überwachungsmöglichkeiten führt:

Canon will Harry-Potter-Fotografen anhand von Metadaten ermitteln:

Nachdem Anfang dieser Woche eine abfotografierte Kopie des eigentlich erst am Samstag erscheinenden letzten Harry-Potter-Romans in Filesharing-Netzwerken und auf Social-Networking-Sites auftauchte, gab der japanische Kamerahersteller Canon gestern gegenüber der britischen Tageszeitung The Times bekannt, dass der für die Fotografien benutzte Kameratyp anhand der Exif-Metadaten ermittelt werden konnte. [...]
Nach einem Screenshot handelt es sich um das Gerät mit der Seriennummer 560151117. Laut Canon kann mit dieser in den Metadaten enthaltenen Seriennummer nicht nur der Laden ermittelt werden, in dem das Gerät verkauft wurde. Nach den Angaben des Kameraherstellers ist es “wahrscheinlich”, dass das drei Jahre alte Gerät mindestens einmal zur Reinigung oder zur Reparatur gebracht werden musste. [...]
Eine Verbindung der Seriennummer (die beispielsweise auch Brenner haben und die so auf jedem gebrannten Rohling verewigt werden) mit persönlichen Daten lässt sich eigentlich nur vermeiden, wenn man die Geräte in bar bezahlt, sie nicht zur Reparatur einschickt und die Belege nicht beim Finanzamt vorgelegt werden.

Die “Netzneutralität” (die z.B. sicherstellt, dass auch Websites kleiner, d.h. nicht finanzkräftiger, Anbieter gleichberechtigt zu großen Sites erreichbar sind), steht weiterhin unter Beschuss – mit dem absurden Argument, sie begünstige Urheberrechtsverletzungen:

Hollywood beäugt die Netzneutralität sehr skeptisch:

Man dürfe nicht vergessen, dass ein “großer und rasch wachsender Anteil am Internetverkehr aus gestohlenen Gütern” bestehe, heißt es in der Eingabe des Medienkonglomerats. Provider hätten die Verpflichtung, solche Inhalte auszufiltern. Dabei dürfe die Netzneutralität nicht in die Quere kommen.

Natürlich gibt es einen Haufen Meldungen über Schäubles Sicherheitswahn und heiße Kritik daran:
Schäuble will an Online-Durchsuchung von PCs festhalten:

Wolfgang Schäuble (CDU) will trotz aller Kritik neue Gesetze zur Terrorismus-Bekämpfung einbringen – auch die Online-Durchsuchung von Computern wird nach seinen Worten kommen.
[...]
CSU-Chef Edmund Stoiber unterstützte die Schäuble-Vorschläge für eine Online-Überwachung von Computern. Schließlich kommunizierten die islamistischen Terroristen zum großen Teil über das Internet, sagte er am Samstag im oberfränkischen Hof. Nach seinen Worten fehlt in Deutschland das Gefühl für die Bedrohung: “Die Sicherheitslage in Deutschland ist an die in den USA oder Israel herangewachsen”, mahnte der CSU-Vorsitzende.

…jaja, wir haben hier wöchentlich Selbstmordattentate, wie in Israel. Und zur Abhörung der Kommunikation reicht es nicht aus, die Kommunikation abzuhören (was längst möglich ist), sondern man muss heimlich auf Festplatten rumschnüffeln. Dr. Stoiber, vielen Dank für Ihren Beitrag.

Schäuble bleibt dabei, trotz massiver Kritik, und wedelt mit der terroristischen Bedrohung als Totschlagargument:
Innenministerium warnt vor Anschlaggefahr:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht Deutschland weiter ernsthaft vom Terror bedroht. [...] Auch Innenstaatssekretär August Hanning sieht Deutschland durch Islamisten bedroht, die in Pakistan gezielt in El-Kaida-Camps für Terroranschläge ausgebildet werden.
[...]
Er selbst komme “aus einem Land mit so einem Dienst, der immer alles wissen wollte. Staatssicherheit – aber sicher war der Staat nicht, er ist untergegangen, kann ich nur sagen”, so Gysi.
Schäuble wies solche Vergleiche scharf zurück: “Wer auf diese Weise unseren Rechtsstaat mit dem Unrechtsstaat DDR gleichsetzt, hat entweder keine Ahnung vom Wirken der Stasi ­ oder er leidet an akutem Verfolgungswahn”.

“Der Unrechtsstaat DDR” – diese Wortkonstruktion habe ich lange nicht mehr gehört. Wenn es darum geht, Kritik zurückzuweisen, taugt sie offenbar immer noch.

Parteifreunde unterstützen Schäuble:
Ex-Verfassungsrichter hält Online-Durchsuchungen für möglich:

“Das scheint mir nichts anderes als das, was bei der heimlichen Telefonüberwachung geschieht. Das Internet als neue Form des Kommunizierens steht dem Telefonieren durchaus nahe.” [...]
Klein argumentiert so ähnlich wie ein Gutachter im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die bereits mit Hilfe des Landtags in NRW im Rahmen des dortigen Verfassungsschutzgesetzes eine Befugnis für Staatsschützer zur Ausweitung der Netzbespitzelung geschaffen hat. In der Stellungnahme für die Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit der gesetzlichen Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen wird das Problem des Schutzes des privaten Kernbereichs mit dem Hinweis gelöst, dass der Surfer beim Eintritt in das Internet gleichsam seinen engen Kreis der Privatsphäre verlässt und damit auch die privat abgespeicherten Daten auf dem von ihm genutzten Computer mehr oder weniger zur “Sozialsphäre” gehören.

…wenn ich also aus dem Haus gehe und mich zeige, nehme ich meine Wohnung mit und verliere dadurch den Schutz der Privatsphäre meiner Wohnung? Das Argument “Wenn Du online gehst, verliert der Inhalt Deiner Festplatte seinen Schutz” scheint genau darauf abzuzielen…

Genau die Analogie Festplatte – Wohnung wird gerade verfassungsrechtlich diskutiert:
Online-Durchsuchung: Ist die Festplatte eine Wohnung?:

Als das Grundgesetz gezimmert wurde, gab es noch kein Internet. Dementsprechend bestimmte Artikel 13 die Unverletzlichkeit einer Wohnung physisch mit dem Begriff der Wohnung als vom öffentlichen Bereich abgetrenntem Raum. Ob Haus, Wohnung, Garten, Campingplatz oder Hotelzimmer, überall schützt Artikel 13 die zum Leben notwendige Privatsphäre.
[...]
Wenn für diese Bereiche der Festplatte in Analogie zur Wohnung ein Anspruch auf Unverletzlichkeit gelten soll, stellt sich die Frage, wo die Schranken des Schutzbereiches sind. Unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes setzt Rux den Schutzraum sehr weit an. Weil das Gericht befand, dass auch ein abgeschlossener Lagerraum zur Wohnung gehören kann, schreibt Rux unter Hinweis auf Speicherangebote wie die von Google: “Dann kann für die ‘Internet-Festplatte’ aber jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn der Nutzer seine Daten verschlüsselt oder Dritte auf andere Weise vom Zugriff auf diese Daten ausgeschlossen hat”.
In weiterer Analogie vergleicht der Autor das Aufzeichnen von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen mit der Aufzeichnung des Verhaltens in einer Wohnung. Aus dieser Analogie zieht Rux insgesamt den Schluss, dass Online-Überwachungen analog zur Wohnraumüberwachung nur zur Verhütung dringender Gefahren zulässig sind. Eine Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz im Vorfeld einer Gefahrenlage sei dagegen nicht zulässig.

In einer Antwort auf Rux [2] bezweifelt Gerrit Hornung die Analogiebildung für den virtuellen Raum und zieht den Schutzbereich sehr viel enger. Die Analogie greife z.B. darum nicht, weil für den Initiator einer Online-Durchsuchung nicht einmal eindeutig erkennbar sei, ob nicht vielleicht auf einen Laptop zugegriffen wird, der sich womöglich gar nicht in der Wohnung befindet. Auch bei einer Speicherung auf “Internet-Festplatten” funktioniere die Analogiebildung nicht, weil der Nutzer seine Daten willentlich außerhalb des räumlich geschützten Bereiches ablege. Erst wenn zuverlässig arbeitende Ordnungssysteme (z.B. GPS in Laptops) sicher ausschließen können, dass ein Rechner sich in einem Wohnraum befindet, sei eine Online-Durchsuchung zulässig.

Aber genug von Schäuble und Online-Durchsuchung. Auch wenn das in letzter Zeit die größte Welle in den Medien macht, ist es keineswegs die einzige Bedrohung unserer Privatsphäre. Private Unternehmen mischen munter mit bei der Ausspähung des Bürgers. Privatisierung spielt dabei eine große Rolle:
Einschränkungen beim Datenschutz im Briefverkehr beklagt:

“Vielfach gehen die Vorbereitungen auf den Wegfall des Briefmonopols mit großen Umstrukturierungen der Unternehmen einher. In Folge dessen kann es zu falschen oder mangelhaften Beförderungen von Postsendungen kommen”, erläuterte [der Bundesdatenschutzbeauftragte] Schaar die Hintergründe für die Eingaben. Es dürfe aber nicht sein, dass der Konkurrenzkampf den Datenschutz verdränge und den Anspruch der Kunden auf Wahrung des Postgeheimnisses verletze.
Schaar blickt der Entwicklung skeptisch entgegen und fürchtet, dass der Datenschutz im Rahmen der weiteren Privatisierung unter die Räder kommt.

Auch Google kommt mal wieder in die Kritik:
Bürgerrechtler protestieren gegen Googles Datenhunger:

Die IP-Adressen einschließende Datenspeicherpraxis des Suchmaschinenprimus erlaube es, jeden Klick und jede Sucheingabe seiner Nutzer über Monate hinweg personenbezogen nachzuvollziehen. [...] “Nach deutschem und europäischem Recht ist die systematische Vorratsspeicherung personenbeziehbarer Daten aller Nutzer generell verboten” [...] “In einer demokratischen Gesellschaft ist es die Aufgabe des Parlaments und nicht kommerzieller Unternehmen, die Interessen der Nutzer und der Anbieter gegeneinander abzuwägen”, heißt es allgemein in dem Schreiben. [...] Der Brief erinnert daran, dass Datensammlungen wie die von Google immer wieder missbraucht werden und etwa in China zu Menschenrechtsverletzungen führen. Auch in westlichen Demokratien würden Sicherheitsbehörden Daten dieser Art etwa zur Ausspähung legitimer Protestgruppen wie Menschenrechts- und Umweltorganisationen verwenden.

Es geht doch auch anders:
Anonym suchen mit Ask.com:

Der Suchmaschinenbetreiber Ask.com hat eine anonymisierte Suchfunktion angekündigt. AskEraser soll verhindern, dass der Suchverlauf mit der IP-Adresse des Suchenden in Verbindung gebracht werden kann. Die Funktion soll Ende des Jahres verfügbar sein.

Ich bin zwar der Meinung, dass es besser ist, selbst für meine Anonymität zu sorgen. Warum soll ich mich auf die Aussagen einer Firma verlassen, dass meine Daten sicher sind? Der Vorstoß von Ask.com zeigt jedoch, dass zumindest manche Firmen den Bedarf an Anonymität beim Nutzer erkennen. Von daher wünsche ich Ask.com einen großen Marktanteil, um Signale zu setzen.

Noch eine gute Nachricht für Aktivisten gegen die Überwachungsgesellschaft:
Demo gegen den Überwachungswahn wieder in Berlin:

Bürgerrechtsorganisationen rufen unter der Ägide des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung für den 22. September zum vierten Mal dazu auf, gegen die “ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat” auf die Straße zu gehen. Die Demonstration unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!” wird erneut in Berlin stattfinden[...]. Treffpunkt für die neue Demo ist am 22.9. um 14:30 Uhr am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor unweit vom Reichstag.

Und hier gleich noch etwas für Aktive: Eine Online-Petition für Schäubles Rücktritt.

Zum Schluss noch zwei Nachrichten aus dem Großen Bruder USA: Da gibt es zwar noch keine Vorratsdatenspeicherung, aber es geht mit großen Schritten in diese Richtung.

FBI will zweijährige Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür:

Insbesondere US-Justizminister Alberto Gonzales hat Telekommunikatikonsanbieter wiederholt aufgefordert, freiwillig Verbindungs- und Standortdaten auf längere Zeit vorzuhalten. Er will seit längerem dafür auch eine gesetzliche Basis schaffen, wobei entsprechende Gesetzesentwürfe im US-Kongress aber noch nicht weit gekommen sind. Als Aufhänger diente Gonzales bei seinen Forderungen bislang vor allem die Bekämpfung von Kinderpornographie.

Und weil in den USA ohne großes Drama sowieso nichts mehr wahrgenommen wird, muss Filesharing gleich eine Gefahr für die nationale Sicherheit sein:
Unachtsames Filesharing als Bedrohung der nationalen Sicherheit der USA:

Sie führten in den vergangenen Monaten einige Suchen durch und fanden diverse vertrauliche Informationen, die zum Download bereitstanden. [...] Waxman zeigte sich während der Anhörung erschrocken über die Vorstellung, dass fremde Regierungen, Terroristen und organisierte Kriminelle Zugang zu den vertraulichen Daten haben können.

Damit beenden wir die aktuelle Presseschau und geloben Besserung bei unserer Blog-Frequenz. Wenn uns zwischendurch nichts besseres einfällt, wird es nächsten Donnerstag wieder eine Presseschau geben.

Zum Abschluss noch eine Bemerkung off topic, an die Veranstalter der Tour de France. Warum erspart Ihr uns nicht das langwierige Fahrradfahren und erklärt gleich den Fahrer mit dem höchsten Anteil verbotener Substanzen im Blut zum Sieger? Viel einfacher, und man muss sich nicht ständig merken, wer jetzt gerade wieder ausgeschieden ist…


3 Kommentare zu "Der Stand der Dinge: 13 datenschutzrelevante Nachrichten in der letzten Woche, allein auf Heise"

  1. hey, cool, dass es Euch wieder gibt! Danke für die Presseschau. Diese Liste so hinternanderweg zu lesen hat mir echt Gänsehaut gemacht. Man sieht sich auf der Demo am 22.September!

  2. Zum Thema Online-Durchsuchung findet man in diesem taz-Artikel eine Möglichkeit, selbst auf die Politik Einfluss zu nehmen:
    Computerfreak als Lobbyist

    Dort heiss es unter Anderem:
    [IT-Fachmann Hanno Zulla:] “Meiner Meinung nach wird die Online-Durchsuchung nicht funktionieren. Was die Union mit der Online-Durchsuchung verfolgt, ist ein Sicherheitstheater”, sagt er. Schäubles Maßnahmen dienten in erster Linie dazu, das subjektive Gefühl von Sicherheit zu stärken, obwohl sie die Sicherheit selbst nicht wirklich erhöhen. Unter Experten gilt die Überwachung privater Computer als ineffizient und leicht zu umgehen.

    Mehr dazu auch hier: http://www.hanno.de/blog/2007/07/13/nerdlobbyismus-update-eindrucke/

    Tja, das ist wieder mal das Problem: Der ehrliche Bürger ist mal wieder der Dumme, für die böse Terroristen wird es kein Problem sein, sich gegen die Online-Durchsuchungen zu schützen (viel leichter als bei einer Wohnungsduchsuchung übrigens). Und für uns, wachsame Datenschützer, wird es vielleich eines Tages illegal, sich dagegen zu schützen…

  3. Danke fuer Deine Arbeit, Helge

    ich habe eine mittlerweile recht umfangreiche Quellensammlung zum Thema angelegt, vielleicht fuer einige Leser hilfreich:

    Bundestrojaner, Online-Durchsuchung, VDS, Anti-Terror-Gesetze, etc.:
    http://forum.opensky.cc/kb.php?mode=article&k=29

    Gruss Peter/opensky.cc