22.03.2011 von annette hauschild
Heute begann vor dem OLG Düsseldorf, dem Senat von Richter Ottmar Breidling, der Prozess gegen vier Tamilen, die angeblich der Führungsriege der srilankanischen Separatistenorganisation Tamil Tigers , “Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)” in Deutschland angehören. Die Tamil Tigers wurden im Jahr 2006 vom Rat der Europäischen Union als terroristisch eingestuft und verboten. Die vier Männer sind zwischen 30 und 40 Jahren alt. Sie sind nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) und dem § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes angeklagt. Sie sollen als hochrangige Kader Geldsammlungen für den bewaffneten Kampf koordiniert haben.
Ich selbst war heute nicht in Düsseldorf, aber Informationen über den Hergang des Tages werde ich voraussichtlich morgen erhalten.
Die nächsten Sitzungstermine sind:
morgen, Mittwoch der 23.3.
Dienstag , 29.3.
Mittwoch 30.3.
Donnerstag 31.3.
20.03.2011 von annette hauschild
In der Woche vor Karneval ging die Verhandlung gegen Faruk E. weiter. Die Verteidiger hatten vorher mehrfach bekundet, dass sie die Rechte der Verteidigung beschnitten sähen, wenn die Beweisaufnahme jetzt endgültig geschlossen würde, und beantragt, mehrere Zeugen in der Türkei kommissarisch oder per Videovernehmung vernehmen zu lassen oder deren Aussagen per Urkundenbeweis in den Prozess einzuführen. Sie wollen damit zweierlei nachweisen: 1. dass Faruk sich in der fraglichen Zeit, im Jahr 1993, in der Türkei aufgehalten habe und nicht, wie die Anklage behauptet, in Deutschland, und 2., dass der ”Kronzeuge” Semih G gelogen habe, sowohl hinsichtlich der Frage, ob er Folter erlitten habe, wie auch hinsichtlich seiner Beschuldigung gegen Faruk. Der Senat versprach sich davon keinen neuen Erkenntnisgewinn, u.a., weil diese Zeugen der Organisation von Faruk angehören würden und eine Zeugin sogar von dieser Organisation im Gefängnis unterstützt werde. Als ich nachher die Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Martin Rademacher aus Düsseldorf und des Referendars Stefan Sell zum Thema “Auslandszeuge” las, stieß ich auf folgende Passage… weiter lesen
01.03.2011 von annette hauschild
Als ich vor zwei Wochen den Gerichtssaal betrat, ging es Faruk offenbar schlecht. Er war blasser als sonst, lächelte nicht zur Begrüßung, wie er es sonst tat. Es war nur noch ein jüngerer Beobachter von der Anatolischen Föderation anwesend. Richter Klein will endlich, unter Hinweis auf die Dauer desVerfahrens, den zwei Jahre dauernden Prozess beenden. Per Senatsbeschluss wurde die Anklage beschränkt, jetzt lautet sie auf “Mord in mittelbarer Täterschaft” an zwei Polizeibeamten in Istanbul im April 1993. Faruk soll fernmündlich von Deutschland aus dem Kommando der DHKP-C in Istanbul den Einsatzbefehl erteilt haben. Dazu kommen noch andere Punkte, z.B. Versicherungsbetrug, denn in der Illegalität habe Faruk auf Versichertenkarten von “Freunden” zurückgreifen müssen, um z.B. die Ärzte, die er wegen seiner Erkrankung konsultierte, zu bezahlen, oder um z.B. eine Brille zu bekommen. Diese Punkte dürften aber nicht so sehr ins Gewicht fallen.
Die Strafprozessordnung sieht nicht vor, dass der Angeklagte einer Anklagebeschränkung… weiter lesen