25.11.2011 von annette hauschild
Der Koblenzer Prozess ist mit technischen Details gespickt. Die Anklage versucht, H. nachzuweisen, dass er es war, der die Videos und Textbotschaften ins Netz gestellt hat. Die Ermittlungsbehörden sind sich ihrer Sache sicher. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden eine WLAN-Antenne mit großer Reichweite, ein Notebook, ein Laptop, eine externe Festplatte und ein PC sowie CDs, ein USB-Stick beschlagnahmt.
Als H. in eine eigene Wohnung gezuogen war, hatte er keinen eigenen Internetanschluss und soll sich in die WLANs von Nachbarn eingehackt haben. Man fand auf seinem Rechner Dateien, die Informationen zu Themen wie Passwort-Knacken und Verschlüsselungsfragenenthielten. Die können aber auch während seines Informatik-Studiums angefallen sein, müssen nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Hacken stehen, finden die Verteidiger. Damals fanden schon TKÜ-Maßnahmen statt. Die ersten Nachbarn ahnten nichts, weder vom Hack noch von der technischen Überwachung. Da der Bundesgerichtshof die TKÜ-Maßnahmen nach dem Umzug des Verdächtigen in eine andere Stadt nicht weiter genehmigte, weil sie in die Rechte des… weiter lesen
20.11.2011 von annette hauschild
Ich konnte beim dritten Prozesstag nicht teilnehmen, daher erklärte sich Helmut Lorscheid freundlicherweise bereit, von dort zu berichten:
Angesichts der Tatsache, dass in Koblenz wegen Propaganda im Internet verhandelt wird, aber nicht wegen konkreter Kampfhandlungen oder Anschlagsplanungen, verwundern die Sicherheitsmaßnahmen. So wurde auch in Koblenz der Presseausweis kopiert und die Justizbediensteten tragen schuß- und stichsichere Westen. Der Angeklagte selbst wurde wie ein Schwerverbrecher mit Hand- und Fußfesseln vorgeführt.
Auch am dritten Prozesstag (9.11.) waren mehrere Polizeizeugen vom BKA geladen. Der Senat hat für die kommenden Wochen 2 thematische Blöcke eingerichtet, zunächst kommenAktivitäten in den Foren der Global Islamic Media Front (GIMF) zur Sprache , in der nächsten Woche wird das Al Ansar Media Battaglion und seine Plattform das Thema sein.
„Kein unmittelbarer Kontakt zu kämpfenden Gruppen“
Hussam S. soll in deutschsprachigen Foren der GIMF und später auf einer eigenen Plattform hundertfach Propaganda für den Jihad gemacht haben, konkret für den Krieg von Al… weiter lesen
14.11.2011 von annette hauschild
Seit Montag dem 7.11. steht Hussam S. vor Gericht.
In Handschellen und Fußfesseln wird der junge Mann in den Saal des Koblenzer Oberlandesgerichts gebracht. Scheu ist er, versteckt sein Gesicht vor den Kameras, schaut auch nicht in Richtung der Zuschauerbänke.
Seit einem Jahr und fünf Monaten sitzt Hussam S nun in Untersuchungshaft. Er ist schlank, nicht sonderlich kräftig gebaut, ohne Bart, und mit seinem kurzen dunklen Haar wirkt sein Gesicht blaß. Drei Bundesanwälte sitzen ihm gegenüber. Michael Bruns, der auch in München die Anklage gegen die jungen Leute der deutschen Redaktion der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) leitete, hält ihn für den wichtigsten Jihadpropagandisten im deutschsprachigen Raum seit dem Zusammenbruch der GIMF. Er habe seit 2007 in den Internetforen der GIMF gepostet und danach seine eigene Internetplattform aufgebaut. Als die deutschsprachige GIMF sich, aufgrund der staatlichen Repression, aus dem Internet zurückzog und auflöste, soll er neben einem Youtube-Kanal, der auf arabisch… weiter lesen
07.11.2011 von annette hauschild
Heute wird vor dem 2. Strafsenat des OLG Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Andreas Völpel der 25 jährige staatenlose Palästinenser Hussam S. angeklagt, Internetpropadanga für die Al Qaide, die Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak, die Al Qaida im Maghreb und die Islamische Jihad Union (IJU) betrieben zu haben. Außerdem werden ihm direkte Unterstützungshandlungen für verschiedene islamistische Terrororganisationen zur Last gelegt.
Er soll in den Foren der deutschsprachigen Globalen Islamischen Medien Front (GIMF) und auf Al Ansar Media Battaglion für diese Organisationen geworben haben. Seit 2009 soll er als Administrator einer Internetplattform dafür gesorgt haben, dass dort Märtyrervideos, Videos von Enthauptungen von Gefangenen, Audio- und Textbotschaften eingestellt wurden. Insgesamt soll er etwa 100 Videos ins Netz gestellt haben. Diese Tätigkeit wird von Ermittlern als “Sesseljihadismus” bezeichnet.
Ob dieses Verfahren einen Bezug zu dem Prozess gegen die deutsche Redaktion der GIMF vor dem OLG München hat, wird sich erweisen. Den Münchner Prozess… weiter lesen