(Un-)Glaubensfreiheit
von Paula Z.Was’n Glück…
- dass ich nicht in einem Land leben muss, in dem es eine Staatsreligion gibt.
Als staatlich verordnete Religion ganz besonders unsympathisch ist mir die muslimische – denn aus dem Islam “austreten” zu wollen, ist mancherorts eine lebensgefährliche Angelegenheit:
Die christlichen Kirchen haben mit dem Umbringen angeblich oder tatsächlich Abtrünniger nach den letzten Hexenverbrennungen gegen Ende des 18. Jahrhunderts ja weitestgehend aufgehört. (Stattdessen beschränkt sich der Vatikan heute darauf, das Leben braver KatholikInnen in den ärmsten Ländern der Welt aufs Spiel zu setzen, indem er den Gebrauch von Kondomen verdammt und zur Ausbreitung von AIDS, Überbevölkerung und menschenunwürdigen Lebensbedingungen beiträgt…)
Nun ja, zumindest können die beiden großen Kirchen hierzulande niemanden mehr zwingen, sich zu ihnen zu bekennen – oder bis zum Lebensende bei so einem Bekenntnis zu bleiben.
Wirklich eine prima Sache, diese Religionsfreiheit – die übrigens auch das Recht umfasst, keine Religion zu haben!
Kurioserweise haben in Deutschland während der letzten paar Jahre überwiegend Angehörige des Islams, jener Religion, die das Recht und die Freiheit eines jeden Menschen, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, ausdrücklich nicht anerkennt, die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit – oder zumindest das, was sie dafür halten – eingefordert.
In der Mehrzahl der Fälle waren es muslimische Frauen, die als Lehrerinnen an staatlichen Schulen arbeiten und dabei aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wollten. Die Tatsache, dass sie es in diesem Beruf mit SchülerInnen zu tun haben, die am Unterricht nicht unbedingt freiwillig teilnehmen (Schulpflicht) – dass sie also als Vertreterinnen des zu religiöser Neutralität verpflichtetem Staates fungieren – wurde von ihnen dabei allerdings geflissentlich ignoriert.
In diesem Zusammenhang wurde und wird dann (im Internet und im wirklichen Leben) gern darüber diskutiert, ob, wann und warum eine gläubige Muslima eigentlich zum Kopftuch-Tragen verpflichtet ist – bevorzugt von supertoleranten Atheisten, die sich bei solchen Gelegenheiten überraschend als intime Islam-Kenner outen.
Die praktische Erfahrung lässt einen die Frage nach dem “ob” spontan verneinen; man begegnet schließlich in allen Bereichen des bundesdeutschen Alltags Migrantinnen muslimischen Glaubens, die kein Kopftuch tragen und damit kein Problem zu haben scheinen.
Wenn man allerdings nach den Verlautbarungen muslimischer Gruppen wie etwa der “Initiative Mein Kopftuch” oder dem “Kopftuch-Info” der islamischen Ahmadi geht, dann ist das Kopftuch – bei den Ahmadi eigentlich sogar der Schleier – aber doch heilige Muslima-Pflicht. Und das einzige Zugeständnis, zu denen sich diese theologischen VordenkerInnen durchringen können, sind seltsame Kopfbedeckungen im “modernen Design”, mit denen jede Frau aussieht wie Woody Allen als Spermium (in: “Was Sie schon immer über Sex wissen wollten…”).
Aber, mal ehrlich, ist das denn wirklich unser Problem, eines, das wir – als eine traditionell eben nicht islamisch orientierte Gesellschaft – für unsere muslimischen MitbürgerInnen lösen müssen?
Der Vatikan hat letztlich akzeptiert, dass sich die Erde um die Sonne dreht; in den meisten Ländern können auch Ehen zwischen Katholiken inzwischen geschieden werden, und die evangelische Kirche hat nicht einmal mehr gegen Verhütungsmittel etwas einzuwenden.
Warum also sollten hier und heute lebende MuslimInnen nicht damit aufhören können, sich so zu verhalten, als rechneten sie in jedem Moment mit einem Überfall durch schwer bewaffnete Krieger eines rivalisierenden Stammes – die alles verschleppen werden, was auch nur ansatzweise nach “Frau in gebärfähigem Alter” aussieht?
Dass ein weibliches Wesen in der Öffentlichkeit nur dann von Männern unbehelligt bleibt, wenn es alles verhüllt, was diese möglicherweise attraktiv finden könnten, ist doch eine völlig anachronistische (und außerdem Männer diskriminierende!) Vorstellung. Auch auf muslimische Männer trifft eine solche paranoide Annahme nicht zu – sonst würde ja keine Frau mehr ohne Kopftuch und bodenlangen Mantel im türkischen Gemüseladen an der Ecke einkaufen gehen.
Liebe strenggläubige Musliminnen und Muslime, ob ihr es nun glauben mögt oder nicht – Frauen sind durchaus fähig, “sittsam” zu leben bzw. treu zu sein (sofern sie das wirklich wollen…), auch ohne sich unter blickdichtem Textil zu verstecken!
Die paar übriggebliebenden Höhlenmenschenmänner, die Frauen ohne Kopftuch oder Schleier im 21. Jahrhundert immer noch für sexuell allzeit verfügbare Schlampen halten, haben einfach den Knall nicht gehört.
Und Frauen, die sich unbedingt den vorsintflutlichen Vorstellungen solcher Männer entsprechend kleiden und mit Kopftuch oder Schleier Gehorsam – egal, ob nun ihrem Gott oder ihrem Gatten gegenüber – demonstrieren möchten, können das von mir aus gern machen.
Die sollen bloß in dem Aufzug nicht meine Kinder unterrichten.
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Notizen aus der Online-Provinz. Klingt interessant. Ich dachte, ich schau mal rein. Viel Text – die Aussage dahinter leider erst im letzten Satz. “Die sollen bloss in dem Aufzug nicht meine Kinder unterrichten”.
In der Kindertagesstaette meines vierjaehrigen Sohnes ist für die naechsten vier (?) Wochen eine Praktikanten anwesend, welche unter anderem auch meinen Sohn betreut. Sie trägt Kopftuch und auch sonst Kleidung, welche fuer diese Jahreszeit eher unpassend ist – denke ich zumindest. Die religiöse Motivation dahinter, wie auch immer entstanden, ist mir relativ egal.
Aber wissen Sie was ? Ich danke ihr dafür. In unserem Haushalt ist Religion eher ein nebensächliches Thema. Sohnemann ist getauft (die Grosseltern meinten, das wäre schön so), wird aber von der Elternseite (also von uns beiden) nicht akribisch nach Geboten und Regeln – ja nicht einmal nach den Doppelmoral-Werten der katholischen Kirche erzogen. Ach ja. Wie gesagt: ich danke ihr dafür, das sie diese Kleidung traegt. Mein Sohn kam auf mich zu und fragte danach. Die Szene endete darin, dass sie der KiTa-Gruppe (den Dinos) erklärte warum sie diese Kleidung trägt, wie sie sich dabei fuehlt und warum sie diese nicht einfach so ablegt. Ich fand das schoen und zugleich lehrreich fuer meinen Sohn – und fuer mich selbst. Und ich gebe es zu – obwohl ich vielleicht als Neanderthal-Sexist abgestempelt werde: ich wünsche mir hin und wieder, auch die einheimischen Erzieherinnen/Betreuerinnen würden ihre Kleidung etwas simpler und zuechtiger wählen. Eine KiTa ist ja keine Modenschau, ausserdem bin ich fähig ungeschminkte Menschen tagtäglich zu ertragen. Nichts fuer ungut.
Leider erfahre ich nicht, welche faszinierende Erklärung die Dame mit dem Kopftuch geliefert hat.
Auch fehlt jeder greifbare Hinweis darauf, warum nun die islamische Kleidung achtenswerter ist als die kritisierte Kleidung der nicht islamischen Erzieherinnen (diese ist zu wenig “simpel” und zu wenig “züchtig”).
Hä? Hätte Herr G.-M. Z. doch geäußert, dass er beide Arten der Kleidung für gleichwertig hält. Aber so? Mit 17 habe ich mal engagiert dafür argumentiert, dass jeder so ‘rumlaufen darf, wie es ihm beliebt. Dazu stehe ich auch heute.
Deshalb: Die Kritik an Frauen, die sich im westlichen (“unzüchtigen”) Stil kleiden, ist gefährlich, vermutlich unreflektiert (fast hätte ich’s vergessen: moral-überheblich) greift in fast fundamentalistischer Weise in hoch private Entscheidungen von Menschen ein – bzw. versucht dieses.
Toleranz bitte auch für europäisch-freiheitliche Ideale! Ja?
Der Muezzin freut sich, der durchlöcherte Kobold am Drachengerüst im Klassenzimmer, die kluge Judikative weil sie nicht anders kann und das Grundgesetz ist immer noch nicht um seinen Absatz 3 im siebten Paragraphen beschnitten worden.
Hurra!
Grundgesetz, Artikel 7, Absatz 3:
“Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.”
“Am 7. Juli 2006 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart einer muslimischen Lehrerin Recht, die gegen ein auf Grundlage dieses Gesetzes erlaßenes Verbot geklagt hatte, da das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße (Az.: 18 K 3562/05). Das Gericht bezog sich dabei darauf, dass im Schwarzwald katholische Nonnen im Habit unterrichten. Das Urteil gilt jedoch nur für Lehrerinnen, die bereits im Schuldienst stehen. Auch in Zukunft kann einer Anwärterin mit Kopftuch die Aufnahme in den Schuldienst verweigert werden, da in Baden-Württemberg keine Nonnen neu eingestellt werden.”
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchstreit
Gleichheits(grund)satz, GG Art. 3:
“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Dazu Wikipedia:
“Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Ziel der Gleichheitssätze ist es, die öffentliche Gewalt zu verpflichten, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. “Gleiche Fälle soll gleiche Regeln treffen” (Konrad Hesse).
Gleichheitssätze verbieten also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt. Sie fordern lediglich, dass eine (Un-) Gleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.”
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitsgrundsatz
nach dem neuesten schulgesetz von nordrhein-westfalen darf eine lehrerin im unterricht nicht kopftuch tragen, weil das als eintreten für islamismus verstanden werden kann. ordenstracht katholischer mönche oder nonnen wird aber nicht als religiöse beeinflussung, sondern als unserem kulturkreis angemessene tradition eingeordnet. – sachlicher Grund?
es ist zwar zu vermuten, dass eine solche regelung nicht beim bundesverfassungsgericht durchkommt, aber dafür müsste erst mal jemand so weit durch die instanzen klagen.