vonannette hauschild 29.06.2010

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Heute war der letzte Tag der Beweisaufnahme in Koblenz. Zunächst ging es noch mal um Ömers Aussage über die Teilnahme an einem Feuerüberfall auf eine afghanische Patrouille, die er am nächsten Verhandlungstag widerrufen hatte. Der Verbindungsbeamte des BKA in Kabul hatte versucht, den Sachverhalt aufzuklären, aber er ließ sich nicht erhärten. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht war mit einem Gutachten zur Strafbarkeit einer solchen Tat in Afghanistan beauftragt worden. Das Gutachten kam zu dem Schluß, dass eine solche Tat nach dem afghanischen Strafgesetzbuch  strafbar wäre, nach islamischem Recht sei je nachdem welche Rechtsschule zur Anwendung komme,  bei der reinen Absicht zu töten, selbst wenn die Tat nicht zu Ende ausgeführt werden konnte, die Todesstrafe vorgesehen.

Auf Antrag der Verteidigung waren danach als Zeugen zwei Jugendliche geladen, die Kinder von Aleem N.,  der im letzten Jahr als  Al Qaida-Rekruteur zu 8 Jahren Haft verurteilt worden war. Sie sollten zu dem Verhältnis zwischen ihrem Vater und den beiden Angeklagten Ömer Ö. und Sermet I befragt werden. Die 16 jährige Asma und der 14 jährige Ismael wirkten in dem Gerichtssaal etwas verloren.  Begleitet wurden sie von ihrer Mutter Katja (mit muslimischem Namen Kadija), die zum Islam konvertiert war, und einer alten Bekannten: der Rechtsanwältin Ricarda Lang, die im Sauerland-Prozess Adem Yilmaz verteidigt hatte. Das ganze verursachte ihnen sichtlich Unbehagen. Schließlich war das der Senat, der ihren Vater ins Gefängnis geworfen hatte. Entsprechend unsicher wirkten sie.  Ömer lächelte Ismael an, als der Junge den Saal betrat, Ismael grinste schüchtern zurück, und Ömer fragte die Vorsitzende, ob er ihm die Hand geben dürfe. Er durfte.

Sehr behutsam erklärte dann die Vorsitzende Blettner den Kindern, dass sie als Zeugen zwar die Wahrheit sagen müßten, aber ihren Vater nicht belasten bräuchten. Das taten sie denn auch nicht, sondern verweigerten die Aussage. Sie wirkten etwas erleichtert, dass man sie nicht mit Fragen bedrängte. Als sie gingen, drehte Ismael sich noch mal kurz um um grüßte die beiden Angeklagten mit erhobener Hand.

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