vonannette hauschild 13.04.2010

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Gestern am 46. Verhandlungstag, gab es in Koblenz eine echte Überraschung. Ömer Ö., dem Unterstützung der Al Qaida und Verstoß gegen § 34 AWG vorgeworfen wird, outete sich endlich als Jihad-Kämpfer.Er hatte schon zu Beginn des Verfahrens angedeutet, dass er Angaben machen wolle, nun tat er es. Er habe 2006 tatsächlich zwei Ausbildungslager in Pakistan besucht, so wie es ihm vorgeworfen werde. Das erste sei ein Lager einer Al Qaida-Gruppe in Waziristan gewesen, danach sei er noch in ein Taliban-Lager im SWAT-Tal gegangen, weil man in dem ersten Lager aufgrund der beleibten saudischen Freiwilligen nicht so viel habe lernen können. Die hätten die Ausbildung behindert. Nicht sehr schmeichelhafte Worte für die “Brüder”. Er meinte, auch in Saudi-Arabien habe schon die Fast-Food-Ideologie Einzug gehalten. Detailliert beschrieb er den Weg in die Lager: über die Türkei, die iranische Stadt Sahedan (Treffpunkt war dort die Mekki-Moschee, so wie bei uns in Köln die Domplatte vor dem Kölner Dom), die weiteren Stationen, die Tätigkeit der Schmuggler/Schleuser, Bewaffnung der Gruppen. Es ging jedoch nicht so sehr ins Detail wie die Mitglieder der “Sauerland-Gruppe”, aber vielleicht kommt das ja noch.

Er äußerte sich zu Dingen, die zwar in der Anklageschrift genannt sind, die aber selbst im Jahr 2006  nicht strafbar waren, also seinen Aufenthalt in den Ausbildungslagern. Dann aber kam es knüppeldick, “richtig heftig”, wie Ömer selbst sagte.

Kurz vor der Mittagspause kam er zu einem Punkt, den er offenbar unbedingt loswerden wollte:

Gericht, Anwälte und Publikum hörten in ungläubigem Staunen zu, was der Mann da erzählte. Er berichtete von seiner Teilnahme an einem Feuerüberfall mit MG und Panzerfäusten (RPGs) auf eine afghanische Patrouille im Grenzgebiet. Er und ein Teil der Gruppe hätten sich nach den Schüssen zurückgezogen, aber hinterher sei ihm berichtet worden, dass die Soldaten tot seien. Er sprach sehr leise bei der Schilderung dieses Vorfalls und im Saal konnte man eine Stecknadel fallen hören.

War das ein Geständnis für einen Mord oder Totschlag? Warum haben die Anwälte das zugelassen? Als ich mich vor der Sitzung mit einem der Anwälte unterhalten hatte, erfuhr ich, dass sie nicht alles mit dem Mandanten besprochen hätten.  Er hätte sich nicht selbst belasten müssen und es war den Behörden auch noch nicht bekannt. Aber spätestens als man merkte, wohin die Reise geht, hätten die Anwälte eingreifen können.

Das Gericht legte danach erst mal eine Mittagspause ein. Das mußte verdaut werden. Nach der Pause sprach die Vorsitzende Angelika Blettner auf Ömer ein, ob er vielleicht erst mal nichts mehr sagen wolle, denn jetzt müsse eventuell geprüft werden, ob eine Mordanklage oder eine Anklage wegen Totschlag in Frage komme,  aber er wollte weitermachen. Ich hatte den Eindruck, dass er sich was von der Seele reden wollte. Und Ömer hatte seine Einlassung zu dem Kampfeinsatz mit der Bemerkung eingeleitet, das habe er ganz allein durchgestanden, er habe mit niemandem reden können. Ein deutscher Soldat könne zu einem Psychologen gehen, er aber habe das ja nicht gekonnt.

Er revidierte seine Aussage zwar erheblich. Die Jeeps seien sehr weit weg gewesen, nur so groß wie Punkte gewesen, aber in Schussweite. Der eigentliche Schaden sei durch die RPG entstanden, aber was er gesagt hatte, stand nun im Raum.

Und Ömer war es wichtig, zu betonen, dass er nie im Leben daran gedacht habe, in Deutschland Anschläge zu begehen, wie der  Hauptbelastungszeug Jannick N. behauptet hatte.

Zum Vergleich: auch drei der vier Mann aus der “Sauerlandgruppe” hatten nach ihrer Ausbildung an Fronteinsätzen mit Kämpfen teilgenommen. Es folgte deswegen keine Anklage wegen Mordes.

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