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	<title>November 07 &#187; Jugend</title>
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	<description>Detlef Kuhlbrodt schreibt manchmal Tagebuch mit Fotos. Meist aus Berlin.</description>
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		<title>Jugendlichensex</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jul 2007 09:39:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Kuhlbrodt</dc:creator>
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<p><img src="http://taz.de/blogs/wp-inst/wp-content/blogs.dir/43/files/2007/07/5.7.:04.jpg" alt="5.7.:04.jpg" /></p>
<p>Kreuzberg, Mitte &amp; Prenzlauer Berg unterscheiden sich auch sprachlich.<br />
Von &#8220;Spätis&#8221; etwa würde in Kreuzberg niemand sprechen.</p>
<p>Beim Souterrainkiosk in der Mittenwalder Straße bleiben die wohl am besten gefundenen BZ-Titelseiten viele Tage lang draussen stehen. Es geht immer um&#8217;s Trinken oder um Sex. Das ist auch bei anderen Kiosken so hier.</p>
<p>Passend dazu gab&#8217;s in der &#8220;FR&#8221; dann diesen Text letzte Woche:</p>
<p>Gesetz gegen Kinderpornos soll verschärft werden<br />
VON NADJA ERB</p>
<p>Diskussionsstoff &#8211; nicht nur in Uelzen (dpa)</p>
<p>Der Fall des in der Türkei inhaftierten 17-jährigen Marco hat in Deutschland die Debatte über den Umgang mit Jugendlichen im Sexualstrafrecht angefacht. Um eben dieses Thema dreht sich auch der aktuelle Streit über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie. Denn Experten sehen durch den Entwurf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen gefährdet.</p>
<p>Den Kritikern stößt vor allem auf, dass künftig Verbreitung, Besitz und Erwerb von Schriften über sexuelle Handlungen von 14- bis 18-Jährigen unter Strafe gestellt werden sollen. Bisher galt hier die Altersgrenze von 14 Jahren. &#8220;Damit wird ein 17-jähriger junger Mann grundsätzlich genauso behandelt wie ein fünfjähriges Kind&#8221;, bemängelt der österreichische Jurist Helmut Graupner und warnt vor &#8220;absurden und gefährlichen&#8221; Folgen. Schließlich mache sich damit ein 15-Jähriger, der ein erotisches Foto von seiner gleichaltrigen Freundin im Bikini schieße, ebenso strafbar wie der 14-Jährige, der seine 17-jährige Freundin nackt zeichne.</p>
<p>Sollte das Gesetz in Kraft treten, würden &#8220;die Strafverfolgungsbehörden mit solchen Fällen verstopft&#8221;, prophezeit Graupner. Auch die Bochumer Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle befürchtet in diesem Zusammenhang eine &#8220;Kriminalisierung vieler Bürger&#8221;.</p>
<p>Mit dem Gesetzentwurf soll ein Rahmenbeschluss des EU-Rates von 2003 umgesetzt werden. Er sieht außerdem vor, dass sexueller Missbrauch von 16- und 17-Jährigen künftig strafbar sein soll. Hier lag die Altersgrenze bisher bei 16 Jahren. Für den Tübinger Strafrechtler Kristian Kühl ist das eine bedenkliche Ausweitung. Damit würde allen Jugendlichen unter 18 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung abgesprochen. Dass gleichzeitig das Alter, ab dem ein Jugendlicher als Missbrauchstäter eingestuft werden kann, von 18 auf 14 Jahre herabgesetzt werden soll, erinnert Graupner an US-amerikanische Verhältnisse: &#8220;Jugendliche Opfer werden wie Kinder behandelt, jugendliche Täter wie Erwachsene.&#8221;</p>
<p>Für Philipp Thiee von der Strafverteidigervereinigung ist der Gesetzentwurf Ausdruck einer &#8220;von Angst geleiteten Kriminalpolitik&#8221;. In seiner Stellungnahme warnte er davor &#8220;Strafbarkeiten pauschal auszudehnen und so einen rationalen Umgang mit gesellschaftlichen Problemen zu blockieren&#8221;.</p>
<p>Dazu kommt dann noch: dass die Jugendlichen ungefähr zwei Jahre früher in die Pubertät kommen, als noch vor zwanzig Jahren, wie neulich (letztes Jahr oder so) im &#8220;Spiegel&#8221; gestanden hatte.</p>
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