vonannette hauschild 13.10.2011

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Glückliche Gesichter sind eine Seltenheit nach einer  Verurteilung durch einen Staatsschutzsenat. Gestern konnte man welche sehen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Drei von vier tamilischen Familien konnten ihre Männer und Väter nach anderthalb Jahren Untersuchungshaft mit nach Hause nehmen.  Nur die Frau von Vijikanendra V. S. muß noch zwei Jahre auf ihren Mann warten. Der ist als Hauptangeklagter im LTTE-Verfahren  zu 4 Jahren 9 Monaten Haft verurteilt worden, die drei anderen zu Haftstrafen von 2 Jahren 9 Monaten bis zu 4 Jahren.   Koneswaran T und Agilan W haben mit der seit  April 2010 andauernden  U-Haft einen großen Teil ihrer Strafe schon abgesessen,   und für  Sasitharan M wurden Meldeauflagen verhängt.

Der Saal war zur Urteilsverkündung gut gefüllt. Die Familien, Freunde und Mitstreiter der Angeklagten waren gekommen, die Stimmung war erwartungsvoll, aber ruhig. Draußen vor dem Eingang kam nach dem Urteil dann doch Freude auf, als die drei Entlassenen durch die Pforte in die Freiheit traten. Die Freude blieb aber gedämpft, mit Rücksicht auf die Frau, die ohne ihren Mann wieder gehen mußte. Jemand reichte Süßigkeiten herum. Die Verteidiger blickten erleichtert.

Verständigung im Strafprozess

Dieser Prozess war in mehrfacher Hinsicht denkwürdig. Er fand, wie der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling es ausdrückte, in einer  angenehmen Atmosphäre statt. Breidling, der Doyen der Staatsschutzsenate in diesem Gerichtsbezirk, ein ausgewiesener Hardliner, der auch schon mal Politikern die Leviten las, aber stets behauptete, Staatsschutzprozesse seien keine politischen Verfahren,  schloss damit seine Richterlaufbahn ab. Er geht in den Ruhestand. In seinem  Schlusswort dankte er nicht, wie sonst, den Behörden BKA, BND, Verfassungsschutz und den Bundesanwälten, sondern ausdrücklich ALLEN Prozessbeteiligten, d.h. auch den Angeklagten und deren Verteidigern, für ihre Bereitschaft zur Kooperation.

Es hatte nach der neuen Gesetzeslage eine „Verständigung im Strafprozess“ gegeben. Das Wort „Deal“, das viele für solche Verhandlungen benutzen, ist zwar kurz und prägnant,  ich mag es aber nicht besonders, da es einen pejorativen Beigeschmack hat, und ich werde es daher hier nicht verwenden.  

Die Verständigung sah vor, dass die Angeklagten umfangreiche Geständnisse über ihre Geldeintreibertätigkeit für die LTTE ablegen, und der Vorwurf der Terrorismusunterstützung (§129 a und b) fallen gelassen wird. Die Anklage sollte sich auf die Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz beschränken. Die Strafen sollten sich dafür in einem Rahmen zwischen 2 und 6 Jahren bewegen.

Forts. folgt morgen

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