Vor dem OLG Frankfurt findet seit Anfang 2012 ein Verfahren gegen Omid H. statt, einen Afghanen, der zusammen mit anderen der Betreiber der Internetseite islambrüderschaft.com ist. Ihm wird Werbung um Mitglieder und Unterstützer für die beiden ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamic Movement of Usbekistan (IBU) und Al Qaida nach § 129b Abs. 1 in Verbindung mit § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB vorgeworfen.
Vor dem OLG Schleswig findet seit Anfang Dezember 2012 ein Prozess gegen den 19 jährigen Deutschen Harry M. statt, der die Internetseite “Islamic Hacker Union” betrieben hat. Er soll für die IBU und den “Islamischen Staat Irak” geworben haben. Er ist ebenfalls nach § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB angeklagt.