vonannette hauschild 23.11.2010

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Ich muß an dieser Stelle einen Nachtrag machen zu einer Sitzung des 6. Strafsenats, die schon eine Weile zurückliegt. Alaattin A, um den es ging, war selbst nicht als Zeuge geladen, weil ihm ebenfalls ein Prozess bevorsteht und die Richter offenbar davon ausgingen, dass der Zeuge daher keine Angaben machen werde. Stattdessen kam sein Vernehmer beim BKA, der Erste Kriminalhauptkommissar (EKHK) Kröschel.

Alaattin A. (36 Jahre)  ist ein kranker Mann. Die Nieren, wie man hörte. Er wird selbst als angeblicher ehemaliger hoher Funktionär der DHKP-C vor dem 5. Senat angeklagt werden nach dem Paragraphen 129b und wegen Verstosses gegen das Aufenthaltsgesetz, allerdings sind noch keine Termine angesetzt, und es ist fraglich ob sein Verfahren noch in diesem Jahr anfangen wird. Man hat ihm also erlassen, vor dem 6. Senat als Belastungszeuge erscheinen zu müssen. Nicht so den anderen, Nicht-BND-Leuten (siehe die Einträge “Zeuge mit Krankenwagen angekarrt” und “Im Zweifel wird der Zeuge zum Angeklagten”) oder Nuri Eryüksel, der an den Folgen von Folterhaft in der Türkei erblindet ist und monatelang vom Senat in Beugehaft gehalten wurde.

Vorausgeschickt werden muss, dass die Behörden die Anatolische Föderation, einen in Köln ansässigen Dachverband linker türkischer  Migrantenvereine, als Tarnorganisation der DHKP-C bezeichnen.

Alaattins Angaben zur Struktur der Anatolischen Föderation waren detailreich. Er nannte Vereine und Personen  in Köln, Duisburg, Dortmund, Wuppertal, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und Nürnberg. auf Europaebene und in Belgien, Frankreich, England und den Niederlanden. Das sehr übersichtliche Organigramm, das Kröschel nach Alaattin A.s handschriftlichen Aufzeichnungen gefertigt hatte, wurde per Beamer an die Wand projiziert. Darin war übrigens auch die Band “Grup Yorum” aufgezeichnet, deren Songs in der Türkei recht populär sein sollen. Warum die Musiker nun in diesem Organigramm auftauchten, wurde aus den Aussagen des Vernehmungsbeamten nicht  klar. Es hieß nur, dass der infolge von Haft in der Türkei erblindete Nuri Eriüksel sich um das Kulturprogramm bei Veranstaltungen gekümmert habe und Auftritte dieser Gruppe organisiert haben soll.  Ein Kiosk an der Venloerstrasse in  Köln sei eine Geldlagerstelle, ein sogenannter Puffer oder Tampon gewesen, (so habe ich bei der schlechten Akustik jedenfalls das Wort verstanden, dass Kröschel benutzte), dort sei Geld aufbewahrt worden, das gesammelt und nach Holland weitergeleitet worden sei. Der Name DHKP-C tauchte in diesem Organigramm jedoch nicht auf, dennoch geht das BKA davon aus, dass die Strukturen deckungsgleich sind.

Kröschel erklärte, die Struktur der DHKP-C sei schon vorher weitgehend bekannt gewesen,  die handelnden Personen nicht so sehr. In dieser Hinsicht seien die Aussagen von Alaattin A  hilfreich gewesen.

Es war EKHK Kröschel wichtig, zu betonen, dass Alaattin A aus der DHKP-C ausgestiegen sei. Ottmar Breidling fragte: “Das Organigramm bezieht sich auf die Struktur vor seiner Festnahme?”  Kröschel (mit Nachdruck): “Vor seinem AUSSTIEG!”  Breidling: “Vor seinem Ausstieg”.

Die Beschuldigtenvernehmungen beim BKA hatten ergeben, dass A. in der Türkei als Student Mitglied der DHKP-C geworden sei, in seiner Militärzeit einen Taxifahrer getötet haben soll, angeblich im Auftrag ebendieser Organisation, und dafür im Gefängnis gewesen sei, in Bayrampasa-Gefängnis in Istanbul. Ob in U-Haft oder Strafhaft, blieb mir unklar. Aber der BKA-Vernehmer gab an, dass noch unklar sei, ob das Verfahren in der Türkei noch laufe. Jedenfalls kam A. als Asylsuchender in die Bundesrepublik, und dabei sei er vom BND angesprochen worden.

Dann entspann sich ein Tauziehen zwischen Verteidigung  und dem Zeugen/Anklage  und Senat um die Belastbarkeit der Aussagen von BKA und des Zeugen Alaattin A.

Die Fragen der Verteidiger, ob der Mann noch andere Krankheiten habe,  eventuell drogensüchtig sei, konnte der  BKA-Beamte nicht beantworten. Es ist offenbar niemandem in der Staatsschutz-Abteilung des BKA in den Sinn gekommen, dass ein V-Mann, der offenbar auch Kontakte zur Organisierten Kriminalität hatte,  vielleicht nicht nur ein Problem mit dem Gesetz, sondern auch mit Drogen haben könnte. Zumal ein BTMG-Ermittlungsverfahren schon einmal  anhängig gewesen war, bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, das sei dann  im Dezember 2008 von der Polizeidirektion Düsseldorf übernommen worden.  Ob das Ermittlungsverfahren wegen BTMG weitergeführt werde, wußte der BKA-Vernehmer nicht.  Wenn Kröschel schon auf dem kurzen Dienstweg vom BND erfahren habe, dass A. für den deutschen Auslandsgeheimdienst tätig gewesen sei, warum habe er nicht dann auch  mal bei der PD Düsseldorf  nachgefragt, oder bei der JVA, in der Alaattin A untergebracht ist?  Er zuckt die Schultern.

Und weiter gings.

Das folgende Wortgefecht war aber wegen der Saalakustik teilweise unverständlich. Daher einige Auslassungen im Text.

Frage Rechtsanwältin Edith Lunnebach: “Haben Sie gedacht, dass bei den Personen, die Sie verdächtigten, sich ein Mitarbeiter des BND versteckt hält?”

Antwort Kröschel: “Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung.”

Bundesanwalt Hohmann warf ein: ” Das fällt unter vertraulich erlangte Informationen, dazu darf er nichts sagen!” (…)

Frage Lunnebach: “Haben Sie vorher schon mal ein Foto (von A., Anm. AH) gesehen?”

Antwort Kröschel: “Ich weiß nicht genau…”

Lunnebach hakt nach, für mich allerdings akustisch unverständlich. Richter Breidling interveniert: “Er hat gesagt, er weiß es nicht”.

GBA Hohmann assistiert: “… unzulässige Suggestion”

Frage Lunnebach: “Warum waren Sie in Berlin beim BND, nicht in Pullach?”

Antwort Kröschel: “Ich war dienstlich in Berlin und der BND hat dort eine Niederlassung.”

Lunnebach: Waren Sie dort alleine?”

Kröschel: “Ja”.

Breidling: “Diese Fragen…. das hat nichts mit investigativ zu tun”.

Lunnebach: ” Welche Personen waren noch betroffen?”

Bundesanwalt Hohmann: “Das berührt auch Angelegenheiten der Generalbundesanwaltschaft, dazu kann er nichts sagen”.

Richter Breidling pflichtet Hohmann bei: “Das betrifft auch Personen und Ermittlungen, die andere Verfahren betreffen.”

Lunnebach insistierte: “Die Verteidigung hat das Recht zu erfahren, ob A. in Glücksspielszene, in Rauschgiftszene oder wo war. Welche Informationen über A.s nachrichtendienstliche Tätigkeit hatte der Generalbundesanwalt?”

Breidling: “Wir verlassen den Bereich der Aussagegenehmigung.”

Frage Lunnebach: “Wer hat sich die Sache mit dem Organigramm ausgedacht?”

Kröschel: “Ich. Es hat sich als zeitsparend erwiesen, Beschuldgte oder Zeugen zu bitten, so etwas vorzubereiten.”

Lunnebach: “Welche Version wurde durchgegangen, das Schaubild von Herrn Koch oder das handschriftliche türkische Blatt von A.?”

(…)

Breidling interveniert: “Ich hätte schon 13 Fragenvon Ihnen zurückweisen müssen.”

Hier entspann sich dann eine Disput zwischen Breidling und Lunnebach um verfahrensrechtliche Fragen.

Ein Anwaltskollege nimmt den Faden auf: “Der Name DHKP-C taucht in dem Organigramm nicht auf.”

Breidling: “Das wurde doch gesagt”.

Der Anwalt will wissen, ob in der Vernehmung des A. geklärt worden sei, ob die in dem Organigramm angeführten Personen der DHKP-C oder einem Verein angehörten.

Kröschel: “Das ist doch schon gesagt worden”.

Anwalt: “Da bin ich anderer Meinung.”

Frage Anwalt:” A. hat Informationen von BND erhalten. Haben Sie nachgefragt, welche Informationen das waren?”

Gröschel: “Nein.  Das wäre nicht zielführend gewesen.”

Vorsitzender Breidling interveniert: “Das ist wieder eine Frage, die nicht zulässig ist, nach § 68 (STPO).”

Frage Anwalt: “Sie berichten, dass A. ein Gespräch mit einem Verbindungsoffizier geführt habe. Woher wußten Sie, dass es ein Verbindungsoffizier war? ”

Gröshel:  “Das war ein typisches Abschöpfungsgespräch, wie es nur ein Verbindungsoffizier führt.”

Anwalt: “Haben Sie nachgefragt?”

Gröschel: “Nein.” Dann fiel aber der Name des türkischen Verbindungsmannes.

Die Verteidigung warf dem Zeugen vor, bestimmte Fragen an den Beschuldigten A nicht gestellt zu haben, weil sie nicht ins Schema gepaßt hätten. So habe das BKA völlig die Lebensrealität des A. außer Betracht gelassen.

Breidling: “Sie, Herr Anwalt, wären der bessere Vernehmunbsbeamte gewesen.”

Lunnebach: ” Die Verteidigung hätte sich gefreut, wenn der Vorsitzende diese Fragen gestellt hätte. Das sind alles Fragen zur Glaubwürdigkeit des A.”

Breidling: “Sie haben das Fragerecht, aber Sie bewegen sich hier in einem Grenzbereich…….. ich denke da an ein Verfahren, das schon 20 Jahre zurückliegt. Das wollen wir hier doch nicht wieder aufwärmen.”

Die Verteidigung warf dem BKA vor, es habe bei der Vernehmung von Alaattin A. die Personen, die dieser benannt hatte, nur unzureichend auf kriminalpoizeiliche Erkenntnisse abgeklopft.

Gröschel erklärte dazu: “Er hat gelegentlich etwas dazu gesagt. Einmal hat er jemandem Geld geliehen, für dessen Gerichtsverhandlung wegen eines BTMG-Verfahrens, ein anderes Mal ging es um Erpressung.”

Das BKA sei auch größeren Geldflüssen nachgegangen.

Das war wohl auch dem Gericht zu wenig Substanz. Auf Antrag der Verteidigung hat der Senat darum angeregt, die Aussagegenehmigungen von Zeugen des BND, VS und BKA zu erweitern.Wie zu erwarten war, kam der BND gar nicht erst und lehnte auch weitere Erklärungen ab.

Das BKA halte die Aussagen des V-Mannes wohl auch nicht für so ganz seriös, meinte Verteidigerin Lunnebach noch aus den Protokollen heraulesen zu können.

Es war im weiteren dann noch von Geld die Rede. Alaattin soll einen 6stelligen Euro-Betrag aus der Türkei erhalten haben, angeblich von der Familie.

Dies und weitere Gerüchte nimmt die Soliszene  zum Anlass, ihn schon im Vorfeld für einen Verräter zu halten.

Vom Flurfunk aus der Solidaritätsszene und türkischen Prozessbeobachtern in dem parallel vor dem 5. Senat  laufenden OLG-Verfahren gegen Faruk Ereren, den die Anklage für ein Mitglied des Zentralkommittees der DHKP-C hält, war zu vernehmen, dass Alaattin  Faruk E. und seinen Begleiter Ilhan D. observiert habe.

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