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21.03.2012
Politik & Wirtschaft

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Die Wirkung der Werbung muß nicht nachgewiesen werden

aus mini_icon_blogname Sauerländische Erzählungen.

Am vergangenen Donnerstag hielt die Anklage ihr Plädoyer und forderte für Husam eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts, Markus Dienst, warf Hussam Unterstützung von Al Qaida in 2 Fällen und Werbung für diese Organisation in 57 Fällen vor. Ursprünglich waren ihm mehr als 80 Fälle vorgeworfen worden, aber manche Videos waren zwei- oder dreimal  gepostet worden, dies wurde dann nach einem Hinweis des Senats jeweils als ein Fall gezählt.

Dienst warf  Hussam vor, er verberge geschickt séine islamistische Gesinnung. Er erscheine hier ohne Bart, bete nicht.

Anläßlich der Mohammed-Karikaturen habe er  Aufrufe an die moslemische Jugend zur Tötung von Ungläubigen ins Netz gestellt 

Zum Video von der Hinrichtung des gefangenen US-Soldaten Nicolas Berg durch Abu Musa al-Sarkawi sagte Dienst, der Angeklagte betrachte die Administratoren der meisten islamischen Webseiten als Feiglinge, die das Video von Abu Musa  schon löschen würden, wenn sie nur den Namen (al Sarkawi)… weiter lesen