Das Ende der Aufklärung: brutalstmögliche Blödheit bei Änderung des hessischen Polizeigesetzes

von Heiko Werning

Um es gleich vorwegzunehmen: Mir ist schon klar, dass es bei diesem Thema faktisch unmöglich ist, größere Aufmerksamkeit für ein im Kern skandalöses Verfahren und ein die Grundrechte berührendes Gesetz zu finden. Zu abseitig das Sujet, zu groß die Vorbehalte gegenüber den Betroffenen, zu viel Unwissen über das Thema und mangelnde Aufklärung zur gesamten Thematik – das macht es leicht, haarsträubende Gesetze zu verfassen, ohne dass es jemand kümmert. Denn es geht um die private Haltung gefährlicher Tiere, wo jeder Normalbürger ohnehin müde abwinkt und vor sich hinnuschelt, so etwas gehöre doch verboten.

Aber unser Rechtssystem sollte nicht auf Ressentiment beruhen, sondern auf objektiven Tatsachen, und die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein nicht gering zu achtendes Grundrecht, jedenfalls allemal wichtiger als die freie Entfaltung von Populismus und Dummheit, wie sie der hessische Landtag und hier besonders der Innenausschuss gerade demonstriert haben.

Das Land Hessen hat nämlich soeben die private Haltung gefährlicher Tiere verboten. Und zwar, anders als in anderen Bundesländern, recht weitreichend verboten, also auch die Möglichkeit für Ausnahmen im Wesentlichen unterbunden. Halter solcher „Problemtiere“ dürfen diese zwar bis zu deren Ableben legal behalten, jedoch sie weder innerhalb Hessens abgeben noch zur Nachzucht bringen. Und das, wie gesagt, ohne die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für sachkundige Halter.

Am Gesetz selbst ist zunächst zu kritisieren, dass es erstens im Grunde unnötig ist, denn eine Problemlage ist gar nicht bekannt. Als theoretisches Rüstzeug musste die gefälschte Studie von Pro Wildlife herhalten, die Mühe, sich über z. B. Unfälle in Hessen zu informieren bzw. auch nur nachzufragen, hat sich erst gar keiner gemacht. So ist es ironischeweise ausgerechnet der Giftnotruf Mainz, zuständig für Hessen und Rheinland-Pfalz, von dem bislang (neben dem Saarland) als einziger Giftnotrufzentrale keinerlei Daten über Unfälle mit privat gehaltenen Tieren vorliegen, am Telefon teilte der zuständige Arzt mir mit, man habe gar nicht die „manpower“, die Fallberichte dahingehend zu überprüfen, und routinemäßig ausgewertet werden sie wegen mangelnder Bedeutung nicht. Man kann also getrost davon ausgehen, dass es die Problemlage, die das Gesetz beheben will, in nennenswertem Umfang gar nicht gibt.

Die DGHT (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde), eine Vereinigung praktisch aller Wissenschaftler, die sich mit Reptilien und Amphibien beschäftigen, sowie engagierter Privathalter, fordert bereits seit langem analog dem Jagd- oder Angelschein eine verbindliche Sachkundeprüfung für die Halter gefährlicher Tiere. Dieser Sachkundenachweis liegt lange vor, hier jedoch konnten sich die Länder bislang zu keiner Regelung durchringen. Damit wäre der oft geäußerten Sorge, jeder könne sich nach Belieben lebensgefährliche Tiere beschaffen, leicht entsprochen.

Aber um sachliche Lösungen ging es in Hessen offenbar auch gar nicht, man darf hier getrost eine Tierschutzinitiative à la Pro Wildlife vermuten (die offensichtlich im Vorfeld bereits eingebunden waren). Entsprechend wahllos ist die Liste der angeblich gefährlichen Tiere, die dem Gesetz beigefügt wurde. Auf der finden sich neben real gefährlichen Arten und solchen, die für die private Haltung, nun ja: nicht wirklich relevant sind, wie etwa Gorillas, auch für Menschen völlig harmlose Kreaturen wie etwa der Schreckliche Pfeilgiftfrosch, vermutlich des Namens wegen, denn der ist zwar von Haus aus stark passiv giftig (das bedeutet, das Tierchen kann von sich aus niemand vergiften, man muss es schon essen oder in seine offenen Wunden pressen), der zur Synthese seines Giftes aber auf (noch nicht aufgeklärte) Naturstoffe angewiesen ist, die er vermutlich über die Nahrung aufnimmt, und also seine Giftigkeit im Terrarium in kürzester Zeit verliert; Nachzuchten, und nur solche werden bei den artgeschützten, aber viel gehaltenen und leicht zu vermehrenden Tierchen gehandelt, sind per se völlig ungiftig. Ähnlich obskur sind die Listung einiger Vogelspinnen, die zwar ordentlich zwicken können, deren Gift aber nicht ausreicht, gesundheitsgefährdend oder gar bedrohlich auf Menschen zu wirken (Allergiker ausgenommen). Daneben finden sich auf der Liste auch noch Spinnen, die überhaupt keine Giftwirkung auf Menschen haben. Auch unter den aufgeführten Riesenschlangen sind einige, die Menschen nicht gefährden können, etwa die kleinen Anakonda-Arten. Kurzum: eine ganze Menge der in Hessen nun verbotenen Arten hat das Bedrohungspotenzial eines Dackels oder eines Regenwurms. Das passiert eben, wenn man frei jeder Ahnung an solche Themen herangeht.

Denn auf Sachkompetenz wurde von Anfang an kein Wert gelegt, wohl im Gegenteil hat man sorgsam darauf geachtet, möglichst niemand zu fragen, der etwas vom Thema verstehen könnte. Kein Vertreter der DGHT, immerhin die größte fachwissenschaftliche Vereinigung zu diesen Tieren, keiner des Frankfurter Zoos, eine öffentliche hessische Einrichtung, die mit der betroffenen Thematik bestens vertraut ist, keiner des Frankfurter Senckenbergmuseums, eine der führenden wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, die an diesen Tieren forscht. Kein Wunder – alle hätten sich gegen die Regelung ausgesprochen. Der Leiter der Reptiliensektion vom Frankfurter Zoo, Rudolf Wicker, hatte die geplante Änderung schon im Vorfeld als Unsinn bezeichnet und wurde daraufhin aus den Vorberatungen ausgeschlossen, und der Leiter der Herpetologie (die Wissenschaft von Amphibien und Reptilien) des Senckenbergmuseums, Gunther Köhler, wurde gar nicht erst informiert und hat im Nachgang seinen Protest schriftlich geäußert. In Hessen sitzt auch der führende Gifttier-Toxikologe, Prof. Mebs, auch den fragte man lieber nicht, ebenso wenig wie eben den Giftnotruf Mainz. Stattdessen wurden auf der Anhörung des Innenausschusses ein halbes Dutzend Tierschutzvereine angehört, von Pro Wildlife über „Menschen für Tierrechte“ bis hin zum Tierheim Limburg. Dumm nur, dass die alle mit der Thematik doch gar nichts zu tun haben. Wohlgemerkt, es ging hier nicht um eine Änderung des Tierschutzgesetzes, sondern um eine des Polizeigesetzes zur Gefahrenabwehr aufgrund potenziell gefährlicher Tiere. Ein einziger Irrsinn also, der nur durch gezielten politischen Willen zu erklären ist, denn die genannten Tierschutzvereine sprechen sich generell gegen die private (und oft auch gegen die in Zoos) Haltung aller Wildtiere aus. Da man dafür aber (noch) keine Handhabe hat, musste hier wohl der Umweg über ein ganz anderes Rechtsgebiet gewählt werden, und der Innenausschuss hat sich gern dazu instrumentalisieren lassen, denn irgendwie Handeln gegen Gefahren, das kommt ja immer gut an, erst recht wenn praktisch niemand betroffen ist.

Ja, nun, was soll’s – so würden viele der erwähnten Normalbürger reagieren, wenn sie überhaupt bis hier gelesen hätten, wen kümmern ein paar Spinnen- und Schlangenhalter?

Ich aber möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der einem vorgeschrieben wird, wofür man sich zu interessieren und womit man sich zu beschäftigen hat. Und auch, wenn man weder den Spinnen noch ihren Haltern Sympathien entgegenbringen mag – darf man die Hobbyhaltung solcher Tiere deswegen staatlicherseits gleich verbieten, obschon es doch gar keinen objektiven Grund jenseits von Vorurteil, Missfallen, letztlich also persönlichem, wenn auch mehrheitlichem Geschmack gibt? Zeichnet es einen Rechtsstaat nicht gerade auch aus, schwächere Bevölkerungsteile zu schützen?

Ich ziele hier bewusst auf diese Grundrechte-Debatte. Es gibt natürlich noch jede Menge andere Gründe, die man diskutieren müsste: z. B. die nachweisbare Ungefährlichkeit des Hobbys Exotenhaltung im Vergleich zu gesellschaftlich akzeptierten Beschäftigungen vom Motorradfahren bis zu diversen Sportarten. Oder die Frage, wie es vertretbar sein soll, ein Gesetz zu erlassen, dass die Vermehrung artgeschützter Tiere unterbindet. Oder die Tatsache, dass wichtige Teile unseres Wissens über Amphibien, Reptilien und niedere Tiere gerade von Privathaltern stammen, da die Forschungseinrichtungen gar nicht über die Mittel verfügen, so detailliert und ausdauernd wie ein engagierter Hobbyhalter zu beobachten. Oder die Frage, wie dieses verunglückte Gesetz überhaupt in die Rechtssystematik passt.

All das wären letztlich aufklärerisch Fragen, in Hessen aber ging es um das Gegenteil, um das Ende der Aufklärung: zu Gunsten von billiger Stimmungsmache und gefühlter Ideologie. Hoffen wir, dass die Gerichte dem Landtag das bekloppte Teil kräftig um die Ohren hauen werden.


7 Kommentare zu "Das Ende der Aufklärung: brutalstmögliche Blödheit bei Änderung des hessischen Polizeigesetzes"

  1. Nun ja, hoffen wir, dass die Gerichte dem Landtag diese Farce tatsächlich kräftig um die Ohren hauen.

    Ich gebe zu, meine Hoffnung ist da nicht allzu groß. Denn auch die Listenhunderegelungen (populistisch gerne mit drei Ausrufungszeichen “Kampfhunde” genannt) sind wissenschaftlich vollkommener Blödsinn und dennoch haben sie Bestand.

    Man mag Hunde mögen oder nicht – das sei jedem frei gestellt – aber auch hier wurde kühn jeglicher Sachverstand bei der Gesetzesformulierung außen vor gelassen.
    Medienwirksam wurde “Wir tun doch was, um euch zu schützen!!” in Szene gesetzt, jeder, der keine größere Ahnung von Hunden hat (also die Mehrheit), schreckt heutzutage zusammen, wenn er einen Pitbullterrier sieht (und sei er einbeinig und blind, egal! Pitbulls sind gefährlich!), die Tierheime sind vollgestopft mit Hunden, die keiner mehr nehmen wird, weil sie der “falschen” Rasse angehören und niemand gerne öffentlich von fremden Menschen geächtet und beschimpft wird – und das Beste … das eigentliche Problem bleibt weiterhin bestehen.

    Ja, Hunde, die gefährlich werden, gibt es. Aber gefährlich sind sie in der absoluten Mehrheit der Fälle, wenn eine bestimmte Art von Halter auf eine bestimmte Art mit einem Hund umgeht, der von Größe, Gewicht und Mentalität her das Potential hat, “scharf” gemacht werden zu können.

    Es ist natürlich weitaus einfacher vollkommen sachkundefrei pauschal bestimmte Hunderassen zu verdammen, als sich mit einem im Kern gesellschaftlichen Problem auseinanderzusetzen.

    Was mich bei Hunden wie bei “gefährlichen Tieren” erschreckt: Die Bereitschaft der einen, für dumm zu verkaufen, und die Bereitschaft der anderen, sich so einfach für dumm verkaufen zu lassen.

  2. Man kann hier wirklich nur hoffen, daß die finanziellen Mitteln und Spenden ausreichen, um wegen der Verletzung der Grundrechte notfalls bis zum BGH zu gehen, bevor andere Bundesländer diesen bürokratischen Schwachsinn ungeprüft übernehmen. Betroffen sind eigentlich alle Bundesbürger, da aufgrund solch einer politischen Vorgehensweise, wenn sie denn den Gerichten stand hält, bald für andere Bereiche des privaten Lebens angewendet werden könnte (z.B. alle “gefährlichen” Sportarten, das Fahren diverser Fahrzeuge z.B. privater Fluggeräte wie Flugdrachen u.s.w.)
    Die verantwortlichen Politiker in diesem Fall, gehören wegen “groben Unfugs und Machtmißbrauch angezeigt

  3. Bliebe noch anzufügen, das offenbar ein beteiligter Politiker begeisterter Aquarianer sein muss. Oder wie ist zu erklären das Fische Generalpardon haben?
    Was soll ich mir jetzt anschaffen Tigerhai oder Steinfisch? Oder einfach einen Stachelrochen, den ich dann geschmackvoll Crocodile Hunter Hunter nenne?
    Oder sollte man neben der Gorilla-Haltung auch Walfischhaltung verbieten, um dem ganzen mehr “Realismus” zu bieten?
    Der Schwachsinn erinnert mich an die unsäglichen “Positivlisten” der 90er: Hund, Katze, Vogel und Fisch wahren erlaubt, der Rest nicht. Die Folge speziell seltene Vögel und Fische konnten von jedem Seppel gehalten und verkauft werden. Wanderheuschrecken waren geschützt. Autsch!

  4. Meiner Meinung nach besteht das größte Hauptproblem darin, dass sich die meisten Leute einfach nicht dafür interessieren! Terraristik ist halt immer noch ein “Randhobby”….
    Denn wenn eine große Lobby da wäre, würde kein Politiker dieses Thema anfassen.
    Hier geht es doch nur darum, dass sich bestimmte Vereine profilieren wollen!
    die einzigste Möglichkeit wird wohl nur sein, die Mehrheit der Bevölkerung für dieses Thema zu gewinnen. Da sehe ich allerdings leider schwarz!

  5. Liebe Leute

    Punkto brutalster und eigentlich lebendbedrohlicher Blödheit seitens Politiker als auch seitens Tierschutzvereine überrascht mich nichts mehr; in der Schweiz kam vor einiger Zeit das neue Schweizerische Tierschutzgesetz in die politische Vernehmlassung, und wurde natürlich ohne grossartige Einsprüche festgelegt.

    Laut diesem neuen Tierschutzgesetz empfiehlt sich für die Haltung von zB einem Paar cirka 2cm kleiner Ranitomeya amazonica ( welcher in den Listen notabene gar nicht vorkommt )ein Terrarium mit der Mindestgrösse von 8cm x 8cm x 4cm ( LxBxH ). Prost.
    Politischer Dünnst-Schiss par excellence.
    Ich hoffe schwer, dass die schreibenden als auch lesenden Leute hier der DGHT kräftig was spenden, damit deren Kampfkasse möglichst rasch randvoll ist..

  6. An sich n cooler post, aber kannst beim nächsten mal n bisschen detailierter sein?

  7. Was will mann denn Von Politikern erwarten.Kompetenz haben die doch nur,wenn es um die Erhöhung von Diäten und die Beschaffung von Aufsichtsrats pöstchen handelt.ich kann nur hoffen das diese Verbot scheitert.Das gleiche mit den “kampfhunden”86% der hundebisse sin durch deutsche Schäferhunde b egangen worden.aber die werden nicht verboten weil viele Wählerstimmen.Die meisten Politiker haben vergessen das sie eigentlich Volksvertreter sind und nicht ei Verein von geldgeilen lobbyisten.

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