29.06.2010 von annette hauschild
Heute war der letzte Tag der Beweisaufnahme in Koblenz. Zunächst ging es noch mal um Ömers Aussage über die Teilnahme an einem Feuerüberfall auf eine afghanische Patrouille, die er am nächsten Verhandlungstag widerrufen hatte. Der Verbindungsbeamte des BKA in Kabul hatte versucht, den Sachverhalt aufzuklären, aber er ließ sich nicht erhärten. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht war mit einem Gutachten zur Strafbarkeit einer solchen Tat in Afghanistan beauftragt worden. Das Gutachten kam zu dem Schluß, dass eine solche Tat nach dem afghanischen Strafgesetzbuch strafbar wäre, nach islamischem Recht sei je nachdem welche Rechtsschule zur Anwendung komme, bei der reinen Absicht zu töten, selbst wenn die Tat nicht zu Ende ausgeführt werden konnte, die Todesstrafe vorgesehen.
Auf Antrag der Verteidigung waren danach als Zeugen zwei Jugendliche geladen, die Kinder von Aleem N., der im letzten Jahr als Al Qaida-Rekruteur zu 8 Jahren Haft verurteilt worden war. Sie sollten zu dem Verhältnis zwischen ihrem Vater und… weiter lesen
22.06.2010 von annette hauschild

Wenig einladend: die Außenstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Foto: Helmut Lorscheid
22.06.2010 von annette hauschild
Kollege Lorscheid berichtet weiter : 16 Länder, 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Nach dem Mann aus Bayern kam eine junge Frau vom Landesamt Baden-Württembeg in den Zeugenstand, eine Frau Unar (phon.). Auch sie augestattet mit viel Papier, aber nur einer begrenzten Aussagegenehmigung. Sie war mit der Auswertung von Asservaten befasst, die die Polizei bei einer Durchsuchung eines Jugendzeltlagers in Eberbach mitgenommen hatte. Für dieses Zeltlager war die in Düsseldorf ebenfalls angeklagte Nurhan Erdem verantwortlich. Die Behörden kamen zu der Auffassung, dass es sich nicht etwa – wie in der Anmeldung so bezeichnet, um ein Familien – und Jugendlager, sondern um ein Schulungscamp der DHKP-C handelte. Den Schulungscharakter führte man darauf zurück, dass in einem Privat-Pkw Zeitschriften gefunden wurden, die man amtlicherseits in Deutschland der DHKP-C zuordnet. Und dafür, dass es tatsächlich Schulungen gegeben habe, beweist nach Ansicht des Baden-Württembergischen Verfassungsschutzes die Tatsache, dass ein “Schulheft” gefunden wurde, mit Aufzeichnungen. Bei der amtlichen… weiter lesen
22.06.2010 von annette hauschild
Der Kollege Helmut Lorscheid schreibt weiter aus Düsseldorf: Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst. Und Geheimdienste lassen sich nicht gerne in die Karten schauen. Dieses Erkenntnis ist nicht ganz neu. Um so erstaunlicher ist es, dass Beamte des bayerischen und des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes und auch BND-Leute im Düsseldorfer Staatsschutzprozess wegen Unterstützung einer türkischen Partei oder Organisation namens DHKPC überhaupt in den Zeugenstand geladen werden. Denn immer dann, wenn es interessant wird, werden solche Zeugen ganz still oder verweisen auf ihre Aussagegnehemigung – die es in der Regel niemals erlaubt, Quellen für ihre Aussagen, Erkenntnisse oder auch nur Schlußfolgerungen oder Vermutungen zu nennen. Da berichtet ein Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz über eine Veranstaltung einer von seinem Amt als Tarn -oder Vorfeldorganisation der in Deutschland verboteneen DHKP-C eingestuften Organisation in Köln. Wir lernen: der Aktionsradius des Bayerischen Landesamtes endet keineswegs in Aschaffenburg, sondern reicht bis Köln, oder manchmal sogar bis in die… weiter lesen
17.06.2010 von annette hauschild
In der nächsten Zeit wird mein Kollege Helmut Lorscheid aus Düsseldorf und Koblenz berichten. Ich bin anderweitig verpflichtet.
Helmut Lorscheid war letzte Woche in Düsseldorf anwesend, als ein Mitarbeiter des Bayerischen Verfassungsschutzes als Zeuge beim DHKP-C-Prozess geladen war. Hier sein Bericht:
Die Bayern hatten zu beobachten begonnen, weil einer der Beschuldigten eine Zeit lang in Bayern gewohnt hatte. Verfassungsschützer als Zeugen in einem Gerichtsverfahren – ich weiß nicht, ich finde das eher merkwürdig. Was mich an Verfassungschutzbeamten stört ist die Tatsache, dass immer dann, wenn es um die Beweisbarkeit ihrer Erzählungen geht, Nachfragen mit dem Hinweis auf “Quellenschutz” unbeantwortet bleiben. So auch in diesem Fall. Ein Herr Knaut (Name phonetisch) vom Bayerischen Verfassungsschutz erzählte über das, was irgend jemand seiner Behörde gegen viel oder wenig Geld, aus welchen Gründen auch immer, berichtet hat. Oder was irgendwer
mit irgendwelchen technischen Hilfsmittel gehört hat. Wenn nach der Quelle gefragt wird, zückt der Beamte seine… weiter lesen
12.06.2010 von annette hauschild
Wer als Prozessbeobachter oder auch nur als einfacher Zuschauer in den Hochsicherheitsbau des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Kappesfeld will, muß eine Überprüfungsprozedur durchlaufen, die strenger ist als die Durchleuchtung an Flughäfen. Taschenkontrolle mit Röntgengerät, alle Handies, nicht nur die mit Kamera, müssen abgegeben werden. Das ist ja einzusehen, nachdem, was in deutschen Gerichtsgebäuden schon alles an Mord und Totschlag in der letzten Zeit geschah, allerdings vorwiegend bei Zivilverfahren und bei Scheidungsverfahren. Man denke an die arme Marwa al Sherbini.
Ich habe aber weder bei der “Sauerland-Gruppe” noch bei dem “Al Qaida-Verfahren” in Koblenz den Eindruck gehabt, dass das wirklich nötig gewesen wäre. Eine ernstzunehmende randalierende Sympathisantenszene, wie früher bei der RAF, ist bei den Islamisten nicht auszumachen und bei den türkischen Linken beschränkt sie sich auf ein paar Leute. In Koblenz wird Gepäck übrigens noch mit Hand durchsucht.
Was geschieht mit den Ausweiskopien?
Aber es werden auch die Ausweise kopiert, in beiden OLGen. Da gibt es auch keine Ausnahme bei Journalisten… weiter lesen
11.06.2010 von annette hauschild
Den Ageklagten im derzeit laufenden und bis weit in den August terminierten Prozess wird vorgeworfen, die türkische DHKP/C unterstützt zu haben. Die Anklage – deren Text weder vom Gericht, noch von der Bundesanwaltschaft oder der Verteidigung zu bekommen war – stützt sich angeblich auf Geldüberweisungen an Mitglieder dieser Gruppierung. Mitglieder dieser Gruppe sollen in der Türkei Anschläge auf Polizeistationen und Parteibüros der AKP verübt haben. Grundlage für die Anklage ist der Paragraph 129 B (Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland) sowie den Paragraphen 34 Außenwirtschaftsgesetz.
Den in Düsseldorf angeklagten Cengiz Obvan, Nurhan Erdem und Ahmet Istanbullu wird keine direkte Beteiligung an Anschlägen oder Attentaten vorgeworfen. Die Verteidigung argumentiert, die Angeklagten hätten in Deutschland bzw. Europa legale Vereine unterstützt. Alle drei werden seit
über einem Jahr in U-Haft und weitgehender Isolation gehalten. Die Vereinigung soll, zumindest bis 1999 für die DHKP/C, auch unter Androhung oder Anwendung von Gewalt,… weiter lesen