vonannette hauschild 22.09.2010

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Es gibt viele Sanktionen und Sanktionslisten. z.B. die gegen den Iran wegen der Verletzung des Non-Proliferationsabkommens zur Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen, Listen gegen sogenannte “Schurkenstaaten”, und die sogenannten Anti-Terrorlisten des UN-Sicherheitsrates, der EU und der USA.  

Eine schöne Übersicht über die wichtigsten Listen findet sich in der Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Sanktionslisten  

Nehmen wir mal die Anti-Terror-Liste der EU, über die wird in diesem Blog noch mehr berichtet werden. Wer befugt ist, Personen oder Organisationen nach welchen Kriterien auf dieser EU-Terrorliste zu listen, ist völlig unklar. Klar sind hingegen die Risiken, wenn Firmen oder Personen mit solchen Leuten oder Organisationen, die auf einer dieser Listen geraten, wissentlich oder unwissentlich Geschäfte macht. Da die Bösen sich aber gern tarnen, zudem die Listen ständig geändert werden und manchmal ungenau sind, haben listige Geschäftemacher ein neues Betätigungsfeld entdeckt: Software und Dienstleistungen zum Abgleich von Kunden- oder Mitarbeiterdaten mit den Terrorlisten und den diversen Embargo- und anderen Sanktionslisten. Wenn man nach den Stichworten “Terrorliste” oder “Sanktionsliste” googelt, kommen als erstes nicht etwa juristische Kommentare oder Aufsätze über Listungsverfahren, Transparenz oder wie man von so einer Liste wieder runterkommt, hoch, sondern die neuen Dienstleister für die komplexen Fragen zum komplizierten Ausfuhrrecht.

Die Wirtschaft zahlts, machts und ist trotzdem verunsichert, wie folgender Forumsbeitrag in einem Forum für Transportbeschäftigte zeigt


http://cargoforum.de/Forums/viewtopic/t=6196.html

Mit den EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und mit der EU-Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette SEK(2006)251 hat die Politik nämlich den Firmen die Pflicht aufgebrummt, durch betriebsinterne Maßnahmen sicherzustellen und nachweisen zu können, dass ihre Geschäftspartner und Mitarbeiter sauber sind. Das läuft unter dem Stichwort “Compliance”. Mit diesen Maßnahmen sollen die Finanzströme, die den Terror finanzieren, ausgetrocknet werden.  Die Dienstleister sind in einen von der Politik geschaffenen Markt gesprungen, wenn sie sich vielleicht nicht selbst durch erfolgreiche Lobbyisten in Brüssel diesen Markt selbst geschaffen haben. So macht man es sich leicht, entlastet den Zoll und das Ausfuhramt und schafft zudem noch Arbeitsplätze.  

Ich frage mich, was macht denn der Zoll und das BAFA (Bundesamt für Aussenwirtschaft, Eschborn) ? Kontrollieren die denn eigentlich gar nicht mehr selber?  

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https://blogs.taz.de/terrorismusblog/2010/09/22/gesetzeskonform_agieren_embargolisten_verstehen/

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