Entwurf für das neue Antiterrorgesetz
vonDer CCC hat den Entwurf für das neue Antiterrorgesetz von einer anonymen Quelle bekommen und veröffentlicht: Hier.
Kann man sich ja selbst mal ein Bild machen, anstatt sich nur auf die Medien zu verlassen.
Es lebe der Bürgerjournalismus!
Inzwischen hab ich mir den Gesetzentwurf auf die Schnell mal angeguckt. Die Juristensprache, in der Gesetze nun mal formuliert werden, ist für mich in etwa so verständlich wie Baskisch; trotzdem glaube ich folgendes verstanden zu haben:
- Der für die Online-Durchsuchungen relevante Paragraph ist §20k.
- Die Online-Durchsuchungen müssen vom Vorsitzenden des BKA oder seinem Vertreter bei einem Gericht beantragt werden. Es wäre nicht zu vermuten, dass diese sich mit tausenden solcher Anträge im Jahr beschäftigen wollen.
- Über die Benachrichtigung der betroffenen Personen haben sich die Architekten des Gesetzes noch keine Gedanken gemacht, oder sie gar nicht vorgesehen (§20x(1)).
- Die Architekten des Gesetzes wollen die Legislative unter Druck setzen, indem sie behaupten, es gäbe keine Alternative dazu.