Geheimverbot für “Mon 810″

von saveourseeds

Ein Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 27. April untersagt der Firma Monsanto in Deutschland den weiteren Verkauf der einzigen derzeit zugelassenen und auf dem Markt verfügbaren Gentechnik-Maissorte “Mon 810″ bis zum Vorliegen eines Beobachtungsplanes. Neue wissenschaftliche Informationen, so das BVL, “geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.” Der Bescheid, der sofort vollziehbar ist, kommt allerdings zu einem Zeitpunkt, zu dem das Saatgut für den diesjähren Anbau längst bei seinen Kunden ist. Folgt daraus auch ein Anbauverbot? Der Verbotsbescheid des Bundesamtes, der in keiner Pressemitteilung oder anderweitigen Form öffentlich gemacht wurde, bezieht sich ausschließlich auf das sogenannte Umwelt-Monitoring, also die Nachbeobachtung des Gentechnikanbaus. Ein Monitoring-Plan ist nach der EU Richtlinie zur Freisetzung von GVO und nach dem deutschen Gentechnikgesetz vorgeschrieben, wurde von Monsanto bisher allerdings faktisch nicht vorgelegt.

Eine Reihe von wissenschaftlichen Arbeiten, die schädliche Auswirkungen des in MON 810 enthaltenen Bt-Toxins auf “Nichtziel-Organismen”, also z.B. Schmetterlinge und Insekten, die sich von Maiszünsler-Larven (dem “Zielorganismus” des Giftes) ernähren oder Bodenorganismen, die das Gift der Pflanzen aufnehmen, geben laut BVL zu Sorge Anlaß. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit einer “eingehenderen Überwachung als es bisher der Fall ist”.

Ein bisher von Monsanto an Gentechnik-Bauern verteilter Fragebogen reiche zur Erfassung der Auswirkungen auf die Umwelt nicht aus. Von Monsanto wird u.a. gefordert, den Verbleib von keimfähigem Gentechnik-Saatgut in der Umwelt, die Verbreitung des BT-Toxins in der Umwelt und im Boden, Auswirkungen auf Nichtziel-Organismen und langfristige und großflächigen Auswirkungen auf die Biodiversität zu prüfen. Einen solchen Monitoring-Plan müsse die Firma im Zuge ihres laufenden Antrages zur Neuzulassung des bereits 1998 zugelassenen GVO ohnehin vorlegen.
Das Amt macht bei dem einstweiligen Verbot des Vertriebs von Gentechniksaatgut Gebrauch von einem Artikel in der einschlägigen EU-Richtlinie, die den Mitgliedsstaaten vorläufige Maßnahmen erlaubt, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, die eine Schädlichkeit des zugelassenen Organismus vermuten lassen. Diese Maßnahmen müssen dann von der EU in einem aufwändigen Verfahren geprüft und anschließend bestätigt oder verworfen werden. Bis dahin gilt das Verbot. Nach diesem Muster haben Länder wie Österreich und Ungarn den Anbau von MON 810 in ihren Ländern bereits seit längerem verboten. Aufhebungsvorschläge der EU Kommission für diese Verbote wurden von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten verworfen.

Die “Welt” hatte am 26. April, also einen Tag bevor der Bescheid tatsächlich erging
gemeldet, Monsanto werde vom Landwirtschaftsministerium auch die Auflage erteilt, MON 810 nur in Gebieten zu vertreiben, die auch tatsächlich von Maiszünslern befallen sind. Dagegen habe sich das BVL aber zur Wehr gesetzt. Ausserdem wurde ein Gentechniker der Uni Hannover als unabhängiger Experte zitiert, der den Anbau von Mon810 auch “quasi als Barriere” in Gegenden ohne Maiszünsler befürwortete.

Nachtrag: Das Verbot ist mittlerweile nicht mehr ganz so geheim:

Presserklärung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Frankfurter Rundschau 10. Mai
Bauern dürfen ernten aber nicht säen

und auch die taz hat es jetzt mitbekommen: Genmais gerät unter Verdacht


4 Kommentare zu "Geheimverbot für “Mon 810″"

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  2. Fast möchte man den Bescheid des BVL für einen späten Aprilscherz halten, aber es ist bitterer Ernst. Saatgut offiziell zugelassener Sorten mit dem Konstrukt MON810 soll gemäß dieses Bescheides ab sofort nur unter fast nicht realisierbaren Auflagen verkauft werden dürfen. Damit greift das BVL massiv in die Wahlfreiheit der Landwirte ein und behindert sie, ökonomisch richtige Entscheidungen zu treffen. Also muss es, so meint man, wohl sehr wichtige Gründe für einen solchen Bescheid geben. Zahlreiche „neuere Erkenntnisse“ aus den Jahren zwischen 2001 (!) und 2006 werden vom BVL zitiert. Das BVL hätte die zitierten Quellen besser erst einmal sorgfältig studieren sollen. Daraus wird nämlich das Fehlen an belastbaren Nachweisen ersichtlich, dass von MON810 besondere Gefahren ausgehen. Hier wird amtlicherseits ignoriert, dass der Bund schon zahlreiche Studien zur Sicherheitsforschung in Deutschland finanziert hat, deren Ergebnisse gerade kein Moratorium für den Anbau von Bt-Mais mit MON810 nahelegen. Es gibt daher keinen Grund, den Anbau von Bt-Mais zu unterbinden.

  3. Wenn Herr Weber nach einem Jahr windlosem Versuchsanbau 20m Sicherheitsabstand für sicher hält und dabei auch noch nur bis zur Kennzeichnungsschwelle von 0,9% Einkreuzung mißt, kann man nachvollziehen, warum er neue Erkenntnisse negiert.
    Aus den zitierten Quellen wird nämlich vor allem ersichtlich, daß die enormen Forschungsanstrengungen nach allen Autoren übereinstimmend eben doch nicht ausreichend sind – überall wird weiterer Forschungsbedarf artikuliert; u.a. sogar bei biosicherheit.de direkt. Wichtige Versuche werden einfach nicht weitergeführt.
    Und: solange die Gefahren nicht sicher eingeschätzt weder können, ist ein Anbaustopp durchaus gerechtfertigt.

    Mehrere Studien mit B.t.-Pflanzen haben die Untersuchung der Wirkung des Toxins auf Nichtziel-Schmetterlinge zum Ziel gehabt.
    Felke und Langenbruch (2005) kommen aufgrund eigener Untersuchungen zu Auswirkungen des Pollens von transgenem B.t.-Mais auf Schmetterlingslarven zu dem Schluß, daß auch Larven von Nichtzielschmetterlingen ähnlich sensibel wie die des Zielorganismus und teilweise noch empfindlicher reagieren. Die Untersuchung ergab deutliche artspezifische Unterschiede in der Sensibilität gegenüber dem Toxin. Auswirkungen subletaler Effekte auf die Populationsdynamik werden diskutiert.
    Lang et al. (2005) merken zu Laboruntersuchungen zur Wirkung von B.t.-Maispollenfraß an, daß dabei oft nur über einen Zeitraum von 1-2 Tagen gefüttert wurde – im Freiland seien Expositionen bis zu 14 Tagen möglich. Unbeachtet bliebe weiterhin, daß die Fitness der Larven im Freiland teiweise erheblich unter der der im Labor untersuchten liegen dürfte – durch die sonstigen Stressoren dürfte dort auch die Sensibilität für das B.t.-Toxin erhöht sein (Lang et al. (2005): 34).
    Weiter wird ausgeführt, daß Toxinexpressionsmenge der transgenen Maispflanzen deutlich schwanken kann. Offen sei weiterhin, wie die extrem hohen Toxingehalte in den Antheren bei MON 810 zu bewerten seien.
    Weiterhin kann es durchaus zu Schädigungen kommen, die mit einer Erweiterung der toxischen Wirkung auf Nichtlepidopteren einhergehen (da das Toxin im Gegensatz zu konventionellen B.t.-Präparaten bereits aktiviert ist). So kommen Lövei und Arpaia (2005) nach einer systematischen Untersuchung von Laborversuchen, die die Rückwirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf natürliche Feinde aus dem Stamm der Arthropoden (Spinnentiere, Krebstiere, Tausendfüßler und Insekten) zum Gegenstand hatte, zu dem Schluß, daß die Laborversuche u.a. wenig realistisch waren und ganze Artengruppen nicht untersucht wurden. Laborversuche mit räuberischen Arthropoden kamen dabei zu 12% zu positiven, zu 41% zu negativen Rückwirkungen. Mehrere wichtige Artengruppen natürlicher Feinde wurden nur selten, etwa die Ordnung der Zweiflügler (Diptera) oder nie – wie die Familie der Ameisen (Formicidae) – untersucht. Lövei und Arpaia stellen fest, daß es eine Vielzahl von negativen Rückwirkungen durch gentechnisch veränderte Pflanzen gibt, diese jedoch nicht ausreichend untersucht sind – damit kann eine sichere Vorhersage, welche Artengruppe inwiefern gefährdet ist, nicht gemacht werden.

    Felke und Langenbruch (2005): Auswirkungen des Pollens von transgenem Bt-Mais auf ausgewählte Schmetterlingslarven. BfN-Skripten 157.
    Lang et al. (2005): Monitoring der Umweltwirkungen des Bt-Gens. Forschungsprojekt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV). Freising-Weihenstephan.
    Lövei und Arpaia (2005):The impact of transgenic plants on natural enemies: a critical review of laboratory studies. Entomologia Experimentalis et Applicata 114 (1): 1–14.

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